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Beständeübersicht

Bestand

13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt

Datierung1891-1946
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)107,69

Bestand enthält auch 533 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im Jahr 1933 und im Zuge der dabei erfolgten "Gleichschaltung" der Länder mit dem Reich sind im April desselben Jahres sogenannte Reichsstatthalter eingerichtet worden [01] . Zu diesem Zeitpunkt waren sie zuständig für
- die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Landesregierung und auf dessen Vorschlag der übrigen Mitglieder der Landesregierung;
- die Auflösung des Landtags und Anordnung der Neuwahl (unter Beachtung des Gleichschaltungsgesetzes vom 31. März 1933);
- die Ausfertigung und Verkündung der Landesgesetze;
- die Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Staatsbeamten und Richter auf Vorschlag der Landesregierung, soweit dies bisher durch die oberste Landesbehörde erfolgte;
- das Begnadigungsrecht.

Der Reichsstatthalter konnte in den Sitzungen der Landesregierung den Vorsitz übernehmen, er war aber nicht gleichzeitig Mitglied der Landesregierung. Seinen Sitz hatte der Reichsstatthalter am Sitz der Landesregierung. Ernannt wurde er ursprünglich für die Dauer einer Landtagsperiode, diese gesetzliche Passage entfiel bereits im Oktober 1933 [02] . Auf Vorschlag des Reichskanzlers konnte er vom Reichspräsidenten abberufen werde. Zum Reichsstatthalter wurde in Sachsen Martin Mutschmann berufen, der dieses Amt bis zum Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates am 08. Mai 1945 innehatte.

1935 änderte sich die Stellung der Reichsstatthalter [03] . Fortan waren sie in ihrem Amtsbezirk ständige Vertreter der Reichsregierung. Sie hatten die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Die Reichsstatthalter konnten mit der Führung der Landesregierung beauftragt werden. Das Recht zur Ernennung und Entlassung von Landesbeamten behielten sich der Führer und Reichskanzler bzw. die Reichsminister vor [04] . Auf dieser Grundlage übernahm Mutschmann 1935 auch das Amt des Ministerpräsidenten.

Am 7. März 1935 wurde in Sachsen das Büro des Reichsstatthalters mit der Staatskanzlei vereinigt, diese Dienststelle führte die Bezeichnung "Staatskanzlei" [05] . Im Juni desselben Jahres wurde ein Personalamt bei der Staatskanzlei eingerichtet, das aus verschiedenen Ministerialbereichen Aufgaben der Personalverwaltung übernahm [06] . Die Personalangelegenheiten der unmittelbaren Landesbeamten wurden bisher von den Ministerien und der Staatskanzlei selbst bearbeitet. Die Übernahme der Personalangelegenheiten durch das Personalamt lässt sich in mehreren Schritten nachweisen. Zunächst hat das Personalamt die Angelegenheiten der unmittelbaren höheren Landesbeamten (Gruppe 7 b und aufwärts) zu bearbeiten. Die Ministerien hatten alle Personalangelegenheiten bis zur Entschließung des Personalamtes bei der Staatskanzlei vorzubereiten [07] . Aus dem Bereich des Finanzministeriums gingen dazu auf das Personalamt das Prüfungsamt für den mittleren Verwaltungsdienst für die nachgeordneten Dienststellen und Behörden des Finanzministeriums und die Personalausgleichstelle über. Aus dem Ministerium des Innern wurden die Aufgabenbereiche zur Entstehung der Beamtenverhältnisse, der allgemeinen Beamtenrechte und Pflichten und der Personalordnung übernommen. Weiterhin wechselten das Prüfungsamt für den mittleren Verwaltungsdienst für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen des Ministeriums des Innern, des Wirtschaftsministeriums und des Volksbildungsministeriums in den Bereich des Personalamtes. Ebenfalls abgegeben wurden die Aufgaben der Landesvormerkstelle für Versorgungsanwärter [08] . Im April 1935 übergab das Ministerium des Innern bereits die Zuständigkeit in vielen Personalangelegenheiten an das Finanzministerium [09] .

Im Februar 1939 übernahm das Personalamt weitere Personalsachen, ausgenommen blieben nur die Personalsachen der Lehrer an Schulen aller Art, die Personalsachen der Landesforstverwaltung und die Personalangelegenheiten des Ärzte- und Pflegepersonals der klinischen Anstalten und der Heil- und Pflegeanstalten. Für Ärzte und Pfleger war weiterhin das Ministerium des Innern zuständig [10] . Zumindest im Bereich des Ministeriums des Innern sind die Aufgaben für die Angestellten und Arbeiter beim Ministerium selbst verblieben. Personalakten der Angestellten und Verwaltungsarbeiter der unterstellten Dienststellen sind diesen meistens übertragen worden [11] .

Mit der Umstrukturierung der Landesregierung 1943 bestand anscheinend nur noch eine zentrale Personalsachbearbeitung bei der Staatskanzlei im Personalamt und die bestehenden Personalstellen bei den Ministerien sind aufgelöst worden [12] . Das Personalamt war zuständig für das Beamtenrecht, die Personalbewirtschaftung, den Stellenplan, Beihilfen, Unterstützungen, Beamtennachwuchs, Ausbildung und Prüfung der Beamten und das Dienststraf- und Gnadenrecht [13] .

Für die Staatskanzlei hat es 1945/1946 eine Abwicklungsstelle gegeben. Die Akten des Personalamtes befanden sich im Landtagsgebäude (Schloßplatz/Brühlsche Gasse).
Durch die Kriegsereignisse im Februar 1945 hat es Aktenverluste gegeben, deshalb beginnen einige Akten erst nach diesem Ereignis. Beim Personal das 1945 tätig war, sind in den Akten teilweise Personalfragebögen der neuen Landesverwaltung aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 und Hinweise auf Entlassungen wegen Neuordnung der Dienststellen oder Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Organisationen, zur Entnazifizierung vorhanden. In einigen Akten sind auch Anfragen und deren Beantwortung zu Auskünften über Dienstlaufbahnen und zur Besoldung und Eingruppierung aus der Zeit nach 1945 nachweisbar.

Der Bestand enthält auch umfangreich Personalakten der Versorgungsämter, die bisher Reichsbehörden waren und im August 1945 aufgelöst wurden [14] . Vorhanden sind Akten des Hauptversorgungsamtes Dresden, der Versorgungsämter Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig, der Orthopädischen Versorgungsstelle Dresden und der Versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle Dresden. An Hand der Verzeichnungsangaben lassen sich etwa 1030 Akten zum Personal in den Versorgungsämtern ermitteln.

Des Weiteren sind Personalakten, die bereits vor der Übernahme der gesamten Personalhoheit auf das Personalamt 1943, bei den vorher aktenführenden Stellen geschlossen wurden, überliefert (verschiedene Ministerien, Kreishauptmannschaften, Amtshauptmannschaften, Straßen- und Wasserbaubehörden). Dies betrifft vor allem den Zeitraum von 1935 bis 1943.
Vorhanden sind in dem Bestand auch eine Personalkartei und aus dem Bereich des Ministeriums des Innern weitere Personalbögen. Hier ist auch Personal nachweisbar, das zu anderen Landes- oder Reichsbehörden versetzt wurde und von denen keine Personalakten vorhanden sind. In der Personalkartei befinden sich auch Nachweise für die übernommen Personalakten der Versorgungsämter.

Übernommen wurden die Akten hauptsächlich 1952 nach der Auflösung der Landesregierung Sachsen.

Das Findmittel des Bestandes ist mit den Namens- und Geburtsangaben sowie einer Übernahmesignatur im Jahr 2007 von Frau Evi Hass in die Archivdatenbank übertragen worden und in den Jahren 2012 und 2013 haben Frau Gabriele Winkler, Herr Benjamin Werner und Frau Regina Schulz die Datensätze an Hand der Akten weiter bearbeitet. Vergeben wurden eine laufende Nummer, ergänzt wurden die Datierung, Angaben zur Tätigkeit und letzten Dienststelle, Hinweise auf Entlassungen und Besonderheiten wie Dienststrafsachen, Maßnahmen im Zuge des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, Aktenverluste durch die Kriegsereignisse im Februar 1945 usw. Die Akten waren bisher Teil des im Jahr 2005 gebildeten Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945. Bis 2012 befanden sich die Akten mehrere Jahrzehnte in den Depots Glauchau und Kamenz.

Akten die noch personenbezogenen Schutzfristen nach dem Sächsischen Archivgesetz unterliegen werden im Online-Findmittel nicht angezeigt.



[01] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1933, S. 173
[02] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1933, S. 736
[03] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1935, S. 65
[04] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1935, S. 73 und 74
[05] Sächsisches Verwaltungsblatt 1935, Teil II, S. 97
[06] Sächsisches Verwaltungsblatt 1935, Teil I, S. 303
[07] Zur Einführung des Personalamtes und der verbleibenden Rechte bei den Fachministerien siehe auch 10736 Ministerium des Innern, Nr. 9305, Bl. 111-168
[08] Sächsisches Verwaltungsblatt, Teil I, 1935, S. 303
[09] Sächsisches Verwaltungsblatt, Teil II, 1935, S. 160
[10] Sächsisches Verwaltungsblatt, Teil I, S. 49
[11] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 9305, Bl. 156-161
[12] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 9325, Bl. 18, 20, 50
[13] Sächsisches Verwaltungsblatt, Teil I, 1943, S. 107
[14] Verordnung über die Versorgung der Kriegsopfer vom 11.07.1945 in: Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen 1945, S. 2 und Rundverfügung der Landesverwaltung Sachsen zur Auflösung der Versorgungsämter vom 23.08.1945, in: 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Bl. 71. Die Personalakten der Versorgungsämter sollten nach der Auflösung an die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei (Brühlsche Gasse) abgegeben werden. Fälschlicherweise wurde dazu in der Rundverfügung Hauptstaatsarchiv Dresden geschrieben. Personalakten die irrtümlicherweise an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden, sind an die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei weitergeleitet worden. 1948 befanden sich die Akten bei der Zentralkartei der Landesregierung (siehe Notiz auf dem Inhaltsverzeichnis der Akte).
Personalakten.
Mit der Vereinigung der Reichsstatthalterei und der Staatskanzlei 1935 wurde die Personalbearbeitung zunehmend beim Personalamt der Staatskanzlei konzentriert. Dazu gehörten nicht die Bereiche der Reichsverwaltung wie Finanzen (z. B. Oberfinanzpräsidenten) und Justiz, für die eigene Personalverwaltungen bestanden. Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates gelangten die Akten über die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei an die Personalverwaltung der neuen Landesregierung. Dort wurden dem Bestand Personalakten verschiedener Versorgungsämter hinzugefügt. Der größte Teil dieser Akten gelangte nach der Auflösung der Landesregierung Sachsen 1952 in das Sächsische Landeshauptarchiv.
  • 2014, Nachtrag 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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