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Beständeübersicht

Bestand

13869 Sächsische Gesandtschaft in Frankfurt am Main

Datierung(1765) 1797 - 1816
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
1. Geschichte des Bestandsbildners
In Frankfurt am Main entstand 1691 eine sächsische diplomatische Vertretung, die anfangs mit einem Residenten / Agenten, von 1735 bis 1756 mit einem Legationssekretär besetzt war. Nach mehreren Jahrzehnten ohne diplomatische Vertretung wurde erneut 1797 ein Resident in Frankfurt angestellt. Die Stelle erhielt der bisherige Legationssekretär bei der Gesandtschaft in Berlin, Thomas Ernst von Kötteritz. Im Jahr 1807 verlor Frankfurt den Status einer Freien Reichsstadt und wurde dem Staat des Fürst-Primas (und ehemaligen Erzbischofs von Mainz sowie Reichserzkanzlers) Karl Theodor von Dalberg zugeteilt. Daraufhin verlegte Sachsen seine bisherige Gesandtschaft am "Chur-Erzkanzlerischen Hof" (zuletzt in Regensburg) nach Frankfurt und besetzte sie mit dem ehemaligen Reichskammergerichtsassessoren Friedrich August von Leutsch als außerordentlichem Gesandten und bevollmächtigtem Minister sowie mit Theodor Carl Mirus als Legationssekretär. Als Dalberg 1810 das neugebildete Großherzogtum Frankfurt erhielt, blieb die dortige sächsische Gesandtschaft bestehen. 1812 wurde Leutsch abberufen und durch den 1807 aus der Gesandtschaft in Frankfurt ausgeschiedenen Kötteritz abgelöst, der zum Geschäftsträger ernannt wurde. Leutschs Gesandtenposten in Frankfurt erhielt der sächsische Gesandte in Stuttgart, Emil von Üchtritz, unter Beibehaltung seiner bisherigen Funktion. Nach der Niederlage Napoleons in der Leipziger Völkerschlacht 1813 zerfiel das von ihm gegründete Großherzogtum Frankfurt, womit die dortige sächsische Gesandtschaft erlosch. Frankfurt wurde 1815 wieder Freie Stadt und Sitz des deutschen Bundestags. Bei diesem war das Königreich Sachsen durch eine Bundestagsgesandtschaft vertreten.

2. Geschichte und Inhalt des Bestands
Die Unterlagen der sächsischen Gesandtschaft in Frankfurt am Main verblieben nach 1813 in der Stadt und wurden von der 1815 neu eingerichteten sächsischen Bundestagsgesandtschaft übernommen. Mit deren Behördenarchiv gelangten sie in den 1860er-Jahren in das Hauptstaatsarchiv Dresden und dort in die 4. Abteilung (Geheimes Kabinett). Bei der Erschließung der Akten der Bundestagsgesandtschaft (heute Bestand 10718) im Jahr 1903/04 blieben die Akten der Gesandtschaft in Frankfurt am Main im Bestand der Bundestagsgesandtschaft. Diese Zuordnung wurde 2014 korrigiert und der Bestand 13869 Sächsische Gesandtschaft in Frankfurt am Main gebildet.
Da die Überlieferung einen relativ kurzen Zeitraum umfasst (im Kern von 1797 bis 1813), weist der Bestand einen Umfang von nur 0,4 lfm auf. Er enthält die Instruktionen für die Gesandten, die politische Korrespondenz mit dem Geheimen Kabinett in Dresden sowie Akten zu Passangelegenheiten und zu einzelnen politischen Angelegenheiten vor Ort, darunter zu Versorgungsfragen für Amtsträger und Körperschaften des aufgelösten Alten Reiches.

Jörg Ludwig
November 2014
Organisation und Geschäftsbetrieb.- Politische Korrespondenz.- Einzelne Angelegenheiten.
In Frankfurt am Main bestand von 1691 bis 1813 mit einer längeren Unterbrechung eine sächsische diplomatische Vertretung. Sie war zunächst beim Frankfurter Magistrat akkreditiert, ab 1807 am Hof des Fürst-Primas Dalberg und ab 1810 beim neugebildeten Großherzogtum Frankfurt. Nach der Niederlage Napoleons in der Leipziger Völkerschlacht 1813 zerfiel das Großherzogtum Frankfurt, womit die dortige sächsische Gesandtschaft erlosch. Zur Vertretung beim Deutschen Bund entstand 1815 in Frankfurt am Main die sächsische Bundestagsgesandtschaft.
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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