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Beständeübersicht

Bestand

13871 Evangelisches Landeskonsistorium

Datierung1835 - 1874
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1,90
1. Geschichte des Bestandsbildners

Durch die Verordnung über die veränderte Organisation der evangelisch-lutherisch-kirchlichen Mittelbehörden vom 10. April 1835 wurde in Sachsen das seit 1580 bestehende Oberkonsistorium aufgelöst und das evangelische Landeskonsistorium gebildet. Dessen Aufgabenbereich war im Vergleich mit dem Oberkonsistorium deutlich kleiner, da viele Aufgaben an die Fachministerien bzw. an die Kreisdirektionen (als Konsistorialbehörden) übergingen. Das Landeskonsistorium war nur noch zuständig für die Einstellungs- bzw. Wahlfähigkeitsprüfungen von Geistlichen und die Beaufsichtigung der Predigtamtskandidaten, besonders der theologischen Kandidatenvereine; es regelte die inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche in Sachsen und begutachtete allgemeine dogmatische oder liturgische Fragen, wesentliche Änderungen der Kirchenfassung sowie Beschwerden über die Lehrtätigkeit von Pfarrern und Schullehrern. Außerdem wurden beim Landeskonsistorium die Anstellungs- und Beförderungsprüfungen von Schullehrern durchgeführt. Die dazu bestehende Kommission setzte sich aus mehreren Vertretern der Lehrerschaft und einem Mitglied des Landeskonsistoriums als Leiter zusammen.
Im Zuge verfassungsmäßiger und organisatorischer Änderungen in der evangelisch-lutherischen Kirche in Sachsen wurde das evangelische Landeskonsistorium 1874 aufgehoben und durch das mit wesentlich umfassenderen kirchlichen Zuständigkeiten ausgestattete Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium abgelöst. Die bis dahin vom Landeskonsistorium wahrgenommenen Zuständigkeiten für Schul- und Lehrerangelegenheiten gingen an staatliche Stellen über.

2. Bestandsgeschichte und -inhalt

Die überlieferten Unterlagen des evangelischen Landeskonsistoriums gehörten bis 2015 zu den Vorakten des Bestandes 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und wurden im Zuge einer Provenienzbereinigung aus diesem herausgelöst. Es handelt sich ausschließlich um Akten über Schullehrerprüfungen und damit nur um einen kleinen Teil der einstmals vorhandenen Registratur. Das Schicksal der übrigen Unterlagen des Landeskonsistoriums ist unbekannt; möglicherweise sind sie mit der Registratur und dem Archiv des Landeskirchenamtes beim Bombardement Dresdens am 13./14. Februar 1945 untergegangen.
Schulamtskandidatenprüfungen.- Wahlfähigkeitsprüfungen.- Anstellungsprüfungen.- Beförderungsprüfungen.- Anstellung ausländischer Schullehrer.
Das evangelische Landeskonsistorium entstand 1835. Es war zuständig für die Einstellungs- und Wahlfähigkeitsprüfungen von Geistlichen, für die inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche in Sachsen und für allgemeine dogmatische oder liturgische Fragen, wesentliche Änderungen der Kirchenfassung sowie Beschwerden über die Lehrtätigkeit von Pfarrern und Schullehrern. Außerdem wurden beim Landeskonsistorium die Anstellungs- und Beförderungsprüfungen von Schullehrern durchgeführt. Das evangelische Landeskonsistorium wurde 1874 aufgehoben und durch das mit umfassenderen kirchlichen Zuständigkeiten ausgestattete Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium abgelöst. Die bis dahin dem Landeskonsistorium übertragenen Zuständigkeiten für Schul- und Lehrerangelegenheiten gingen an staatliche Stellen über.
  • 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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