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Beständeübersicht

Bestand

14006 Generalakziseinspektion Dresden

Datierung1703 - 1834
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)5,20
1. Geschichte des Bestandsbildners

Anfang des 18. Jahrhunderts führte Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen nach brandenburgischem Vorbild die Generalkonsumtionsakzise ein. Zu ihrer Erhebung in der Stadt Dresden wurde 1703 die Generalakziseeinahme Dresden gebildet und der 1702 errichteten Generalakziseinspektion (seit 1704: Generalakzisekollegium) unterstellt. Geleitet wurde die Dresdner Akziseeinnahme von einem landesherrlichen Akziseinspektor (mit dem Titel eines Akzise-Oberkommissars) unter Hinzuziehung eines städtischen Ko-Inspektors, der u. a. an der Rechnungsprüfung beteiligt war. Zum Personal gehörten außerdem Akziseeinnehmer, Aktuare, Kopisten, Güterbeschauer und Torschreiber sowie die ab 1705 eingesetzten Dorfakziseeinnehmer des Dresdner Akzisebezirks. Die Behördenbezeichnung lautete zunächst "General-Accis-Einnahme Dresden" und änderte sich im Jahr 1733 in "General-Accise, Dresden. Inspection", im Jahr 1747 in "General-Accis-Inspection".

Wie die Inspektionen in Leipzig und im Mansfelder Land unterstand die Generalakziseinspektion Dresden keinem Akzisekommissariat. Erst 1823, bei einer Neuorganisation der Geleits- und Akziseverwaltung, wurde sie in das 1. Akzise- und Geleits-Kommissariat im Meißnischen Kreis eingegliedert, das auch die Akziseinspektionen Bärenstein-Glashütte, Berggießhübel-Gottleuba-Königstein-Pirna, Dippoldiswalde-Wilsdruff, Dohna-Liebstadt, Lauenstein und Rabenau-Tharandt umfasste und in Personalunion vom Akziseinspektor in Dresden, August Gottlob Gleisberg, geleitet wurde.

Die Bestimmungen zur Erhebung der Generalkonsumtionsakzise wurden seit ihrer Einführung 1703 oft geändert und bildeten ein kompliziertes Werk an Verordnungen, Mandaten und Einzelbestimmungen. Die städtische Generalkonsumtionsakzise wurde erhoben a) von allen durch Kauf oder Tausch den Besitz wechselnden Waren, b) als Nahrungsgeld (oder Gewerbesteuer) von allen Gewerbetreibenden und c) als Akzisegrundsteuer von allen Liegenschaften des Stadtbezirks. Auf dem Land war die Akzise für Wein, Bier und Branntwein, für das Backen und Schlachten sowie für den Kauf und Verkauf von Waren bei Händlern zu entrichten. Ein großer Apparat von Akzisebeamten sollte besonders in den Städten dafür sorgen, dass die Akzise möglichst lückenlos erhoben und das Einbringen bzw. der Verkauf/Kauf unversteuerter Waren erschwert oder verhindert wurde. Die Akziseinspektionen hatten den Personen- und Warenverkehr an den Stadttoren und Schlagbäumen zu überwachen, die dabei vorgeschriebene Akzise einzunehmen, Denunziationen von Akzisevergehen nachzugehen und über die Steuereinnahmen korrekt Buch zu führen. Außerdem sollten sie Brauer, Fleischer, Müller, Landkutscher, Schiffer und Fährleute auf die Einhaltung der Akzisebestimmungen verpflichten, die städtischen Bier- und Getreidevorräte überprüfen, das allen Hausbesitzern und Konsumenten vorgeschriebene Führen von Akzisebüchern kontrollieren und anderes mehr.

Durch den Beitritt Sachsens zum Deutschen Zollverein (1833) änderte sich das sächsische Steuer- und Zollsystem grundlegend. Die Grenz- und Generalakzise, die 1822 bzw. 1824 die ältere Landakzise und die Generalkonsumtionsakzise abgelöst hatten, passten nicht zu den auf innere Verkehrsfreiheit gerichteten Prinzipien des Zollvereins und mussten aufgehoben werden. Auf Grundlage der Verordnung vom 10. Dezember 1833 über die Organisation der Verwaltungsbehörden für indirekte Staatsabgaben wurden die sächsischen Akziseinspektionen (ebenso wie die ihnen übergeordneten Geleits- und Akzisekommissariate) aufgelöst. An die Stelle der Akziseinspektion Dresden trat ab 1. Januar 1834, mit veränderter Zuständigkeit, das Hauptsteueramt Dresden.

2. Geschichte des Bestands

Den Akziseinspektoren war vorgeschrieben worden, ihr Schriftgut in Ordnung zu halten, die ein- und ausgehenden Schreiben in Register einzutragen und die Akten, Protokolle und anderen Unterlagen in den Aktenschränken der Inspektionsstuben aufzubewahren. Die Registrierung und Formierung der Akten, die jeweils zu einzelnen Orts- oder Sachbetreffen anzulegen waren, übernahmen in der Regel die dem Inspektor zugeordneten Kopisten. Die Registratur der Akziseinspektion Dresden gliederte sich nach einem thematisch aufgebauten Schema in 9 Kapitel und 9 Sektionen, zu denen jeweils mehrere Schrankfächer (Locate) gehörten.

Nach Aufhebung der Akziseinspektion Dresden am 1. Januar 1834 ist ihr Schriftgut offenbar vom Hauptsteueramt (später Hauptzollamt) Dresden übernommen worden, das den heute überlieferten Aktenbestand im August 1916 an das Hauptstaatsarchiv abgab. Im Hauptstaatsarchiv gehörte er bis 2020 zum Bestand 10987 Hauptzollamt Dresden I und wurde in diesem Jahr im Zuge einer Provenienzbereinigung aus diesem herausgelöst und als eigener Bestand formiert.

3. Inhalt des Bestands

Zum Bestand gehören 230 Verzeichnungseinheiten. Es ist davon auszugehen, dass das einst vorhandene Behördenarchiv bedeutend umfangreicher gewesen ist. Die eingetretenen Verluste sind vor allem für das Rechnungs- und Berichtswesen (darunter die Jahresberichte der Akziseinspektoren) zu bedauern, da dadurch wertvolle zusammengefasste Informationen zur Wirtschafts- und Konsumgeschichte Dresdens verloren gegangen sind. Relativ gut überliefert sind Unterlagen über das Personal der Akziseinspektion Dresden, über Baumaßnahmen an den Dresdner Torhäusern sowie über die Sperrung von Garten- und Hintertüren vor allem in Friedrichstadt. Außerdem enthält der Bestand eine größere Zahl von Akten zum Bierausschank in Dresden sowie zum Viehhandel und Fleischverbrauch in den Dörfern des Dresdner Umlands.

Januar 2020

Jörg Ludwig
Generalbefehle.- Personalangelegenheiten.- Baumaßnahmen an Dienstgebäuden.- Sperrung von Garten- und Hintertüren.- Bierausschank.- Erhebung der Generalkonsumtionsakzise von verschiedenen Waren.
  • 2020 | Elektronisches Findmittel
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