Beständeübersicht
Bestand
20005 Ältere Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises
Datierung | 1579 - 1888 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 53,60 |
Behördengeschichte
Nach Ende des Siebenjährigen Kriegs 1763 befand sich Sachsen in einer akuten wirtschaftlichen Notlage, die eine straffere Organisation der Verwaltung erforderte. Als besonderer Mangel wurde das Fehlen einer die Ämter kontrollierenden Mittelinstanz empfunden. Am 10. April 1764 erließ der Regent Prinz Xaver das "Spezialreskript zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über das Cameral-, Policey-, Commercial- und Manufacturwesen und die Landes-Oekonomie" und griff damit auf frühere Verwaltungsstrukturen zurück. Der Leipziger Kreis wurde zunächst in zwei Ältere Amtshauptmannschaften gegliedert. Deren territoriale Gestalt und der eigentliche Amtssitz änderten sich bis 1816 stets mit dem Antritt eines neuen Amtshauptmanns. Nach der Bildung einer dritten Älteren Amtshauptmannschaft 1816 sah die Einteilung des Leipziger Kreises folgendermaßen aus: die Ämter Leipzig, Borna und Pegau bildeten den ersten amtshauptmannschaftlichen Bezirk mit Amtssitz in Borna. Der zweiten Älteren Amtshauptmannschaft gehörten die Ämter Rochlitz, Colditz und Leisnig an, verwaltet wurden sie von Rochlitz aus. Die neu gebildete dritte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Grimma bestand aus den Ämtern Grimma, Mutzschen, Wurzen und Mügeln mit Sornzig. 1835 erfolgte eine veränderte Zuordnung der Ämter, z. B. wurden das Amt Nossen und die Schönburgischen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg aus dem Erzgebirgischen Kreis herausgelöst und in die zweite Amtshauptmannschaft des Leipziger Kreises integriert. 1838 wurde eine vierte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Döbeln gegründet, der die Ämter Nossen, Mügeln und Leisnig zugewiesen wurden. Im Zuge der Umgestaltung der sächsischen Justiz- und Verwaltungsbehörden 1856 wurden die Justizämter durch Gerichtsämter ersetzt. Nunmehr setzten sich die amtshauptmannschaftlichen Territorien aus mehreren Gerichtsamtsbezirken zusammen.
Hauptaufgabe der Amtshauptleute war es, durch häufige Inspektionen die Aufsicht über die ihnen zugewiesenen Ämter zu führen und entsprechende Berichte an den Kreishauptmann zu verfassen. Sie hatten die öffentliche Ordnung, die Ausübung der Rechtspflege und das Steuerwesen in den Städten und auf dem Land zu kontrollieren. Die Überprüfung der Kammergüter, des Straßenbaus, der Grenzen und der Beamten fiel ebenfalls in ihre Zuständigkeit. Die Aufsichtsfunktion der Amtshauptleute wurde durch die Generalinstruktion von 1816 nochmals erweitert, so z. B. im militärischen Bereich. Außerdem wurde festgelegt, dass die Lokalbehörden den Anweisungen der Amtshauptleute Folge leisten mussten und dass diese Strafen verhängen konnten. In ihrer Tätigkeit wurden die Amtshauptleute von einem oder mehreren Schreibern unterstützt.
In dem am 21. April 1873 erlassenen Gesetz "die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend" wurde die Auflösung der "Älteren" Amtshauptmannnschaften beschlossen und 1874 umgesetzt. Sie wurden durch sechs Amtshauptmannschaften ersetzt, die mit einem vergrößerten Mitarbeiterstab sämtliche Verwaltungsgeschäfte übernahmen und so erste Verwaltungsinstanz wurden.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis der Retrokonversion der bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinen- und handschriftlichen Findkartei aus dem Jahr 1968. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben mehrheitlich ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung des vorliegenden Bestandes kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die 1968 gebildeten Aktentitel sind oftmals wenig aussagekräftig und nicht dem modernen Sprachgebrauch angepasst, ebenso wurden die Laufzeiten der Akten unverändert übernommen. Falls die Karteikarten Angaben enthielten, vor welcher der älteren Amtshauptmannschaften (Abkürzung: AH) die Angelegenheiten ergangen waren (z. B. "AH Rochlitz", "2. AH"), wurde diese Information ebenfalls ohne Prüfung als Provenienz erfasst. Unterlagen mit dem Vermerk "Königsfeld" entstammen dem privaten Archiv des Amtshauptmanns Carl August Sahrer von Sahr, der seinen Wohn- und Amtssitz auf dem Rittergut Königsfeld hatte.
Während der Durchführung des Retrokonversionsprojektes wurde die sehr fehlerhafte Einordnung der Verzeichnungseinheiten in Sachgruppen im Rahmen der Möglichkeiten korrigiert. Die Zuordnung erfolgte in eine neu erstellte Systematik. Diese orientiert sich am Ordnungsschema des Bestands "Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises".
Die Verzeichnungsangaben aus der Findkartei wurden im Zuge der Retrokonversion in die Augias- Datenbank eingegeben. In diese waren bereits 2001 die Verzeichnungsangaben von 72 Akteneinheiten der Älteren Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises aufgenommen worden, die im Zuge einer Beständebereinigung im Jahre 2000 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gekommen waren, so dass das vorliegende Findhilfsmittel nunmehr den vollständigen Zugang zum Bestand darstellt. Die Ortsnamen aus den Titelangaben wurden in einem Register erfasst.
Der Bestand enthält Unterlagen aller Älteren Amtshauptmannschaften aus dem Leipziger Kreis. Überliefert sind insgesamt 2175 Akteneinheiten, die Bestandslaufzeit erstreckt sich von 1579 bis 1888.
Zur Information über die Behördengeschichte wird auf folgende Literatur verwiesen:
Groß, Reiner, Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises, Abschlussarbeit am Institut für Archivwissenschaft Potsdam, 1960.
Hein, Katrin, Zur Entwicklung der Älteren Amtshauptmannschaften im Leipziger Kreis / in der Kreisdirektion Leipzig: eine verwaltungsgeschichtliche Studie, Magisterarbeit, Leipzig 1999.
Als korrespondierende Bestände im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:
20004 Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20006 – 20019 Ämter des Leipziger Kreises
20443 Rittergut Königsfeld
Katrin Heil
Dez. 2008
Nach Ende des Siebenjährigen Kriegs 1763 befand sich Sachsen in einer akuten wirtschaftlichen Notlage, die eine straffere Organisation der Verwaltung erforderte. Als besonderer Mangel wurde das Fehlen einer die Ämter kontrollierenden Mittelinstanz empfunden. Am 10. April 1764 erließ der Regent Prinz Xaver das "Spezialreskript zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über das Cameral-, Policey-, Commercial- und Manufacturwesen und die Landes-Oekonomie" und griff damit auf frühere Verwaltungsstrukturen zurück. Der Leipziger Kreis wurde zunächst in zwei Ältere Amtshauptmannschaften gegliedert. Deren territoriale Gestalt und der eigentliche Amtssitz änderten sich bis 1816 stets mit dem Antritt eines neuen Amtshauptmanns. Nach der Bildung einer dritten Älteren Amtshauptmannschaft 1816 sah die Einteilung des Leipziger Kreises folgendermaßen aus: die Ämter Leipzig, Borna und Pegau bildeten den ersten amtshauptmannschaftlichen Bezirk mit Amtssitz in Borna. Der zweiten Älteren Amtshauptmannschaft gehörten die Ämter Rochlitz, Colditz und Leisnig an, verwaltet wurden sie von Rochlitz aus. Die neu gebildete dritte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Grimma bestand aus den Ämtern Grimma, Mutzschen, Wurzen und Mügeln mit Sornzig. 1835 erfolgte eine veränderte Zuordnung der Ämter, z. B. wurden das Amt Nossen und die Schönburgischen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg aus dem Erzgebirgischen Kreis herausgelöst und in die zweite Amtshauptmannschaft des Leipziger Kreises integriert. 1838 wurde eine vierte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Döbeln gegründet, der die Ämter Nossen, Mügeln und Leisnig zugewiesen wurden. Im Zuge der Umgestaltung der sächsischen Justiz- und Verwaltungsbehörden 1856 wurden die Justizämter durch Gerichtsämter ersetzt. Nunmehr setzten sich die amtshauptmannschaftlichen Territorien aus mehreren Gerichtsamtsbezirken zusammen.
Hauptaufgabe der Amtshauptleute war es, durch häufige Inspektionen die Aufsicht über die ihnen zugewiesenen Ämter zu führen und entsprechende Berichte an den Kreishauptmann zu verfassen. Sie hatten die öffentliche Ordnung, die Ausübung der Rechtspflege und das Steuerwesen in den Städten und auf dem Land zu kontrollieren. Die Überprüfung der Kammergüter, des Straßenbaus, der Grenzen und der Beamten fiel ebenfalls in ihre Zuständigkeit. Die Aufsichtsfunktion der Amtshauptleute wurde durch die Generalinstruktion von 1816 nochmals erweitert, so z. B. im militärischen Bereich. Außerdem wurde festgelegt, dass die Lokalbehörden den Anweisungen der Amtshauptleute Folge leisten mussten und dass diese Strafen verhängen konnten. In ihrer Tätigkeit wurden die Amtshauptleute von einem oder mehreren Schreibern unterstützt.
In dem am 21. April 1873 erlassenen Gesetz "die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend" wurde die Auflösung der "Älteren" Amtshauptmannnschaften beschlossen und 1874 umgesetzt. Sie wurden durch sechs Amtshauptmannschaften ersetzt, die mit einem vergrößerten Mitarbeiterstab sämtliche Verwaltungsgeschäfte übernahmen und so erste Verwaltungsinstanz wurden.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis der Retrokonversion der bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinen- und handschriftlichen Findkartei aus dem Jahr 1968. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben mehrheitlich ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung des vorliegenden Bestandes kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die 1968 gebildeten Aktentitel sind oftmals wenig aussagekräftig und nicht dem modernen Sprachgebrauch angepasst, ebenso wurden die Laufzeiten der Akten unverändert übernommen. Falls die Karteikarten Angaben enthielten, vor welcher der älteren Amtshauptmannschaften (Abkürzung: AH) die Angelegenheiten ergangen waren (z. B. "AH Rochlitz", "2. AH"), wurde diese Information ebenfalls ohne Prüfung als Provenienz erfasst. Unterlagen mit dem Vermerk "Königsfeld" entstammen dem privaten Archiv des Amtshauptmanns Carl August Sahrer von Sahr, der seinen Wohn- und Amtssitz auf dem Rittergut Königsfeld hatte.
Während der Durchführung des Retrokonversionsprojektes wurde die sehr fehlerhafte Einordnung der Verzeichnungseinheiten in Sachgruppen im Rahmen der Möglichkeiten korrigiert. Die Zuordnung erfolgte in eine neu erstellte Systematik. Diese orientiert sich am Ordnungsschema des Bestands "Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises".
Die Verzeichnungsangaben aus der Findkartei wurden im Zuge der Retrokonversion in die Augias- Datenbank eingegeben. In diese waren bereits 2001 die Verzeichnungsangaben von 72 Akteneinheiten der Älteren Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises aufgenommen worden, die im Zuge einer Beständebereinigung im Jahre 2000 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gekommen waren, so dass das vorliegende Findhilfsmittel nunmehr den vollständigen Zugang zum Bestand darstellt. Die Ortsnamen aus den Titelangaben wurden in einem Register erfasst.
Der Bestand enthält Unterlagen aller Älteren Amtshauptmannschaften aus dem Leipziger Kreis. Überliefert sind insgesamt 2175 Akteneinheiten, die Bestandslaufzeit erstreckt sich von 1579 bis 1888.
Zur Information über die Behördengeschichte wird auf folgende Literatur verwiesen:
Groß, Reiner, Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises, Abschlussarbeit am Institut für Archivwissenschaft Potsdam, 1960.
Hein, Katrin, Zur Entwicklung der Älteren Amtshauptmannschaften im Leipziger Kreis / in der Kreisdirektion Leipzig: eine verwaltungsgeschichtliche Studie, Magisterarbeit, Leipzig 1999.
Als korrespondierende Bestände im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:
20004 Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20006 – 20019 Ämter des Leipziger Kreises
20443 Rittergut Königsfeld
Katrin Heil
Dez. 2008
Verwaltung.- Aufsicht über Gerichte und Ämter.- Grenzsachen.- Militärangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Kirchen- und Schulangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armen- und Wohltätigkeitspflege.- Gesundheitswesen.- Polizei.- Landwirtschaft.- Forstwirtschaft, Jagd.- Handel, Handwerk und Gewerbe.- Bauwesen.
Nach Ende des Siebenjährigen Kriegs 1763 befand sich Sachsen in einer akuten wirtschaftlichen Notlage, die eine straffere Organisation der Verwaltung erforderte. Als besonderer Mangel wurde das Fehlen einer die Ämter kontrollierenden Mittelinstanz empfunden. Am 10. April 1764 erließ der Regent Prinz Xaver das "Spezialreskript zur Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute zur beständigen Aufsicht über das Cameral-, Policey-, Commercial- und Manufacturwesen und die Landes-Oekonomie" und griff damit auf frühere Verwaltungsstrukturen zurück. Der Leipziger Kreis wurde zunächst in zwei Ältere Amtshauptmannschaften gegliedert. Deren territoriale Gestalt und der eigentliche Amtssitz änderten sich bis 1816 stets mit dem Antritt eines neuen Amtshauptmanns. Nach der Bildung einer dritten Älteren Amtshauptmannschaft 1816 sah die Einteilung des Leipziger Kreises folgendermaßen aus: die Ämter Leipzig, Borna und Pegau bildeten den ersten amtshauptmannschaftlichen Bezirk mit Amtssitz in Borna. Der zweiten Älteren Amtshauptmannschaft gehörten die Ämter Rochlitz, Colditz und Leisnig an, verwaltet wurden sie von Rochlitz aus. Die neu gebildete dritte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Grimma bestand aus den Ämtern Grimma, Mutzschen, Wurzen und Mügeln mit Sornzig. 1835 erfolgte eine veränderte Zuordnung der Ämter, z. B. wurden das Amt Nossen und die Schönburgischen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg aus dem Erzgebirgischen Kreis herausgelöst und in die zweite Amtshauptmannschaft des Leipziger Kreises integriert. 1838 wurde eine vierte Ältere Amtshauptmannschaft mit Sitz in Döbeln gegründet, der die Ämter Nossen, Mügeln und Leisnig zugewiesen wurden. Im Zuge der Umgestaltung der sächsischen Justiz- und Verwaltungsbehörden 1856 wurden die Justizämter durch Gerichtsämter ersetzt. Nunmehr setzten sich die amtshauptmannschaftlichen Territorien aus mehreren Gerichtsamtsbezirken zusammen. Hauptaufgabe der Amtshauptleute war es, durch häufige Inspektionen die Aufsicht über die ihnen zugewiesenen Ämter zu führen und entsprechende Berichte an den Kreishauptmann zu verfassen. Sie hatten die öffentliche Ordnung, die Ausübung der Rechtspflege und das Steuerwesen in den Städten und auf dem Land zu kontrollieren. Die Überprüfung der Kammergüter, des Straßenbaus, der Grenzen und der Beamten fiel ebenfalls in ihre Zuständigkeit. Die Aufsichtsfunktion der Amtshauptleute wurde durch die Generalinstruktion von 1816 nochmals erweitert, so z. B. im militärischen Bereich. Außerdem wurde festgelegt, dass die Lokalbehörden den Anweisungen der Amtshauptleute Folge leisten mussten und dass diese Strafen verhängen konnten. In ihrer Tätigkeit wurden die Amtshauptleute von einem oder mehreren Schreibern unterstützt. In dem am 21. April 1873 erlassenen Gesetz "die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend" wurde die Auflösung der Älteren Amtshauptmannnschaften beschlossen und 1874 umgesetzt. Sie wurden im Leipziger Kreis durch sechs Amtshauptmannschaften ersetzt, die mit einem vergrößerten Mitarbeiterstab sämtliche Verwaltungsgeschäfte übernahmen und so erste Verwaltungsinstanz wurden.
Der Bestand enthält Unterlagen aller Älteren Amtshauptmannschaften aus dem Leipziger Kreis.
Der Bestand enthält Unterlagen aller Älteren Amtshauptmannschaften aus dem Leipziger Kreis.
- 2008 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5