Beständeübersicht
Bestand
20007 Amt Colditz
Datierung | 1555 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 47,40 |
Geschichte der Ämterorganisation
Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.
Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]
Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.
Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]
Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.
Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.
Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.
Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.
Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]
Geschichte des Amtes Colditz
1404 verkauften die Brüder Albrecht und Georg von Colditz den Stammbesitz ihrer Familie an Markgraf Wilhelm I., damit war die langjährige Herrschaft der Herren von Colditz innerhalb des wettinischen Machtbereichs beendet. [06] Der Ursprung dieser Herrschaft datiert in das 12. Jahrhundert und ist eng mit der Entstehung des pleißenländischen Reichsterritoriums verbunden. Ähnlich den Schönburgern und den Vögten von Weida waren die Colditzer staufische Reichsministerialen. Sie verfügten anfangs über die Burg Colditz und etwa 20 Dörfer, von denen die meisten während des Landesausbaus im Pleißenland gegründet worden sein dürften. Thimo I. von Colditz wurde 1158 durch Kaiser Friedrich I. zum Reichsministerialen erhoben. Im 13. Jahrhundert standen die Herren von Colditz als Landrichter sogar an der Spitze der Territorialverwaltung, bis das Pleißenland an die Wettiner fiel. In den Diensten der Markgrafen von Meißen gelang ihnen ein Ausbau ihrer Herrschaft unter Wahrung einer Eigenständigkeit, die - vergleichbar mit den Schönburgern - bis in die Nähe eigener Landeshoheit reichte. Thimo VIII. fungierte unter Kaiser Karl IV. als Landvogt der Oberlausitz und Hauptmann von Breslau. Weitere Familienmitglieder erlangten im 14. Jahrhundert die Bischofssitze von Meißen und Naumburg, ohne dass die Verbindung zu Colditz selbst abriss. Nachdem die Bestrebungen der Markgrafen, die pleißenländischen Herren unter ihre Landsässigkeit zu zwingen auch gegenüber den Colditzern gelungen war, ging der Einfluss des Geschlechts auch außerhalb des Muldenlandes zurück.
Nach der Leipziger Teilung von 1485 befand sich das Amt zunächst im Besitz der ernestinischen Linie der Wettiner, nach der Wittenberger Kapitulation 1547 ging es an die Albertiner.
Im 16. Jahrhundert umfasste das Amt 2 Städte, 62 Dörfer und 4 Wüstungen, den Colditzer und den Thümmlitzwald sowie den Fürstenwald bei Geringswalde. 1827 gehörten zum Amtsbezirk Colditz: 2 Städte (Colditz und Lausick) und 61 Dorfgemeinden. [07] Amtsunmittelbare Ortschaften waren: Ballendorf mit Anteilen der Mark Wenigglasten, Bernbruch (mit Kammergut und Vorwerk), Buchheim, Stadt Colditz (Anteil), Dürrweitzschen, Ebersbach (mit Kammergut und Vorwerk), Erlbach, Etzoldshain, Frauendorf (Anteil), Glasten mit Anteilen der Mark Wenigglasten, Großbuch mit der Schalber Mark, Großsermuth (Anteil), Heinersdorf (Anteil) mit der Mark Wüstungstein, Hohnbach (Anteil), Kaltenborn, Kleinbardau, Kleinsermuth, Kötteritzsch (Anteil), Kössern (Forsthaus und Landgut Amalienburg), Koltzschen, Lauterbach (mit Kammergut und Vorwerk), Raschütz (Anteil), Reichersdorf, Skoplau, Schönbach (Anteil), Schwarzbach, Tanndorf, Tautenhain mit Ottenhain (Anteil), Terpitzsch (Anteil), Thierbaum, Thumirnicht, Zschadraß, Zschetzsch, Zschockau und Zschoppach. [08]
Der Amtssitz und die Amtsfronfeste waren bis 1864 im Schloss Colditz untergebracht. [09] Dieses war 1430 und 1504 durch Brände zerstört und unter dem hier lebenden Kurfürst August ab Mitte des 16. Jh. zum Jagdschloss umgestaltet worden. Das Schloss erfuhr zahlreiche weitere Nutzungen, so diente es auch als Witwensitz verschiedener Kürfürstinnen. 1603 verlegte z. B. Sophie, Witwe des Kurfürsten Christian I., ihren Wohnsitz und ihre Regierung über die Ämter Colditz, Rochlitz, Leisnig und Borna nach Colditz. Von 1800 bis 1829 diente das Schloss als Landesarmen- und Arbeitshaus, von 1829 bis 1924 war es Landesanstalt für unheilbar Geisteskranke. 1924 bis 1939 war die Einrichtung der Heil- und Pflegeanstalt Zschadraß angegliedert.
1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Colditz. Das Rentamt Colditz bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an das Forstrentamt Colditz ab.
1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Colditz ging auf in den Amtshauptmannschaften Grimma, Döbeln und Borna. Für Justizangelegenheiten des ehemaligen Amtsgebietes waren die Amtsgerichte Bad Lausick, Borna, Colditz, Geithain, Grimma, Leisnig, Rochlitz und Waldheim zuständig.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.
Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [10] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Colditz wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.
1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. 1962 und 1966 erfolgte die Erschließung der Unterlagen des Amtes Colditz. Die dabei entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Colditz bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1988 fertig gestellte, maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 1696. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern
Zwischen 2001 und 2008 wurden 163 AE (Nr. 1697 – 1859) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.
2009 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1988 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2008. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1966 bzw. 1988 wider.
Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
2010 erfolgte im Nachgang der Retrokonversion die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen 126 Gerichtsbücher des Amtes Colditz in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in das 1879 gebildete Amtsgericht Colditz gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Colditz eingefügt.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand Amt Colditz im Staatsarchiv Leipzig umfasst den Zeitraum von 1511 bis 1865. Vereinzelt wurden Akten bis 1876 geführt, dabei handelt es sich um Schriftgut von Superintendenturen, welches nicht aus dem Bestand herausgelöst wurde.
Die großen Reihen der Konsens- und Kaufprotokolle setzen in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ein und enden 1847, während ein überliefertes Aktenrepertorium in 8 Bänden den Zeitraum vom 16. bis 19. Jahrhundert umfasst.
Der Inhalt des Bestandes birgt reichhaltiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte des 17.-19. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind die Landwirtschaftsentwicklung, die Herausbildung des Handwerks und der Übergang zur industriellen Produktion. Gut überliefert sind Unterlagen zum Mühlenwesen, einschließlich der Papiermühle Colditz, zum Braunkohlen- und Schieferabbau und der Kalkgewinnung, vorwiegend bei Ebersbach und Tautenhain. Dokumentiert sind auch die revolutionären Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 in den Gemeinden, besonders hervorzuheben sind hier die Städte Colditz und Lausick. Weitere Unterlagen zu den Geschehnissen in Lausick befinden sich im Bestand des Amtes Grimma. Die Stadt gehörte zwar in den Zuständigkeitsbereich des Amtes Colditz. Dieses bat jedoch um Entbindung von der Untersuchung der Vorkommnisse, so dass diese Aufgabe dem Amt Grimma zugewiesen wurde.
Hinweise für die Benutzung
Verweise auf korrespondierende Bestände
20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
Rittergüter des Amtsbezirkes
20087 Gerichtsamt Colditz
20600 Stadt Colditz (Stadtgericht)
20609 Stadt Lausick (Stadtgericht)
C. Rothe
Juni 1988
K. Heil
September 2010
[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1969, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Truöl, Kurt: Die Herren von Colditz und ihre Herrschaft, Leisnig, 1914, S. 76 ff.
[07] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 148.
[08] HStA-D, 11320 Militärplankammer, Nr. 171, S. 381 ff (1836).
[09] Thiede, Regina; Lippmann, Renate: Schloss Colditz, Leipzig 2007, S. 39.
[10] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden um 1836 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.
Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]
Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.
Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]
Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.
Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.
Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.
Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.
Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]
Geschichte des Amtes Colditz
1404 verkauften die Brüder Albrecht und Georg von Colditz den Stammbesitz ihrer Familie an Markgraf Wilhelm I., damit war die langjährige Herrschaft der Herren von Colditz innerhalb des wettinischen Machtbereichs beendet. [06] Der Ursprung dieser Herrschaft datiert in das 12. Jahrhundert und ist eng mit der Entstehung des pleißenländischen Reichsterritoriums verbunden. Ähnlich den Schönburgern und den Vögten von Weida waren die Colditzer staufische Reichsministerialen. Sie verfügten anfangs über die Burg Colditz und etwa 20 Dörfer, von denen die meisten während des Landesausbaus im Pleißenland gegründet worden sein dürften. Thimo I. von Colditz wurde 1158 durch Kaiser Friedrich I. zum Reichsministerialen erhoben. Im 13. Jahrhundert standen die Herren von Colditz als Landrichter sogar an der Spitze der Territorialverwaltung, bis das Pleißenland an die Wettiner fiel. In den Diensten der Markgrafen von Meißen gelang ihnen ein Ausbau ihrer Herrschaft unter Wahrung einer Eigenständigkeit, die - vergleichbar mit den Schönburgern - bis in die Nähe eigener Landeshoheit reichte. Thimo VIII. fungierte unter Kaiser Karl IV. als Landvogt der Oberlausitz und Hauptmann von Breslau. Weitere Familienmitglieder erlangten im 14. Jahrhundert die Bischofssitze von Meißen und Naumburg, ohne dass die Verbindung zu Colditz selbst abriss. Nachdem die Bestrebungen der Markgrafen, die pleißenländischen Herren unter ihre Landsässigkeit zu zwingen auch gegenüber den Colditzern gelungen war, ging der Einfluss des Geschlechts auch außerhalb des Muldenlandes zurück.
Nach der Leipziger Teilung von 1485 befand sich das Amt zunächst im Besitz der ernestinischen Linie der Wettiner, nach der Wittenberger Kapitulation 1547 ging es an die Albertiner.
Im 16. Jahrhundert umfasste das Amt 2 Städte, 62 Dörfer und 4 Wüstungen, den Colditzer und den Thümmlitzwald sowie den Fürstenwald bei Geringswalde. 1827 gehörten zum Amtsbezirk Colditz: 2 Städte (Colditz und Lausick) und 61 Dorfgemeinden. [07] Amtsunmittelbare Ortschaften waren: Ballendorf mit Anteilen der Mark Wenigglasten, Bernbruch (mit Kammergut und Vorwerk), Buchheim, Stadt Colditz (Anteil), Dürrweitzschen, Ebersbach (mit Kammergut und Vorwerk), Erlbach, Etzoldshain, Frauendorf (Anteil), Glasten mit Anteilen der Mark Wenigglasten, Großbuch mit der Schalber Mark, Großsermuth (Anteil), Heinersdorf (Anteil) mit der Mark Wüstungstein, Hohnbach (Anteil), Kaltenborn, Kleinbardau, Kleinsermuth, Kötteritzsch (Anteil), Kössern (Forsthaus und Landgut Amalienburg), Koltzschen, Lauterbach (mit Kammergut und Vorwerk), Raschütz (Anteil), Reichersdorf, Skoplau, Schönbach (Anteil), Schwarzbach, Tanndorf, Tautenhain mit Ottenhain (Anteil), Terpitzsch (Anteil), Thierbaum, Thumirnicht, Zschadraß, Zschetzsch, Zschockau und Zschoppach. [08]
Der Amtssitz und die Amtsfronfeste waren bis 1864 im Schloss Colditz untergebracht. [09] Dieses war 1430 und 1504 durch Brände zerstört und unter dem hier lebenden Kurfürst August ab Mitte des 16. Jh. zum Jagdschloss umgestaltet worden. Das Schloss erfuhr zahlreiche weitere Nutzungen, so diente es auch als Witwensitz verschiedener Kürfürstinnen. 1603 verlegte z. B. Sophie, Witwe des Kurfürsten Christian I., ihren Wohnsitz und ihre Regierung über die Ämter Colditz, Rochlitz, Leisnig und Borna nach Colditz. Von 1800 bis 1829 diente das Schloss als Landesarmen- und Arbeitshaus, von 1829 bis 1924 war es Landesanstalt für unheilbar Geisteskranke. 1924 bis 1939 war die Einrichtung der Heil- und Pflegeanstalt Zschadraß angegliedert.
1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Colditz. Das Rentamt Colditz bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an das Forstrentamt Colditz ab.
1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Colditz ging auf in den Amtshauptmannschaften Grimma, Döbeln und Borna. Für Justizangelegenheiten des ehemaligen Amtsgebietes waren die Amtsgerichte Bad Lausick, Borna, Colditz, Geithain, Grimma, Leisnig, Rochlitz und Waldheim zuständig.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.
Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [10] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Colditz wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.
1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. 1962 und 1966 erfolgte die Erschließung der Unterlagen des Amtes Colditz. Die dabei entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Colditz bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1988 fertig gestellte, maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 1696. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern
Zwischen 2001 und 2008 wurden 163 AE (Nr. 1697 – 1859) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.
2009 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1988 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2008. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1966 bzw. 1988 wider.
Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
2010 erfolgte im Nachgang der Retrokonversion die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen 126 Gerichtsbücher des Amtes Colditz in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in das 1879 gebildete Amtsgericht Colditz gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Colditz eingefügt.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand Amt Colditz im Staatsarchiv Leipzig umfasst den Zeitraum von 1511 bis 1865. Vereinzelt wurden Akten bis 1876 geführt, dabei handelt es sich um Schriftgut von Superintendenturen, welches nicht aus dem Bestand herausgelöst wurde.
Die großen Reihen der Konsens- und Kaufprotokolle setzen in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ein und enden 1847, während ein überliefertes Aktenrepertorium in 8 Bänden den Zeitraum vom 16. bis 19. Jahrhundert umfasst.
Der Inhalt des Bestandes birgt reichhaltiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte des 17.-19. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind die Landwirtschaftsentwicklung, die Herausbildung des Handwerks und der Übergang zur industriellen Produktion. Gut überliefert sind Unterlagen zum Mühlenwesen, einschließlich der Papiermühle Colditz, zum Braunkohlen- und Schieferabbau und der Kalkgewinnung, vorwiegend bei Ebersbach und Tautenhain. Dokumentiert sind auch die revolutionären Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 in den Gemeinden, besonders hervorzuheben sind hier die Städte Colditz und Lausick. Weitere Unterlagen zu den Geschehnissen in Lausick befinden sich im Bestand des Amtes Grimma. Die Stadt gehörte zwar in den Zuständigkeitsbereich des Amtes Colditz. Dieses bat jedoch um Entbindung von der Untersuchung der Vorkommnisse, so dass diese Aufgabe dem Amt Grimma zugewiesen wurde.
Hinweise für die Benutzung
Verweise auf korrespondierende Bestände
20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
Rittergüter des Amtsbezirkes
20087 Gerichtsamt Colditz
20600 Stadt Colditz (Stadtgericht)
20609 Stadt Lausick (Stadtgericht)
C. Rothe
Juni 1988
K. Heil
September 2010
[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1969, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Truöl, Kurt: Die Herren von Colditz und ihre Herrschaft, Leisnig, 1914, S. 76 ff.
[07] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 148.
[08] HStA-D, 11320 Militärplankammer, Nr. 171, S. 381 ff (1836).
[09] Thiede, Regina; Lippmann, Renate: Schloss Colditz, Leipzig 2007, S. 39.
[10] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden um 1836 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
Amtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Die Leipziger Teilung von 1485 brachte das Amt Colditz in ernestinischen Besitz, nach der Wittenberger Kapitulation von 1547 wurde es jedoch in das albertinische Territorium integriert. Es umfasste ein vergleichsweise kleines Gebiet an der Mulde und lag zentral innerhalb des Leipziger Kreises. 1827 lebten 13.000 Einwohner in zwei Städten und 61 Dörfern. Im Zuge der Neuorganisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden wurde das Justizamt 1856 aufgelöst und seine Aufgaben vom Gerichtsamt Colditz übernommen. Das Rentamt existierte bis 1865 weiter. Nachfolger wurde das Forstrentamt Colditz.
- 2010 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5