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Beständeübersicht

Bestand

20010 Amt Leisnig

Datierung1543 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)95,10
Geschichte der Ämterorganisation

Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.

Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]

Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]

Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.

Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.

Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.

Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.

Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.

Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]


Geschichte des Amtes Leisnig

Das Gebiet des späteren Amtes Leisnig mit dem Verwaltungszentrum Burg Mildenstein war zunächst Reichsgut. 1085 wurde Wiprecht von Groitzsch dieses Territorium von Kaiser Heinrich IV. in Anerkennung seiner Dienste für die Krone übertragen. Nach Aussterben der Linie Groitzsch mit Heinrich im Jahre 1135 gelangte das spätere Amtsterritorium wieder in Reichsbesitz und wurde Burggrafschaft. 1158 erhob Friedrich Barbarossa die Burg schließlich zur Reichsburg. [06] Die Burggrafschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einer eigenständigen Territorialherrschaft innerhalb der Markgrafschaft Meißen. Die Burggrafen wurden im ersten Drittel des 14. Jh. mit kaiserlicher Zustimmung Vasallen der Wettiner und verloren somit den Status der Reichsunmittelbarkeit. Nachdem es 1365 aufgrund von Besitzstreitigkeiten zur Zerstörung des Klosters Buch durch den Leisniger Burggrafen Heinrich III. kam, griffen die Wettiner mit Waffengewalt ein. Sie zwangen Heinrich III. zum Verkauf von Burg und Herrschaft und integrierten diese vollständig in ihr Territorium. [07] 1407 – 1414 wurde Leisnig als Witwensitz von Anna von Braunschweig genutzt und danach zunächst bis 1464 als Amt verwaltet. [08] 1464 gelangte das Amt in das Wittum von Margaretha von Österreich, bis es 1486 endgültig in kursächsische Verwaltung gelangte. Nach der Leipziger Teilung war Leisnig dem albertinischen Herrschaftsbereich zugeordnet.

Das Amt Leisnig lag sehr zerstreut im Gebiet der Freiberger Mulde. Es grenzte zunächst an die Ämter Rochlitz, Colditz, Sornzig, Döbeln und Meißen. Einen entscheidenden territorialen Zuwachs erfuhr es nach der Auflösung des Amtes Döbeln im Jahre 1588. [09] Zahlreiche Exklaven befanden sich in den Ämtern Borna, Grimma, Nossen, Rochlitz, Meißen und Frankenberg. Das Amt umfasste 1823 55 amtsunmittelbare Ortschaften bzw. Ortsteile. [10] 1827 gehörten zwei Städte (Leisnig und Döbeln), 105 Dörfer und ein Kammergut zum Amtsbezirk. [11] Amtssitz war durchweg die Burg in Leisnig, für die seit Mitte des 14. Jh. der Name "Burg Mildenstein" in Gebrauch kam. [12]

Aufschluss über die Vielseitigkeit der Aufgaben des Amtes gibt das Inhaltsverzeichnis des Aktenrepertoriums, dass unter Anleitung des Amtmanns Wilhelm Christoph Eisenhut 1794 entstanden ist (Nr. 4295). Es führt folgende Tätigkeitsbereiche auf:

I Zivilprozess- und Konkurssachen
II Untersuchungs- und Rügensachen
III Verlassenschaftsregulierungen
IV Rechtshilfewesen
V Rats- und Kommunverfassungen
VI Allgemeine Kommissionssachen
VII Kirchen- und Schulsachen
VIII Justiz- und Polizeiwesen
IX Kammersachen
X Militärsachen
XI Steuersachen
XII Verfassung und Zustand des Amtes.

1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde wurde am 1. Oktober 1856 das Gerichtsamt Leisnig. Das Rentamt Leisnig bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an die Bauverwalterei Döbeln ab.

1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Leisnig ging auf in den Amtshauptmannschaften Döbeln und Grimma. Für Justizangelegenheiten des ehemaligen Amtsgebietes waren die Amtsgerichte Colditz, Döbeln, Leisnig, Mügeln, Roßwein und Waldheim zuständig.


Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.

Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [13] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Leisnig wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.

1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. Die Wiederherstellung des Bestandes Amt Leisnig erfolgte 1967 aus den Beständen der Amtshauptmannschaften Döbeln und Grimma sowie der Amtsgerichte Colditz, Döbeln, Leisnig, Mügeln, Roßwein und Waldheim.

Die bei der Erschließung entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Leisnig bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1984 fertig gestellte maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 4412. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern

Zwischen 2001 und 2009 wurden 140 Akteneinheiten (Nr. 4413 – 4551) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.

2010 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1984 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2009. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 bzw. 1984 wider.

Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

Im Nachgang der Retrokonversion erfolgte die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen 138 Gerichtsbücher des Amtes Leisnig in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in die 1879 gebildeten Amtsgerichte Döbeln, Leisnig und Mügeln gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Leisnig eingefügt.


Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Amt Leisnig umfasst den Zeitraum 1532 bis 1865 (1876). Die schriftliche Dokumentation der Amtstätigkeit setzt mit der Amtsbuchreihe ein, die für den Zeitraum 1532 bis 1847 in 81 Bänden überliefert ist. Seit 1557 liegen umfangreiche Protokollreihen aus dem Bereich Gerichtsbarkeit vor.

Der Bestand enthält wichtiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte für das 16. bis 19. Jahrhundert. Das betrifft vor allem die Agrargeschichte, die Lebensverhältnisse in den Amtsdörfern, Abgaben, Frondienste und deren Ablösung sowie das Gewerbe. Sehr gut dokumentiert sind auch die revolutionären Ereignisse der Jahre 1848 und 1849.

Hinzuweisen ist auf einige Aktenbände des Amtes Leisnig, die sich auf Grund einer älteren Bearbeitung im Bestand 22028 Landesschule Grimma befinden. Sie sind dort unter Angabe der Provenienz "Amt Leisnig" verzeichnet.


Hinweise für die Benutzung

Verweise auf korrespondierende Bestände

20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

20005 Ältere Amtshauptmannschaften

Rittergüter des Amtsbezirkes

20603 Stadt Döbeln (Stadtgericht)

20610 Stadt Leisnig (Stadtgericht)

20098 Gerichtsamt Leisnig

20094 Gerichtsamt Hartha

22028 Landesschule Grimma



C. Rothe
Februar 1988

K. Heil
September 2010




[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Riese, Brigitte, Burg Mildenstein, Leipzig 2001, S. 12.
[07] Ebenda, S. 18.
[08] Kunze, Jens, Das Amt Leisnig im 15. Jahrhundert, Leipzig 2007, S. 10.
[09] Schmidt, Rudolf, Die kursächsischen Ämter im Bereiche des unteren Muldentals, Meißen 1913, S. 144.
[10] HStA-D, 11320 Militärplankammer, Nr. 171, S. 169 ff.
[11] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 154.
[12] Kobuch, Manfred, Leisnig, 1991, Abschnitt VII.
[13] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
Amtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das Amt Leisnig gelangte 1329 in den Besitz der Wettiner. Mitte des 16. Jahrhunderts erfolgte seine territoriale Ausformung, unter anderem durch die Angliederung großer Teile des Amts Döbeln. Das Amtsterritorium um die Freiberger Mulde grenzte im Osten an das dem Meißnischen Kreis zugehörige Amt Meißen. Amtssitz war dauerhaft das Schloss Mildenstein. 1827 lebten 20.629 Einwohner in zwei Städten, 105 Dörfern und einem Kammergut. 1856 wurde das Justizamt Leisnig aufgelöst. Nachfolger war das Gerichtsamt Leisnig. Das Rentamt übte seine Tätigkeit bis 1865 aus, dann wurden seine Aufgaben von der Bauverwalterei Döbeln übernommen.
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