Beständeübersicht
Bestand
Geschichte der Ämterorganisation
Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.
Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]
Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]
Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.
Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.
Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.
Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.
Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.
Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]
Geschichte des Amtes Mutzschen
Das Mutzschener Land gehörte im 14. Jahrhundert zum Besitz der Burggrafen von Leisnig. [06] Wahrscheinlich verkauften diese die Ländereien zwischen 1436 und 1447 an die Adelsfamilie von Starschedel. [07] 1559 kaufte Kurfürst August zunächst das ehemalige Starschedelsche Gut in Fremdiswalde, 1565 die Güter Wermsdorf und Mahlis sowie Teile der Mutzschener Heide. 1577 erwarb der Landesherr schließlich die Mutzschener Teiche. Dieser fürstliche Besitz wurde nach dem Erwerb der Stadt Mutzschen 1585 zum Amt Mutzschen zusammengefasst. [08] Aufgrund seines umfangreichen Waldbestandes und der zahlreichen Teiche wurde das Amt Mutzschen ein beliebtes Jagdgebiet der sächsischen Landesherrn. Bereits Anfang des 17. Jh. wurde ein kleines Jagdschloss errichtet und 1721 begann der Bau des Jagdschlosses Hubertusburg.
Sitz des Amtes war zunächst das Schloss Mutzschen. 1624 zog die Behörde in ein neu erbautes Amtshaus am Markt um, welches jedoch beim großen Stadtbrand am 23. April 1681 völlig zerstört wurde. Seinen endgültigen Standort erhielt das Amt nach der Brandkatastrophe im Alten Jagdschloss Wermsdorf. Es trug nunmehr die offizielle Bezeichnung "Amt Mutzschen zu Wermsdorf". [09]
Das Amtsgebiet grenzte nordöstlich und östlich an die Ämter Oschatz und Mügeln, südlich an Teile der zu den Ämtern Grimma, Leisnig und Colditz gehörenden Territorien, südwestlich und westlich an das Amt Grimma und nördlich an das Amt Wurzen. Das Amt Mutzschen verwaltete das kleinste Territorium im Leipziger Kreis. Es umfasste nur 11 Dörfer bzw. Dorfanteile, die Ritter- bzw. Kammergüter Mutzschen, Collm und Mahlis sowie die Stadt Mutzschen. Hinzu kamen noch folgende Exklaven: Serka und Löbschütz im Amt Grimma; Poischwitz, umgeben von Dörfern der Ämter Colditz, Leisnig und Grimma und kleine Anteile an den Dörfern Ablaß und Zschannewitz. [10] 1827 lebten 3030 Einwohner in der Stadt Mutzschen und acht Dörfern. [11]
Eine verwaltungstechnische Besonderheit bildete die Personalunion mit dem Amt Grimma. Seit 1766 war der Wermsdorfer Amtmann für die Rentämter Grimma und Mutzschen zuständig, während die Justizämter seit 1785 durch den Grimmaer Amtmann verwaltet wurden. 1811 erhielt Wermsdorf wieder einen eigenen Justizamtmann. [12]
1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde des Justizamtes Mutzschen wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Wermsdorf, das Ende 1873 aufgelöst wurde. Sein Zuständigkeitsbereich wurde auf die Gerichtsämter Mügeln, Grimma, Wurzen und Oschatz verteilt. Das Rentamt Mutzschen bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an das Forstrentamt Wermsdorf ab. [13]
1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Mutzschen ging auf in den Amtshauptmannschaften Grimma und Oschatz. Die Justizgeschäfte wurden durch die zuständigen Amtsgerichte wahrgenommen
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.
Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [14] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Mutzschen wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.
1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Anfang der sechziger Jahre erfolgte die Erschließung der Unterlagen des Amtes Mutzschen. Die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Mutzschen bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1990 fertig gestellte maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 942. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern
Zwischen 2001 und 2010 wurden weitere Akteneinheiten (Nr. 943 – 1016) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.
2011 erfolgte im Rahmen der Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1990 in das Verzeichnungsprogramm Augias 8.2 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2010. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand vom Anfang der sechziger Jahre bzw. von 1990 wider.
Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Im Nachgang der Retrokonversion erfolgte die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen Gerichtsbücher des Amtes Mutzschen in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in die 1879 gebildeten Amtsgerichte Grimma und Mügeln gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Mutzschen eingefügt.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Überlieferung des Amtes Mutzschen setzt 1575 mit einem Aktenband zur Festlegung der Grenzen der Mutzschener Teiche (Sign. 848) ein. Allerdings sind die Unterlagen aus dem 16. und 17. Jh. generell fragmentarisch überliefert, da der Aktenbestand des Amtes beim Mutzschener Stadtbrand 1681 fast vollständig vernichtet wurde. [15] Die Überlieferung endet mit der Auflösung des Rentamtes Mutzschen 1865.
Der Bestand birgt reichhaltiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte v. a. des 18. und 19. Jahrhunderts. In großem Umfang liegen Kauf- und Hypothekenprotokolle sowie Verzeichnisse über Abschätzungen in den Ortschaften des Amtes vor. Hervorzuheben ist ebenfalls das Schriftgut zum Innungswesen und die Unterlagen über die für das Amt Mutzschen charakteristische Teichwirtschaft. Eine wertvolle Quelle zur Dokumentation der Tätigkeit des Amtes stellen die überlieferten Repertorien dar.
Verweise auf korrespondierende Bestände
20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20008 Amt Grimma
Rittergüter des Amtsbezirkes
20111 Gerichtsamt Wermsdorf
22195 Forstrentamt Wermsdorf
C. Rothe
Februar 1988
K. Heil
Januar 2012
[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Billig, Gerhard: Hoch- und Spätmittelalter – Die Anfänge des Ortes. In: 800 Jahre Wermsdorf 1206 – 2006, Beucha 2006, S. 26 f.
[07] Ebenda, S. 27.
[08] Bönhoff, Leo: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 38 (1917), S. 28.
[09] Schmidt, Rudolf, Die kursächsischen Ämter im Bereiche des unteren Muldentals, Meißen 1913, S. 132.
[10] Ebenda, S. 133f.
[11] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 157.
[12] Billig, Gerhard: Hoch- und Spätmittelalter – Die Anfänge des Ortes. In: 800 Jahre Wermsdorf 1206 – 2006, Beucha 2006, S. 38.
[13] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[14] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
[15] Sächsisches Staatsarchiv, StA-L, 20013 Amt Mutzschen, Nr. 67.
20013 Amt Mutzschen
Datierung | 1575 - 1865 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 20,10 |
Geschichte der Ämterorganisation
Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.
Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]
Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]
Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.
Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.
Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.
Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.
Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.
Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]
Geschichte des Amtes Mutzschen
Das Mutzschener Land gehörte im 14. Jahrhundert zum Besitz der Burggrafen von Leisnig. [06] Wahrscheinlich verkauften diese die Ländereien zwischen 1436 und 1447 an die Adelsfamilie von Starschedel. [07] 1559 kaufte Kurfürst August zunächst das ehemalige Starschedelsche Gut in Fremdiswalde, 1565 die Güter Wermsdorf und Mahlis sowie Teile der Mutzschener Heide. 1577 erwarb der Landesherr schließlich die Mutzschener Teiche. Dieser fürstliche Besitz wurde nach dem Erwerb der Stadt Mutzschen 1585 zum Amt Mutzschen zusammengefasst. [08] Aufgrund seines umfangreichen Waldbestandes und der zahlreichen Teiche wurde das Amt Mutzschen ein beliebtes Jagdgebiet der sächsischen Landesherrn. Bereits Anfang des 17. Jh. wurde ein kleines Jagdschloss errichtet und 1721 begann der Bau des Jagdschlosses Hubertusburg.
Sitz des Amtes war zunächst das Schloss Mutzschen. 1624 zog die Behörde in ein neu erbautes Amtshaus am Markt um, welches jedoch beim großen Stadtbrand am 23. April 1681 völlig zerstört wurde. Seinen endgültigen Standort erhielt das Amt nach der Brandkatastrophe im Alten Jagdschloss Wermsdorf. Es trug nunmehr die offizielle Bezeichnung "Amt Mutzschen zu Wermsdorf". [09]
Das Amtsgebiet grenzte nordöstlich und östlich an die Ämter Oschatz und Mügeln, südlich an Teile der zu den Ämtern Grimma, Leisnig und Colditz gehörenden Territorien, südwestlich und westlich an das Amt Grimma und nördlich an das Amt Wurzen. Das Amt Mutzschen verwaltete das kleinste Territorium im Leipziger Kreis. Es umfasste nur 11 Dörfer bzw. Dorfanteile, die Ritter- bzw. Kammergüter Mutzschen, Collm und Mahlis sowie die Stadt Mutzschen. Hinzu kamen noch folgende Exklaven: Serka und Löbschütz im Amt Grimma; Poischwitz, umgeben von Dörfern der Ämter Colditz, Leisnig und Grimma und kleine Anteile an den Dörfern Ablaß und Zschannewitz. [10] 1827 lebten 3030 Einwohner in der Stadt Mutzschen und acht Dörfern. [11]
Eine verwaltungstechnische Besonderheit bildete die Personalunion mit dem Amt Grimma. Seit 1766 war der Wermsdorfer Amtmann für die Rentämter Grimma und Mutzschen zuständig, während die Justizämter seit 1785 durch den Grimmaer Amtmann verwaltet wurden. 1811 erhielt Wermsdorf wieder einen eigenen Justizamtmann. [12]
1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde des Justizamtes Mutzschen wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Wermsdorf, das Ende 1873 aufgelöst wurde. Sein Zuständigkeitsbereich wurde auf die Gerichtsämter Mügeln, Grimma, Wurzen und Oschatz verteilt. Das Rentamt Mutzschen bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an das Forstrentamt Wermsdorf ab. [13]
1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Mutzschen ging auf in den Amtshauptmannschaften Grimma und Oschatz. Die Justizgeschäfte wurden durch die zuständigen Amtsgerichte wahrgenommen
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.
Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [14] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Mutzschen wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.
1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Anfang der sechziger Jahre erfolgte die Erschließung der Unterlagen des Amtes Mutzschen. Die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Mutzschen bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1990 fertig gestellte maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 942. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern
Zwischen 2001 und 2010 wurden weitere Akteneinheiten (Nr. 943 – 1016) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.
2011 erfolgte im Rahmen der Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1990 in das Verzeichnungsprogramm Augias 8.2 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2010. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand vom Anfang der sechziger Jahre bzw. von 1990 wider.
Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Im Nachgang der Retrokonversion erfolgte die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen Gerichtsbücher des Amtes Mutzschen in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in die 1879 gebildeten Amtsgerichte Grimma und Mügeln gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Mutzschen eingefügt.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Überlieferung des Amtes Mutzschen setzt 1575 mit einem Aktenband zur Festlegung der Grenzen der Mutzschener Teiche (Sign. 848) ein. Allerdings sind die Unterlagen aus dem 16. und 17. Jh. generell fragmentarisch überliefert, da der Aktenbestand des Amtes beim Mutzschener Stadtbrand 1681 fast vollständig vernichtet wurde. [15] Die Überlieferung endet mit der Auflösung des Rentamtes Mutzschen 1865.
Der Bestand birgt reichhaltiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte v. a. des 18. und 19. Jahrhunderts. In großem Umfang liegen Kauf- und Hypothekenprotokolle sowie Verzeichnisse über Abschätzungen in den Ortschaften des Amtes vor. Hervorzuheben ist ebenfalls das Schriftgut zum Innungswesen und die Unterlagen über die für das Amt Mutzschen charakteristische Teichwirtschaft. Eine wertvolle Quelle zur Dokumentation der Tätigkeit des Amtes stellen die überlieferten Repertorien dar.
Verweise auf korrespondierende Bestände
20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20008 Amt Grimma
Rittergüter des Amtsbezirkes
20111 Gerichtsamt Wermsdorf
22195 Forstrentamt Wermsdorf
C. Rothe
Februar 1988
K. Heil
Januar 2012
[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Billig, Gerhard: Hoch- und Spätmittelalter – Die Anfänge des Ortes. In: 800 Jahre Wermsdorf 1206 – 2006, Beucha 2006, S. 26 f.
[07] Ebenda, S. 27.
[08] Bönhoff, Leo: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 38 (1917), S. 28.
[09] Schmidt, Rudolf, Die kursächsischen Ämter im Bereiche des unteren Muldentals, Meißen 1913, S. 132.
[10] Ebenda, S. 133f.
[11] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 157.
[12] Billig, Gerhard: Hoch- und Spätmittelalter – Die Anfänge des Ortes. In: 800 Jahre Wermsdorf 1206 – 2006, Beucha 2006, S. 38.
[13] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[14] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
[15] Sächsisches Staatsarchiv, StA-L, 20013 Amt Mutzschen, Nr. 67.
Amtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das Amt Mutzschen erlangte im 16. Jahrhundert weitgehende territoriale Stabilität. Vor diesem Zeitpunkt gehörte das vergleichsweise kleine Amtsgebiet unter anderem den Burggrafen von Leisnig, den Adelsfamilien Starschedel und Pflug und ging erst 1585 vollständig in landesherrlichen Besitz über. Der endgültige Amtssitz des Amts Mutzschen befand sich auf Schloss Wermsdorf. 1827 lebten 3.030 Einwohner in einer Stadt und acht Dörfern. Nachfolger des 1856 aufgelösten Justizamts war das Gerichtsamt Wermsdorf. Das Rentamt übte seine Tätigkeit noch bis 1865 aus, dann gingen seine Aufgaben auf das Forstrentamt Wermsdorf über.
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