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Beständeübersicht

Bestand

20020 Schulamt Grimma

Datierung1548 - 1939
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)8,10
Geschichte der Ämterorganisation

Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.

Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]

Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]

Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.

Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.

Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.

Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.

Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.

Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]

Geschichte des Schulamtes Grimma


Bereits die Bezeichnung "Schulamt" macht deutlich, dass dessen Entstehungsgrund sich von dem der anderen Ämter unterscheidet. Hauptaufgabe des Schulamtes war die verwaltungstechnische Gewährleistung der Versorgung der Fürsten- und Landesschule Grimma, die 1550 auf Initiative von Kurfürst Moritz gegründet wurde. Die Schule bezog die Räumlichkeiten des säkularisierten Augustinerklosters Grimma. Der Grundbesitz des Klosters war nach dem Auszug der letzten Mönche 1541 durch den Landesherrn verkauft und verschenkt worden. So musste anderweitig eine Basis zur Versorgung der Schule gefunden werden. Zur Bestreitung des Unterhalts wurde ihr der nur noch acht Dörfer umfassende Besitz des ehemaligen Klosters Nimbschen zugewiesen. Die zugehörigen Dörfer waren: Großbardau, Groß- und Kleinbothen, Höfgen, Schaddel, Schkortitz, Kaditzsch und Förstgen. Die Besitzer der Grundstücke des ehemaligen Klosters Buch wurden zunächst nur zu Zinszahlungen an die Schule verpflichtet. Buch und die dazugehörigen Vorwerke Tautendorf, Scheergrund und Eichardt gelangten erst 1663 endgültig in Schulbesitz. [06] Die Landesschule Schulpforte hatte finanzielle Unterstützung in geringem Umfang zu leisten und ein großer Teil der Schülerschaft hatte Kostgeld zu entrichten. Die wirtschaftliche Lage der Schule war nie zufriedenstellend, Unterschlagungen durch die Schulverwalter und kriegerische Ereignisse stellten zusätzlich hohe Belastungen dar. Erst durch die Ablösung der Frondienste und Naturalleistungen 1834 und den Übergang der Verwaltung der Schulgüter Nimbschen und Klosterbuch an das Finanzministerium 1837 verbesserte sich die Situation entscheidend. [07]

Die Verwaltung der genannten Güter und Einkünfte erfolgte durch den Schulverwalter, [08] der seit 1767 zusätzlich den Titel "Schulamtmann" trug [09] und im Rang dem adligen Schulinspektor und dem Schulrektor folgte. [10] Im Staatshandbuch von 1819 ist erstmals die Bezeichnung "Schulamtmann und Schulverwalter, auch Justiz- und Rentbeamter daselbst" nachweisbar, so dass man von einer Doppelfunktion ausgehen muss. [11] Dem Schulverwalter unterstanden ein Aktuar für die Justizsachen, der Küchenschreiber für wirtschaftliche Belange und ein Registrator für weitere Büroarbeiten. Weiterhin waren ihm ein Torwärter, ein Bäcker, ein Fleischer, eine Köchin, zwei Mägde und zwei "Bettweiber" ganz bzw. zum Teil unterstellt. [12] Das Schulamt hatte Anspruch auf die Ober- und Erbgerichte, Folge, Dienste und Zinsen in den o. g. Amtsdörfern. [13] Verwaltung und Wirtschaft der Schule wurden durch einen adligen Inspektor kontrolliert. [14] Lorenz beschreibt das umfangreiche Aufgabenfeld des Schulamtmanns folgendermaßen: "…der Schulamtmann übte nämlich bis dahin die Jurisdiction in dem zur Schule gehörigen Bezirke, hatte die Schulkasse zu verwalten und die häuslichen und baulichen Angelegenheiten der Schule zu besorgen, war Mitglied der Schulinspection und der Synode, bewirtschaftete das Schulamt Nimbschen mit dem dazugehörigen Vorwerke und speiste die Alumnen." [15] 1784 erfolgte eine zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation notwendige Arbeitsteilung: war nur noch für die eigentlichen Amtsgeschäfte zuständig, die wirtschaftlichen Aufgaben, also die Bewirtschaftung der Güter und die Speisung der Alumnen wurden von einem in Ökonomie ausgebildeten Amtsverwalter übernommen. [16] Das Aufgabenspektrum des Schulamtes wird besonders deutlich durch das im Bestand überlieferte Aktenverzeichnis (Nr. 266) dokumentiert, das aufzeigt welcher sachlichen Gliederung das bei der Verwaltungstätigkeit entstandene Schriftgut unterzogen wurde.

1829 wurde das Schulamt mit dem Erbamt Grimma zusammengelegt. [17] Ihre Gerichtsbarkeit trat die Landesschule zum Jahresbeginn 1835 an den Staat ab. Im Zuge dessen erhielt das Erbamt Grimma die offizielle Bezeichnung "Königliches Justizamt Grimma" [18] und das bisherige Schulamt im Erbamt Grimma wurde aufgelöst. Interne Schulverwaltungsangelegenheiten, die nicht den Bildungsbereich betrafen, wurden nun vom "Haus- und Rentbeamten" der Landesschule erledigt. Die dabei entstandenen Unterlagen befinden sich demzufolge im Bestand 22028 Landesschule Grimma.

Das Schulamtsterritorium lag im dritten amtshauptmannschaftlichen Bezirk des Leipziger Kreises und grenzte an die Ämter Grimma und Colditz. Eine Exklave auf dem Territorium des Amtes Leisnig stellte der Besitz in Klosterbuch mit Tautendorf dar. Das Schulamt befand sich zunächst im Schulgebäude und wurde im September 1829 ins Schloss verlegt. [19] Nach Auflösung des Schulamtes wurde sein ehemaliger territorialer Zuständigkeitsbereich dem Amt Grimma zugeschlagen. Lediglich die Exklave Klosterbuch wurde in das Amt Leisnig eingegliedert.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.

Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [20] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Schulamtes Grimma, die ja bereits bis 1835 in das Königliche Justizamt Grimma und von dort nach 1879 in das Amtsgericht Grimma gelangt sein müssen, wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.

1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden um 1968 umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. Die Unterlagen des Schulamtes Grimma und die des Erbamtes Grimma bildeten jeweils einen eigenen Bestand, eine klare Abgrenzung zwischen beiden Beständen wurde jedoch nicht konsequent durchgeführt, so dass es zu Überschneidungen kam. Die bei der Erschließung entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Schulamt Grimma bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1988 fertig gestellte maschinengeschriebene Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 382. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern.

Bei den Verzeichnungsarbeiten aufgefundene, archivisch unbearbeitete Manuskriptbände mit Abschriften und Ausarbeitungen zur Geschichte des Territoriums Grimma im Umfang von über einem laufenden Meter kristallisierten sich nach einer Grobverzeichnung als "Nachlass Christian Gottlob Immanuel Lorenz" heraus und wurden 1988 zu einem selbständigen Bestand formiert.

Zwischen 2001 und 2009 wurden acht Akteneinheiten (Nr. 383 – 390) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.

2010 erfolgte im Rahmen eines Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1988 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2009. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1968 bzw. 1988 wider.

Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

Die Gerichtsbücher zu den Schulgütern wurden im Nachgang der Retrokonversion des Bestandes 20008 Amt Grimma in das Augias-Verzeichnungsprogramm eingegeben und sind demzufolge im Findbuch des genannten Bestandes verzeichnet.

Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Schulamt Grimma umfasst den Zeitraum 1550 bis 1865 (1939). Die schriftliche Überlieferung der Amtstätigkeit setzt mit einem Aktenband zur Verpflichtung der Richter und Gerichtsschöppen in den Amtsortschaften (1550 - 1834) und einer fünfbändigen Reihe mit landesherrlichen Mandaten und Edikten (1555 – 1821) ein. Hervorzuheben ist die umfangreiche Überlieferung zur Klosterkirche Grimma, die bis 1939, also weit über das Bestehen des Schulamtes hinaus, fortläuft. Erklärbar ist dieser Umstand mit Hilfe der Akte Nr. 288, in der es um die offizielle Übertragung der Verwaltung der Klosterkirche an das Schulrentamt der Landesschule geht. Offenbar hat die Schulverwaltung diese Aufgabe bis zum Ende des Bestehens der Landesschule wahrgenommen. Hinzuweisen ist auf zahlreiche Aktenbände des Schulamtes Grimma, die sich auf Grund einer älteren Bearbeitung im Bestand 22028 Landesschule Grimma befinden. Sie sind dort unter Angabe der Provenienz "Schulamt" verzeichnet.

Verweise auf korrespondierende Bestände

20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

20005 Ältere Amtshauptmannschaften

20008 Amt Grimma

20607 Stadt Grimma (Stadtgericht)

21808 Nachlass Christian Gottlob Lorenz

22028 Landesschule Grimma


C. Rothe
März 1988

K. Heil
November 2010




[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Lorenz, Christian Gottlob: Bericht über die Gründung und Eröffnung der Landesschule zu Grimma, Grimma 1850, S. 28.
[07] Die Fürsten- und Landesschule St. Augustin zu Grimma in Vergangenheit und Gegenwart. Hrsg.: Mitglieder des Lehrerkollegiums. Grimma 1930, S. 30.
[08] Dippoldt, Gottfried Ehregott: Historische Beschreibung der kursächsischen Landschule zu Grimme, Leipzig 1783, Aufzählung der Schulverwalter, S. 147ff.
[09] Dippoldt, Gottfried Ehregott: Historische Beschreibung der kursächsischen Landschule zu Grimme, Leipzig 1783, S. 146; Lorenz, Christian Gottlob: Bericht über die Gründung und Eröffnung der Landesschule zu Grimma, Grimma 1850, S. 61.
[10] Schumann, August; Schiffner, Albert: Lexikon von Sachsen, Bd. 5, Leipzig 1828, S. 355.
[11] Siehe auch: Ebenda, S. 354
[12] Dippoldt, S. 147.
[13] Ebenda, S. 145.
[14] Ebenda, S. 107 ff.
[15] Lorenz, Christian Gottlob: Bericht über die Gründung und Eröffnung der Landesschule zu Grimma, Grimma 1850, S. 61.
[16] Lorenz, Christian Gottlob: Bericht über die Gründung und Eröffnung der Landesschule zu Grimma, Grimma 1850, S. 61.
[17] Lorenz, Christian Gottlob: Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen, Grimma 1871, S. 45.
[18] Leipziger Zeitung vom 26.12.1834, S. 3385.
[19] Lorenz, Christian Gottlob: Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen, Grimma 1871, S. 45 und 67.
[20] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.


Amtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
In Auswirkung der Reformation in Sachsen wurde 1550 in Grimma im ehemaligen Augustinerkloster eine der drei Fürstenschulen gegründet. Für die wirtschaftliche Unterhaltung erhielt die Schule von landesherrlicher Seite acht Dörfer aus dem säkularisierten Grundbesitz des Klosters Nimbschen. Für die Verwaltung des Schulbesitzes war das ebenfalls 1550 gegründete Schulamt zuständig, das seinen Sitz auch im Augustinerkloster hatte. Bereits 1829 gingen die Finanzangelegenheiten des Schulamts in die Verwaltung des Erbrentamts Grimma über. 1835 wurde das Schuljustizamt mit dem Justizamt des Erbamts Grimma verbunden. 1856 erfolgte die Auflösung des Justizamtes, dessen Aufgaben das Gerichtsamt Grimma übernahm. Das Rentamt führte seine Tätigkeit bis 1865 weiter und wurde dann durch die Bauverwalterei Grimma abgelöst.
  • 2010 | Findbuch / Datenbank
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