Beständeübersicht
Bestand
20021 Konsistorium Leipzig
Datierung | 1545 - 1835 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 38,15 |
Geschichte des Konsistoriums Leipzig[01]
Nach der Reformation in Sachsen gingen die vormals episkopalen Jurisdiktionsrechte an den Landesherren. Zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregimentes, zur Verwaltung des Kirchenvermögens sowie für Schul- und Kultusangelegenheiten wurden die Konsistorien als neue Behörden eingerichtet.
Die erste Einrichtung dieser Art schuf der ernestinische Kurfürst Johann Friedrich 1542 durch die Gründung des Konsistoriums Wittenberg.
Infolge der Einführung der Reformation im albertinischen Herzogtum Sachsen stellte sich auch hier die Aufgabe, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen neu zu organisieren. Nach dem Tod des Bischofs von Merseburg, Sigismund von Lindenau (1544), ging die Administration des Bistums vorübergehend an Herzog August. Dieser veranlasste eine so genannte Kirchenverbesserung und ließ in Merseburg ein Konsistorium einrichten, dessen Geltungsbereich das Stiftsland, die herzoglichen Ämter an der Saale und Mulde sowie die thüringischen Ämter (Freiburg, Eckardsberga, Sangerhausen, Sachsenburg, Weißensee und Salza) umfasste. [02]
Nachdem 1548 wieder ein Bischof die Herrschaft über das Stift Merseburg übernommen hatte und damit das dortige Konsistorium seine Funktion verlor, wurde 1550 das "ordentliche Konsistorium Leipzig" eingerichtet. Seine Kompetenz erstreckte sich zunächst über den Leipziger Kreis, die thüringischen Ämter und das ehemalige Bistum Naumburg. Nach dem Tod des letzten Merseburger Bischofs Michael Helding im Jahr 1561 wurde auch dieses Gebiet dem Konsistorium Leipzig untergeordnet.
Neben dem Konsistorium Leipzig existierten weitere Konsistorien in Wittenberg (Kurkreis), Wurzen (Stift Wurzen), Glauchau (Schönburger Herrschaften) und Meißen (Meißnische Kreis), die alle dem Dresdner Kirchenrat unterstanden. Im Jahr 1602 wurde das Konsistorium Meißen nach Dresden verlegt und in Oberkonsistorium Dresden umbenannt. Es fungierte in der Folgezeit als vorgesetzte Behörde für die anderen Konsistorien. [03]
Dem Konsistorium Leipzig gehörten zunächst vier Doktoren der Theologie und zwei Doktoren der Rechte an. Seinen Sitz fand es in einem extra zu diesem Zweck erworbenen Haus im Thomaskirchhof. Erst 1580 wurde eine eigene Konsistorialordnung erlassen. [04]
Die Teilung des Landes und die Einrichtung der Sekundogenitorien nach dem Tod des Kurfürsten Johann Georg I. (1656) machten es notwendig, die Arbeit des Konsistoriums Leipzig neu zu organisieren. Die Söhne des verstorbenen Kurfürsten einigten sich auf die Erhaltung eines gemeinsamen Konsistoriums mit Sitz in Leipzig und erließen eine entsprechende Instruktion. [05]
Einschneidend für die kirchliche Verwaltungsgeschichte Sachsens war der Übertritt von Kurfürst Friedrich August II. zum römisch-katholischen Glauben (1697). Übte bis dahin der Kurfürst das Hoheitsrecht in Kirchenfragen selbst aus bzw. überließ es den Konsistorien, so musste sich diese Struktur nun ändern. Durch die so genannte Religionsversicherung für die Untertanen [06] blieb der Glauben der Bevölkerung Kursachsens unangetastet, die oberste Entscheidungsgewalt in Religionsfragen übernahm das Geheime Kabinett bzw. das Geheime Konsilium.
Für die praktische Arbeit des Konsistoriums Leipzig hatten diese Veränderungen auf höchster Ebene keine unmittelbaren Auswirkungen. Sein Aufgabenspektrum blieb unverändert:
- Aufsicht über öffentlichen Gottesdienst, Liturgie, Kirchenzucht (z. B.: Beerdigung von Selbstmördern)
- Aufsicht über geistliche Personen (Lebenswandel, sittliches Betragen)
- Aufsicht über Verwaltung der Kirchengüter, Hospitäler und Armenhäuser
- Prüfung, Bestätigung und Einsetzung der vom Kirchenpatron vorgeschlagenen Kirchen- und Schuldiener
- Bestellung der Kirchen- und Schuldiener, wo der Landesherr das jus patronatus (Rechte der Kirchenpatrons) besitzt
- Ausübung der Zensur in Religionsangelegenheiten
Die Gerichtsbarkeit des Konsistoriums erstreckte sich über:
- alle geistlichen Personen, deren Verwandte und Bedienstete, Kirchen, Gottesäcker, Kirchhöfe und andere geistliche Einrichtungen
- weltliche Personen bei Dienstverrichtung für geistliche Einrichtungen
- Eheklagesachen (Eheversprechen, Scheidungen)
Die Anzahl der im Konsistorium tätigen Personen wuchs kontinuierlich. Um 1800 bestand das Konsistorium aus vier ordentlichen, je zwei von weltlichem und zwei von geistlichem Stand, sowie drei außerordentlichen Beisitzern. Der älteste weltliche Beisitzer führte das Direktorium. In der Kanzlei arbeiteten ein Protonotar, ein Aktuar, ein Registrator und ein Bote. Advokaten, die vor dem Konsistorium praktizieren wollten, mussten eine besondere Prüfung ablegen und wurden dann für ihre Tätigkeit durch einen besonderen Eid verpflichtet.
Der Geschäftsgang gestaltete sich etwa folgendermaßen: Die eingehenden Beschwerden und Klagen wurden vom Protonotar in Empfang genommen und in die Geschäftsbücher eingetragen. Dieser trug sie dann während den zweimal pro Woche stattfindenden Tagungen (Mittwoch und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr) den Beisitzern vor. Nach einer Beratung wurde eine Resolution verfasst und durch die Kanzlei in rechtsgültiger Form ausgefertigt.
Am Beginn des 19. Jahrhunderts war das Konsistoriums Leipzig für den größten Teil des Leipziger Kreises, den Thüringer Kreis, den Vogtländischen Kreis, den Neustädtischen Kreis und einen Teil des Obererzgebirgischen Kreises zuständig.
Zuständigkeitsbereich des Konsistoriums Leipzig [07]
Nach dem Wiener Kongress verlor das Konsistorium Leipzig seine Zuständigkeit für die an Preußen abgetretenen Gebiete an das nun preußische Konsistorium Merseburg. [09] Es wurde nach der "Verordnung, die veränderte Organisation der evangelisch-lutherisch-kirchlichen Mittelbehörden betreffend" vom 10. April 1835 aufgelöst und seine Aufgaben übernahmen die Kreisdirektion Leipzig und das Appellationsgericht Leipzig. [10]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Konsistorien, so auch das Leipziger, unterstanden dem Oberkonsistorium Dresden und hatten den Charakter von Fachbehörden auf mittlerer Verwaltungsebene. Während ihrer Arbeit entstanden Verwaltungsakten und Einzelfallakten.
Im Konsistorium Leipzig entstandene Registratursignaturen unterscheiden sich im Wesentlichen in drei Gruppen:
- Litt. + Buchstabe + Nummer für Verwaltungsakten
- Rep. I - III + Nr. für Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden (ein Teil dieser Akten wurden zusätzlich, teilweise auch ausschließlich, mit der Registratursignatur: Par(ochie) + Abkürzung des Ortsnamen versehen)
- Parochie + Jahreszahl + alphanumerische oder numerische Zählung für Akten mit Eheklagesachen
Nach der Auflösung des Konsistoriums im Jahre 1835 gelangten dessen Verwaltungsakten und ein Teil der Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden waren, in das Hauptstaatsarchiv Dresden. 1852 erfolgte eine Bewertung, bei der ein Teil der Akten kassiert und als Makulatur verkauft wurde. Aus dieser Zeit existiert auch ein Findbuch. Die ersten Archivsignaturen für diesen Bestand (Rep. II, 24, fol. 22d-q) entstammen aus dieser Verzeichnung, für die C. A. Herschel die Verantwortung trug. In der Folgezeit erhielten diese Akten im Hauptstaatsarchiv Dresden die Signaturen Locat 10737 – 10741, und heute umfassen sie die Signaturen Konsistorium Leipzig, Nr. 1 - 456.
Bei einer Provenienzbereinigung im Hauptstaatsarchiv wurden Akten des Konsistoriums Leipzig, die sich (teilweise) zunächst im Bestand Kreisdirektion Leipzig befanden und dann im Bestand Ministerium für Volksbildung lagerten, dem Bestand Konsistorium Leipzig zugeordnet. Diese Akten betreffen hauptsächlich die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über Schulen und Pfarreien. Des Weiteren entstammen einzelne Akteneinheiten den Beständen Oberlandesgericht Dresden, Amtsgericht Borna, Rat des Kreises Aue und Schöppenstuhl Leipzig, die dort als Fremdprovenienzen herausgelöst werden mussten.
Insgesamt umfasste dieser Teil des Bestandes einen Umfang von 12 lfm. Rund 3,5 lfm davon blieben zunächst völlig unerschlossen. Im Jahr 2004 wurden diese bis dahin im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrten Akten des Bestandes Konsistorium Leipzig im Zuge der Beständebereinigung an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Für die 456 provisorisch erschlossenen AE wurden die entsprechenden Datensätze für die AUGIAS-Datenbank des Staatsarchivs Leipzig überspielt.
Akten, die Eheklagesachen der Ephorien Borna, Grimma, Pegau, Penig, Rochlitz und Wurzen zum Inhalt haben, wurden 1901 von der Universitätsbibliothek Leipzig übernommen. Im selben Jahr quittierte Dr. Wustmann vom Stadtarchiv Leipzig den Erhalt sogenannter Eheakten der Ephorie Leipzig des Konsistoriums Leipzig. Diese Akten befanden sich bis 1965 in der Verwahrung des Stadtarchivs Leipzig und wurden in jenem Jahr an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Dabei handelt es sich um rund 16 lfm, die ausschließlich Eheklagesachen beinhalten und den Zeitraum von 1800 bis 1835 umfassen. Das Schriftgut war mit Hilfe einer Abgabeliste, die den Namen der Beteiligten, das Anfangsjahr und zum Teil auch Stichworte zum Inhalt der Akten enthielt, eingeschränkt benutzbar.
Im Jahr 2005 wurde aus den aufgeführten Teilen der Bestand Konsistorium Leipzig neu gebildet, die Akten geordnet und in einer AUGIAS-Datenbank verzeichnet. Arbeitsgrundlage für die Verzeichnung waren die Erschließungsrichtlinien des Sächsischen Staatsarchivs. Sie erfolgte in der Regel in einfacher und wenn erforderlich in erweiterter Form.
Bei der Ordnung der Akten wurde versucht, die Registratursignaturen der Fachbehörde Konsistorium Leipzig zu berücksichtigen. So wurden die Verwaltungsakten mit den Registratursignaturen Litt. + Buchstabe im Wesentlichen unter den Gliederungspunkten 1 bis 4 verzeichnet, wobei in Akten, die in der innerdienstlichen Verwaltung entstanden, und in Akten, die bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben angelegt wurden, zu unterscheiden war. Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden (Registersignaturen: Rep. I - III) finden sich im Gliederungspunkt 5 wieder. Der Gliederungspunkt 6 umfasst die Akten zu Eheklagesachen (Registersignaturen: Parochie + Jahreszahl). Unter dem Gliederungspunkt Eheklagesachen befinden sich auch einige Akten, die im Stiftskonsistorium Merseburg angelegt wurden. Sie wurden dem Konsistorium Leipzig als Appellationsbehörde vorgelegt und verblieben dort, auch wenn das Konsistorium nur zum Teil schriftlich auf die entsprechenden Angelegenheiten reagierte. Da diese Akten im Zeitraum vor 1815 entstanden, also bevor das Konsistorium Merseburg als selbständige Mittelbehörde existierte, konnte die Zuordnung zum Bestand Konsistorium Leipzig beibehalten werden. Akten mit den Fremdprovenienzen Oberkonsistorium Dresden und Superindententur Zwickau wurden aus dem Bestand herausgelöst und den zuständigen Archiven übergeben. Weitergeführte Akten des Appellationsgerichts Leipzig (25 AE) sowie der Kreisdirektion Leipzig (5 AE) wurden den entsprechenden Beständen zugeordnet. Auf eine Kassation wurde gänzlich verzichtet.
Der Bestand Konsistorium Leipzig besteht aus fast 2700 Akteneinheiten, hat einen Umfang von rund 28 lfm und umfasst den Zeitraum von 1545 bis 1835. Einigen Akten enthalten Vermerke über die Einnahme der Gerichtsgebühren zum Teil noch bis 1873.
Hinweise für die Benutzung
Den mengenmäßigen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Eheklagesachen mit fast 2200 Akteneinheiten. Dabei handelt es sich überwiegend um Ehescheidungen und eingeklagte Eheversprechen, deren zeitlicher Schwerpunkt in den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhundert liegt. Diese Akten geben Auskunft über die kirchliche Eherechtssprechung im Ausgangsland der Reformation. Darüber hinaus sind sie von besonderem Interesse für genealogische und sozialgeschichtliche Forschungen, berichten sie doch von den privaten Lebensverhältnissen verschiedener Bevölkerungsschichten in der Zeit vor dem Einsetzen der Industrialisierung in Sachsen.
Von großem Wert für Historiker dürfte auch Material sein, das Dokumente zur Kirchenverwaltung auf mittlerer Ebene beinhaltet. Ebenso findet man Quellen zu den regionalen Kirchenverhältnissen. Diesbezüglich ist besonders auf die statistischen Angaben für die Landesaufnahme von Adam Friedrich Zürner [11] zu verweisen. Außerdem enthält der Bestand 20021 Konsistorium Leipzig auch Akten, die die Besoldung der Pfarrer zum Inhalt haben oder über Kirchenbaumaßnahmen berichten.
Ähnlich aussagekräftig ist der Bestand zu Fragen der örtlichen Schulverhältnisse. Deutlich erkennbar wird das Streben der Gemeinden nach eigenen Schulen und eigenen Lehrern. Darüber hinaus gibt es auch Zeugnisse, die die Stellung des Konsistoriums zu neuen Schulkonzepten erkennbar machen.
Von überregionaler Bedeutung ist die Überlieferung zu kirchenpolitischen Differenzen mit benachbarten Staaten. [12]
Verweis auf korrespondierende Bestände
Bei entsprechenden Forschungen sollten auch folgende korrespondierende Bestände herangezogen werden:
- Oberkonsistorium Dresden im Hauptstaatsarchiv Dresden (Bestandsnr.: 10888)
- Konsistorium Merseburg im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg
- Appellationsgericht Leipzig im Staatsarchiv Leipzig (Bestandsnr.: 20057)
- Kreishauptmannschaft Leipzig im Staatsarchiv Leipzig (Bestandsnr.: 20024)
- Unterlagen der Superintendentur Leipzig [13]
Für den Bestand Konsistorium Merseburg und für die Akten des Konsistoriums Leipzig, die den späteren Regierungsbezirk Erfurt betreffen und sich ebenfalls im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg befinden, können im Staatsarchiv Leipzig die verfilmten Findbücher (Filmnummer F 12573) eingesehen werden.
Quellen und Literatur
- Codex Augusteus, Teil I, 1734.
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835.
- Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
- Haan, W., Die Episcopal-, Consistorial- und Diöcesan- Verfassung im ehemaligen Kurfürstenthum und jetzigem Königreiche Sachsen vor und nach Einführung der Reformation, Dresden 1880.
- Mencke, Johann Burkhard (Hg.), Scriptores rerum Germanicarum praecipue Saxonicarum, Teil II.
- StA-L, 20021 Konsistorium Leipzig, Nr. 2, "Konsistorialordnung von Kurfürst Christian II., 1603".
Jens Kunze
November 2005
Anlagen
Direktoren des Konsistoriums [14]
Assessoren [Beisitzer]
[01] Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
[02] Befehl siehe: Mencke, Johann Burkhard (Hg.), Scriptores rerum Germanicarum praecipue Saxonicarum, T. II, p. 2171.
[03] Codex Augusteus, T. I, 1734, p. 1004.
[04] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 2.
[05] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 5.
[06] Codex Augusteus, T. I, 1734, p. 346.
[07] Vgl. Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
[08] 1560 – 1780 eigenes Konsistorium für die Grafschaft Mansfeld
[09] Siehe dazu: StA Leipzig, 22075, Sammlung von Findhilfsmitteln des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt.
[10] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 243 – 248.
[11] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 71.
[12] Siehe Gliederungspunkt: "03.02. Kompetenzabgrenzung mit benachbarten Staaten".
[13] Adresse: Thomaskirchhof 16, 04109 Leipzig
[14] Auf Grund der unzureichenden Forschungslage müssen die Listen noch sehr Lückenhaft bleiben. Die Angaben entstammen den Staatshandbüchern von 1768 bis 1832.
Nach der Reformation in Sachsen gingen die vormals episkopalen Jurisdiktionsrechte an den Landesherren. Zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregimentes, zur Verwaltung des Kirchenvermögens sowie für Schul- und Kultusangelegenheiten wurden die Konsistorien als neue Behörden eingerichtet.
Die erste Einrichtung dieser Art schuf der ernestinische Kurfürst Johann Friedrich 1542 durch die Gründung des Konsistoriums Wittenberg.
Infolge der Einführung der Reformation im albertinischen Herzogtum Sachsen stellte sich auch hier die Aufgabe, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen neu zu organisieren. Nach dem Tod des Bischofs von Merseburg, Sigismund von Lindenau (1544), ging die Administration des Bistums vorübergehend an Herzog August. Dieser veranlasste eine so genannte Kirchenverbesserung und ließ in Merseburg ein Konsistorium einrichten, dessen Geltungsbereich das Stiftsland, die herzoglichen Ämter an der Saale und Mulde sowie die thüringischen Ämter (Freiburg, Eckardsberga, Sangerhausen, Sachsenburg, Weißensee und Salza) umfasste. [02]
Nachdem 1548 wieder ein Bischof die Herrschaft über das Stift Merseburg übernommen hatte und damit das dortige Konsistorium seine Funktion verlor, wurde 1550 das "ordentliche Konsistorium Leipzig" eingerichtet. Seine Kompetenz erstreckte sich zunächst über den Leipziger Kreis, die thüringischen Ämter und das ehemalige Bistum Naumburg. Nach dem Tod des letzten Merseburger Bischofs Michael Helding im Jahr 1561 wurde auch dieses Gebiet dem Konsistorium Leipzig untergeordnet.
Neben dem Konsistorium Leipzig existierten weitere Konsistorien in Wittenberg (Kurkreis), Wurzen (Stift Wurzen), Glauchau (Schönburger Herrschaften) und Meißen (Meißnische Kreis), die alle dem Dresdner Kirchenrat unterstanden. Im Jahr 1602 wurde das Konsistorium Meißen nach Dresden verlegt und in Oberkonsistorium Dresden umbenannt. Es fungierte in der Folgezeit als vorgesetzte Behörde für die anderen Konsistorien. [03]
Dem Konsistorium Leipzig gehörten zunächst vier Doktoren der Theologie und zwei Doktoren der Rechte an. Seinen Sitz fand es in einem extra zu diesem Zweck erworbenen Haus im Thomaskirchhof. Erst 1580 wurde eine eigene Konsistorialordnung erlassen. [04]
Die Teilung des Landes und die Einrichtung der Sekundogenitorien nach dem Tod des Kurfürsten Johann Georg I. (1656) machten es notwendig, die Arbeit des Konsistoriums Leipzig neu zu organisieren. Die Söhne des verstorbenen Kurfürsten einigten sich auf die Erhaltung eines gemeinsamen Konsistoriums mit Sitz in Leipzig und erließen eine entsprechende Instruktion. [05]
Einschneidend für die kirchliche Verwaltungsgeschichte Sachsens war der Übertritt von Kurfürst Friedrich August II. zum römisch-katholischen Glauben (1697). Übte bis dahin der Kurfürst das Hoheitsrecht in Kirchenfragen selbst aus bzw. überließ es den Konsistorien, so musste sich diese Struktur nun ändern. Durch die so genannte Religionsversicherung für die Untertanen [06] blieb der Glauben der Bevölkerung Kursachsens unangetastet, die oberste Entscheidungsgewalt in Religionsfragen übernahm das Geheime Kabinett bzw. das Geheime Konsilium.
Für die praktische Arbeit des Konsistoriums Leipzig hatten diese Veränderungen auf höchster Ebene keine unmittelbaren Auswirkungen. Sein Aufgabenspektrum blieb unverändert:
- Aufsicht über öffentlichen Gottesdienst, Liturgie, Kirchenzucht (z. B.: Beerdigung von Selbstmördern)
- Aufsicht über geistliche Personen (Lebenswandel, sittliches Betragen)
- Aufsicht über Verwaltung der Kirchengüter, Hospitäler und Armenhäuser
- Prüfung, Bestätigung und Einsetzung der vom Kirchenpatron vorgeschlagenen Kirchen- und Schuldiener
- Bestellung der Kirchen- und Schuldiener, wo der Landesherr das jus patronatus (Rechte der Kirchenpatrons) besitzt
- Ausübung der Zensur in Religionsangelegenheiten
Die Gerichtsbarkeit des Konsistoriums erstreckte sich über:
- alle geistlichen Personen, deren Verwandte und Bedienstete, Kirchen, Gottesäcker, Kirchhöfe und andere geistliche Einrichtungen
- weltliche Personen bei Dienstverrichtung für geistliche Einrichtungen
- Eheklagesachen (Eheversprechen, Scheidungen)
Die Anzahl der im Konsistorium tätigen Personen wuchs kontinuierlich. Um 1800 bestand das Konsistorium aus vier ordentlichen, je zwei von weltlichem und zwei von geistlichem Stand, sowie drei außerordentlichen Beisitzern. Der älteste weltliche Beisitzer führte das Direktorium. In der Kanzlei arbeiteten ein Protonotar, ein Aktuar, ein Registrator und ein Bote. Advokaten, die vor dem Konsistorium praktizieren wollten, mussten eine besondere Prüfung ablegen und wurden dann für ihre Tätigkeit durch einen besonderen Eid verpflichtet.
Der Geschäftsgang gestaltete sich etwa folgendermaßen: Die eingehenden Beschwerden und Klagen wurden vom Protonotar in Empfang genommen und in die Geschäftsbücher eingetragen. Dieser trug sie dann während den zweimal pro Woche stattfindenden Tagungen (Mittwoch und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr) den Beisitzern vor. Nach einer Beratung wurde eine Resolution verfasst und durch die Kanzlei in rechtsgültiger Form ausgefertigt.
Am Beginn des 19. Jahrhunderts war das Konsistoriums Leipzig für den größten Teil des Leipziger Kreises, den Thüringer Kreis, den Vogtländischen Kreis, den Neustädtischen Kreis und einen Teil des Obererzgebirgischen Kreises zuständig.
Zuständigkeitsbereich des Konsistoriums Leipzig [07]
Nach dem Wiener Kongress verlor das Konsistorium Leipzig seine Zuständigkeit für die an Preußen abgetretenen Gebiete an das nun preußische Konsistorium Merseburg. [09] Es wurde nach der "Verordnung, die veränderte Organisation der evangelisch-lutherisch-kirchlichen Mittelbehörden betreffend" vom 10. April 1835 aufgelöst und seine Aufgaben übernahmen die Kreisdirektion Leipzig und das Appellationsgericht Leipzig. [10]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Konsistorien, so auch das Leipziger, unterstanden dem Oberkonsistorium Dresden und hatten den Charakter von Fachbehörden auf mittlerer Verwaltungsebene. Während ihrer Arbeit entstanden Verwaltungsakten und Einzelfallakten.
Im Konsistorium Leipzig entstandene Registratursignaturen unterscheiden sich im Wesentlichen in drei Gruppen:
- Litt. + Buchstabe + Nummer für Verwaltungsakten
- Rep. I - III + Nr. für Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden (ein Teil dieser Akten wurden zusätzlich, teilweise auch ausschließlich, mit der Registratursignatur: Par(ochie) + Abkürzung des Ortsnamen versehen)
- Parochie + Jahreszahl + alphanumerische oder numerische Zählung für Akten mit Eheklagesachen
Nach der Auflösung des Konsistoriums im Jahre 1835 gelangten dessen Verwaltungsakten und ein Teil der Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden waren, in das Hauptstaatsarchiv Dresden. 1852 erfolgte eine Bewertung, bei der ein Teil der Akten kassiert und als Makulatur verkauft wurde. Aus dieser Zeit existiert auch ein Findbuch. Die ersten Archivsignaturen für diesen Bestand (Rep. II, 24, fol. 22d-q) entstammen aus dieser Verzeichnung, für die C. A. Herschel die Verantwortung trug. In der Folgezeit erhielten diese Akten im Hauptstaatsarchiv Dresden die Signaturen Locat 10737 – 10741, und heute umfassen sie die Signaturen Konsistorium Leipzig, Nr. 1 - 456.
Bei einer Provenienzbereinigung im Hauptstaatsarchiv wurden Akten des Konsistoriums Leipzig, die sich (teilweise) zunächst im Bestand Kreisdirektion Leipzig befanden und dann im Bestand Ministerium für Volksbildung lagerten, dem Bestand Konsistorium Leipzig zugeordnet. Diese Akten betreffen hauptsächlich die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über Schulen und Pfarreien. Des Weiteren entstammen einzelne Akteneinheiten den Beständen Oberlandesgericht Dresden, Amtsgericht Borna, Rat des Kreises Aue und Schöppenstuhl Leipzig, die dort als Fremdprovenienzen herausgelöst werden mussten.
Insgesamt umfasste dieser Teil des Bestandes einen Umfang von 12 lfm. Rund 3,5 lfm davon blieben zunächst völlig unerschlossen. Im Jahr 2004 wurden diese bis dahin im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrten Akten des Bestandes Konsistorium Leipzig im Zuge der Beständebereinigung an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Für die 456 provisorisch erschlossenen AE wurden die entsprechenden Datensätze für die AUGIAS-Datenbank des Staatsarchivs Leipzig überspielt.
Akten, die Eheklagesachen der Ephorien Borna, Grimma, Pegau, Penig, Rochlitz und Wurzen zum Inhalt haben, wurden 1901 von der Universitätsbibliothek Leipzig übernommen. Im selben Jahr quittierte Dr. Wustmann vom Stadtarchiv Leipzig den Erhalt sogenannter Eheakten der Ephorie Leipzig des Konsistoriums Leipzig. Diese Akten befanden sich bis 1965 in der Verwahrung des Stadtarchivs Leipzig und wurden in jenem Jahr an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Dabei handelt es sich um rund 16 lfm, die ausschließlich Eheklagesachen beinhalten und den Zeitraum von 1800 bis 1835 umfassen. Das Schriftgut war mit Hilfe einer Abgabeliste, die den Namen der Beteiligten, das Anfangsjahr und zum Teil auch Stichworte zum Inhalt der Akten enthielt, eingeschränkt benutzbar.
Im Jahr 2005 wurde aus den aufgeführten Teilen der Bestand Konsistorium Leipzig neu gebildet, die Akten geordnet und in einer AUGIAS-Datenbank verzeichnet. Arbeitsgrundlage für die Verzeichnung waren die Erschließungsrichtlinien des Sächsischen Staatsarchivs. Sie erfolgte in der Regel in einfacher und wenn erforderlich in erweiterter Form.
Bei der Ordnung der Akten wurde versucht, die Registratursignaturen der Fachbehörde Konsistorium Leipzig zu berücksichtigen. So wurden die Verwaltungsakten mit den Registratursignaturen Litt. + Buchstabe im Wesentlichen unter den Gliederungspunkten 1 bis 4 verzeichnet, wobei in Akten, die in der innerdienstlichen Verwaltung entstanden, und in Akten, die bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben angelegt wurden, zu unterscheiden war. Akten, die bei der Aufsicht über Schulen und Pfarrämter entstanden (Registersignaturen: Rep. I - III) finden sich im Gliederungspunkt 5 wieder. Der Gliederungspunkt 6 umfasst die Akten zu Eheklagesachen (Registersignaturen: Parochie + Jahreszahl). Unter dem Gliederungspunkt Eheklagesachen befinden sich auch einige Akten, die im Stiftskonsistorium Merseburg angelegt wurden. Sie wurden dem Konsistorium Leipzig als Appellationsbehörde vorgelegt und verblieben dort, auch wenn das Konsistorium nur zum Teil schriftlich auf die entsprechenden Angelegenheiten reagierte. Da diese Akten im Zeitraum vor 1815 entstanden, also bevor das Konsistorium Merseburg als selbständige Mittelbehörde existierte, konnte die Zuordnung zum Bestand Konsistorium Leipzig beibehalten werden. Akten mit den Fremdprovenienzen Oberkonsistorium Dresden und Superindententur Zwickau wurden aus dem Bestand herausgelöst und den zuständigen Archiven übergeben. Weitergeführte Akten des Appellationsgerichts Leipzig (25 AE) sowie der Kreisdirektion Leipzig (5 AE) wurden den entsprechenden Beständen zugeordnet. Auf eine Kassation wurde gänzlich verzichtet.
Der Bestand Konsistorium Leipzig besteht aus fast 2700 Akteneinheiten, hat einen Umfang von rund 28 lfm und umfasst den Zeitraum von 1545 bis 1835. Einigen Akten enthalten Vermerke über die Einnahme der Gerichtsgebühren zum Teil noch bis 1873.
Hinweise für die Benutzung
Den mengenmäßigen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Eheklagesachen mit fast 2200 Akteneinheiten. Dabei handelt es sich überwiegend um Ehescheidungen und eingeklagte Eheversprechen, deren zeitlicher Schwerpunkt in den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhundert liegt. Diese Akten geben Auskunft über die kirchliche Eherechtssprechung im Ausgangsland der Reformation. Darüber hinaus sind sie von besonderem Interesse für genealogische und sozialgeschichtliche Forschungen, berichten sie doch von den privaten Lebensverhältnissen verschiedener Bevölkerungsschichten in der Zeit vor dem Einsetzen der Industrialisierung in Sachsen.
Von großem Wert für Historiker dürfte auch Material sein, das Dokumente zur Kirchenverwaltung auf mittlerer Ebene beinhaltet. Ebenso findet man Quellen zu den regionalen Kirchenverhältnissen. Diesbezüglich ist besonders auf die statistischen Angaben für die Landesaufnahme von Adam Friedrich Zürner [11] zu verweisen. Außerdem enthält der Bestand 20021 Konsistorium Leipzig auch Akten, die die Besoldung der Pfarrer zum Inhalt haben oder über Kirchenbaumaßnahmen berichten.
Ähnlich aussagekräftig ist der Bestand zu Fragen der örtlichen Schulverhältnisse. Deutlich erkennbar wird das Streben der Gemeinden nach eigenen Schulen und eigenen Lehrern. Darüber hinaus gibt es auch Zeugnisse, die die Stellung des Konsistoriums zu neuen Schulkonzepten erkennbar machen.
Von überregionaler Bedeutung ist die Überlieferung zu kirchenpolitischen Differenzen mit benachbarten Staaten. [12]
Verweis auf korrespondierende Bestände
Bei entsprechenden Forschungen sollten auch folgende korrespondierende Bestände herangezogen werden:
- Oberkonsistorium Dresden im Hauptstaatsarchiv Dresden (Bestandsnr.: 10888)
- Konsistorium Merseburg im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg
- Appellationsgericht Leipzig im Staatsarchiv Leipzig (Bestandsnr.: 20057)
- Kreishauptmannschaft Leipzig im Staatsarchiv Leipzig (Bestandsnr.: 20024)
- Unterlagen der Superintendentur Leipzig [13]
Für den Bestand Konsistorium Merseburg und für die Akten des Konsistoriums Leipzig, die den späteren Regierungsbezirk Erfurt betreffen und sich ebenfalls im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg befinden, können im Staatsarchiv Leipzig die verfilmten Findbücher (Filmnummer F 12573) eingesehen werden.
Quellen und Literatur
- Codex Augusteus, Teil I, 1734.
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835.
- Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
- Haan, W., Die Episcopal-, Consistorial- und Diöcesan- Verfassung im ehemaligen Kurfürstenthum und jetzigem Königreiche Sachsen vor und nach Einführung der Reformation, Dresden 1880.
- Mencke, Johann Burkhard (Hg.), Scriptores rerum Germanicarum praecipue Saxonicarum, Teil II.
- StA-L, 20021 Konsistorium Leipzig, Nr. 2, "Konsistorialordnung von Kurfürst Christian II., 1603".
Jens Kunze
November 2005
Anlagen
Direktoren des Konsistoriums [14]
Assessoren [Beisitzer]
[01] Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
[02] Befehl siehe: Mencke, Johann Burkhard (Hg.), Scriptores rerum Germanicarum praecipue Saxonicarum, T. II, p. 2171.
[03] Codex Augusteus, T. I, 1734, p. 1004.
[04] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 2.
[05] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 5.
[06] Codex Augusteus, T. I, 1734, p. 346.
[07] Vgl. Göbel, Johann Samuel, Ursprung, Geschichte und Verfaßung der Consistorien in den chursächsischen Landen. Ein Beytrag zur Statistik von Chursachsen, Freiberg 1794.
[08] 1560 – 1780 eigenes Konsistorium für die Grafschaft Mansfeld
[09] Siehe dazu: StA Leipzig, 22075, Sammlung von Findhilfsmitteln des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt.
[10] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 243 – 248.
[11] Vgl. StA Leipzig, Konsistorium Leipzig, Nr. 71.
[12] Siehe Gliederungspunkt: "03.02. Kompetenzabgrenzung mit benachbarten Staaten".
[13] Adresse: Thomaskirchhof 16, 04109 Leipzig
[14] Auf Grund der unzureichenden Forschungslage müssen die Listen noch sehr Lückenhaft bleiben. Die Angaben entstammen den Staatshandbüchern von 1768 bis 1832.
Landesangelegenheiten.- Konsistorialverwaltung.- Kirchenrechtsangelegenheiten.- Stiftungen, Legaten und Deposita.- Aufsicht über Schulen und Pfarrämter.- Kirchenbau.- Schul- und Schulpersonalangelegenheiten in den einzelnen Orten.- Grundstücksangelegenheiten.- Eheklagesachen.
Das Konsistorium Leipzig entstand 1550 in Folge der Reformation nach Verlegung des Merseburger Konsistoriums nach Leipzig. Außer für die Leipziger Region war es auch zuständig für das Gebiet des früheren Bistums Naumburg und die thüringischen Gebiete Kursachsens. Es unterstand dem Dresdner Kirchenrat, ab 1602 dem Oberkonsistorium. Aufgaben des Konsistoriums waren die Sicherung des materiellen Besitzstands der Kirche, die Aufsicht über das Schulwesen, die Universitäten und das Eherecht sowie die Bücherzensur. In Justizsachen bildete das Appellationsgericht für die Urteile der Konsistorien die nächste Instanz. Nach der Auflösung der Konsistorien durch die Verordnung vom 10. April 1835 gingen die Aufgaben an die neu gegründeten mittleren Verwaltungsbehörden (Kreisdirektionen) sowie die Appellationsgerichte über.
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