Beständeübersicht
Bestand
20027 Amtshauptmannschaft Grimma
Datierung | 1808 - 1956 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 54,56 |
Bestand enthält auch 10 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Geschichte der Amtshauptmannschaften
Mit der Bildung der Amtshauptmannschaften im Jahr 1874 vollzog der sächsische Staat die Trennung zwischen Justiz und Verwaltung auf lokaler Ebene. Dieser Prozess hatte bereits in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts begonnen und betraf zunächst die zentrale und mittlere Verwaltungsebene. Auf der unteren Ebene erfolgte eine sukzessive Verstaatlichung, die 1856 eingerichteten Gerichtsämter fungierten als lokale Justiz- und Verwaltungsbehörden in den vier Kreisdirektionsbezirken.
Mit dem "Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung" vom 21. April 1873 sowie der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. August 1874 übernahmen die Amtshauptmannschaften die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter.[01] Gleichzeitig wurden die Kreisdirektionen zu Kreishauptmannschaften umgebildet. Die neu gegründeten Verwaltungsbehörden unterstanden einheitlich dem Ministerium des Innern. Bei den Gerichtsämtern verblieb noch bis 1879 (Gründung der Amtsgerichte) die Zuständigkeit für die Jurisdiktion.
In Sachsen wurden 25 Amtshauptmannschaften in vier Kreishauptmannschafts-Bezirken eingerichtet:
im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau.
In den Folgejahren gab es mehrere territoriale Veränderungen: Aus den Schönburgischen Rezessherrschaften wurde 1878 die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen. 1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in die zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt (1924 wieder vereinigt). Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 mit Dresden vereinigt.
Die Amtshauptmannschaften führten neben den Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter die Tätigkeiten der sog. "älteren" Amtshauptmannschaften sowie der der Straßen- und Wasserbaukommissionen fort. Sie fungierten als untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden (mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz), überwachten die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie in vielen Gemeinden selbst aus. Zu den "Polizeiangelegenheiten" gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion (ab 1919 Bezirksschulämter). Diese unterstanden dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Jeder Amtshauptmannschaft war ein Bezirksverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung angeschlossen.[02] Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag mindestens einmal jährlich ein, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und verwaltete das Bezirksvermögen. Sie wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss diente dem Amtshauptmann bei bestimmten Entscheidungen als mitwirkendes oder beratendes Organ (z. B. Wohlfahrtspflege, Neuanlage von öffentlichen Wegen, Konzessionen).
Im Rahmen der Verwaltungsvereinheitlichung im Deutschen Reich wurde ab 1939 die Bezeichnung "Kreis" für den Amtsbezirk und gemäß dem Führerprinzip für die Behörde die Bezeichnung "Der Landrat", für deren Leiter Landrat eingeführt.[03] Diese Behördenstruktur bestand bis 1945. Die Landkreise blieben nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend unverändert bestehen, die neuen Behörden fungierten unter den Bezeichnungen Landratsamt, ab 1947 Kreisrat.[04]
Geschichte der Amtshauptmannschaft Grimma
Die Amtshauptmannschaft Grimma wurde 1874 aus den Gerichtsamtsbezirken Brandis, Colditz, Grimma und Wurzen gebildet. Unter die Zuständigkeit der Amtshauptmannschaft fielen 186 Kommunen (Stand 1910), darunter die Städte Brandis, Colditz, Grimma, Mutzschen, Naunhof, Nerchau, Trebsen und Wurzen, sowie 67 selbständige Gutsbezirke.[05] Nachdem die Stadt Wurzen 1924 den Status einer bezirksfreien Stadt erhielt, schied sie aus der Amtshauptmannschaft aus.
Amtshauptleute/ ab 1939 Landräte[06]
Seit 1939 trug die Behörde die Bezeichnung "Der Landrat zu Grimma". In der Nachkriegszeit entstanden – bedingt durch die Besetzung des Gebietes durch sowjetische und amerikanische Truppen - zunächst zwei Landratsämter: Grimma und Wurzen. Die spätere Abwicklung des Landratsamtes Wurzen zog sich bis zum Frühjahr 1946 hin. Ab 1947 folgte der Kreisrat Grimma als für das betreffende Gebiet zuständige Behörde.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen der Amtshauptmannschaft Grimma gelangten 1958 in das Landesarchiv Leipzig. Die Bearbeitung erfolgte in den 1960er Jahren. Nach der Bewertung, Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen entstand im Ergebnis eine Findkartei. Grundlage für die Ordnung des Bestands war der Aktenplan für die Amtshauptmannschaften von 1874. Er teilte die Unterlagen in mehr als 20 Abteilungen ein. Die Verzeichnungsangaben wurden 1978 in einem maschinenschriftlichen Findbuch erfasst. Die Akten des Bezirksverbands der Amtshauptmannschaft sind im Bestand enthalten, sie wurden nicht besonders gekennzeichnet.
Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt noch Akten mit der Provenienz Gerichtsämter aus der Zeit ab 1856. Erst bei der Bearbeitung der Bestandsgruppe in den Jahren 2000 – 2001 wurden die Akten mit einer Laufzeit bis 1874 auf ihre Provenienzen geprüft und – unter Beibehaltung ihrer Archivsignaturen – virtuell den jeweiligen Gerichtsamtsbeständen zugeordnet. Im Findbuch erfolgte damals eine Kennzeichnung dieser Akteneinheiten.
In den Jahren 2004 bis 2010 erfolgten insbesondere vom Landratsamt Muldentalkreis weitere Abgaben, die als Nachträge in den Bestand eingearbeitet wurden.
Im Jahr 2017 wurde das Findbuch im Rahmen des DFG-Projekts "Retrokonversion archivischer Findmittel" retrokonvertiert. In diesem Zusammenhang sind die Daten im Staatsarchiv redaktionell bearbeitet worden. Das schloss die Überarbeitung der Klassifikation, die Einarbeitung der verschiedenen Nachträge und die Korrektur von Schreibfehlern ein. Die Vorakten der Gerichtsämter sind konsequent den betreffenden Provenienzbeständen zugeordnet worden. Die über 1945 hinausgehenden Akten sind im Bestand belassen worden. Die Reihung der Akten innerhalb der Klassifikationspunkte entspricht weitgehend der des alten Findbuches (chronologisch oder alphabetisch).
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält Unterlagen zur territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Amtshauptmannschaft Grimma. Besonders umfangreich sind Gemeindeangelegenheiten, Landwirtschafts-, Handels- und Gewerbeanagelegenheiten sowie Bauangelegenheiten überliefert. Hervorzuheben sind die zahlreichen Akten zu Eintragungen in die Denkmalliste und die Überlieferung zum Braunkohlenbergbau.
Hinweise für die Benutzung
Das Findbuch enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Vorlage nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich ist.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
V. Jäger
März 2018
[01] Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Nr. 39 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 275 ff.- Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der damit zusammenhängenden Gesetze betreffend. Nr. 101 vom 20. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1874, S. 113 ff.
[02] Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretungen betreffend. Nr. 40 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1873, S. 284 ff.
[03] Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei 1938, Nr. 201, S. 1675.
[04] Vorläufige Bestimmungen über Behördenbezeichnungen. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 13 vom 8. Mai 1946, Teil II Amtliche Bekanntmachungen, S. 137.- Demokratische Kreisordnung für das Land Sachsen vom 16. Januar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 2 vom 31. Januar 1947, S. 22.- Bestimmung über die Bezeichnung der Selbstverwaltungskörperschaften und -organe vom 10. Februar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 4 vom 28. Februar 1947, S. 94.
[05] http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?sachsen/grimma.htm.
[06] Vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1874 ff.
Mit der Bildung der Amtshauptmannschaften im Jahr 1874 vollzog der sächsische Staat die Trennung zwischen Justiz und Verwaltung auf lokaler Ebene. Dieser Prozess hatte bereits in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts begonnen und betraf zunächst die zentrale und mittlere Verwaltungsebene. Auf der unteren Ebene erfolgte eine sukzessive Verstaatlichung, die 1856 eingerichteten Gerichtsämter fungierten als lokale Justiz- und Verwaltungsbehörden in den vier Kreisdirektionsbezirken.
Mit dem "Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung" vom 21. April 1873 sowie der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. August 1874 übernahmen die Amtshauptmannschaften die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter.[01] Gleichzeitig wurden die Kreisdirektionen zu Kreishauptmannschaften umgebildet. Die neu gegründeten Verwaltungsbehörden unterstanden einheitlich dem Ministerium des Innern. Bei den Gerichtsämtern verblieb noch bis 1879 (Gründung der Amtsgerichte) die Zuständigkeit für die Jurisdiktion.
In Sachsen wurden 25 Amtshauptmannschaften in vier Kreishauptmannschafts-Bezirken eingerichtet:
im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau.
In den Folgejahren gab es mehrere territoriale Veränderungen: Aus den Schönburgischen Rezessherrschaften wurde 1878 die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen. 1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in die zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt (1924 wieder vereinigt). Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 mit Dresden vereinigt.
Die Amtshauptmannschaften führten neben den Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter die Tätigkeiten der sog. "älteren" Amtshauptmannschaften sowie der der Straßen- und Wasserbaukommissionen fort. Sie fungierten als untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden (mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz), überwachten die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie in vielen Gemeinden selbst aus. Zu den "Polizeiangelegenheiten" gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion (ab 1919 Bezirksschulämter). Diese unterstanden dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Jeder Amtshauptmannschaft war ein Bezirksverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung angeschlossen.[02] Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag mindestens einmal jährlich ein, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und verwaltete das Bezirksvermögen. Sie wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss diente dem Amtshauptmann bei bestimmten Entscheidungen als mitwirkendes oder beratendes Organ (z. B. Wohlfahrtspflege, Neuanlage von öffentlichen Wegen, Konzessionen).
Im Rahmen der Verwaltungsvereinheitlichung im Deutschen Reich wurde ab 1939 die Bezeichnung "Kreis" für den Amtsbezirk und gemäß dem Führerprinzip für die Behörde die Bezeichnung "Der Landrat", für deren Leiter Landrat eingeführt.[03] Diese Behördenstruktur bestand bis 1945. Die Landkreise blieben nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend unverändert bestehen, die neuen Behörden fungierten unter den Bezeichnungen Landratsamt, ab 1947 Kreisrat.[04]
Geschichte der Amtshauptmannschaft Grimma
Die Amtshauptmannschaft Grimma wurde 1874 aus den Gerichtsamtsbezirken Brandis, Colditz, Grimma und Wurzen gebildet. Unter die Zuständigkeit der Amtshauptmannschaft fielen 186 Kommunen (Stand 1910), darunter die Städte Brandis, Colditz, Grimma, Mutzschen, Naunhof, Nerchau, Trebsen und Wurzen, sowie 67 selbständige Gutsbezirke.[05] Nachdem die Stadt Wurzen 1924 den Status einer bezirksfreien Stadt erhielt, schied sie aus der Amtshauptmannschaft aus.
Amtshauptleute/ ab 1939 Landräte[06]
Seit 1939 trug die Behörde die Bezeichnung "Der Landrat zu Grimma". In der Nachkriegszeit entstanden – bedingt durch die Besetzung des Gebietes durch sowjetische und amerikanische Truppen - zunächst zwei Landratsämter: Grimma und Wurzen. Die spätere Abwicklung des Landratsamtes Wurzen zog sich bis zum Frühjahr 1946 hin. Ab 1947 folgte der Kreisrat Grimma als für das betreffende Gebiet zuständige Behörde.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen der Amtshauptmannschaft Grimma gelangten 1958 in das Landesarchiv Leipzig. Die Bearbeitung erfolgte in den 1960er Jahren. Nach der Bewertung, Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen entstand im Ergebnis eine Findkartei. Grundlage für die Ordnung des Bestands war der Aktenplan für die Amtshauptmannschaften von 1874. Er teilte die Unterlagen in mehr als 20 Abteilungen ein. Die Verzeichnungsangaben wurden 1978 in einem maschinenschriftlichen Findbuch erfasst. Die Akten des Bezirksverbands der Amtshauptmannschaft sind im Bestand enthalten, sie wurden nicht besonders gekennzeichnet.
Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt noch Akten mit der Provenienz Gerichtsämter aus der Zeit ab 1856. Erst bei der Bearbeitung der Bestandsgruppe in den Jahren 2000 – 2001 wurden die Akten mit einer Laufzeit bis 1874 auf ihre Provenienzen geprüft und – unter Beibehaltung ihrer Archivsignaturen – virtuell den jeweiligen Gerichtsamtsbeständen zugeordnet. Im Findbuch erfolgte damals eine Kennzeichnung dieser Akteneinheiten.
In den Jahren 2004 bis 2010 erfolgten insbesondere vom Landratsamt Muldentalkreis weitere Abgaben, die als Nachträge in den Bestand eingearbeitet wurden.
Im Jahr 2017 wurde das Findbuch im Rahmen des DFG-Projekts "Retrokonversion archivischer Findmittel" retrokonvertiert. In diesem Zusammenhang sind die Daten im Staatsarchiv redaktionell bearbeitet worden. Das schloss die Überarbeitung der Klassifikation, die Einarbeitung der verschiedenen Nachträge und die Korrektur von Schreibfehlern ein. Die Vorakten der Gerichtsämter sind konsequent den betreffenden Provenienzbeständen zugeordnet worden. Die über 1945 hinausgehenden Akten sind im Bestand belassen worden. Die Reihung der Akten innerhalb der Klassifikationspunkte entspricht weitgehend der des alten Findbuches (chronologisch oder alphabetisch).
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält Unterlagen zur territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Amtshauptmannschaft Grimma. Besonders umfangreich sind Gemeindeangelegenheiten, Landwirtschafts-, Handels- und Gewerbeanagelegenheiten sowie Bauangelegenheiten überliefert. Hervorzuheben sind die zahlreichen Akten zu Eintragungen in die Denkmalliste und die Überlieferung zum Braunkohlenbergbau.
Hinweise für die Benutzung
Das Findbuch enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Vorlage nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich ist.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
V. Jäger
März 2018
[01] Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Nr. 39 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 275 ff.- Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der damit zusammenhängenden Gesetze betreffend. Nr. 101 vom 20. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1874, S. 113 ff.
[02] Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretungen betreffend. Nr. 40 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1873, S. 284 ff.
[03] Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei 1938, Nr. 201, S. 1675.
[04] Vorläufige Bestimmungen über Behördenbezeichnungen. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 13 vom 8. Mai 1946, Teil II Amtliche Bekanntmachungen, S. 137.- Demokratische Kreisordnung für das Land Sachsen vom 16. Januar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 2 vom 31. Januar 1947, S. 22.- Bestimmung über die Bezeichnung der Selbstverwaltungskörperschaften und -organe vom 10. Februar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 4 vom 28. Februar 1947, S. 94.
[05] http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?sachsen/grimma.htm.
[06] Vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1874 ff.
Geschichte, Statistik.- Bezirksverwaltung.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenangelegenheiten und Wohltätigkeitsangelegenheiten.- Medizinalwesen und Gesundheitswesen.- Sicherheitspolizei.- Landwirtschaft.- Forstwesen, Jagdwesen und Fischereiwesen.- Handel, Gewerbe, Bergbau.- Bauwesen.- Verkehrswege.- Wasserangelegenheiten.- Feuerpolizei.- Krankenversicherung.
Die Amtshauptmannschaft Grimma war für die ehemaligen Gerichtsamtsbezirke Brandis, Colditz, Grimma und Wurzen sowie Teile der Gerichtsamtsbezirke Lausick und Wermsdorf zuständig. Nachfolgebehörde wurde das Landratsamt, ab 1947 der Kreisrat Grimma.
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter).
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter).
- 2018 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5