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Beständeübersicht

Bestand

20059 Königliches Gericht Brandis

Datierung1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,10

Brandis, das ausgangs des Mittelalters noch als Marktort, Städtchen oder Flecken bezeichnet werden konnte, entwickelte sich erst im 15./16. Jh. zur Ackerbürgerstadt. Zu Beginn des 19. Jh. wird Brandis als ein Rittergut mit dazugehörendem Vasallenstädtchen und einer Pfarrkirche beschrieben. [01] Die Zähigkeit der gutsherrlichen Strukturen zeigte sich u. a. daran, dass die Patrimonialgerichtsbarkeiten der Rittergüter Brandis und Ammelshain per Gesetz [02] für erloschen und aufgehoben erklärt werden mussten. Sie gingen auf das am 9. Mai 1856 eröffnete Königliche Gericht zu Brandis über. Am gleichen Tag übernahm dieses Gericht auch die bisher vom Justizamt Grimma ausgeübte Gerichtsbarkeit über die Amtshäuser bei Naunhof, das Naunhofer Staatsforstrevier und die Naunhofer Waldwiesen samt deren Verwaltung in vollem Umfang. [03] Nur wenige Tage später, am 14. Mai 1856, wurde die Gerichtsbarkeit der Rittergüter Polenz und Pomßen für den Staat übernommen und mit dem neuerrichteten Königlichen Gericht zu Brandis vereinigt. [04]

Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der bisherige Stadtschreiber in Neustadt, der Advokat Theophil Forker, berufen. [05]

Der Bestand Königliches Gericht Brandis umfasst nur sehr wenige Akten. Diese wurden im Rahmen einer Provenienztrennung der Justizbestände des 19. Jh. im Staatsarchiv Leipzig aus Beständen der Patrimonialgerichte herausgelöst. Weitere Akten, in denen Nachweise für die Tätigkeit des Königlichen Gerichts Brandis zu finden sind, wurden beim Gerichtsamt Brandis weitergeführt und sind in diesem Bestand einzusehen. In Brandis wurde am 1. Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Leipzig) eröffnet. Das entsprach dem Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung, das festlegte, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte.

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen körperlich einen eigenen Bestand dar. Erfasst wurden auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Namensregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [07] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".



[01] Vgl. U. Schirmer, Zur Geschichte der Stadt Brandis, in: Sächsische Heimatblätter 3/96, S. 141ff.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[03] LZ, 11.05.1856, S. 2669.
[04] LZ, 17.05.1856, S. 2783.
[05] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 150.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt ..., a. a. O.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.


Freiwillige Gerichtsbarkeit (nur Grundstücksangelegenheiten).
Das Königliche Gericht Brandis wurde am 9. Mai 1856 eröffnet. Dieses Gericht übernahm die Patrimonialgerichtsbarkeit der Rittergüter Ammelshain, Brandis, Polenz und Pomßen sowie einen Teil der bisher vom Justizamt Grimma ausgeübten Gerichtsbarkeit. Nachfolger war das Gerichtsamt Brandis.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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