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Beständeübersicht

Bestand

20061 Königliches Gericht Döbeln

Datierung1839 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,10

In Döbeln gab es bereits seit dem Jahre 1840 [01] ein Königliches Gericht, das auch unter der Bezeichnung "Königliches Gericht des Hospitals zu St. Georgen vor Döbeln" bekannt war. Dieser Gerichtsstelle oblag lediglich die Verwaltung der Gerichtsbarkeit des Hospitals selbst, einiger zugehöriger Grundstücke sowie des Dorfes Sörmitz.

In den folgenden Jahren konnten sich weder der Stadtrat zu Döbeln noch die Besitzer der umliegenden Rittergüter dazu entschließen, ihre Jurisdiktionen an den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht abzutreten. [02]

Erst im Jahre 1847 begannen in Döbeln umfangreiche Erörterungen hinsichtlich der Abtretung der städtischen Gerichtsbarkeit an den Staat; die Stadtverordneten erklärten sich dafür, der Stadtrat dagegen. Nach einer Zwangspause aufgrund der revolutionären Ereignisse der Jahre 1848/49 fiel 1851 die Entscheidung zugunsten einer solchen Abtretung. Am 7. Januar 1852 wurde das neue "Königliche Gericht zu Döbeln" eröffnet. [03] Mit gleichem Datum übernahm dieses Gericht die Verwaltung der Gerichtsbarkeit über die Stadt Döbeln, die Dörfer Masten und Neumannsdorf sowie über Anteile der Dörfer Greußnig, Knobelsdorf, Kleinbauchlitz und Sörmitz. Gleichzeitig wurde das bisherige Königliche Gericht zu St. Georgen vor Döbeln aufgelöst und die ihm zustehende Gerichtsbarkeit dem neuen Königlichen Gericht zu Döbeln übergeben. Noch im Jahre 1852, vor allem aber in den Jahren 1855 und 1856 wurden weitere Jurisdiktionen von umliegenden Rittergütern an den Staat abgetreten und vom Königlichen Gericht Döbeln übernommen (siehe Anlage).

Anfang Januar 1852 erfolgte die Übergabe der Akten, Protokolle, Urkunden usw., die bisher beim Stadtgericht Döbeln, beim nunmehr aufgelösten Königlichen Gericht zu St. Georgen vor Döbeln sowie beim Amt Leisnig geführt wurden, an das Königliche Gericht Döbeln. [04]

Zum Direktor des neuen Königlichen Gerichts wurde der bisherige Stadtrichter von Döbeln, Johann Heinrich Ferdinand Fleck, ernannt; Aktuar war Gustav Moritz Knappe von Knappstädt; dazu kamen 2 Expedienten und 1 Fron. [05] Als Sitz des Königlichen Gerichts wurden zwei benachbarte, in den Jahren 1852 und 1853 vom Staatsfiskus angekaufte Häuser (das Falckesche und das Ringlebensche Haus) mit einem Gesamtaufwand von mehr als 20 000 Talern um- und ausgebaut. [06]

Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeglicher Art auf den Staat überging. [07] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und Bezirksgerichte. In Döbeln wurde am 1. Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Oschatz) eröffnet. Mit gleichem Datum 1856 stellte das Königliche Gericht Döbeln seine Tätigkeit ein.

Der Bestand Königliches Gericht Döbeln umfasst eine überschaubare Anzahl Akten, die den Zeitraum von 1839 - 1856 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht/Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L); einige Akten stammen auch vom Kreisarchiv Döbeln sowie vom Rat des Kreises Döbeln. [08]

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Die überlieferten Akten stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, z. B. Strafgerichtsbarkeit und Ablösungen, so dass sich trotz des insgesamt geringen Umfangs des Bestandes durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Döbeln in jener Zeit ziehen lassen. Die in anderen Beständen oft zahlreich vorhandenen Protokollbände sind allerdings nur in geringem Umfang vertreten.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Döbeln (Gerichtsakten), Königliches Gericht zu St. Georgen vor Döbeln und das Gerichtsamt Döbeln zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [09] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.



[01] LZ, 10.03.1840, S. 850.
[02] C.W. Hingst, Chronik von Döbeln und Umgegend, Döbeln 1872, S. 426.
[03] LZ, 11.01.1852, S. 165.
[04] StA-L, Amt Leisnig, 1261.
[05] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1854, S. 77.
[06] C.W. Hingst, a.a.O., S. 428.
[07] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[08] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[09] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.

Gerichtsverfassungssachen.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Am 7. Januar 1852 wurde das Königliche Gericht Döbeln eröffnet und übernahm mit gleichem Datum die Verwaltung der Gerichtsbarkeit über die Stadt Döbeln sowie einige Orte und Ortsteile in der Umgebung. Gleichzeitig erhielt dieses Gericht die Jurisdiktion des nunmehr aufgelösten Königlichen Gerichts zu St. Georgen vor Döbeln. Die bisher vom Stadtgericht Döbeln ausgeübte Gerichtsbarkeit und Teile der Gerichtsbarkeit des Amts Leisnig gingen ebenfalls im Januar 1852 an das Königliche Gericht Döbeln über. Noch im selben Jahr übernahm dieses Gericht auch die Patrimonialgerichtsbarkeit der Rittergüter Goselitz, Höckendorf, Keuern und Noschkowitz. Im Jahr 1855 folgten die Rittergüter Ebersbach, Gärtitz, Neudorf, Obersteinbach, Pommlitz, Stockhausen, Wöllsdorf und Ziegra, 1856 die Rittergüter Hermsdorf mit Kobelsdorf, Kleinbauchlitz, Lüttewitz, Möbertitz, Munzig, Naußlitz, Niederwutzschwitz, Oberwutzschwitz mit Niedersteina, Schweta, Siebeneichen, Wendischbora und Zunschwitz. Nachfolger war das Gerichtsamt Döbeln.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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