Beständeübersicht
Bestand
Die Ursprünge des Hospitals St. Georg vor Döbeln als eine mildtätige Stiftung lassen sich bis in das Jahr 1300 zurückverfolgen. Im Jahre 1328 wurde das Hospital Klostereigentum, behielt aber dennoch eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Diese relative Selbständigkeit blieb auch in der wechselvollen Geschichte der folgenden Jahrhunderte erhalten. [01]
Änderungen gab es bei der dem Hospital zustehenden Gerichtsbarkeit, die zeitweilig vom Amt Nossen ausgeübt wurde. Das geht aus einem Dekret des sächsischen Königs vom 24. April 1830 hervor. [02] In diesem Dekret wird das altersbedingte Ausscheiden des bisherigen Hospitalverwalters genehmigt und gleichzeitig der Beschluss verkündet, diese Verwalterstelle zusammen mit der bisher vom Amt Nossen ausgeübten Verwaltung der niederen oder Erbgerichtsbarkeit über das Hospital selbst, über zugehörige Grundstücke, z. B. das sogenannte Keller-Haus in der Vorstadt Döbeln, und über das Dorf Sörmitz an den Döbelner Advokaten Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch zu übertragen. Das Dorf Trebanitz, das dem Hospital Lehngelder zahlte, sollte bis auf weitere Anordnung beim Amt Nossen verbleiben. Abschließend ergeht in dem genannten Schreiben der Befehl an den Amtmann (Nathanael Otto Paul Canzler aus Nossen als Inspektor des Hospitals), den neuen Verwalter des Hospitals St. Georg nach Bescheinigung seiner Bestellung und Ablegung des Amtseides "gehörig in die Pflicht zu nehmen”.
Am 1. Juni 1830 erfolgte die offizielle Ernennung des o. g. Advokaten Wappenhensch zum "Gerichts- und Hospitalverwalter zu St. Georg vor Döbeln”. [03] Sein Gehalt betrug jährlich 100 Taler; dazu hatte er freie Wohnung in einem Gebäude des Hospitals. Ab Juli 1830 wurden die Akten, Protokolle, Deposita usw., die das Hospital St. Georg sowie das zugehörige Dorf Sörmitz betrafen und bisher beim Amt Nossen geführt wurden, an das Archiv des Hospitals übergeben.
Im Jahre 1838 beschloss die Staatsregierung die Aufhebung des Hospitals St. Georg vor Döbeln und die Überweisung seiner beträchtlichen Einkünfte an das neuerrichtete Landeshospital in Hubertusburg. Mit dem Verkauf der Hospitalgebäude und -güter sowie der o. g. Überweisung (1. Januar 1839) erlangte die dortige Gerichtsstelle eine neue Qualität. Am 1. März 1840 wurde hier gemäß einer Übereinkunft zwischen dem Königlichen Sächsischen Justizministerium und der Königlichen Kommission für Straf- und Versorgeanstalten das "Königliche Gericht zu Döbeln” offiziell eröffnet. [04] Dieses Gericht ist in der Folge auch unter der Bezeichnung "Königliches Gericht des Hospitals St. Georgen vor Döbeln” in den Akten zu finden. Als Justitiar fungierte der bisherige Gerichts- und Hospitalverwalter Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch.
Eine Erweiterung dieses Gerichts fand nicht statt, da sich weder die Besitzer der Rittergüter um Döbeln noch der Stadtrat zu Döbeln dazu entschließen konnten, ihre Jurisdiktionen an den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht abzutreten. Einzelne an den Staat abgetretene Gerichtsbarkeiten benachbarter Rittergüter wurden den Justizämtern Leisnig, Mügeln und Lommatzsch provisorisch überwiesen. [05]
Mit der Eröffnung des neuen "Königlichen Gerichts zu Döbeln” am 7. Januar 1852 [06] wurde das bisherige Königliche Gericht zu St. Georgen vor Döbeln aufgelöst und die ihm zustehende Gerichtsbarkeit diesem neuerrichteten Königlichen Gericht zu Döbeln mit übertragen.
Der Bestand umfasst nur wenige Akten, was in Anbetracht des relativ langen Zeitraums der Existenz des Königlichen Gerichtes des Hospitals St. Georg vor Döbeln (1840 - 1852) bedauerlich ist. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht/Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden aus dem Landeshauptarchiv Dresden (heute Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet. Erfasst wurden auch die alten Signaturen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners sowie Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint im Inhaltsverzeichnis in Klammern der Vermerk "entfällt”.
Als korrespondierende Bestände im StA-L sind Stadt Döbeln (Gerichtsakten) sowie das Königliche Gericht Döbeln (gegr. 1852), ggf. auch das Amt Nossen zu nutzen.
[01] C.W. Hingst, Chronik von Döbeln und Umgegend, Döbeln 1872, S. 103ff.
[02] StA-L, Amt Nossen, 4636.
[03] StA-L, Amt Leisnig, 2266.
[04] LZ, 10.03.1840, S. 850.
[05] Nach C.W. Hingst, a. a. O., S. 427.
[06] LZ, 11.01.1852, S. 165.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
20062 Königliches Gericht zu St. Georgen vor Döbeln
Datierung | 1774 - 1851 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,20 |
Die Ursprünge des Hospitals St. Georg vor Döbeln als eine mildtätige Stiftung lassen sich bis in das Jahr 1300 zurückverfolgen. Im Jahre 1328 wurde das Hospital Klostereigentum, behielt aber dennoch eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Diese relative Selbständigkeit blieb auch in der wechselvollen Geschichte der folgenden Jahrhunderte erhalten. [01]
Änderungen gab es bei der dem Hospital zustehenden Gerichtsbarkeit, die zeitweilig vom Amt Nossen ausgeübt wurde. Das geht aus einem Dekret des sächsischen Königs vom 24. April 1830 hervor. [02] In diesem Dekret wird das altersbedingte Ausscheiden des bisherigen Hospitalverwalters genehmigt und gleichzeitig der Beschluss verkündet, diese Verwalterstelle zusammen mit der bisher vom Amt Nossen ausgeübten Verwaltung der niederen oder Erbgerichtsbarkeit über das Hospital selbst, über zugehörige Grundstücke, z. B. das sogenannte Keller-Haus in der Vorstadt Döbeln, und über das Dorf Sörmitz an den Döbelner Advokaten Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch zu übertragen. Das Dorf Trebanitz, das dem Hospital Lehngelder zahlte, sollte bis auf weitere Anordnung beim Amt Nossen verbleiben. Abschließend ergeht in dem genannten Schreiben der Befehl an den Amtmann (Nathanael Otto Paul Canzler aus Nossen als Inspektor des Hospitals), den neuen Verwalter des Hospitals St. Georg nach Bescheinigung seiner Bestellung und Ablegung des Amtseides "gehörig in die Pflicht zu nehmen”.
Am 1. Juni 1830 erfolgte die offizielle Ernennung des o. g. Advokaten Wappenhensch zum "Gerichts- und Hospitalverwalter zu St. Georg vor Döbeln”. [03] Sein Gehalt betrug jährlich 100 Taler; dazu hatte er freie Wohnung in einem Gebäude des Hospitals. Ab Juli 1830 wurden die Akten, Protokolle, Deposita usw., die das Hospital St. Georg sowie das zugehörige Dorf Sörmitz betrafen und bisher beim Amt Nossen geführt wurden, an das Archiv des Hospitals übergeben.
Im Jahre 1838 beschloss die Staatsregierung die Aufhebung des Hospitals St. Georg vor Döbeln und die Überweisung seiner beträchtlichen Einkünfte an das neuerrichtete Landeshospital in Hubertusburg. Mit dem Verkauf der Hospitalgebäude und -güter sowie der o. g. Überweisung (1. Januar 1839) erlangte die dortige Gerichtsstelle eine neue Qualität. Am 1. März 1840 wurde hier gemäß einer Übereinkunft zwischen dem Königlichen Sächsischen Justizministerium und der Königlichen Kommission für Straf- und Versorgeanstalten das "Königliche Gericht zu Döbeln” offiziell eröffnet. [04] Dieses Gericht ist in der Folge auch unter der Bezeichnung "Königliches Gericht des Hospitals St. Georgen vor Döbeln” in den Akten zu finden. Als Justitiar fungierte der bisherige Gerichts- und Hospitalverwalter Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch.
Eine Erweiterung dieses Gerichts fand nicht statt, da sich weder die Besitzer der Rittergüter um Döbeln noch der Stadtrat zu Döbeln dazu entschließen konnten, ihre Jurisdiktionen an den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht abzutreten. Einzelne an den Staat abgetretene Gerichtsbarkeiten benachbarter Rittergüter wurden den Justizämtern Leisnig, Mügeln und Lommatzsch provisorisch überwiesen. [05]
Mit der Eröffnung des neuen "Königlichen Gerichts zu Döbeln” am 7. Januar 1852 [06] wurde das bisherige Königliche Gericht zu St. Georgen vor Döbeln aufgelöst und die ihm zustehende Gerichtsbarkeit diesem neuerrichteten Königlichen Gericht zu Döbeln mit übertragen.
Der Bestand umfasst nur wenige Akten, was in Anbetracht des relativ langen Zeitraums der Existenz des Königlichen Gerichtes des Hospitals St. Georg vor Döbeln (1840 - 1852) bedauerlich ist. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht/Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden aus dem Landeshauptarchiv Dresden (heute Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet. Erfasst wurden auch die alten Signaturen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners sowie Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint im Inhaltsverzeichnis in Klammern der Vermerk "entfällt”.
Als korrespondierende Bestände im StA-L sind Stadt Döbeln (Gerichtsakten) sowie das Königliche Gericht Döbeln (gegr. 1852), ggf. auch das Amt Nossen zu nutzen.
[01] C.W. Hingst, Chronik von Döbeln und Umgegend, Döbeln 1872, S. 103ff.
[02] StA-L, Amt Nossen, 4636.
[03] StA-L, Amt Leisnig, 2266.
[04] LZ, 10.03.1840, S. 850.
[05] Nach C.W. Hingst, a. a. O., S. 427.
[06] LZ, 11.01.1852, S. 165.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Freiwillige Gerichtsbarkeit (nur Grundbuchsachen).- Lokalverwaltung.
Das Hospital St. Georgen vor Döbeln besaß seit dem 14. Jahrhundert eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit, deren Ausübung zeitweilig dem Amt Nossen oblag. Am 1. März 1840 wurde in den Räumlichkeiten des Hospitals das Königliche Gericht zu St. Georgen vor Döbeln eröffnet, dem auch einige Grundstücke in Döbeln und das Dorf Sörmitz unterstanden. Sämtliche Befugnisse dieser Gerichtsstelle gingen am 7. Januar 1852 auf das Königliche Gericht Döbeln über.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
- 1999 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5