Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

20063 Königliches Gericht Geithain

Datierung1836 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,30

Die Stadt Geithain war seit dem Mittelalter durch das Handwerk - speziell die Gewerke der Leineweber und Tuchmacher - geprägt. Hier wurde am 29. Juni 1852 das "Königliche Gericht zu Geithain" eröffnet. [01] Bereits im Jahre 1834 hatte der Stadtrat von Geithain die ihm bis dahin verpachtete Obergerichtsbarkeit an den Staat abgetreten; sie wurde von Justizamt Rochlitz übernommen. [02] Die Erbgerichtsbarkeit, um die sich seit 1833 anstelle des Rates ein eigenes Stadtgericht kümmerte, kam 1852 kurzzeitig ebenfalls zum Justizamt Rochlitz, ging jedoch noch im selben Jahr an das in Geithain inzwischen gebildete Königliche Gericht über.

In der oben zitierten Ausgabe der Leipziger Zeitung heißt es u. a., dass die Gerichtsbarkeit der Stadt Geithain in Geithain selbst sowie in Niederfrankenhain, des weiteren die unter dem Namen "Geistliche Vorstehereigerichte" durch einen besonderen Justitiar verwaltete Pfarrdotaljurisdiktion über Altdorf, Bruchheim, Kolka, Seifersdorf, Oberpickenhain und Wickershain an den Staat abgetreten und und vom Königlichen Ministerium der Justiz dem neugebildeten Königlichen Gericht zu Geithain übertragen wurden. Dieses Gericht übernahm mit gleichem Datum auch die bisher vom Justizamt Rochlitz ausgeübte Gerichtsbarkeit über Anteile von Altdorf, Wickershain, Seifersdorf, Frauendorf, Hermsdorf, Oberfrankenhain und Oberpickenhain. In den Jahren 1853 und 1856 erfolgte die Abgabe einzelner Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Geithain (Verzeichnis siehe Anlage).

Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der bisherige 1. Aktuar beim Justizamt Roch-litz, Hermann Petzold, ernannt. [03] Aktuar war Carl Heinrich Pusch; dazu kamen 3 Expedienten und 1 Gerichtsfron. [04]

Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [05] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. In Geithain wurde im Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Rochlitz) eröffnet. Gleichzeitig stellte das Königliche Gericht Geithain seine Tätigkeit ein.

Der Bestand Königliches Gericht Geithain umfasst den Zeitraum von 1836 - 1856. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Geithain und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [06]

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen - mit Ausnahme einer im Amt Colditz verbleibenden Akte - auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen, und zwar sowohl Registratursignaturen als auch frühere Signaturen des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Den Hauptteil des Bestandes bilden die Protokollbände, darunter sind die Gerichtsprotokolle für einzelne Orte und die Erbvergleichsprotokolle besonders stark vertreten. Die übrigen Akten stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Gerichtsbarkeit und Lokalverwaltung, z. B. Ablösungen, so dass sich trotz des insgesamt geringen Umfangs des Bestandes Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Geithain in jener Zeit ziehen lassen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Geithain (Gerichtsakten), das Gerichtsamt Geithain sowie das Amt Rochlitz zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [07] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.



Anlage


Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Geithain


Ort

Gerichtsherrschaft

Jahr

Tag, Monat

Geithain

Stadt

1852

29. Juni

Geithain

Geistliche Vorsteherei

1852

29. Juni

Ossa

Mannlehngut

1853

20. August

Ottenhain

Mannlehngut

1853

20. August

Syhra

Allodialgut

1853

20. August

Wechselburg

Herrschaft

1855

Oktober






[01] LZ, 03.07.1852, S. 3171.
[02] LZ, 03.11.1834, S. 2866.
[03] LZ, 03.07.1852, S. 3155.
[04] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1854, S. 80.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[06] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.


Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Die dem Rat zu Geithain seit dem Mittelalter obliegende Ober- und Erbgerichtsbarkeit ging nach Abtretung an den Staat an das Justizamt Rochlitz und von dort an das am 29. Juni 1852 eröffnete Königliche Gericht Geithain über. Mit gleichem Datum erhielt dieses Gericht die Gerichtsbarkeit der Stadt Geithain über Niederfrankenheim, die Pfarrdotaljustiz der Geistlichen Vorstehereigerichte zu Geithain über mehrere Ortsanteile, die bisher vom Justizamt Rochlitz ausgeübte Gerichtsbarkeit über mehrere Ortsanteile sowie die Kriminalgerichtsbarkeit im gesamten Gerichtsbezirk. Die Rittergüter Ossa, Ottenhain und Syhra traten ihre Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahre 1853 ab. Von der Herrschaft Wechselburg wurde dem Königlichen Gericht Geithain 1856 die Gerichtsbarkeit über Nauenhain sowie über Anteile der Orte Bruchheim und Narsdorf übergeben. Nachfolger war das Gerichtsamt Geithain.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang