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Beständeübersicht

Bestand

20064 Königliches Gericht Geringswalde

Datierung1788 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,50

Aus der Revolution von 1848/49 ergaben sich neue Ansätze für die dringend notwendige Gerichtsreform in Sachsen. Im Rahmen des Gesetzes zur Umgestaltung der Untergerichte entstand 1852 auch das Königliche Gericht Geringswalde.

Geringswalde war seit 1590 eine amtsässige Stadt im Amt Rochlitz. Die Stadtverwaltung wurde von einem Richter (seit 1800 Stadtrichter) ausgeübt.[01]
Bereits 1833 hatte es Bestrebungen seitens des Landesjustizkollegiums gegeben, die Tuchmacherstadt zwischen Zschopau und Mulde zur Übergabe der Gerichtsbarkeit an den Staat zu bewegen. Geringswalde verlangte jedoch für diesen Fall eine Entschädigung von 200 Talern.[02] So kam es nicht zu der vorgesehenen Angliederung an das Königliche Gericht Waldheim.
Erst Anfang September 1852 gaben die Amtshauptmannschaft und das Justizamt Rochlitz bekannt, dass am 31. August 1852 in der Stadt Geringswalde ein eigenes Königliches Gericht eröffnet worden sei.
Den Ausgangspunkt bildete die Übertragung der städtischen Gerichtsbarkeit einschließlich der bis dahin vom Justizamt Rochlitz ausgeübten Jurisdiktion in Kriminal- und streitigen Zivilsachen. Auch die weltlichen Koinspektionsbefugnisse über die Kirche zu Geringswalde waren eingeschlossen.[03]
Am Tage der Gründung des Königlichen Gerichtes Geringswalde gingen auch die Patrimonialgerichtsbarkeiten der Rittergüter Kriebstein, Crossen und Schweikershain auf dieses über. (Vgl. dazu Anlage 2)
Die Besitzer des Erb- und Allodialgutes Klostergeringswalde, Karl Moritz Beger und Karl August Beger, zögerten die Übergabe ihrer Depositen, Akten und des Gerichtssiegels noch einige Zeit hinaus, bis dieser Akt schließlich am 30. Dezember im Gerichtslokal zu Geringswalde stattfand. Einer nachträglich durch die Familie Beger beantragten Rückgabe von Aktenstücken und Gesetzblättern stimmte das Justizministerium jedoch nicht zu.[04]
Als Justitiar wurde Albert Theodor Krauße eingesetzt, der vorher als Gerichtsverwalter bei verschiedenen Patrimonialgerichten des Amtes Rochlitz gewirkt hatte. Er bekleidete das Amt bis zum Übergang des Königlichen Gerichts Geringswalde in ein Gerichtsamt im Herbst 1856. Ihm zur Seite standen ein Aktuar, ein Sporteleinnehmer, ein Sportelkontrolleur und ein Fron.[05] (Vgl. dazu Anlage 1)
Über das Gerichtslokal zu Geringswalde sind keine näheren Einzelheiten bekannt.

Die Akten des Bestandes Königliches Gericht Geringswalde betreffen den Zeitraum 1788 - 1856.
1962/63 gelangten die Akten im Rahmen der Abgabegemeinschaften "AG Rochlitz" und "AG Waldheim" aus dem Landeshauptarchiv Dresden (Sächsisches Hauptstaatsarchiv, StA-D) in das damalige Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L).[06] Bereits in den 60er Jahren wurde der Bestand gebildet und in Karteiform verzeichnet.
Im Rahmen einer intensiveren Bearbeitung der Justizbestände des 19. Jh. erfolgte Ende der 90er Jahre nach sorgfältiger Provenienzprüfung eine weitere Herauslösung von Akten aus den Beständen der Patrimonialgerichte Crossen, Kriebstein und Klostergeringswalde.
Die Verzeichnung der Akten für dieses Findbuch wurde mit dem Programm AUGIAS für Windows vorgenommen, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde.
Bei dem Bestand Königliches Gericht Geringswalde handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung.
Es sind nur wenige Protokollbände und Zivilprozessakten vorhanden. Der Bereich Freiwillige Gerichtsbarkeit wird von Nachlasssachen und Ablösungen dominiert, die weiteren Akten betreffen Gemeindesachen, Armenpflege, Gewerbe-, Finanz- und Schulangelegenheiten.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig können das Gerichtsamt Geringswalde sowie die o. g. Patrimonialgerichtsbestände herangezogen werden. Auch der Bestand Stadt Geringswalde (Gerichtsakten) stellt eine Ergänzung dar.

Für die gesamte Bestandsgruppe Königliche Gerichte ist eine übergreifende Findbucheinleitung erarbeitet worden[07] , so dass hier in verkürzter Form auf den konkreten Bestand eingegangen werden konnte.

Dem Zwecke übergreifender Recherchen dient die ebenfalls für die gesamte Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation, die diesem Findbuch zugrundeliegt. Da einige Klassifikationsgruppen nicht belegt sind, erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".



Anlage 1

Personalbestand des Königlichen Gerichtes Geringswalde von 1852 bis 1856Justitiar:
Albert Theodor Krauße

Aktuar:
Emil Bruno Mosch

Sporteleinnehmer:
Moritz Theodor Wolf

Sportelkontrolleur:
Wilhelm August Hessel

Außerdem gab es noch einen Gerichtsfron.





Anlage 2

Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Geringswalde
OrtGerichtsherrschaftJahrMonatTag
Geringswalde

Stadt

1852

08

31

Crossen

Rittergut

1852

08

31

Kriebstein

Rittergut

1852

08

31

Schweikershain

Rittergut

1852

08

31

Klostergeringswalde

Erb- und Allodialgut

1853

12

30



[01] Deutsches Städtebuch, Bd. II, Mitteldeutschland, hrsg. v. E. Keyser, Stuttgart-Berlin 1941, S. 86.
[02] StA-L, Kgl. Gericht Waldheim 68.
[03] LZ, 03.09.1852, S. 4213.
[04] StA-L, Kgl. Gericht Geringswalde 30.
[05] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, Leipzig 1854.
[06] Vgl. StA-L, Verwaltungsarchiv, Zu- und Abgangsbuch 1954 - 1975, Nr. 187.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.

Gerichtsverfassungssachen.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit (nur Nachlassangelegenheiten).- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das am 31. August 1852 eröffnete Königliche Gericht Geringswalde übernahm die Gerichtsbarkeit der Stadt Geringswalde einschließlich der bis dahin vom Justizamt Rochlitz ausgeübten Jurisdiktion in Kriminal- und streitigen Zivilsachen sowie dessen Koinspektionsbefugnisse über die Kirche zu Geringswalde. Mit gleichem Datum erhielt das Königliche Gericht Geringswalde auch die Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts Crossen über einen Teil von Crossen, die des Ritterguts Schweikershain über sieben Dörfer sowie die des Ritterguts Kriebstein über 15 Ortschaften. Ende 1853 erfolgte die Übergabe der Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts Klostergeringswalde und der bisher dem Justizamt Rochlitz in Klostergeringswalde obliegenden Obergerichtsbarkeit. Nachfolger war das Gerichtsamt Geringswalde.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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