Beständeübersicht
Bestand
Hartha, gelegen an der Straßenkreuzung Döbeln-Rochlitz und Waldheim-Colditz, entwickelte sich im Spätmittelalter zu einem offenen Städtchen. Seit Ende des 16. Jh. unterstand es dem Amt Rochlitz. Im Zuge der Umgestaltung der Untergerichte in Sachsen Mitte des 19. Jh. wurde auch in Hartha unter gleichzeitiger Auflösung des bisherigen Stadtgerichtes Hartha ein "Königliches Gericht" gebildet. Die Eröffnung erfolgte am 06.09.1853. [01]
Die Gerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Hartha, einschließlich der städtischen Straf- und Sicherheitspolizei sowie der Administrativjustiz wurde an den Staat abgetreten und vom Königlichen Ministerium der Justiz dem neugebildeten Königlichen Gericht zu Hartha übertragen. Dieses Gericht übernahm mit gleichem Datum auch die bisher vom Justizamt Rochlitz ausgeübte Gerichtsbarkeit über die Orte Flemmingen, Steina, Saalbach und Aschershain, desgleichen die Gerichtsbarkeit über die Dörfer Richzenhain, Diedenhain und Reinhardtsthal, die zuvor dem Königlichen Gericht Geringswalde oblag. Ferner wurde beschlossen, die bisher dem Königlichen Gericht Waldheim in der Stadt Hartha zugestandene streitige Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit sowie die weltliche Koinspektion über Kirchen, Pfarre und Schulen im neuen Gerichtsbezirk vom Königlichen Gericht Hartha verwalten zu lassen. [02] Im Jahre 1856 erhielt dieses Gericht des weiteren die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes Podelwitz.
Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der bisherige Patrimonialgerichtsverwalter zu Geithain, Alexander Bernhard Schmidt, ernannt. Expedienten waren Franz Gleisberg und Heinrich Wilhelm Bechstein, Gerichtsfron der Wachtmeister Carl August Opitz. [03] Als Dienststelle sollten die vom bisherigen Stadtgericht genutzten Räumlichkeiten in dem für den Staatsfiskus requirierten Rathaus von Hartha dienen; vorhandene Einrichtungsgegenstände waren vom Stadtrat käuflich zu erwerben. [04] Einen personellen Wechsel gab es noch kurz vor Auflösung des Königlichen Gerichts Hartha im Jahre 1856, als der vormalige Patrimonialgerichtsverwalter von Neumark, Friedrich Wilhelm Schneider, neuer Direktor wurde. [05]
Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben sei und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. In Hartha wurde im Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Rochlitz) eröffnet. Gleichzeitig stellte das Königliche Gericht Hartha seine Tätigkeit ein.
Der Bestand Königliches Gericht Hartha umfasst 23 Akten, die den Zeitraum von 1836 - 1856 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, HStAD) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StAL). [07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.
Auffallend bei diesem Bestand ist das Fehlen der in anderen Beständen zahlreich vorhandenen Protokollbände. Überliefert sind u. a. einige Akten der Zivilgerichtsbarkeit und Nachlassregulierungen. Exakte Rückschlüsse auf die Rechtspflege oder die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Hartha in jener Zeit lassen sich somit kaum ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Hartha (Gerichtsakten), das Gerichtsamt Hartha sowie das Amt Rochlitz zu nutzen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint im Inhaltsverzeichnis in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] LZ, 07.09.1853, S. 4499.
[02] Ebenda.
[03] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1854, S. 81.
[04] StA-L, Amt Rochlitz , 4020.
[05] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 159.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
20066 Königliches Gericht Hartha
Datierung | 1836 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,40 |
Hartha, gelegen an der Straßenkreuzung Döbeln-Rochlitz und Waldheim-Colditz, entwickelte sich im Spätmittelalter zu einem offenen Städtchen. Seit Ende des 16. Jh. unterstand es dem Amt Rochlitz. Im Zuge der Umgestaltung der Untergerichte in Sachsen Mitte des 19. Jh. wurde auch in Hartha unter gleichzeitiger Auflösung des bisherigen Stadtgerichtes Hartha ein "Königliches Gericht" gebildet. Die Eröffnung erfolgte am 06.09.1853. [01]
Die Gerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Hartha, einschließlich der städtischen Straf- und Sicherheitspolizei sowie der Administrativjustiz wurde an den Staat abgetreten und vom Königlichen Ministerium der Justiz dem neugebildeten Königlichen Gericht zu Hartha übertragen. Dieses Gericht übernahm mit gleichem Datum auch die bisher vom Justizamt Rochlitz ausgeübte Gerichtsbarkeit über die Orte Flemmingen, Steina, Saalbach und Aschershain, desgleichen die Gerichtsbarkeit über die Dörfer Richzenhain, Diedenhain und Reinhardtsthal, die zuvor dem Königlichen Gericht Geringswalde oblag. Ferner wurde beschlossen, die bisher dem Königlichen Gericht Waldheim in der Stadt Hartha zugestandene streitige Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit sowie die weltliche Koinspektion über Kirchen, Pfarre und Schulen im neuen Gerichtsbezirk vom Königlichen Gericht Hartha verwalten zu lassen. [02] Im Jahre 1856 erhielt dieses Gericht des weiteren die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes Podelwitz.
Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der bisherige Patrimonialgerichtsverwalter zu Geithain, Alexander Bernhard Schmidt, ernannt. Expedienten waren Franz Gleisberg und Heinrich Wilhelm Bechstein, Gerichtsfron der Wachtmeister Carl August Opitz. [03] Als Dienststelle sollten die vom bisherigen Stadtgericht genutzten Räumlichkeiten in dem für den Staatsfiskus requirierten Rathaus von Hartha dienen; vorhandene Einrichtungsgegenstände waren vom Stadtrat käuflich zu erwerben. [04] Einen personellen Wechsel gab es noch kurz vor Auflösung des Königlichen Gerichts Hartha im Jahre 1856, als der vormalige Patrimonialgerichtsverwalter von Neumark, Friedrich Wilhelm Schneider, neuer Direktor wurde. [05]
Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben sei und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. In Hartha wurde im Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Rochlitz) eröffnet. Gleichzeitig stellte das Königliche Gericht Hartha seine Tätigkeit ein.
Der Bestand Königliches Gericht Hartha umfasst 23 Akten, die den Zeitraum von 1836 - 1856 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, HStAD) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StAL). [07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.
Auffallend bei diesem Bestand ist das Fehlen der in anderen Beständen zahlreich vorhandenen Protokollbände. Überliefert sind u. a. einige Akten der Zivilgerichtsbarkeit und Nachlassregulierungen. Exakte Rückschlüsse auf die Rechtspflege oder die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Hartha in jener Zeit lassen sich somit kaum ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Hartha (Gerichtsakten), das Gerichtsamt Hartha sowie das Amt Rochlitz zu nutzen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint im Inhaltsverzeichnis in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] LZ, 07.09.1853, S. 4499.
[02] Ebenda.
[03] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1854, S. 81.
[04] StA-L, Amt Rochlitz , 4020.
[05] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 159.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit (nur Nachlassangelegenheiten).- Lokalverwaltung.
Im Jahre 1853 trat die Stadtgemeinde zu Hartha die ihr obliegende Gerichtsbarkeit einschließlich der städtischen Straf- und Sicherheitspolizeipflege sowie der Administrativjustizpflege an den Staat ab. Diese Gerichtsbarkeit wurde dem am 6. September 1853 eröffneten Königlichen Gericht Hartha übertragen. Mit gleichem Datum übernahm das Gericht Teile der bisher vom Justizamt Rochlitz und vom Königlichen Gericht Geringswalde ausgeübten Gerichtsbarkeit. Auch die bisher dem Königlichen Gericht Waldheim in der Stadt Hartha zugestandene streitige Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit sowie die weltliche Koinspektion über Kirchen, Pfarren und Schulen gingen auf das Königliche Gericht Hartha über. Nachfolger war das Gerichtsamt Hartha.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
- 1999 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5