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Bestand

20068 Königliches Gericht Lausick

Datierung1822 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)4,80

Lausick, gelegen an der Straßenkreuzung Leipzig-Rochlitz und Borna-Colditz, erhielt schon im 12. Jh. das Marktrecht, das Stadtrecht vermutlich erst im 15. Jh. Zunächst unterstand Lausick als amtssässige Stadt hinsichtlich der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem Amt Colditz unmittelbar. Lediglich die Erbgerichte im Rathaus waren, "soweit dessen Traufe ging", dem Rat der Stadt Lausick unterstellt, der diese 1673 für 12 Gulden jährlich gepachtet hatte.[01] Bereits 1829 bestand seitens der sächsischen Regierung der Plan, die Pacht für die 1833 auslaufende Erbgerichtsbarkeit nicht zu verlängern, sondern diese sowie die gesamte übrige Gerichtsbarkeit dann einem vom Stadtrat und der Bürgerschaft unabhängigen Justitiar in einem eigens dafür zu errichtenden Justitiariat zu übergeben. Der Stadtrat sollte ein angemessenes Geldäquivalent erhalten.[02]

Im Oktober 1833 wurde das Königliche Gericht Lausick eröffnet.[03] Es war eines der ersten Königlichen Gerichte in Sachsen. Hier wurde zunächst nur die vom Amt Colditz überwiesene Gerichtsbarkeit und die bis zu diesem Zeitpunkt dem Rathaus zustehende niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt. Untergebracht war das Königliche Gericht in den Räumlichkeiten des späteren "Stadthauses". Mit seiner Errichtung in Lausick war die Justiz des Amtes Colditz - Ober- und Erbgerichtsbarkeit - dezentralisiert worden. Erst in den 50er Jahren des 19. Jh. übernahm das neue Gericht weitere an den Staat abgetretene Patrimonialgerichtsbarkeiten aus dem Gerichtsbezirk (siehe Anlage).

Zum Direktor wurde mit dem Tag der Eröffnung des Königlichen Gerichts Lausick der bisherige Vizeaktuar im Justizamt Pirna, Adolph Friedrich Sommer, berufen. Er bekleidete dieses Amt während des gesamten Zeitraums der Existenz dieses Gerichtes bis 1856 und war anschließend als Gerichtsamtmann im Gerichtsamt Lausick tätig. Vizeaktuare bzw. später Aktuare waren: Otto Gottfried Huth, Ludwig August Hünig, Georg Uber und Carl Theodor Brückner. Darüber hinaus gab es noch Sporteleinnehmer und -kontrolleure, Gerichtsdiener und Kopisten.[04]

Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging.[05] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. In Lausick wurde im Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Borna) eröffnet. Gleichzeitig stellte das Königliche Gericht Lausick seine Tätigkeit ein.

Der Bestand Königliches Gericht Lausick umfasst mehr als 100 Akten, die den Zeitraum von 1822 - 1856 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Bad Lausick und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L).[06]

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen, und zwar sowohl Registratursignaturen als auch frühere Signaturen des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Innerhalb des Bestandes dominieren die Protokollbände: Gerichtsprotokolle, Kauf- und Konsensprotokolle, Hypothekenprotokolle sowie Testamentsprotokolle. Die übrigen Akten stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Gerichtsbarkeit und Lokalverwaltung, so dass sich trotz des insgesamt geringen Umfangs des Bestandes durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Lausick in jener Zeit ziehen lassen. Interessant in diesem Zusammenhang sind die relativ umfangreichen Akten unter Punkt 03.12 Handel, Gewerbe und Bergbau.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Lausick (Gerichtsakten), das Gerichtsamt Lausick sowie das Amt Colditz zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet.[07] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".


Anlage
Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Lausick
OrtGerichtsherrschaftJahrTag, Monat
Kitzscher mit Haubitz

Rittergut

1852

11.02.

Rötha

Rittergut

1856

27.02.

Otterwisch

Rittergut

1856

05.03.

Steinbach

Rittergut

1856

03.04.

Pomßen

Rittergut

1856

14.05.



[01] Vgl. E. Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 119f. - Vgl. auch 900 Jahre Bad Lausick, 1096 - 1996. Hrsg. Stadtverwaltung Bad Lausick, Beucha 1996, S. 70ff.
[02] StA-L, Ältere AHen, 1267.
[03] LZ, 14.10.1833, S. 2581.
[04] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1839, 1841,1843, 1845, 1847, 1850, 1854. - Vgl. auch Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1813 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 149.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[06] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.

Gerichtsverfassungssachen.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Seit dem Mittelalter unterstand Lausick hinsichtlich der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem Amt Colditz. Diese Gerichtsbarkeit wurde zusammen mit der dem Rat zu Lausick zustehenden niederen Gerichtsbarkeit dem am 11. Oktober 1833 eröffneten Königlichen Gericht Lausick überwiesen. Erst in den 50er Jahren des 19. Jahrhundert übernahm dieses neue Gericht weitere an den Staat abgetretene Patrimonialgerichtsbarkeiten: 1852 die des Ritterguts Kitzscher mit Haubitz und 1856 die der Rittergüter Otterwisch und Steinbach sowie Pomßen und Rötha anteilig. Nachfolger war das Gerichtsamt Lausick.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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