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Beständeübersicht

Bestand

20072 Königliches Gericht Penig

Datierung1851 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,10

Die Entstehung des Königlichen Gerichtes Penig fällt in den Zeitraum der Durchführung des Gesetzes vom 11. August 1855.

Dieses schrieb die generelle Übernahme aller Patrimonialgerichtsbarkeiten durch den Staat vor. Damit wurde ein wichtiger Schritt im jahrzehntelangen Ringen um die Neugestaltung der überholten Gerichtsorganisation in Sachsen getan.

Penig war zunächst eine Gräflich-Schönburgische Stadt im Bezirk des Justizamtes Zwickau.[01]

Auf Anordnung des Justizministeriums kam es am 26. Juni 1856 nach Übergang der Gerichtsbarkeiten der Herrschaften Penig und Rochsburg sowie der Stadt Penig an den Staat zur Eröffnung des Königlichen Gerichtes Penig.[02] Im Juli und August 1856 erfolgten weitere Abgaben von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das neugeschaffene Justitiariat. (Vgl. Anlage)

Am 26. Juni 1856 fand die Amtseinführung des Justitiars Karl Friedrich Schwarzenberg, der bis dahin im Vorstand des Judiciums Wechselburg gewirkt hatte, statt. Er führte nach erfolgtem Übergang des Königlichen Gerichtes zum Gerichtsamt Penig die Amtsgeschäfte als Gerichtsamtmann weiter.

Über die Gerichtslokalitäten ist nichts Näheres bekannt.

Der Bestand Königliches Gericht Penig beinhaltet nur sehr wenige Akten zu Ablösungen und Übernahme der Gerichtsbarkeit durch den Staat.

Diese wurden im Rahmen einer differenzierten Bearbeitung der Justizbestände des 19. Jh. Ende der 90er Jahre aus den Beständen Herrschaft und Rittergut Penig bzw. Rochsburg herausgelöst.

Die Verzeichnung der Akten für das vorliegende Findbuch erfolgte mit dem Programm AUGIAS für Windows.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig können das Gerichtsamt Penig sowie die o. g. Patrimonialgerichtsbestände herangezogen werden.

Für die gesamte Bestandsgruppe Königliche Gerichte ist eine übergreifende Findbucheinleitung erarbeitet worden[03] , so dass hier nur in verkürzter Form auf den konkreten Bestand eingegangen wurde.

Dem Zwecke übergreifender Recherchen dient die ebenfalls für die gesamte Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation, die diesem Findbuch zugrundeliegt. Bei den Klassifikationsgruppen, die nicht belegt sind, erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".



AnlageAbgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Penig
OrtGerichtsherrschaftJahrMonatTag
Penig

Herrschaft

1856

06

26

Rochsburg

Herrschaft

1856

06

26

Penig

Stadt

1856

06

28

Rochsburg

Pfarrlehen

1856

Juni

Berthelsdorf

Rittergut

1856

Juli

Mittelfrohna

Rittergut

1856

07

05

Thierbach

Rittergut

1856

08

08



[01] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, hrsg. v. T. Klein, Bd. 14: Sachsen, Marburg 1982, S. 192.
[02] LZ, 08.07.1856, S. 3839.
[03] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.

Gerichtsverfassung.- Ablösungen.
Nach Abtretung der Gerichtsbarkeit der Stadtgemeinde Penig sowie von Teilen der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herrschaften Rochsburg und Penig und des Pfarrlehens Rochsburg an den Staat fand am 26. Juni 1856 die Eröffnung des Königlichen Gerichts Penig statt, dem diese Jurisdiktionen übertragen wurden. Im Juli und August 1856 folgte die Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts Mittelfrohna anteilig sowie des Ritterguts Thierbach an dieses neue Gericht. Nachfolger war das Gerichtsamt Penig.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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