Beständeübersicht
Bestand
Zwenkau an der Elster gehörte bis 1815 zum merseburgischen Stiftsamt Lützen. Es umfasste die Stadt Zwenkau sowie die Pegauer Vorstadt und die Vorstadt Berg. Nach 1815 unterstand Zwenkau als amtssässige Stadt hinsichtlich der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem Kreisamt Leipzig unmittelbar.[01] In Folge der Bemühungen zur Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der damit verbundenen Umgestaltung der Untergerichte kam es in Zwenkau bereits 1834 zur Bildung eines Königlichen Gerichts. Es war eines der ersten Königlichen Gerichte in Sachsen. In der Leipziger Zeitung wurde der Beschluss zur "Errichtung eines eigenen Justitiariats in Zwenkau" bekannt gegeben.[02] Sie erfolgte nach Abtretung der Gerichtsbarkeit an den Staat mit Einschluss der bisher vom Amt Pegau ausgeübten Gerichtsbarkeit über die Zwenkauer Vorstädte, die Zwenkauer Aue und die sogenannte Weiße Mark.[03] Zwischen 1839 und 1856 wurden weitere Jurisdiktionen von umliegenden Rittergütern an den Staat abgetreten und vom Königlichen Gericht Zwenkau übernommen (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung der neuen Gerichtsstelle wurde dem vormaligen Stadtschreiber in Zwenkau, Johann Friedrich Wächter, übertragen und dieser bereits am 20. Januar 1834 als Justitiar "in die Pflicht genommen".[04] Als Tag der Eröffnung des Königlichen Gerichts Zwenkau bestimmte das Justizamt Borna in einem Schreiben an den Justitiar Wächter den 6. März 1834. Am gleichen Tag sollte auch die Einweisung des übrigen Gerichtspersonals erfolgen (Verzeichnis des Personalbestandes von 1834 - 1856 siehe Anlage 1); des weiteren war die Übergabe der Depositen, Urkunden, Akten usw. durch den Rat der Stadt Zwenkau an diesem Tag im Rathaus vorgesehen.[05]
Wie die anderen Königlichen Gerichte in Sachsen existierte auch das Königliche Gericht Zwenkau nur bis 1856. In diesem Jahr wurde die Stelle des Gerichtsdirektors noch einmal mit dem vormaligen Justitiar beim Königlichen Gericht Kohren, Karl Friedrich Traugott Siegert, neu besetzt. Am 1. Oktober 1856 erfolgte die Gründung des Königlichen Gerichtsamtes Zwenkau (unter dem Bezirksgericht Borna). Das entsprach dem Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung, das festlegte, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging.[06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren nun die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. Karl Friedrich Traugott Siegert wurde zum Gerichtsamtmann in Zwenkau berufen und war bis 1868 in dieser Funktion tätig.
Der Bestand Königliches Gericht Zwenkau enthält Überlieferung aus dem Zeitraum von 1799 - 1856. Die Akten gelangten größtenteils ab 1958 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Zwenkau und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L); einige Akten stammen auch vom Rat der Stadt Zwenkau.[07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.
Auffallend bei diesem Bestand ist, dass aus dem Bereich der in anderen Beständen zahlreich vorhandenen Gerichtsbücher und -protokolle kaum Überlieferung vorhanden ist. Zivilprozesse sind dagegen recht umfangreich dokumentiert. Die übrigen Akten stammen aus unterschiedlichen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Ablösungen und der Lokalverwaltung, so dass sich anhand der vorhandenen Unterlagen Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Zwenkau in jener Zeit ziehen lassen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Gerichtsamt Zwenkau und evtl. Stadt Zwenkau zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage 2) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet.[08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
Anlage 1
Personalbestand des Königlichen Gerichts zu Zwenkau von 1834 bis 1856[09]Direktoren:
- 1834-1839: Johann Friedrich Wächter (vorher Stadtschreiber in Zwenkau)
- 1839-1848: Friedrich Moritz Weinhold (vorher Justitiar am Kgl. Gericht Waldheim)
- 1848-1856: Heinrich Mehner (vorher Aktuar in Oederan)
- 1856: Karl Friedrich Traugott Siegert (vorher Justitiar am Kgl. Gericht Kohren)
Vizeaktuare, später Aktuare:
- Heinrich Bernhard Schier
- Julius Wilhelm Roßtäuscher
- Hermann Gustav Schubert
- Heinrich Ludwig Schönfelder
Außerdem gab es noch Expedienten, d. h. Registratoren, Sporteleinnehmer und -kontrolleure, Kopisten, Gerichtsfrone und -diener.
Anlage 2
Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Zwenkau
[01] Vgl. E. Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 243f. - Vgl. auch L. Heydick, Leipzig - Historischer Führer zu Stadt und Land, Leipzig 1990, S. 142f.
[02] LZ, 13.02.1834, S. 377.
[03] Ebenda.
[04] StA-L, Kgl. Gericht Zwenkau, 194. 14.03.1834.
[05] Ebenda, 19.02.1834.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
[09] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 154. - Siehe auch Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1839, 1841, 1843, 1845, 1847, 1850, 1854.
20078 Königliches Gericht Zwenkau
Datierung | 1815 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 5,50 |
Zwenkau an der Elster gehörte bis 1815 zum merseburgischen Stiftsamt Lützen. Es umfasste die Stadt Zwenkau sowie die Pegauer Vorstadt und die Vorstadt Berg. Nach 1815 unterstand Zwenkau als amtssässige Stadt hinsichtlich der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem Kreisamt Leipzig unmittelbar.[01] In Folge der Bemühungen zur Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der damit verbundenen Umgestaltung der Untergerichte kam es in Zwenkau bereits 1834 zur Bildung eines Königlichen Gerichts. Es war eines der ersten Königlichen Gerichte in Sachsen. In der Leipziger Zeitung wurde der Beschluss zur "Errichtung eines eigenen Justitiariats in Zwenkau" bekannt gegeben.[02] Sie erfolgte nach Abtretung der Gerichtsbarkeit an den Staat mit Einschluss der bisher vom Amt Pegau ausgeübten Gerichtsbarkeit über die Zwenkauer Vorstädte, die Zwenkauer Aue und die sogenannte Weiße Mark.[03] Zwischen 1839 und 1856 wurden weitere Jurisdiktionen von umliegenden Rittergütern an den Staat abgetreten und vom Königlichen Gericht Zwenkau übernommen (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung der neuen Gerichtsstelle wurde dem vormaligen Stadtschreiber in Zwenkau, Johann Friedrich Wächter, übertragen und dieser bereits am 20. Januar 1834 als Justitiar "in die Pflicht genommen".[04] Als Tag der Eröffnung des Königlichen Gerichts Zwenkau bestimmte das Justizamt Borna in einem Schreiben an den Justitiar Wächter den 6. März 1834. Am gleichen Tag sollte auch die Einweisung des übrigen Gerichtspersonals erfolgen (Verzeichnis des Personalbestandes von 1834 - 1856 siehe Anlage 1); des weiteren war die Übergabe der Depositen, Urkunden, Akten usw. durch den Rat der Stadt Zwenkau an diesem Tag im Rathaus vorgesehen.[05]
Wie die anderen Königlichen Gerichte in Sachsen existierte auch das Königliche Gericht Zwenkau nur bis 1856. In diesem Jahr wurde die Stelle des Gerichtsdirektors noch einmal mit dem vormaligen Justitiar beim Königlichen Gericht Kohren, Karl Friedrich Traugott Siegert, neu besetzt. Am 1. Oktober 1856 erfolgte die Gründung des Königlichen Gerichtsamtes Zwenkau (unter dem Bezirksgericht Borna). Das entsprach dem Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung, das festlegte, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging.[06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren nun die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. Karl Friedrich Traugott Siegert wurde zum Gerichtsamtmann in Zwenkau berufen und war bis 1868 in dieser Funktion tätig.
Der Bestand Königliches Gericht Zwenkau enthält Überlieferung aus dem Zeitraum von 1799 - 1856. Die Akten gelangten größtenteils ab 1958 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Zwenkau und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L); einige Akten stammen auch vom Rat der Stadt Zwenkau.[07]
Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.
Auffallend bei diesem Bestand ist, dass aus dem Bereich der in anderen Beständen zahlreich vorhandenen Gerichtsbücher und -protokolle kaum Überlieferung vorhanden ist. Zivilprozesse sind dagegen recht umfangreich dokumentiert. Die übrigen Akten stammen aus unterschiedlichen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Ablösungen und der Lokalverwaltung, so dass sich anhand der vorhandenen Unterlagen Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk Zwenkau in jener Zeit ziehen lassen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Gerichtsamt Zwenkau und evtl. Stadt Zwenkau zu nutzen, des weiteren die Akten der Rittergutsbestände (siehe Anlage 2) mit den Patrimonialgerichten aus dem genannten Zeitraum.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet.[08] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
Anlage 1
Personalbestand des Königlichen Gerichts zu Zwenkau von 1834 bis 1856[09]Direktoren:
- 1834-1839: Johann Friedrich Wächter (vorher Stadtschreiber in Zwenkau)
- 1839-1848: Friedrich Moritz Weinhold (vorher Justitiar am Kgl. Gericht Waldheim)
- 1848-1856: Heinrich Mehner (vorher Aktuar in Oederan)
- 1856: Karl Friedrich Traugott Siegert (vorher Justitiar am Kgl. Gericht Kohren)
Vizeaktuare, später Aktuare:
- Heinrich Bernhard Schier
- Julius Wilhelm Roßtäuscher
- Hermann Gustav Schubert
- Heinrich Ludwig Schönfelder
Außerdem gab es noch Expedienten, d. h. Registratoren, Sporteleinnehmer und -kontrolleure, Kopisten, Gerichtsfrone und -diener.
Anlage 2
Abgabe von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das Königliche Gericht Zwenkau
[01] Vgl. E. Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 243f. - Vgl. auch L. Heydick, Leipzig - Historischer Führer zu Stadt und Land, Leipzig 1990, S. 142f.
[02] LZ, 13.02.1834, S. 377.
[03] Ebenda.
[04] StA-L, Kgl. Gericht Zwenkau, 194. 14.03.1834.
[05] Ebenda, 19.02.1834.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[07] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[08] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
[09] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 154. - Siehe auch Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1839, 1841, 1843, 1845, 1847, 1850, 1854.
Gerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten und Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das Königliche Gericht Zwenkau wurde am 6. März 1834 eröffnet. Es übernahm die an den Staat abgetretene städtische Gerichtsbarkeit, die bisher dem Kreisamt Leipzig zustehende Ober- und Erbgerichtsbarkeit sowie einen Teil der bisher vom Justizamt Pegau ausgeübten Gerichtsbarkeit. Ab 1839 erhielt dieses neue Gericht auch die abgetretenen Jurisdiktionen der Rittergüter Eythra, Gaschwitz, Großdeuben, Großstädteln, Imnitz mit Kötzschbar, Kleinstädteln mit Oetzsch, Mausitz, Probstdeuben, Wiederau und Zöbigker. Nachfolger war das Gerichtsamt Zwenkau.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
- 1999 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5