Beständeübersicht
Bestand
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
In Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen [02] nahm in Borna am 4. Oktober 1856 neben dem wenige Tage zuvor eröffneten Königlichen Gerichtsamt auch das Königliche Bezirksgericht Borna seine Tätigkeit auf. [03] Während die Gerichtsämter über die ihnen durch die Strafprozessordnung u. a. Gesetze zugewiesenen Fälle und solche der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterster Ebene sowie über Verwaltungsangelegenheiten entschieden, befand das Bezirksgericht in Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichtsämter fielen. Außerdem hatte sich das Bezirksgericht mit den Einsprüchen gegen die Entscheidungen der Gerichtsämter zu befassen. Im Gegensatz zu den Gerichtsämtern mit Einzelrichterentscheidung war das Bezirksgericht kollegial zusammengesetzt. - Die Zuständigkeit des Königlichen Bezirksgerichts Borna erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Borna, Frohburg, Grimma, Lausick, Pegau, Rötha und Zwenkau. Für den Gemeindebezirk der Stadt Borna war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt für den Bereich der Rechtspflege. Der Eröffnung des Königlichen Bezirksgerichts Borna ging die Übersendung aller in die bezirksgerichtliche Kompetenz fallenden Akten zu Straf- und Untersuchungssachen vom Königlichen Landgericht Borna, den Königlichen Gerichten Frohburg, Lausick, Rötha und Zwenkau sowie den Justizämtern Grimma und Pegau im Verlaufe des Monats September 1856 an das zu errichtende Bezirksgericht voraus. Nach der Aufhebung des Bezirksgerichts Rochlitz im Jahre 1860 war das Bezirksgericht Borna ab 1. Oktober 1860 auch für die Gerichtsamtsbezirke Colditz und Geithain zuständig. [04] Mit Wirkung vom 1. März 1862 wurde beim Bezirksgericht Borna ein Handelsgericht eröffnet, das die erste Instanz für Handelssachen im gerichtsamtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts darstellte. [05]
Seinen Sitz hatte das Königliche Bezirksgericht Borna zusammen mit dem Gerichtsamt Borna in einem 1852 vollendeten Neubau an der (Neuen) Grimmaer Straße. Dieser Gerichtsneubau, zu dem auch ein neues Gefangenenhaus gehörte, beherbergte bereits das Justizamt Borna sowie ab 1854 das Königliche Landgericht Borna und wurde ab 1879 auch von der Nachfolgebehörde des Gerichtsamtes, dem Amtsgericht Borna, als Amtssitz genutzt. Das Gerichtsgebäude umfasste neben einem kleinen Saal für die öffentlichen Gerichtsverhandlungen und einer Wohnung für den Hausmann 20 Arbeitsräume für die Beamten des Gerichtsamtes und des Bezirksgerichts. Außerdem gab es einen Depositenraum, besonders gesicherte Archivlokale und feuerfeste Räume für die Kassen. [06]
Zum ersten Direktor des Bezirksgerichts wurde Friedrich Moritz Graner berufen (Verzeichnis des Personalbestands von 1856-1879 siehe Anlage).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurden die nicht abgeschlossenen Verfahren und die geschlossenen Akten des Königlichen Bezirksgerichts Borna 1879 an das neu gegründete Amtsgericht Borna bzw. an das Landgericht Leipzig abgegeben.
Der kleine Bestand Bezirksgericht Borna umfasst den Zeitraum 1844-1879. Die Akten gelangten größtenteils ab 1955 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Borna in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) und das Kreisgericht Borna. [07]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Die Akten bilden körperlich einen eigenen Bestand. Sie wurden bei Provenienzprüfungen aus den Beständen Stadtgericht Borna und Amtsgericht Borna herausgelöst. Die Verzeichnung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Bei dem Bestand Königliches Bezirksgericht Borna handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung. Die wenigen erhaltenen Akten lassen kaum einen tieferen Einblick in die Tätigkeit des Bezirksgerichts Borna zu. Nachweise einer solchen Tätigkeit finden sich aber in den Beständen der Gerichtsämter, die dem Bezirksgericht Borna in jener Zeit unterstanden. Grund dafür ist, dass Entscheidungen des Bezirksgerichts in strittigen Angelegenheiten dieser Gerichtsämter ausschließlich in den Unterlagen letzterer aktenkundig wurden.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Borna, Stadt Borna (Gerichtsakten), Königliches Landgericht Borna, Amtsgericht Borna sowie die Gerichtsämter Borna, Frohburg, Grimma, Lausick, Pegau, Rötha, Zwenkau, Colditz und Geithain zu nutzen.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Königlichen Bezirksgerichts Borna
(Quelle: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878)
Personal (in zeitlicher Folge)
Direktor:
- Friedrich Moritz Graner
- Gustav August Hertel
- Julius Traugott Moritz Starke
Gerichtsräte:
- Johann Georg Burkhardt
- Eduard Neumann
- Ernst Theodor Adolph Engel
- Ernst August Facilides
- Benhamin Hermann Rosenmüller
- Karl Friedrich Werner
- Heinrich Ferdinand von Koppenfels
- Gottlieb Karl Hecker
- Gotthold Portius
- Christian Gottlob Reichenbach
- Friedrich Wilhelm Kunze
- Gottlob Julius Beygang
- Gustav Amadeus Schmelz
- Arthur Helmuth Domaschke
- Martin Gustav Philipp
- Nathanael Eduard Hertel
- Karl Theodor Clemen
Außerdem gab es noch Aktuare, Assessoren bzw. Referendare, ferner Expedienten sowie Gerichtsdiener und -boten. Zum Bezirksgericht gehörten auch die Mitglieder des Handelsgerichts und die Staatsanwaltschaft.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[03] LZ, 09.10.1856, S. 5681.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860, Dresden, S. 153 ff.
[05] Ebenda, 1861, S. 559 ff.
[06] Vgl. R. Wolfram, Chronik der Stadt Borna, neu bearbeitet, Borna 1886, S. 297 f.
[07] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
20079 Königliches Bezirksgericht Borna
Datierung | 1844 - 1879 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,70 |
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
In Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen [02] nahm in Borna am 4. Oktober 1856 neben dem wenige Tage zuvor eröffneten Königlichen Gerichtsamt auch das Königliche Bezirksgericht Borna seine Tätigkeit auf. [03] Während die Gerichtsämter über die ihnen durch die Strafprozessordnung u. a. Gesetze zugewiesenen Fälle und solche der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterster Ebene sowie über Verwaltungsangelegenheiten entschieden, befand das Bezirksgericht in Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichtsämter fielen. Außerdem hatte sich das Bezirksgericht mit den Einsprüchen gegen die Entscheidungen der Gerichtsämter zu befassen. Im Gegensatz zu den Gerichtsämtern mit Einzelrichterentscheidung war das Bezirksgericht kollegial zusammengesetzt. - Die Zuständigkeit des Königlichen Bezirksgerichts Borna erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Borna, Frohburg, Grimma, Lausick, Pegau, Rötha und Zwenkau. Für den Gemeindebezirk der Stadt Borna war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt für den Bereich der Rechtspflege. Der Eröffnung des Königlichen Bezirksgerichts Borna ging die Übersendung aller in die bezirksgerichtliche Kompetenz fallenden Akten zu Straf- und Untersuchungssachen vom Königlichen Landgericht Borna, den Königlichen Gerichten Frohburg, Lausick, Rötha und Zwenkau sowie den Justizämtern Grimma und Pegau im Verlaufe des Monats September 1856 an das zu errichtende Bezirksgericht voraus. Nach der Aufhebung des Bezirksgerichts Rochlitz im Jahre 1860 war das Bezirksgericht Borna ab 1. Oktober 1860 auch für die Gerichtsamtsbezirke Colditz und Geithain zuständig. [04] Mit Wirkung vom 1. März 1862 wurde beim Bezirksgericht Borna ein Handelsgericht eröffnet, das die erste Instanz für Handelssachen im gerichtsamtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts darstellte. [05]
Seinen Sitz hatte das Königliche Bezirksgericht Borna zusammen mit dem Gerichtsamt Borna in einem 1852 vollendeten Neubau an der (Neuen) Grimmaer Straße. Dieser Gerichtsneubau, zu dem auch ein neues Gefangenenhaus gehörte, beherbergte bereits das Justizamt Borna sowie ab 1854 das Königliche Landgericht Borna und wurde ab 1879 auch von der Nachfolgebehörde des Gerichtsamtes, dem Amtsgericht Borna, als Amtssitz genutzt. Das Gerichtsgebäude umfasste neben einem kleinen Saal für die öffentlichen Gerichtsverhandlungen und einer Wohnung für den Hausmann 20 Arbeitsräume für die Beamten des Gerichtsamtes und des Bezirksgerichts. Außerdem gab es einen Depositenraum, besonders gesicherte Archivlokale und feuerfeste Räume für die Kassen. [06]
Zum ersten Direktor des Bezirksgerichts wurde Friedrich Moritz Graner berufen (Verzeichnis des Personalbestands von 1856-1879 siehe Anlage).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurden die nicht abgeschlossenen Verfahren und die geschlossenen Akten des Königlichen Bezirksgerichts Borna 1879 an das neu gegründete Amtsgericht Borna bzw. an das Landgericht Leipzig abgegeben.
Der kleine Bestand Bezirksgericht Borna umfasst den Zeitraum 1844-1879. Die Akten gelangten größtenteils ab 1955 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Borna in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) und das Kreisgericht Borna. [07]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Die Akten bilden körperlich einen eigenen Bestand. Sie wurden bei Provenienzprüfungen aus den Beständen Stadtgericht Borna und Amtsgericht Borna herausgelöst. Die Verzeichnung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Bei dem Bestand Königliches Bezirksgericht Borna handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung. Die wenigen erhaltenen Akten lassen kaum einen tieferen Einblick in die Tätigkeit des Bezirksgerichts Borna zu. Nachweise einer solchen Tätigkeit finden sich aber in den Beständen der Gerichtsämter, die dem Bezirksgericht Borna in jener Zeit unterstanden. Grund dafür ist, dass Entscheidungen des Bezirksgerichts in strittigen Angelegenheiten dieser Gerichtsämter ausschließlich in den Unterlagen letzterer aktenkundig wurden.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Borna, Stadt Borna (Gerichtsakten), Königliches Landgericht Borna, Amtsgericht Borna sowie die Gerichtsämter Borna, Frohburg, Grimma, Lausick, Pegau, Rötha, Zwenkau, Colditz und Geithain zu nutzen.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Königlichen Bezirksgerichts Borna
(Quelle: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878)
Personal (in zeitlicher Folge)
Direktor:
- Friedrich Moritz Graner
- Gustav August Hertel
- Julius Traugott Moritz Starke
Gerichtsräte:
- Johann Georg Burkhardt
- Eduard Neumann
- Ernst Theodor Adolph Engel
- Ernst August Facilides
- Benhamin Hermann Rosenmüller
- Karl Friedrich Werner
- Heinrich Ferdinand von Koppenfels
- Gottlieb Karl Hecker
- Gotthold Portius
- Christian Gottlob Reichenbach
- Friedrich Wilhelm Kunze
- Gottlob Julius Beygang
- Gustav Amadeus Schmelz
- Arthur Helmuth Domaschke
- Martin Gustav Philipp
- Nathanael Eduard Hertel
- Karl Theodor Clemen
Außerdem gab es noch Aktuare, Assessoren bzw. Referendare, ferner Expedienten sowie Gerichtsdiener und -boten. Zum Bezirksgericht gehörten auch die Mitglieder des Handelsgerichts und die Staatsanwaltschaft.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[03] LZ, 09.10.1856, S. 5681.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860, Dresden, S. 153 ff.
[05] Ebenda, 1861, S. 559 ff.
[06] Vgl. R. Wolfram, Chronik der Stadt Borna, neu bearbeitet, Borna 1886, S. 297 f.
[07] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
Gerichtsverwaltung.- Bezirksgerichtliche Untersuchungen.- Gerichtsamt im Bezirksgericht: Gerichtsprotokolle, Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit, Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Am 4. Oktober 1856 nahm das Königliche Bezirksgericht Borna seine Tätigkeit auf. Die Zuständigkeit dieses Gerichts erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Borna, Frohburg, Grimma, Lausick, Pegau, Rötha und Zwenkau, nach Aufhebung des Königlichen Bezirksgerichts Rochlitz im Jahre 1860 auch auf die Gerichtsamtsbezirke Colditz und Geithain. Für den Gemeindebezirk der Stadt Borna war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt für den Bereich der Rechtspflege. 1862 wurde beim Bezirksgericht Borna ein Handelsgericht eröffnet. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gelangten die anhängigen Verfahren und die geschlossenen Akten des Bezirksgerichts 1879 an die Strafkammer des neu gegründeten Amtsgerichts Borna bzw. an das Landgericht Leipzig.
- 2000 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5