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Beständeübersicht

Bestand

20083 Königliches Bezirksgericht Rochlitz

Datierung1841 - 1860
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,10

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

In Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen [02] nahm in Rochlitz am 3. Oktober 1856 neben dem zwei Tage zuvor eröffneten Königlichen Gerichtsamt auch das Königliche Bezirksgericht Rochlitz seine Tätigkeit auf. [03] Während die Gerichtsämter über die ihnen durch die Strafprozessordnung u. a. Gesetze zugewiesenen Fälle und solche der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterster Ebene sowie über Verwaltungsangelegenheiten entschieden, befand das Bezirksgericht in Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichtsämter fielen. Außerdem hatte sich das Bezirksgericht mit den Einsprüchen gegen die Entscheidungen der Gerichtsämter zu befassen. Im Gegensatz zu den Gerichtsämtern mit Einzelrichterentscheidung war das Bezirksgericht kollegial zusammengesetzt. - Die Zuständigkeit des Königlichen Bezirksgerichts Rochlitz erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Colditz, Geithain, Geringswalde, Hartha, Leisnig und Penig. Für den Gemeindebezirk der Stadt Rochlitz war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt für den Bereich der Rechtspflege. Nach nur vierjährigem Bestehen erfolgte die Aufhebung des Bezirksgerichts Rochlitz zum 30. September 1860. Vom 1. Oktober 1860 an wurden die Gerichtsämter Rochlitz, Geringswalde, Hartha und Penig in das Bezirksgericht Mittweida einbezirkt, die Gerichtsämter Colditz und Geithain in das Bezirksgericht Borna und das Gerichtsamt Leisnig in das Bezirksgericht Oschatz. Die Aufgaben des Gerichtsamts im Bezirksgericht übernahm nunmehr das Gerichtsamt Rochlitz. [04]

Seinen Sitz hatte das Königliche Bezirksgericht Rochlitz in der ersten Etage des Schlosses in Rochlitz. [05] Nach der Aufhebung des Bezirksgerichts wurden dessen Räumlichkeiten dem Bezirkssteuereinnehmer zugewiesen.

Zum Direktor des Bezirksgerichts wurde Hermann Theobald Edelmann berufen, der dieses Amt während der gesamten Laufzeit des Bezirksgerichts ausübte (Verzeichnis des Personalbestands von 1856-1860 siehe Anlage).

Der relativ kleine Bestand Bezirksgericht Rochlitz umfasst den Zeitraum von 1841-1860. Die Akten gelangten größtenteils ab 1955 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Rochlitz in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stelle war im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D). [06]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Die meisten überlieferten Akten bilden körperlich einen eigenen Bestand. Sie wurden bei Provenienzprüfungen aus dem Bestand Amtsgericht Rochlitz herausgelöst. Die anderen Akten befinden sich in dem technisch bereits bearbeiteten Bestand Amt Rochlitz. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Bei dem Bestand Königliches Bezirksgericht Rochlitz handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung. Die wenigen erhaltenen Akten lassen kaum einen tieferen Einblick in die Tätigkeit des Bezirksgerichts zu. Nachweise einer solchen Tätigkeit finden sich aber in den Beständen der Gerichtsämter, die dem Bezirksgericht Rochlitz in jener Zeit unterstanden. Grund dafür ist, dass Entscheidungen des Bezirksgerichts in strittigen Angelegenheiten dieser Gerichtsämter ausschließlich in den Unterlagen letzterer aktenkundig wurden.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Rochlitz, Stadt Rochlitz (Gerichtsakten), Amtsgericht Rochlitz sowie die Gerichtsämter Rochlitz, Colditz, Geithain, Geringswalde, Hartha, Leisnig und Penig zu nutzen.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.

Anlage

Personalbestand des Königlichen Bezirksgerichts Rochlitz

(Quelle: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1860)



Personal (in zeitlicher Folge)

Direktor:

- Hermann Theobald Edelmann



Gerichtsräte:

- Albert Theodor Krauße

- Hermann Petzold

- Kurt Konstantin Bielitz

- Hermann Ludoph Coith

- Karl Otto Coith


Außerdem gab es noch Aktuare und Expedienten sowie Gerichtsdiener und -boten. Zum Bezirksgericht gehörte auch die Staatsanwaltschaft.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[03] LZ, 10.10.1856, S. 5705.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860, Dresden, S. 153 ff. - Siehe auch SächsStA-L, GerA Rochlitz 191.
[05] StA-L, BG Rochlitz 22.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.

Gerichtsverwaltung.- Gerichtsamt im Bezirksgericht: Gerichtsprotokolle, Zivilgerichtsbarkeit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Ablösungen.
Am 3. Oktober 1856 nahm das Königliche Bezirksgericht Rochlitz seine Tätigkeit auf. Die Zuständigkeit dieses Gerichts erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Colditz, Geithain, Geringswalde, Hartha, Leisnig und Penig. Für den Gemeindebezirk der Stadt Rochlitz war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt für den Bereich der Rechtspflege. Nach nur vierjährigem Bestehen erfolgte die Aufhebung des Königlichen Bezirksgerichts Rochlitz. Im Oktober 1860 wurden die Gerichtsämter Rochlitz, Geringswalde, Hartha und Penig in das Königliche Bezirksgericht Mittweida einbezirkt, die Gerichtsämter Colditz und Geithain in das Königliche Bezirksgericht Borna und das Gerichtsamt Leisnig in das Königliche Bezirksgericht Oschatz. Die Aufgaben des Gerichtsamts im Bezirksgericht übernahm das Gerichtsamt Rochlitz.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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