Beständeübersicht
Bestand
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Hainichen, ursprünglich ein kleines Waldhufendorf mit Pfarrkirche, entwickelte sich mit dem Aufblühen der Tuchmacherei und Leineweberei im 15./16. Jh. zur Stadt. Grund- und Gerichtsherr war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Familie von Schönberg, die 1446 von Kurfürst Friedrich mit diesem Ort belehnt worden war. [02] Zunächst war Hainichen eine amtssässige Stadt im Kreisamt Freiberg; am 1. Oktober 1841 wurde es in das Justizamt Nossen einbezirkt. [03] Am 1. Februar 1851 endete die Schönbergsche Patrimonialgerichtsbarkeit in Hainichen. Sie wurde an den Staat abgetreten und dem mit gleichem Datum errichteten Königlichen Gericht Hainichen übergeben. [04] Nachfolgebehörde dieses Gerichts war das Königliche Gerichtsamt Hainichen, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [05] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie auf das Bockendorfer Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1).
Zum Gerichtsamtmann wurde Leopold Gustav Geudtner ernannt, der vorher Aktuar beim Justizamt Nossen war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Döbeln zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Hainichen.
Der Bestand Gerichtsamt Hainichen umfasst mehr als 600 Akten. Sie betreffen den Zeitraum von 1802 -1879. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Hainichen, Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D), das Kreisarchiv Döbeln und der Rat des Kreises Döbeln. [06]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei einer Provenienzprüfung aus dem Bestand Amtsgericht Hainichen herausgelöst. Weitere Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Döbeln und Amt Nossen. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Dominant innerhalb des Bestandes sind die Justizakten. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Akten der Zivilgerichtsbarkeit, während aus dem Bereich der Strafgerichtsbarkeit nur eine Akte überliefert ist. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit nehmen die Akten mit Testaments- und Nachlassangelegenheiten sowie mit Grundbuch- und Hypothekensachen einen breiten Raum ein. Eine Besonderheit - verglichen mit der Überlieferung in anderen Gerichtsamtsbeständen - stellen die zahlreichen Registranden dar, die einen guten Einblick in den Dienstbetrieb des Gerichtsamts vermitteln. Bei den Akten der Lokalverwaltung sind nahezu alle Bereiche auf diesem Gebiet vertreten. Besonders gut repräsentiert sind hier die Kirchenangelegenheiten, die Bauangelegenheiten, die Gemeindeangelegenheiten sowie Handel, Gewerbe und Bergbau. Insgesamt lassen sich somit durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege sowie auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Hainichen in jener Zeit ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Nossen, Königliches Gericht Hainichen, Bezirksschulrat Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln und Amtsgericht Hainichen zu nutzen.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Die Bandbildung entstand in der Regel neu in chronologischer Folge. Bei der Reihung der Akten mit Bauangelegenheiten sowie mit Grundbuch- und Hypothekensachen erscheinen die mit allgemeingültigem Charakter für den Gerichtsamtsbezirk zuerst, gefolgt von jenen für die einzelnen Orte in alphabetischer Reihenfolge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Gerichtsamtes Hainichen
(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)
Gerichtsamtmann:
1856 - 1873: Leopold Gustav Geudtner (vorher Aktuar beim Justizamt Nossen)
1873 - 1879: Karl Eduard Emil Lobe (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Oberwiesenthal)
Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):
- Friedrich Hermann Müller
- Arthur Helmuth Domaschke
- Otto Mannfeld
- Emanuel Aurel Martin von Schlieben
- Conrad Emil Hugo Rüger
- Hans Wilhelm Paul Manitius
- Karl Friedrich Schmidt
- Hermann Gustav Adolf Küchler
- Robert Schleinitz
- Dr. Paul Kloß
- Michael Heinrich Albin Ranft
- Ernst Otto Leuteritz
- Rudolf Alfred Richard Hager
- Friedrich August Oswald Becker
Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Vgl. 800 Jahre Hainichen, 1185 - 1985, Hainichen 1985, S. 10ff.
[03] LZ, 29.09.1841, S. 3589.
[04] LZ, 12.02.1851, S. 825.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
20093 Gerichtsamt Hainichen
Datierung | 1802 - 1879 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 10,81 |
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Hainichen, ursprünglich ein kleines Waldhufendorf mit Pfarrkirche, entwickelte sich mit dem Aufblühen der Tuchmacherei und Leineweberei im 15./16. Jh. zur Stadt. Grund- und Gerichtsherr war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Familie von Schönberg, die 1446 von Kurfürst Friedrich mit diesem Ort belehnt worden war. [02] Zunächst war Hainichen eine amtssässige Stadt im Kreisamt Freiberg; am 1. Oktober 1841 wurde es in das Justizamt Nossen einbezirkt. [03] Am 1. Februar 1851 endete die Schönbergsche Patrimonialgerichtsbarkeit in Hainichen. Sie wurde an den Staat abgetreten und dem mit gleichem Datum errichteten Königlichen Gericht Hainichen übergeben. [04] Nachfolgebehörde dieses Gerichts war das Königliche Gerichtsamt Hainichen, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [05] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie auf das Bockendorfer Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1).
Zum Gerichtsamtmann wurde Leopold Gustav Geudtner ernannt, der vorher Aktuar beim Justizamt Nossen war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Döbeln zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Hainichen.
Der Bestand Gerichtsamt Hainichen umfasst mehr als 600 Akten. Sie betreffen den Zeitraum von 1802 -1879. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Hainichen, Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D), das Kreisarchiv Döbeln und der Rat des Kreises Döbeln. [06]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei einer Provenienzprüfung aus dem Bestand Amtsgericht Hainichen herausgelöst. Weitere Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Döbeln und Amt Nossen. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Dominant innerhalb des Bestandes sind die Justizakten. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Akten der Zivilgerichtsbarkeit, während aus dem Bereich der Strafgerichtsbarkeit nur eine Akte überliefert ist. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit nehmen die Akten mit Testaments- und Nachlassangelegenheiten sowie mit Grundbuch- und Hypothekensachen einen breiten Raum ein. Eine Besonderheit - verglichen mit der Überlieferung in anderen Gerichtsamtsbeständen - stellen die zahlreichen Registranden dar, die einen guten Einblick in den Dienstbetrieb des Gerichtsamts vermitteln. Bei den Akten der Lokalverwaltung sind nahezu alle Bereiche auf diesem Gebiet vertreten. Besonders gut repräsentiert sind hier die Kirchenangelegenheiten, die Bauangelegenheiten, die Gemeindeangelegenheiten sowie Handel, Gewerbe und Bergbau. Insgesamt lassen sich somit durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege sowie auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Hainichen in jener Zeit ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Nossen, Königliches Gericht Hainichen, Bezirksschulrat Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln und Amtsgericht Hainichen zu nutzen.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Die Bandbildung entstand in der Regel neu in chronologischer Folge. Bei der Reihung der Akten mit Bauangelegenheiten sowie mit Grundbuch- und Hypothekensachen erscheinen die mit allgemeingültigem Charakter für den Gerichtsamtsbezirk zuerst, gefolgt von jenen für die einzelnen Orte in alphabetischer Reihenfolge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Gerichtsamtes Hainichen
(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)
Gerichtsamtmann:
1856 - 1873: Leopold Gustav Geudtner (vorher Aktuar beim Justizamt Nossen)
1873 - 1879: Karl Eduard Emil Lobe (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Oberwiesenthal)
Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):
- Friedrich Hermann Müller
- Arthur Helmuth Domaschke
- Otto Mannfeld
- Emanuel Aurel Martin von Schlieben
- Conrad Emil Hugo Rüger
- Hans Wilhelm Paul Manitius
- Karl Friedrich Schmidt
- Hermann Gustav Adolf Küchler
- Robert Schleinitz
- Dr. Paul Kloß
- Michael Heinrich Albin Ranft
- Ernst Otto Leuteritz
- Rudolf Alfred Richard Hager
- Friedrich August Oswald Becker
Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Vgl. 800 Jahre Hainichen, 1185 - 1985, Hainichen 1985, S. 10ff.
[03] LZ, 29.09.1841, S. 3589.
[04] LZ, 12.02.1851, S. 825.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
Gerichtsamtliche Registranden (30 Bde.).- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Im Oktober 1856 trat an die Stelle des Königlichen Gerichts Hainichen das Gerichtsamt Hainichen. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie auf das Bockendorfer Forstrevier. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurden die Verwaltungsangelegenheiten 1874 der Amtshauptmannschft Döbeln zugewiesen, die Justizangelegenheiten 1879 dem Amtsgericht Hainichen.
- 2000 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5