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Beständeübersicht

Bestand

20094 Gerichtsamt Hartha

Datierung1757, 1804 - 1874
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)2,70

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Hartha gehörte seit dem Spätmittelalter zu den kleineren amtsässigen Städten im Leipziger Kreis. Seit Ende des 16. Jh. unterstand es dem Justizamt Rochlitz. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens trat die Stadtgemeinde Hartha 1853 ihre Gerichtsbarkeit an den Staat ab. Diese Gerichtsbarkeit wurde zusammen mit der des Justizamts Rochlitz und des Königlichen Gerichts Geringswalde über einige Ortschaften in der Umgebung von Hartha dem am 6. September 1853 eröffneten Königlichen Gericht Hartha übertragen. [02] Aus diesem Gericht ging auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen das Königliche Gerichtsamt Hartha hervor. [03] Es wurde am 1. Oktober 1856 eröffnet. Das Gerichtsamt Hartha unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Rochlitz und nach dessen Auflösung im Jahre 1860 dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. [04] Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hartha und 16 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk (Übersicht siehe Anlage 1).

Zum Gerichtsamtmann wurde Friedrich Wilhelm Schneider ernannt, der bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Königlichen Gericht Hartha - als Direktor tätig war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1874 siehe Anlage 2).

Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. April 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung am 15. Oktober 1874 erledigte sich die Wirksamkeit der Gerichtsämter als Verwaltungsobrigkeiten. [05] Für die Angelegenheiten der Verwaltung im Gerichtsamtsbezirk Hartha war nunmehr die Amtshauptmannschaft Döbeln zuständig. Am 31. Oktober 1874 beendete das Gerichtsamt Hartha seine Tätigkeit insgesamt; die juristischen Befugnisse für die Stadt Hartha und sieben Gemeinden wurden in vollem Umfang an das Gerichtsamt Waldheim überwiesen, für weitere sieben Gemeinden an das Gerichtsamt Leisnig und für eine Gemeinde, nämlich Töpeln mit dem Vorwerk Pischwitz, an das Gerichtsamt Döbeln. [06]

Der Bestand Gerichtsamt Hartha umfasst rund 300 Akten, die den Zeitraum von 1825 - 1874 betreffen. Lediglich eine Akte setzt bereits 1757 ein. Die Akten gelangten größtenteils ab 1962/63 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Leisnig, Waldheim und Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln sowie deren Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie das Kreisarchiv und Kreisgericht Döbeln. [07]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus den Amtsgerichten Leisnig, Waldheim und Döbeln herausgelöst. Die anderen Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Döbeln, Amt Rochlitz und Amt Leisnig. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Aufgrund von Provenienzprüfungen, die im Verlauf der Retrokonversion des Bestandes 20026 Amtshauptmannschaft Döbeln im Jahr 2017 stattfanden, wurden dem vorliegenden Bestand noch einmal 60 Akteneinheiten virtuell zugeordnet.

Bei dem Bestand Gerichtsamt Hartha handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung, geschuldet vermutlich der frühzeitigen Aufhebung dieses Gerichtsamtes. Dominant sind die Akten zu Nachlassangelegenheiten. In größerem Umfang liegen Protokollbände und Unterlagen der Zivilgerichtsbarkeit vor. Akten zur Lokalverwaltung wurden nur in geringem Umfang überliefert, sie betreffen im Wesentlichen Kirchen-, Schul-, Armen- und Gemeindeangelegenheiten.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Hartha (Stadtgericht), Amt Döbeln, Amt Rochlitz, Königliches Gericht Hartha, Gerichtsamt Leisnig, Waldheim und Döbeln, Bezirksschulrat Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln sowie Amtsgericht Leisnig, Waldheim und Döbeln zu nutzen.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.



Anlage

Personalbestand des Gerichtsamtes Hartha

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)



Gerichtsamtmann:

1856 - 1870: Friedrich Wilhelm Schneider (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Hartha)

1871 - 1874: Reinhold Rudolf Bätz (vorher Assessor beim Gerichtsamt Dresden)



Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):

- Johann Gottlieb Heilemann

- Karl Friedrich Moritz Günther

- Georg Constanz von Pape

- Adalbert Schmidt

- Johann Friedrich Wilhelm Richter



Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] LZ, 07.09.1853, S. 4499.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[04] StA-L, GerA Rochlitz 191.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873, Dresden, S. 275ff.
[06] Ebenda, 1874, S. 335f.
[07] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.

Gerichtsamtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Als Nachfolgebehörde des Königlichen Gerichts Hartha wurde im Oktober 1856 das Gerichtsamt Hartha eröffnet. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Rochlitz und nach dessen Auflösung im Jahre 1860 dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Zuständig war es für die Stadt Hartha und 16 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurden ab 15. Oktober 1874 sämtliche Verwaltungsangelegenheiten durch die Amtshauptmannschaft Döbeln erledigt. Am 31. Oktober 1874 beendete das Gerichtsamt Hartha seine Tätigkeit insgesamt. Die juristischen Befugnisse für die Stadt Hartha und sieben Gemeinden gingen in vollem Umfang an das Gerichtsamt Waldheim, für weitere sieben Gemeinden an das Gerichtsamt Leisnig und für eine Gemeinde an das Gerichtsamt Döbeln.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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