Beständeübersicht
Bestand
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Seit 1699 war Waldheim eine amtssässige Stadt im Amtsbezirk Rochlitz. Die Obergerichtsbarkeit wurde vom Justizamt Rochlitz ausgeübt, die Erbgerichtsbarkeit hatte die Stadt Waldheim pachtweise inne. Ab 1716 verfügte das neu eingerichtete Armen-, Waisen- und Zuchthaus über eigene Gerichte. [02] Mit Eröffnung des Königlichen Gerichts Waldheim am 16. Oktober 1833 [03] übernahm dieses Gericht nach und nach die o. g. Gerichtsbarkeiten. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens mit dem Ziel der Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat ging 1843 - 1856 die Gerichtsbarkeit mehrerer Rittergüter in der Umgebung der Stadt auf den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht über (das betrifft vor allem die Rittergüter Ehrenberg, Heyda und Otzdorf). Nachfolgebehörde war das Königliche Gerichtsamt Waldheim, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [04] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Waldheim mit Breitenberg und Strafanstalt sowie 26 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk (Übersicht siehe Anlage 1). Des Weiteren übernahm das Gerichtsamt Waldheim nach der Aufhebung des Gerichtsamtes Hartha am 31. Oktober 1874 in vollem Umfang dessen juristische Befugnisse für die Stadt Hartha und sieben Gemeinden in der Umgebung der Stadt. [05]
Über den Sitz des Gerichtsamtes konnten keine näheren Angaben gefunden werden. Vermutlich wurden anfangs die Räumlichkeiten des Königlichen Gerichtes weiterhin genutzt. Sie befanden sich in zwei 1839 angekauften und in den 40er Jahren für Gerichtsbedürfnisse umgebauten Bürgerhäusern.
Zum Gerichtsamtmann wurde zunächst Dr. Ludwig Konstantin Osterloh berufen, der bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Königlichen Gericht Waldheim - als Justitiar tätig war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Döbeln zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Waldheim.
Der Bestand Gerichtsamt Waldheim umfasst rund 350 Akten, die den Zeitraum von 1806 - 1879 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Waldheim, Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie das Kreisarchiv und der Rat des Kreises Döbeln. [06]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Ein Teil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus dem Amtsgericht Waldheim sowie aus verschiedenen Rittergutsbeständen herausgelöst. Die anderen Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Döbeln, Amt Rochlitz, Amt Leisnig und Amt Nossen. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Justizakten. Der Bereich Strafgerichtsbarkeit ist dabei schwach, der Bereich Zivilgerichtsbarkeit relativ gut repräsentiert. Dominant aber sind die Akten mit Testaments- und Nachlassangelegenheiten. Die Akteneinheiten zur Lokalverwaltung betreffen nahezu alle Bereiche auf diesem Gebiet, wobei man die Akten mit Kirchen-, Gewerbe- und Armenangelegenheiten zahlenmäßig hervorheben kann. Somit lassen sich insgesamt durchaus einige Rückschlüsse auf die Rechtspflege sowie auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Waldheim in jener Zeit ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Waldheim (Stadtgericht), Amt Rochlitz, Amt Leisnig, Amt Nossen, Königliches Gericht Waldheim, Gerichtsamt Waldheim, Zuchthaus Waldheim, Landesanstalt Waldheim, Bezirksschulrat Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln sowie Amtsgericht Waldheim zu nutzen. Auch die Bestände der o. g. Rittergüter können zur Ergänzung herangezogen werden.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Gerichtsamtes Waldheim
(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)
Gerichtsamtmann:
1856 - 1857: Dr. Ludwig Konstantin Osterloh (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Waldheim)
1857 - 1863: Carl ThiloMeyer (vorher Aktuar beim Bezirksgericht Dresden)
1863 - 1868: Karl Benno Helbig (vorher Assessor beim Gerichtsamt Königstein)
1868 - 1871: Karl Heinrich Speck (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Reichenbach)
1871 - 1879: Abraham Gottlieb Wellner (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Geyer)
Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):
- Ernst Gottschald
- Oskar Alexander Deutrich
- Reinhold Rudolf Bätz
- Franz Theodor Gottfried Nikolai
- Johannes Theodor Hammer
- Rudolf Hilmar Seyfart
- Albert Julius von Herrmann
- Max Ferdinand Lobeck
- Friedrich August von Ferber
- Karl Rudolf von Kyaw
Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II, Mitteldeutschland, hrsg. v. E. Keyser, Stuttgart-Berlin, 1941, S. 227 f.
[03] LZ, 24.10.1833, S. 2673.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[05] Ebenda, 1874, S. 335 f.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
20110 Gerichtsamt Waldheim
Datierung | 1806 - 1879 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 4,30 |
Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.
Seit 1699 war Waldheim eine amtssässige Stadt im Amtsbezirk Rochlitz. Die Obergerichtsbarkeit wurde vom Justizamt Rochlitz ausgeübt, die Erbgerichtsbarkeit hatte die Stadt Waldheim pachtweise inne. Ab 1716 verfügte das neu eingerichtete Armen-, Waisen- und Zuchthaus über eigene Gerichte. [02] Mit Eröffnung des Königlichen Gerichts Waldheim am 16. Oktober 1833 [03] übernahm dieses Gericht nach und nach die o. g. Gerichtsbarkeiten. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens mit dem Ziel der Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat ging 1843 - 1856 die Gerichtsbarkeit mehrerer Rittergüter in der Umgebung der Stadt auf den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht über (das betrifft vor allem die Rittergüter Ehrenberg, Heyda und Otzdorf). Nachfolgebehörde war das Königliche Gerichtsamt Waldheim, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [04] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Waldheim mit Breitenberg und Strafanstalt sowie 26 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk (Übersicht siehe Anlage 1). Des Weiteren übernahm das Gerichtsamt Waldheim nach der Aufhebung des Gerichtsamtes Hartha am 31. Oktober 1874 in vollem Umfang dessen juristische Befugnisse für die Stadt Hartha und sieben Gemeinden in der Umgebung der Stadt. [05]
Über den Sitz des Gerichtsamtes konnten keine näheren Angaben gefunden werden. Vermutlich wurden anfangs die Räumlichkeiten des Königlichen Gerichtes weiterhin genutzt. Sie befanden sich in zwei 1839 angekauften und in den 40er Jahren für Gerichtsbedürfnisse umgebauten Bürgerhäusern.
Zum Gerichtsamtmann wurde zunächst Dr. Ludwig Konstantin Osterloh berufen, der bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Königlichen Gericht Waldheim - als Justitiar tätig war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Döbeln zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Waldheim.
Der Bestand Gerichtsamt Waldheim umfasst rund 350 Akten, die den Zeitraum von 1806 - 1879 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Waldheim, Amtshauptmannschaft Döbeln und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie das Kreisarchiv und der Rat des Kreises Döbeln. [06]
Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Ein Teil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus dem Amtsgericht Waldheim sowie aus verschiedenen Rittergutsbeständen herausgelöst. Die anderen Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Döbeln, Amt Rochlitz, Amt Leisnig und Amt Nossen. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.
Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Justizakten. Der Bereich Strafgerichtsbarkeit ist dabei schwach, der Bereich Zivilgerichtsbarkeit relativ gut repräsentiert. Dominant aber sind die Akten mit Testaments- und Nachlassangelegenheiten. Die Akteneinheiten zur Lokalverwaltung betreffen nahezu alle Bereiche auf diesem Gebiet, wobei man die Akten mit Kirchen-, Gewerbe- und Armenangelegenheiten zahlenmäßig hervorheben kann. Somit lassen sich insgesamt durchaus einige Rückschlüsse auf die Rechtspflege sowie auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Waldheim in jener Zeit ziehen.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Waldheim (Stadtgericht), Amt Rochlitz, Amt Leisnig, Amt Nossen, Königliches Gericht Waldheim, Gerichtsamt Waldheim, Zuchthaus Waldheim, Landesanstalt Waldheim, Bezirksschulrat Döbeln, Amtshauptmannschaft Döbeln sowie Amtsgericht Waldheim zu nutzen. Auch die Bestände der o. g. Rittergüter können zur Ergänzung herangezogen werden.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.
Anlage
Personalbestand des Gerichtsamtes Waldheim
(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)
Gerichtsamtmann:
1856 - 1857: Dr. Ludwig Konstantin Osterloh (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Waldheim)
1857 - 1863: Carl ThiloMeyer (vorher Aktuar beim Bezirksgericht Dresden)
1863 - 1868: Karl Benno Helbig (vorher Assessor beim Gerichtsamt Königstein)
1868 - 1871: Karl Heinrich Speck (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Reichenbach)
1871 - 1879: Abraham Gottlieb Wellner (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Geyer)
Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):
- Ernst Gottschald
- Oskar Alexander Deutrich
- Reinhold Rudolf Bätz
- Franz Theodor Gottfried Nikolai
- Johannes Theodor Hammer
- Rudolf Hilmar Seyfart
- Albert Julius von Herrmann
- Max Ferdinand Lobeck
- Friedrich August von Ferber
- Karl Rudolf von Kyaw
Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.
[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II, Mitteldeutschland, hrsg. v. E. Keyser, Stuttgart-Berlin, 1941, S. 227 f.
[03] LZ, 24.10.1833, S. 2673.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[05] Ebenda, 1874, S. 335 f.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
Gerichtsamtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Das Gerichtsamt Waldheim wurde im Oktober 1856 als Nachfolgebehörde des Königlichen Gerichts Waldheim eröffnet. Es unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida und war für die Stadt Waldheim mit Breitenberg und Strafanstalt sowie 26 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk zuständig. Des Weiteren übernahm das Gerichtsamt Waldheim nach der Aufhebung des Gerichtsamts Hartha am 31. Oktober 1874 dessen juristische Befugnisse für die Stadt Hartha und sieben Gemeinden in der Umgebung sowie nach Aufhebung des Gerichtsamts Geringswalde die Gerichtsbarkeit über drei dortige Gemeinden. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gingen die Verwaltungsangelegenheiten 1874 an die Amtshauptmannschaft Döbeln, die Angelegenheiten der Justiz 1879 an das Amtsgericht Waldheim.
- 2000 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5