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Beständeübersicht

Bestand

20112 Gerichtsamt Wurzen

Datierung1781 - 1879
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)12,30

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Bis etwa Mitte des 19. Jh. oblag die Gerichtsbarkeit im Amtsbezirk Wurzen dem dortigen Justizamt, dem Stadtgericht Wurzen, dem Domkapitelgericht zu Wurzen sowie zahlreichen Patrimonialgerichten in den umliegenden Ortschaften. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens mit dem Ziel der Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat wurden die städtische Gerichtsbarkeit und die Polizeipflege in Wurzen 1841 vom Staat übernommen und mit dem am 5. April 1841 eröffneten Königlichen Landgericht Wurzen vereinigt. [02] Dieses Gericht erweiterte 1843 seinen Aktionsradius durch die Übernahme eines Teils der Gerichtsbarkeit des Domkapitels zu Wurzen. Zu weiteren Abgaben von Patrimonialgerichtsbarkeiten kam es erst ab 1848. Bis 1856 traten rund 25 Rittergüter ihre Gerichtsbarkeit an den Staat und damit an das genannte Landgericht ab. Als Nachfolgebehörde wurde auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 das Königliche Gerichtsamt Wurzen eröffnet. [03] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Leipzig. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Wurzen, 59 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk, die Mark Ottendorf sowie über das Hohburger und das Planitzer Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1). Mit Wirkung vom 30. September 1860 wurde das Gerichtsamt Wurzen aus dem Bezirksgericht Leipzig ausbezirkt und ab 1. Oktober 1860 in das Bezirksgericht Oschatz einbezirkt. [04]

Seit 1818 bildete das Schloss den Mittelpunkt des Amtes Wurzen und war seit 1879 Sitz des Amtsgerichts. Daran erinnert heute noch die Bezeichnung "Amtshof" für den Schlossplatz. [05] Es ist davon auszugehen, dass auch das Gerichtsamt Wurzen seinen Sitz dort hatte.

Zum Gerichtsamtmann wurde Heinrich Johann Wilhelm Gottlob Nathusius ernannt, der bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Königlichen Landgericht Wurzen - Direktor war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Grimma zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Wurzen.

Der Bestand Gerichtsamt Wurzen umfasst rund 740 Akten, die den Zeitraum von 1781 - 1879 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Wurzen, Amtshauptmannschaft Grimma und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D), der Rat des Kreises Wurzen, der Rat des Kreises Grimma sowie das Kreisarchiv Grimma. [06]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus verschiedenen Rittergutsbeständen sowie aus den Beständen Stadtgericht Wurzen, Amtsgericht Wurzen und Amtsgericht Leipzig herausgelöst. Die anderen Akten befinden sich im Bestand Amtshauptmannschaft Grimma, Amt Wurzen, Amt Mutzschen und Amt Oschatz. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Justizakten. Gerichtsprotokollbände aus verschiedenen Bereichen sind dabei umfangreich vertreten. Der Bereich Strafgerichtsbarkeit ist relativ schwach, der Bereich Zivilgerichtsbarkeit gut repräsentiert. Auch zu einzelnen Vormundschafts- und Adoptionssachen, zu den Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten sowie zu den Ablösungen und Gemeinheitsteilungen sind Akten erhalten. Dominant aber sind die Akten mit Testaments- und Nachlassangelegenheiten. Die überlieferten Akten der Gerichtsamtsverwaltung geben einen Einblick in den allgemeinen Dienstbetrieb. Die Verzeichnungseinheiten zur Lokalverwaltung betreffen die meisten Bereiche auf diesem Gebiet, wobei man die Gemeindeangelegenheiten (hauptsächlich Gemeinderatswahlen in einzelnen Orten) sowie die Angelegenheiten der Feuerpolizei (im Wesentlichen Brandkataster-Revisionen) zahlenmäßig hervorheben kann. Aufgrund der guten Aktenlage lassen sich insgesamt aussagekräftige Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, vor allem aber auf die Rechtspflege im Gerichtsamtsbezirk Wurzen in jener Zeit ziehen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Wurzen, Stadt Wurzen (Stadtgericht), Amt Wurzen, Königliches Landgericht Wurzen, Amtshauptmannschaft Grimma, Amtsgericht Wurzen und Bezirksschulrat Grimma zu nutzen. Auch die Bestände von Rittergütern, vor allem Börln, Burkartshain, Machern, Püchau und Thammenhain, können zur Ergänzung herangezogen werden.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Die Bandbildung entstand in der Regel neu in chronologischer Folge. Bei der Reihung der Gerichtsprotokolle erscheinen die mit allgemeingültigem Charakter für den Gerichtsamtsbezirk zuerst, gefolgt von den Protokollen für die einzelnen Orte in alphabetischer Reihenfolge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.


Anlage

Personalbestand des Gerichtsamtes Wurzen

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)



Gerichtsamtmann:

1856 - 1875: Heinrich Johann Wilhelm Gottlob Nathusius (vorher Direktor des Kgl. Landgerichts Wurzen)

1876 - 1879: Carl Anton Bermann (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Penig)



Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):

- Gustav Eduard Bernhardi

- Moritz Julius Bahrdt

- Carl Friedrich Klinkhardt

- Christian Theodor Ehregott Albani

- August Max Rumpelt

- Ulrich Naumann

- Gustav Heinrich Matteis

- Heinrich August Schäffer

- Heinrich Rudolph Schurig

- Gottfried Leberecht Benno Schmidt

- Franz Paul Meusel

- Paul Richard Sulzberger

- Franz Gustav Meinert

- Bernhard Stoß

- Franz Oskar Mehlgarten

- Friedrich Emil Kunze

- Gustav Richard Brunst

- Georg Konrad Flohr

- Franz Richard Wappler

- Gustav Richard Colditz

- Dr. Hermann Adolf Gensel

- Karl Friedrich Reinicke

- Max Braune


Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] LZ, 08.04.1841, S. 1198.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[04] Ebenda, 1860, S. 153ff.
[05] W. Ebert, Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Wurzen, Sax-Verlag Beucha 1998, S. 15, 54, 76.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.

Landesgrenzen.- Wahlen.- Gerichtsamtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Aus dem Königlichen Landgericht Wurzen ging im Oktober 1856 das Gerichtsamt Wurzen hervor. Dieses Gerichtsamt unterstand zunächst dem Königlichen Bezirksgericht Leipzig, nach einer Umbezirkung ab Oktober 1860 dem Königlichen Bezirksgericht Oschatz. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Wurzen, 59 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk, die Mark Ottendorf und über das Hohburger und das Planitzer Forstrevier. Außerdem erhielt das Gerichtsamt Wurzen von dem Ende 1873 aufgelösten Gerichtsamt Wermsdorf die Gerichtsbarkeit über drei Gemeinden. Ab 1874 war für die Angelegenheiten der Verwaltung die Amtshauptmannschaft Grimma zuständig, für die Justiz ab 1879 das Amtsgericht Wurzen.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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