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Beständeübersicht

Bestand

20114 Landgericht Leipzig

Datierung1879 - 1952
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)130,66
Gerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Baupläne sächsischer Justizbehörden.
Am 1. Oktober 1879 trat in Sachsen das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reichs von 1877 in Kraft, in dessen Folge die Landgerichte die sächsischen Appellationsgerichte ablösten. Dem Leipziger Landgericht unterstanden 16 Amtsgerichte. Die Landgerichte waren in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die einen Geldwert von mehr als 600 Reichsmark überstiegen, in erster Instanz zuständig. Ohne besondere Rücksicht auf den Streitwert waren sie für Ehe-, Kindschafts- und Entmündigungssachen ebenfalls in erster Instanz verantwortlich. Weiterhin waren sie für eine Reihe von Klagen und Ansprüchen aus Reichsgesetzen, einschließlich Patentrecht, zuständig. In zweiter Instanz entschieden Landgerichte über Berufungen und Beschwerden von vor den Amtsgerichten verhandelten Zivilsachen. In der Strafgerichtsbarkeit gehörten Schwurgerichtssachen in erster Instanz zum Aufgabenbereich der Landgerichte. Mit der Verordnung über die Übertragung familienrechtlicher Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Amtsgerichte vom 21. Dezember 1948 kam es zur Verlagerung der Ehestreitigkeiten von den Landgerichten auf die Amtsgerichte. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden die Landgerichte aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den neu gebildeten Bezirksgerichten übernommen.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig und der drei Leipziger Sondergerichte der NS-Zeit mit territorialer Zuständigkeit bis in die Landgerichtsbezirke Zwickau und Plauen.
  • 2015 | Elektronisches Findmittel für 130 lfm
  • 2019 | Abgabeverzeichnis für 0,66 lfm
  • 2020 | Elektronisches Findmittel für Karten
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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