Beständeübersicht
Bestand
20121 Amtsgericht Geithain
Datierung | 1795 - 1959 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 7,80 |
Bestand enthält auch 196 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Geschichte des Amtsgerichtes Geithain[01]
In Umsetzung des 1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich[02] erfolgte mit Verordnung vom Juli 1879 die Errichtung der Amtsgerichte in Sachsen.[03] Somit nahm am 1. Oktober 1879 das zum Landgerichtsbezirk Leipzig gehörende Amtsgericht Geithain die Arbeit auf und trat die Nachfolge des Gerichtsamts Geithain an. Die territoriale Zuständigkeit umfasste 23 Landgemeinden und die Stadt Geithain auf einer Fläche von nur 78 km² mit ca. 9800 Einwohnern. Damit war es eines der kleineren Amtsgerichte in Sachsen, dessen Aufhebung 1924 verhindert werden konnte.
Die Struktur und Aufgabenstellung blieb bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts unverändert. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges musste der Dienstbetrieb immer mehr eingeschränkt werden. Ab 1944 wurden nur noch Gerichtstage durch das Amtsgericht Borna abgehalten. Das Gebäude, bis 1857 das Rathaus von Geithain, blieb weitgehend von Kriegsschäden verschont, musste aber im August 1945 für das Sowjetische Militär geräumt werden. Im Oktober 1945 wurde das Gericht wiedereröffnet. 1952, mit der Auflösung der Länder und der Neugliederung in Bezirke, ging auch die Existenz dieses Amtsgerichtes zu Ende. Das Kreisgericht Geithain, mit Sitz in Bad Lausick, führte die Aufgaben weiter.
Julius Kilim war der erste Amtsrichter am 1879 neu gebildeten Amtsgericht Geithain. Ihm folgten 1900 Gustav Karl Gehrke, 1914 Georg Max Junge und ab 1927 Amtsgerichtsrat Beyer-Maune. Waren es 1880/81 noch 6 Bedienstete die die wachsende Anzahl der Gerichtsfälle bearbeiten mussten, so stieg deren Zahl bis 1927 auf 16 Beamte. Nach Einschränkung des Dienstbetriebs in Folge des Krieges wurden die Straf- und Zivilsachen vom Amtsgericht Borna übernommen. Die Gerichtstage wurden durch Justizinspektor Rudolph Maschke abgehalten. Ab Oktober 1945 wurde der Rechtsanwalt i. R. Dr. Karl Friedrich Schlegel zum Richter berufen. Ihm standen fünf Laienrichter zur Seite. Rudolph Maschke war als Urkundenbeamter und Grundbuchführer eingesetzt.
Bestandsgeschichte/ Bestandsbearbeitung
Das historisch wertvolle Schriftgut der Amtsgerichte, so auch das von Geithain, wurde Ende des 19. und in weiteren Abgabeschichten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an das Sächsische Hauptstaatsarchiv in Dresden abgegeben. Ende der fünfziger Jahre und um 1963 erfolgte die Übergabe an das damalige Landesarchiv, heute Staatsarchiv Leipzig. In den folgenden Jahren wurde der Bestand erschlossen und über eine handschriftliche Findkartei der Benutzung zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Neubearbeitung aller Amtsgerichtsbestände im Staatsarchiv Leipzig, wurde ab 1998 eine exakte Bestandstrennung vorgenommen, in deren Folge die Bestände Königliches Gericht Geithain, Gerichtsamt Geithain und der hier vorliegende Bestand endgültig formiert wurden. Die Übernahme von Handelsregisterakten vom Archiv des Landkreises Leipzig im Jahre 2004 wurde eingearbeitet. Die Aktentitel und Datierungen wurden, soweit erforderlich, überprüft und entsprechend korrigiert.
Noch erkennbare Registratursignaturen wurden ausgewiesen. Die innere Ordnung des Bestandes wurde nach der einheitlichen Klassifikation für Amtsgerichtsbestände ausgerichtet. Abschließend wurden die Akten mit Signaturen versehen und in Kartons eingelagert.
Bis 2022 erfolgten weitere Aktenübernahmen verschiedener Einrichtungen (u. a. Gerichte und HStA-D). Dieses Schriftgut wurde, wenn nötig bewertet, verzeichnet und in den Bestand eingearbeitet.
2013 erfolgte im Rahmen der Ausbildung von Fachangestellten für Medien- und Information, die nachträgliche Erschließung von Akten, der seit 2006 angebotenen Registerakten des Registergerichts des Amtsgerichts Leipzig. Dabei wurde der Klassifikationspunkt 04.06. Register, der neuen, seit 2009 gültigen Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs angepasst und redaktionell überarbeitet. Es wurden alle Registerakten, die bis 1952 im damaligen Amtsgericht entstanden sind und eine Registernummer des alten Gerichts führten, bis zur endgültigen Schließung der Akten aufgenommen. Bei der Erschließung ist im Feld "Datierung Findbuch" die Laufzeit nach 1952 in einer Klammer ergänzt worden. Somit geht die Laufzeit des Bestandes weit über die Existenz des alten Amtsgerichts hinaus.
Vor der Online-Stellung sind alle Aktentitel nochmals hinsichtlich vorhandener Schutzfristen datenschutzrechtlich überprüft worden, um gegebenenfalls Aktentitel bis zum Ablauf der Schutzfrist zu sperren.
Der vorliegende Bestand hat nun einen Umfang von 7,8 lfm und umfasst den Zeitraum 1839 – 1952 (1953 – 2006).
Überlieferungsschwerpunkte
Aus der über 70 - jährigen Tätigkeit des Amtsgerichtes sind nur 196 Akten überliefert. Über Verluste, Kassationen bzw. den Verbleib des Schriftgutes ist nichts bekannt.
Zur Strafgerichtsbarkeit sind nur Akten aus dem Zeitraum 1935 - 1943 überliefert. Nur 16 Akten dokumentieren die Zivilgerichtsbarkeit aus der Zeit 1853 - 1937. Alle weiteren Akten betreffen die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Den Schwerpunkt bilden Testamente und Nachlässe. 12 Protokollbände und 72 Akten in denen eine Vielzahl von Einzelvorgängen mit jeweils nur wenigen Blatt nach Jahren alphabetisch abgelegt sind, lassen nur begrenzte Forschungen zu.
Von den zu führenden Registern sind nur wenige Bände erhalten geblieben. So ist lediglich ein Band des Vereinsregisters aber keine Vereinsregisterakte. 34 Handelsregisterakten sowie acht Genossenschaftsregisterakten geben Einblick in die wirtschaftliche Struktur im Zuständigkeitsbereich.
Bei Benutzung des Bestandes Amtsgericht Geithain sollten die im Findbuch ausgewiesenen weiterführenden Bestände im Staatsarchiv Leipzig Berücksichtigung finden.
Hinweis für die Benutzung
Die für die Bestandsgruppe Amtsgerichte erarbeitete Klassifikation ist zur Vereinfachung der Recherche im vorliegenden Findbuch komplett ausgedruckt worden - ohne Berücksichtigung, ob die Klassifikationsgruppe durch Akten belegt ist. In diesem Fall erscheint im Inhaltsverzeichnis ein diesbezüglicher Vermerk "entfällt”.
Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2052 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen sind in der Online-Version des Findbuches nicht sichtbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20017 Amt Rochlitz
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20025 Amtshauptmannschaft Borna
20063 Königliches Gericht Geithain
20083 Königliches Bezirksgericht Rochlitz
20090 Gerichtsamt Geithain
20114 Landgericht Leipzig
20116 Amtsgericht Borna
20605 Stadt Geithain (Stadtgericht)
Roswitha Franke, 2008
Judith Ganz, 2024
[01] Vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Leipzig von V. Jäger, 1999.
[02] Reichsgesetzblatt, 1877, S.41 ff.
[03] GVOBI. für das Königreich Sachsen 1879, Nr. 62.
In Umsetzung des 1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich[02] erfolgte mit Verordnung vom Juli 1879 die Errichtung der Amtsgerichte in Sachsen.[03] Somit nahm am 1. Oktober 1879 das zum Landgerichtsbezirk Leipzig gehörende Amtsgericht Geithain die Arbeit auf und trat die Nachfolge des Gerichtsamts Geithain an. Die territoriale Zuständigkeit umfasste 23 Landgemeinden und die Stadt Geithain auf einer Fläche von nur 78 km² mit ca. 9800 Einwohnern. Damit war es eines der kleineren Amtsgerichte in Sachsen, dessen Aufhebung 1924 verhindert werden konnte.
Die Struktur und Aufgabenstellung blieb bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts unverändert. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges musste der Dienstbetrieb immer mehr eingeschränkt werden. Ab 1944 wurden nur noch Gerichtstage durch das Amtsgericht Borna abgehalten. Das Gebäude, bis 1857 das Rathaus von Geithain, blieb weitgehend von Kriegsschäden verschont, musste aber im August 1945 für das Sowjetische Militär geräumt werden. Im Oktober 1945 wurde das Gericht wiedereröffnet. 1952, mit der Auflösung der Länder und der Neugliederung in Bezirke, ging auch die Existenz dieses Amtsgerichtes zu Ende. Das Kreisgericht Geithain, mit Sitz in Bad Lausick, führte die Aufgaben weiter.
Julius Kilim war der erste Amtsrichter am 1879 neu gebildeten Amtsgericht Geithain. Ihm folgten 1900 Gustav Karl Gehrke, 1914 Georg Max Junge und ab 1927 Amtsgerichtsrat Beyer-Maune. Waren es 1880/81 noch 6 Bedienstete die die wachsende Anzahl der Gerichtsfälle bearbeiten mussten, so stieg deren Zahl bis 1927 auf 16 Beamte. Nach Einschränkung des Dienstbetriebs in Folge des Krieges wurden die Straf- und Zivilsachen vom Amtsgericht Borna übernommen. Die Gerichtstage wurden durch Justizinspektor Rudolph Maschke abgehalten. Ab Oktober 1945 wurde der Rechtsanwalt i. R. Dr. Karl Friedrich Schlegel zum Richter berufen. Ihm standen fünf Laienrichter zur Seite. Rudolph Maschke war als Urkundenbeamter und Grundbuchführer eingesetzt.
Bestandsgeschichte/ Bestandsbearbeitung
Das historisch wertvolle Schriftgut der Amtsgerichte, so auch das von Geithain, wurde Ende des 19. und in weiteren Abgabeschichten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an das Sächsische Hauptstaatsarchiv in Dresden abgegeben. Ende der fünfziger Jahre und um 1963 erfolgte die Übergabe an das damalige Landesarchiv, heute Staatsarchiv Leipzig. In den folgenden Jahren wurde der Bestand erschlossen und über eine handschriftliche Findkartei der Benutzung zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Neubearbeitung aller Amtsgerichtsbestände im Staatsarchiv Leipzig, wurde ab 1998 eine exakte Bestandstrennung vorgenommen, in deren Folge die Bestände Königliches Gericht Geithain, Gerichtsamt Geithain und der hier vorliegende Bestand endgültig formiert wurden. Die Übernahme von Handelsregisterakten vom Archiv des Landkreises Leipzig im Jahre 2004 wurde eingearbeitet. Die Aktentitel und Datierungen wurden, soweit erforderlich, überprüft und entsprechend korrigiert.
Noch erkennbare Registratursignaturen wurden ausgewiesen. Die innere Ordnung des Bestandes wurde nach der einheitlichen Klassifikation für Amtsgerichtsbestände ausgerichtet. Abschließend wurden die Akten mit Signaturen versehen und in Kartons eingelagert.
Bis 2022 erfolgten weitere Aktenübernahmen verschiedener Einrichtungen (u. a. Gerichte und HStA-D). Dieses Schriftgut wurde, wenn nötig bewertet, verzeichnet und in den Bestand eingearbeitet.
2013 erfolgte im Rahmen der Ausbildung von Fachangestellten für Medien- und Information, die nachträgliche Erschließung von Akten, der seit 2006 angebotenen Registerakten des Registergerichts des Amtsgerichts Leipzig. Dabei wurde der Klassifikationspunkt 04.06. Register, der neuen, seit 2009 gültigen Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs angepasst und redaktionell überarbeitet. Es wurden alle Registerakten, die bis 1952 im damaligen Amtsgericht entstanden sind und eine Registernummer des alten Gerichts führten, bis zur endgültigen Schließung der Akten aufgenommen. Bei der Erschließung ist im Feld "Datierung Findbuch" die Laufzeit nach 1952 in einer Klammer ergänzt worden. Somit geht die Laufzeit des Bestandes weit über die Existenz des alten Amtsgerichts hinaus.
Vor der Online-Stellung sind alle Aktentitel nochmals hinsichtlich vorhandener Schutzfristen datenschutzrechtlich überprüft worden, um gegebenenfalls Aktentitel bis zum Ablauf der Schutzfrist zu sperren.
Der vorliegende Bestand hat nun einen Umfang von 7,8 lfm und umfasst den Zeitraum 1839 – 1952 (1953 – 2006).
Überlieferungsschwerpunkte
Aus der über 70 - jährigen Tätigkeit des Amtsgerichtes sind nur 196 Akten überliefert. Über Verluste, Kassationen bzw. den Verbleib des Schriftgutes ist nichts bekannt.
Zur Strafgerichtsbarkeit sind nur Akten aus dem Zeitraum 1935 - 1943 überliefert. Nur 16 Akten dokumentieren die Zivilgerichtsbarkeit aus der Zeit 1853 - 1937. Alle weiteren Akten betreffen die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Den Schwerpunkt bilden Testamente und Nachlässe. 12 Protokollbände und 72 Akten in denen eine Vielzahl von Einzelvorgängen mit jeweils nur wenigen Blatt nach Jahren alphabetisch abgelegt sind, lassen nur begrenzte Forschungen zu.
Von den zu führenden Registern sind nur wenige Bände erhalten geblieben. So ist lediglich ein Band des Vereinsregisters aber keine Vereinsregisterakte. 34 Handelsregisterakten sowie acht Genossenschaftsregisterakten geben Einblick in die wirtschaftliche Struktur im Zuständigkeitsbereich.
Bei Benutzung des Bestandes Amtsgericht Geithain sollten die im Findbuch ausgewiesenen weiterführenden Bestände im Staatsarchiv Leipzig Berücksichtigung finden.
Hinweis für die Benutzung
Die für die Bestandsgruppe Amtsgerichte erarbeitete Klassifikation ist zur Vereinfachung der Recherche im vorliegenden Findbuch komplett ausgedruckt worden - ohne Berücksichtigung, ob die Klassifikationsgruppe durch Akten belegt ist. In diesem Fall erscheint im Inhaltsverzeichnis ein diesbezüglicher Vermerk "entfällt”.
Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2052 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen sind in der Online-Version des Findbuches nicht sichtbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20017 Amt Rochlitz
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20025 Amtshauptmannschaft Borna
20063 Königliches Gericht Geithain
20083 Königliches Bezirksgericht Rochlitz
20090 Gerichtsamt Geithain
20114 Landgericht Leipzig
20116 Amtsgericht Borna
20605 Stadt Geithain (Stadtgericht)
Roswitha Franke, 2008
Judith Ganz, 2024
[01] Vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Leipzig von V. Jäger, 1999.
[02] Reichsgesetzblatt, 1877, S.41 ff.
[03] GVOBI. für das Königreich Sachsen 1879, Nr. 62.
Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Das Amtsgericht Geithain entstand im Jahre 1879 als Nachfolger des Gerichtsamts Geithain. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Geithain und 23 Landgemeinden. 1943 wurde das Amtsgericht Geithain kriegsbedingt Zweiggericht des Amtsgerichts Borna. Als Zweiggericht nahm Geithain nur die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr. 1952 übernahm die Aufgaben des Amtsgerichts das neu geschaffene Kreisgericht Geithain.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
- 2008 | Findbuch / Datenbank
- 2011 | Elektronisches Findmittel
- 2013 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5