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Beständeübersicht

Bestand

20140 Arbeitsgericht Leipzig

Datierung1927 - 1943
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)8,00

Behördengeschichte [01]
Nach 1918 verstärkten sich die Bestrebungen um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung auf arbeitsrechtlichem Gebiet für das gesamte Deutsche Reich. Die Zersplitterung der Zuständigkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Kaufmanns- und Gewerbegerichte, Organe der Innungen) sollte beseitigt werden.
Das Arbeitsgericht Leipzig entstand in Folge der grundsätzlichen Neuregelung, welche durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 im Bereich des Arbeitsrechts getroffen worden war. Das Gesetz beruhte auf einem Kompromiss zwischen den Befürwortern selbständiger Arbeitsgerichte und den Verfechtern einer Zuordnung der Arbeitsgerichte zu den jeweiligen Instanzen der bestehenden ordentlichen Gerichte. So waren die Arbeitsgerichte als untere Instanz gegenüber den Amtsgerichten selbständig, die nächsthöhere Instanz, die Landesarbeitsgerichte, jedoch den jeweiligen Landgerichten zugeordnet. Das gleiche galt für die dritte und höchste Instanz, das Reichsarbeitsgericht, das dem Reichsgericht angegliedert war. [02]
Die Arbeitsgerichte wurden in der Regel durch die Landesjustizverwaltungen eingerichtet und sollten jeweils einem Amtsgerichtsbezirk zugeordnet sein, wobei die Zusammenlegung mehrerer Amtsgerichtsbezirke möglich war. In Sachsen wurden 1927 drei Landesarbeitsgerichte und 20 Arbeitsgerichte geschaffen. Darüber hinaus konnten bei den Arbeitsgerichten noch Zweigstellen eingerichtet werden. So hatte das Arbeitsgericht Leipzig eine Zweigstelle in Borna. Insgesamt erstreckte sich die räumliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Leipzig über die Amtsgerichtsbezirke Leipzig, Markranstädt Pegau, Rötha, Frohburg, Geithain, Bad Lausick und Borna. Dabei war die Zweigstelle Borna für die vier letztgenannten Amtsgerichtsbezirke sowie für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Rötha, welche in der Amtshauptmannschaft Borna lagen (mit Ausnahme der Stadt Rötha), zuständig. [03]
Den Arbeitsgerichten oblagen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifparteien, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsrätegesetz. Die Zahl der Verfahren vor den Arbeitsgerichten nahm mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 deutlich ab. Die Ursache dafür lag in der Auflösung der unabhängigen Gewerkschaften und Betriebsräte, der Beseitigung der Tarifautonomie und der Schaffung der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Dadurch fielen alle kollektiven Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht weg, es verblieben nur noch individuelle Streitigkeiten. Die Austragung arbeitsrechtlicher Konflikte vor Gericht passte nicht zur Volksgemeinschaftsideologie und war deshalb unerwünscht. So verloren die Arbeitsgerichte zunehmend an Bedeutung und Selbständigkeit gegenüber den Amtsgerichten. [04] Allerdings hatten die Arbeitsgerichte zumindest 1933/34 eine gewisse Bedeutung in der politischen Disziplinierung der Arbeitnehmerschaft, welche sich auch in entsprechenden Verfahren im vorliegenden Bestand widerspiegelt.

In den folgenden Jahren kam es zu wesentlichen Einschränkungen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 wurden die Arbeitsgerichte Teil der Arbeitsämter und unterstanden in Verwaltungsfragen dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Sachsens. In ihren juristischen Entscheidungen waren sie formal unabhängig. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen. Es wurden Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte geschaffen.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand wurde 1968 in einfacher Verzeichnungsweise erschlossen und mit Hilfe einer maschinenschriftlichen, teilweise handschriftlichen, gegliederten Findkartei erschlossen. 1994 wurde eine Bestandsrevision durchgeführt. Im Jahr 2013 erfolgte die Eingabe der Klassifikation und der Gruppe Register und Urteilssammlungen (105 AE) in die Augias-Datenbank. Die Retrokonversion des größten Teils der Überlieferung (Nr. 1 – 740, 767 und 847 – 851) erfolgte im Rahmen eines Projekts der Deutschen Forschungs-Gemeinschaft 2014. Dabei entstand ein Firmen-, Personen- und Ortsregister.
Ziel der Retrokonversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Die vorliegenden Angaben wurden, wenn möglich präzisiert und offensichtliche Fehler berichtigt. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Angaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt größtenteils den Bearbeitungstand aus dem Jahr 1968 wider.

Überlieferungsschwerpunkte
Die Überlieferung umfasst den Zeitraum von 1927 – 1942 mit 854 AE (Nr. 1 – 851, einschließlich von drei Strichnummern). Der zeitliche Schwerpunkt liegt zwischen 1928 – 1935. Es sind nur zwei AE für 1927 und drei AE für die 40er Jahre vorhanden. Inhaltlich dominieren Verfahren zu Lohn- und Gehaltsforderungen, Kündigungen und Streitigkeiten über Kompetenzen und Erhalt der Betriebsräte. Für die Jahre 1933 – 1935 sind einige politische Verfahren überliefert (z. B. Nr. 634, 674). Die Streitigkeiten, welche bei der Zweigstelle Borna verhandelt wurden widerspiegeln eine regionale Besonderheit und betreffen vor allem die Kohle- und Erdölindustrie.

Hinweise für die Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 8.3 für Windows, mit dem auch Orts- und Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20140, Arbeitsgericht Leipzig, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände
Hauptstaatsarchiv Dresden
13430 Sächsisches Arbeitsgericht Dresden
11115 Sächsisches Arbeitsgericht Riesa mit Außenstelle Großenhain

Staatsarchiv Leipzig
20114 Landgericht Leipzig
20141 Arbeitsgericht Wurzen

Dr. Carsten Voigt, Judith Ganz
Februar 2014



[01] Vgl. auch: Volker Jäger, Einleitung zum Findbuch "Arbeitsgericht Wurzen".
[02] Matthias Schmoeckel, Rechtsgeschichte der Wirtschaft seit dem 19. Jahrhundert, Tübingen 2008, S. 335.
[03] Sächsisches Gesetzblatt 1927, S. 99.
[04] Martin Becker, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus, Frankfurt a. M. 2005, S. 413 – 419.
Register.- Urteile.- Verfahrensakten.
Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Leipzig erstreckte sich auf die Amtsgerichtsbezirke Bad Lausick, Borna, Frohburg, Geithain, Leipzig, Markranstädt, Pegau, Rötha, Taucha und Zwenkau. Das Arbeitsgericht unterhielt in Borna eine Zweigstelle.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.8 Arbeitsgerichte.
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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