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Beständeübersicht

Bestand

20165 Oberforstmeisterei Grimma

Datierung1814 - 1924
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)26,51
Geschichte der Oberforstmeisterei Grimma
In Sachsen entstanden in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts Oberforst- und Wildmeistereien. 1813 existierten solche in Colditz, Cunnersdorf, Dresden, Grillenburg, Olbernhau, Schneeberg, Schöneck und Zschopau. Zum Bezirk der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz gehörten die Ämter Borna, Colditz, Grimma, Leisnig, Mügeln, Mutzschen, Oschatz und Rochlitz.

1816 entstanden im Zuständigkeitsbereich der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf sowie als Zwischeninstanz die Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises.

Die Kreisoberforstmeistereien wurden Anfang der 1830er Jahre aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Mai 1831 erhielten die den Forstbezirken Nossen, Zschopau und Wermsdorf vorstehenden Forstbeamten die selbständige Verwaltung ihrer Forstbezirke übertragen.

1871 wurden die bestehenden Forstbezirke auf elf reduziert. Laut Bekanntmachung des Finanzministeriums wurden zum 1. April 1873 die Forstbezirke Wermsdorf und Colditz zum Forstbezirk Grimma zusammengelegt.[01]

Nach dem Tod des Colditzer Oberforstmeisters, des Freiherren von Manteuffel, war die dortige Oberforstmeisterstelle eingezogen worden und wurde mit der Wermsdorfer Stelle unter neuem Namen verbunden. Sitz der neuen Behörde blieb zunächst Wermsdorf. 1873 existierte somit in Nordwestsachsen nur noch der Oberforstmeisterbezirk Grimma. Ihn führten die Oberforstmeister Gustav Oskar Brunst, Max Weißwange (ab 1887), Franz August Nitzsche (ab 1893) und H. O. von Schleinitz (ab 1911).

Zum Bezirk gehörten die Forstreviere Colditz, Glasten, Thümmlitz, Geringswalde, Großbothen, Luppa, Wermsdorf, Reudnitz, Naunhof, Ehrenberg, Zwenkau und Hohburg.
Das Forstrevier Luppa wurde 1883 zum Forstrevier Hubertusburg, das Forstrevier Thümmlitz 1885 zum Revier Seidewitz. Das Forstrevier Großbothen wurde 1902 zum Revier Nimbschen im Eigentum der Landesschule Grimma, Reudnitz 1924 zum Revier Schmannewitz.

1904 erschienen zwei Generalverordnungen zur Vereinfachung des Geschäftsganges und zur Erweiterung der Befugnisse der Oberforstmeistereien und Revierverwaltungen.
Zum 1. April 1924 wurden einschneidende Veränderungen in der sächsischen Forstverwaltung wirksam. Die Staatsforsten wurden in Staatsforstreviere eingeteilt. Die Verwaltung der Staatsforsten oblag der Landesforstdirektion, die dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt war. Die Verwaltung der Forstreviere wurde den Forstämtern übertragen.[02] Nach der Geschäftsordnung vom 2. Juni 1924 wurden zehn Inspektionsbezirke gebildet. Zum Inspektionsbezirk Grimma gehörten die Reviere Colditz, Glasten, Seidewitz, Wermsdorf, Hubertusburg, Schmannewitz, Naunhof und Zwenkau.

Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Die Unterlagen des zusammengefassten Bestandes Oberforstmeisterei Grimma wurden im Jahr 2000 vom Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen. Sie waren in Anlehnung an den Aktenplan der Revierverwaltung in die Teile A Forstsachen, B Jagd- und Fischereisachen und C Allgemeine Verwaltung geordnet. Bis 2003 wurde eine Bearbeitung der Unterlagen abgeschlossen, die sich vor allem auf die Erfassung der auf den Aktendeckeln stehenden Aktentitel, der Datierung und der Registratursignaturen beschränkte. Als lfd. Nr. fand nur die jeweilige Kartonsignatur Verwendung, was zumindest einen groben Zugriff ermöglichte.

In einem weiteren Bearbeitungsschritt im Jahr 2019 erhielt jede der insgesamt 2009 Akten zur eindeutigen Identifizierung eine fortlaufende Nummer. Neben der Prüfung der Datierung wurden die Titel vielfach neu gebildet bzw. vereinheitlicht und ergänzt. Die Provenienzen und Vorprovenienzen wurden komplett geprüft und festgehalten. Danach erfolgte eine neue Bestandsbildung nach den vorhandenen Provenienzen. Die 1873 begonnenen oder fortgeführten Unterlagen wurden dem Bestand Oberforstmeisterei Grimma zugeordnet, dessen zeitlichen Endpunkt das Jahr 1924 bildet.

Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand enthält vor allem Unterlagen zu staatseigenen Gebäuden und Grundstücken, Personalangelegenheiten, Eigentums- und Wirtschaftsgrenzen, Nutzungsrechten, Grundstücksangelegenheiten, Haupt- und Nebennutzungen sowie Forstrevisionen, fremde Anlagen und Bauten und Jagd- und Fischereisachen.

Hinweise zur Benutzung

Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20165, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände
22506
Oberforstmeisterei Wermsdorf
20165
Oberforstmeisterei Grimma
20166
Forstrevier Colditz
22146
Forstrevier Geringswalde
22161
Forstrevier Glasten
22296
Forstrevier Großbothen
22300
Forstrevier Wendishain
22147
Forstrevier Naunhof
20167
Forstrevier Reudnitz
22151
Forstrevier Zwenkau
22297
Forstrevier Nimbschen
22149
Forstrevier Seidewitz



Volker Jäger
Juli 2019


[01] 20165 Oberforstmeisterei Grimma, Nr. 691.
[02] VO Änderung der Verordnung über den Staatsforstdienst vom 19. April 1924
Innerer Dienstbetrieb.- Gebäude und Grundstücke.- Register.- Jahresberichte und -anzeigen.- Personalangelegenheiten.- Grundstücksangelegenheiten.- Forstrevisionen.- Forsthaupt- und nebennutzungen.- Forstverbesserungen.- Forstrechnungen.- Forstschäden.- Fremde Anlagen und Bauten.- Jagd- und Fischereisachen.
1871 wurden die in Sachsen bestehenden Forstbezirke auf elf reduziert. Zum 1. April 1873 legte man die Forstbezirke Wermsdorf und Colditz zum Forstbezirk Grimma zusammen. Zum 1. April 1924 wurden wiederum einschneidende Veränderungen in der sächsischen Forstverwaltung wirksam. Es entstanden zehn Inspektionsbezirke. Zum Inspektionsbezirk Grimma gehörten die Reviere Colditz, Glasten, Seidewitz, Wermsdorf, Hubertusburg, Schmannewitz, Naunhof und Zwenkau.
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