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Beständeübersicht

Bestand

20183 Bezirkssteuereinnahme Borna

Datierung1848 - 1920
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,50

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Geschichte der Bezirkssteuereinnahmen

Amtsbezirke

In Folge der Staatsreform 1831 begann Ende des Jahres 1833 die Umgestaltung des sächsischen Steuerwesens. Durch die "Verordnung, die Aufhebung des Ober-Steuer-Collegii und die daraus hervorgehenden Veränderungen betr." vom zweiten November 1833 wurde zum ersten Januar 1834 zunächst das Obersteuerkollegium in Dresden aufgelöst. [01] Sein Geschäftsbereich wurde vom Finanzministerium und den Kreissteuerräten der drei neu gebildeten Steuerkreise übernommen. Nach Neuordnung des Steuerwesens auf oberer und mittlerer Ebene wurden durch die "Verordnung, die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der directen Steuern betreffend" vom ersten November 1834 zum ersten Januar 1835 die Bezirkssteuereinnahmen eingerichtet. [02] Gleichzeitig wurden die Kreis- und Amtssteuereinnahmen, die Stiftssteuereinnahme Wurzen und die Kammergutssteuereinnahme Pillnitz aufgelöst. Es entstanden insgesamt 22 Steuereinnahmen, von denen je sieben bzw. acht den oben erwähnten drei Steuerkreisen zugewiesen wurden. Die territoriale Einteilung sah folgendermaßen aus:


1. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Dresden für die Ämter Dresden mit der Stadt Dresden

II. Bezirkssteuereinnahme in Meißen für die Ämter Meißen

III. Bezirkssteuereinnahme in Hain für die Ämter Hain und Moritzburg

IV. Bezirkssteuereinnahme in Radeberg für die Ämter Radeberg, Stolpen und Laußnitz

V. Bezirkssteuereinnahme in Pirna für das Amt Pirna

VI. Bezirkssteuereinnahme in Freiberg für die Ämter Freiberg und Frauenstein

VII. Bezirkssteuereinnahme in Dippoldiswalde für die Ämter Dippoldiswalde, Grillenburg, und Altenberg

VIII. Bezirkssteuereinnahme in Hohnstein für die Ämter Hohnstein mit Lohmen



2. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Leipzig für das Kreisamt und die Stadt Leipzig

II. Bezirkssteuereinnahme in Borna für die Ämter Borna und Pegau

III. Bezirkssteuereinnahme in Oschatz für das Amt Oschatz und Amt und Stift Wurzen

IV. Bezirkssteuereinnahme in Rochlitz für die Ämter Rochlitz und Colditz und die Schönburgischen Lehnsherrschaften

V. Bezirkssteuereinnahme in Nossen für das Amt Nossen

VI. Bezirkssteuereinnahme in Grimma für die Ämter Grimma und Mutzschen

VII. Bezirkssteuereinnahme in Leisnig für die Ämter Leisnig und Mügeln



3. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Plauen für die Ämter Plauen, Voigtsberg und Pausa

II. Bezirkssteuereinnahme in Zwickau für die Ämter Zwickau mit Werdau und die Schönburgischen Rezessherrschaften sowie die Herrschaft Solms-Wildenfels

III. Bezirkssteuereinnahme in Chemnitz für die Ämter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und Stollberg

IV. Bezirkssteuereinnahme in Zöblitz für die Ämter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein

V. Bezirkssteuereinnahme in Augustusburg für das Amt Augustusburg

VI. Bezirkssteuereinnahme in Schwarzenberg für die Ämter Schwarzenberg und Grünhain

VII. Bezirkssteuereinnahme in Schneeberg für die Ämter Wiesenburg und Eibenstock


Im Folgenden werden nur die territorialen Änderungen innerhalb des zweiten Steuerkreises thematisiert.


1841 wurde innerhalb des zweiten Steuerkreises ein achter Steuerbezirk mit Sitz in Wurzen gebildet. Die Neuorganisation der Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Zuge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 machte eine Anpassung der Steuerbezirke an die Gerichtsamtsbezirke notwendig. [03] Diese erfolgte mit Beginn des Jahres 1857. [04] Im zweiten Steuerkreis bestand nunmehr folgende Gliederung:

1. Steuerbezirk Leipzig für die Gerichtsamtsbezirke Leipzig I mit der Stadt Leipzig, Leipzig II, Markranstädt, Taucha und Rötha

2. Steuerbezirk Borna für die Gerichtsamtsbezirke Borna mit der Stadt Borna, Pegau, Frohburg und Zwenkau

3. Steuerbezirk Wurzen für den Gerichtsamtsbezirk Wurzen

4. Steuerbezirk Grimma für die Gerichtsamtsbezirke Grimma, Wermsdorf, Brandis und Lausick

5. Steuerbezirk Leisnig für die Gerichtsamtsbezirke Leisnig, Döbeln, Mügeln und Hartha

6. Steuerbezirk Rochlitz für die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz mit der Stadt Rochlitz, Colditz, Geringswalde, Geithain, Penig, Burgstädt, Waldheim, Mittweida mit der Stadt Mittweida

7. Steuerbezirk Oschatz für die Gerichtsamtsbezirke Oschatz mit der Stadt Oschatz und Strehla

8. Steuerbezirk Nossen für die Gerichtsamtsbezirke Nossen, Roßwein und Hainichen


1860 bestanden nur noch sieben Steuerbezirke, der Steuerbezirk Oschatz wurde in den Steuerbezirk Wurzen integriert. Zum 1. August 1876 wurde die Zahl der Steuerbezirke im Zuge der Anpassung an die Amtsbezirke der 1874 gebildeten Amtshauptmannschaften auf sechs reduziert und die territorialen Zuständigkeiten geändert:


1. Steuerbezirk Leipzig für die Gerichtsamtsbezirke Leipzig I mit der Stadt Leipzig, Leipzig II, Markranstädt, Taucha und Zwenkau

2. Steuerbezirk Döbeln für die Gerichtsamtsbezirke Döbeln, Leisnig, Waldheim, Roßwein und Hainichen

3. Steuerbezirk Rochlitz für die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Penig, Burgstädt, und Mittweida mit der Stadt Mittweida

4. Steuerbezirk Borna für die Gerichtsamtsbezirke Borna mit der Stadt Borna, Pegau, Frohburg und Geithain

5. Steuerbezirk Grimma für die Gerichtsamtsbezirke Grimma, Wurzen und Colditz

6. Steuerbezirk Oschatz für die Gerichtsamtsbezirke Oschatz mit der Stadt Oschatz, Mügeln und Strehla [05]

Der Gerichtsamtsbezirk Nossen wurde nunmehr dem ersten Steuerkreis und hier dem Steuerbezirk Meißen zugeordnet.

Letzte territoriale Änderungen im zweiten Steuerkreis traten nach der Bildung der Amtsgerichte 1879 ein. So wurden 1884 Teile des Amtsgerichtsbezirks Riesa dem Steuerbezirk Oschatz zugeordnet, 1899 wurden den Steuerbezirken Borna und Grimma Teile des Amtsgerichtsbezirks Lausick zugewiesen. Seit 1903 war die Bezirkssteuereinnahme Leipzig auch für Teile des Amtsgerichtsbezirks Zwenkau zuständig.

Jeder Steuerbezirk war in sogenannte Einschätzungsdistrikte gegliedert. Diese Aufteilung diente der Schätzung und Erhebung der Einkommenssteuern.


Aufgaben

Die Bezirkssteuereinnahmen waren verantwortlich für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder. Die eingenommenen Gelder hatten sie an die Steuerhauptkasse abzuliefern, die Rentengelder an die seit 1832 bzw. 1861 bestehende Landrentenbank und Landeskulturrentenbank. [06] Die Bezirkssteuereinnehmer waren für die gesamte Rechnungslegung in den genannten Steuersachen zuständig. Sie hatten bei Dismembrationen die steuerliche Neuveranlagung festzusetzen, nahmen Gesuche um Steuerbefreiungen entgegen und erstellten diesbezügliche Gutachten. Gleichfalls setzten sie den Steuersatz für bisher steuerfreie Grundstücke, Neubauten, wiederbebaute Wüstungen und landwirtschaftlich neu genutzte Flächen fest, prüften die Quatembersteuerrechnungen der Städte und beaufsichtigten das Steuerwesen in den unmittelbaren Amtsorten und Kammergütern. Die Bezirkssteuereinnahmen zahlten außerdem Steuerzinsen und Invalidenpensionen aus, waren für die Ausgabe von Stempelpapier an lokale Steuereinnahmen zuständig und einigen war auch die Bestempelung von Spielkarten und Kalendern übertragen. Im zweiten Steuerkreis betraf das die Bezirkssteuereinnahmen in Leipzig und Rochlitz. [07]

Nach der 1865 erfolgten Auflösung der Rentämter wurden deren Aufgaben neben Bauverwaltereien und Forstrentämtern auch auf einige Bezirkssteuereinnahmen übertragen. [08] Im zweiten Steuerkreis betraf dies die Bezirkssteuereinnahmen Borna und Wurzen. Sie waren nunmehr auch verantwortlich für die Verwaltung des Intradeneinkommens und der nutzbaren Rechte des Staatsfiskus. So hatten sie z. B. die Jagdkartengelder und die Pachtzahlungen für kleinere Domanialgrundstücke und Teiche zu berechnen und einzunehmen. Außerdem waren sie allgemein für die Überwachung und den Erhalt des staatlichen Besitzes in ihrem Amtsbezirk verantwortlich.

An der Spitze der Bezirkssteuereinnahme stand der Bezirkssteuereinnehmer, seit 1859 lautete die Amtsbezeichnung Bezirkssteuerinspektor, [09] als vorgesetzte Mittelbehörde fungierte der Kreissteuerrat. Der Kreissteuerrat des zweiten Steuerkreises hatte seinen Sitz in Leipzig. Zuständiges Fachministerium war das Ministerium der Finanzen.

Der Bezirkssteuerinspektor fungierte seit 1874/78 zugleich als Vorsitzender der Einschätzungskommissionen der einzelnen Einschätzungsdistrikte in seinem Steuerbezirk. [10] Konnte er diese Funktion nicht in jedem Distrikt ausüben, wurde vom Finanzministerium ein Stellvertreter berufen. Die Kommissionen hatten jährlich die Höhe der Einkommenssteuern zu schätzen. Sie bestanden aus drei bis sechs Mitgliedern, jedes hatte einen Stellvertreter, die von den Gemeindevertretungen gewählt wurden. Die Kommissionen hatten das Recht und die Pflicht von jedem Steuerpflichtigen Auskünfte über seine Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zu verlangen. Die entsprechenden schriftlichen Deklarationen wurden geprüft und der Steuersatz berechnet bzw. bei berechtigtem Zweifel an der Deklaration geschätzt. Dem Bezirkssteuerinspektor oblag die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Einschätzungsgeschäfts. Er hatte die Vorarbeiten, z. B den Eingang der Schätzungsunterlagen und die Anlegung der Ortskataster, zu überwachen, musste die Unterlagen ordnen und die Steuerdeklarationen prüfen. Der Bezirkssteuerinspektor bzw. sein berufener Stellvertreter hatte den Sitzungen der Kommissionen beizuwohnen und außerdem alle Kommissionen regelmäßig zu Bezirkskonferenzen zusammenzurufen. [11]

Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt. Durch Verordnung vom 27. September 1919 galten alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes "über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern" vom 25. März 1920 wurden die Bezirkssteuereinnahmen und Hauptzollämter endgültig durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Finanzämter abgelöst.


Geschichte der Bezirkssteuereinnahme Borna

Die Bezirkssteuereinnahme Borna wurde 1835 eingerichtet. Im Bornaer Adressbuch von 1904 ist als ihr Amtssitz die Bahnhofstraße Nr. 52 angegeben. Carl Ludwig Fuhrmann wurde spätestens 1837 zum Bezirkssteuereinnehmer berufen. Weiteres Personal ist im Staatshandbuch von 1837 nicht aufgeführt. [12] Für 1904 sind folgende Beschäftigte angegeben: Bezirkssteuereinnehmer Ernst Hermann Bahmann, ein Sekretär, ein Assistent, vier Expedienten, zwei Hilfsarbeiter, ein Akzessist, drei Kopisten und ein Vollstreckungsbeamter. [13] Laut Staatshandbuch des Jahres 1914 arbeiteten nunmehr in der Bezirkssteuereinnahme Borna: der Bezirkssteuerinspektor Rudolf Oskar Ranft, ein Bezirkssteuersekretär, vier Büroassistenten und drei Expedienten. [14] 1865 übernahm die Bezirkssteuereinnahme auch die Aufgaben des aufgelösten Rentamtes, da in Borna weder eine Bauverwalterei noch ein Forstrentamt gebildet wurden. Der Steuerbezirk wurde 1878 in 114 Einschätzungsdistrikte gegliedert. [15] Die Bezirkssteuereinnahme Borna wurde 1920 aufgelöst, ihre Aufgaben übernahm das Finanzamt Borna.


Bezirkssteuereinnehmer / Bezirkssteuerinspektoren

Carl Ludwig Fuhrmann (1835? – 1872?)

Oskar Bruno Liebert (1873? – 1883)

Ernst Hugo Tieroff (1884 – 1891)

Ernst Hermann Bahmann (1892 – 1904)

Rudolf Oskar Ranft (1905 – 1919?)


Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Bezirkssteuereinnahme Borna gelangte das heute überlieferte Schriftgut wohl in das Finanzamt Borna. Dieses gab die Unterlagen, wie die anderen Finanzämter, wahrscheinlich um 1924 an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden ab. Ein entsprechendes Ablieferungsverzeichnis existiert leider nicht mehr. Aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden gelangten die Unterlagen im Zuge einer Bestandsbereinigung 1999 in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. Im Februar 2011 erfolgte die Verzeichnung der Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme Borna. Aufgrund des Alters der Unterlagen und der nur lückenhaften Überlieferung wurden weder Bewertung noch Kassation vorgenommen. Die Klassifikation orientiert sich am überlieferten Schriftgut aller Bezirkssteuereinnahmen.

Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben, Titel gebildet und diese wenn nötig durch Enthält-Vermerke erläutert. Neben diesen grundlegenden Verzeichnungselementen wurden auch die Registratursignaturen aufgenommen, um die frühere Bearbeitung bzw. die Zuordnung der Akte innerhalb der Registraturordnung rekonstruieren zu können.

Durch eine Schenkung wurde der Bestand der Bezirkssteuereinnahme Borna im Juni 2011 durch drei Rentenregister ergänzt. Sie befanden sich ursprünglich im 1995 aufgelösten Gemeindeamt Rüssen-Kleinstorkwitz.

Der Bestand enthält nunmehr 123 Akteneinheiten und umfasst 1,5 lfm. Die Unterlagen betreffen die Zeiträume 1848 – 1853 und 1874 – 1920.


Überlieferungsschwerpunkte

Bis auf eine Akteneinheit mit Personalbögen (Nr. 119) und drei oben erwähnte Individualrentenregister (121 – 123) beziehen sich alle überlieferten Unterlagen auf die Arbeit der Einschätzungskommissionen in den Distrikten des Steuerbezirkes Borna. Daraus ergibt sich ein sehr einseitiger und zeitlich stark begrenzter Einblick in die Tätigkeit der Bezirkssteuereinnahme.


Verweise auf korrespondierende Bestände

Sächsisches Staatsarchiv Leipzig:

20207 Finanzamt Borna

22252 Kreissteuerrat des 2. Steuerkreises



Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden:

10851 Ministerium der Finanzen



K. Heil
August 2011



[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 127.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 311.

[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1856, S. 410 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1876, S. 281 ff.; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1877, S. 144 f.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1832, S. 267 und 1861, S. 507.
[07] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 313.
[08] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84.
[09] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1859, S. 63.
[10] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 138 ff.; Mosel, Curt v. d., Handwörterbuch des sächsischen Verwaltungsrechts, Leipzig 1912, S. 188 ff.
[11] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1900, S. 781.
[12] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837, S. 244.
[13] Adressbuch von Borna, 1904 (?), S. 92.
[14] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1914, S. 177.
[15] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 286 ff.


Personal.- Landrenten.- Einkommenssteuer.
Die Bezirkssteuereinnahme Borna wurde 1835 eingerichtet. Sie war verantwortlich für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie der Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder im Steuerbezirk Borna. 1865 übernahm die Bezirkssteuereinnahme auch die Aufgaben des aufgelösten Rentamtes Borna. 1920 stellte die Bezirkssteuereinnahme die Tätigkeit ein. Ihre Aufgaben übernahm das Finanzamt Borna.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.7 Steuer- und Zollverwaltung.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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