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Beständeübersicht

Bestand

20187 Bezirkssteuereinnahme Oschatz

Datierung1894 - 1919
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,10

Geschichte der Bezirkssteuereinnahmen

Amtsbezirke

In Folge der Staatsreform 1831 begann Ende des Jahres 1833 die Umgestaltung des sächsischen Steuerwesens. Durch die "Verordnung, die Aufhebung des Ober-Steuer-Collegii und die daraus hervorgehenden Veränderungen betr." vom zweiten November 1833 wurde zum ersten Januar 1834 zunächst das Obersteuerkollegium in Dresden aufgelöst. [01] Sein Geschäftsbereich wurde vom Finanzministerium und den Kreissteuerräten der drei neu gebildeten Steuerkreise übernommen. Nach Neuordnung des Steuerwesens auf oberer und mittlerer Ebene wurden durch die "Verordnung, die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der directen Steuern betreffend" vom ersten November 1834 zum ersten Januar 1835 die Bezirkssteuereinnahmen eingerichtet. [02] Gleichzeitig wurden die Kreis- und Amtssteuereinnahmen, die Stiftssteuereinnahme Wurzen und die Kammergutssteuereinnahme Pillnitz aufgelöst. Es entstanden insgesamt 22 Steuereinnahmen, von denen je sieben bzw. acht den oben erwähnten drei Steuerkreisen zugewiesen wurden. Die territoriale Einteilung sah folgendermaßen aus:


1. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Dresden für die Ämter Dresden mit der Stadt Dresden

II. Bezirkssteuereinnahme in Meißen für die Ämter Meißen

III. Bezirkssteuereinnahme in Hain für die Ämter Hain und Moritzburg

IV. Bezirkssteuereinnahme in Radeberg für die Ämter Radeberg, Stolpen und Laußnitz

V. Bezirkssteuereinnahme in Pirna für das Amt Pirna

VI. Bezirkssteuereinnahme in Freiberg für die Ämter Freiberg und Frauenstein

VII. Bezirkssteuereinnahme in Dippoldiswalde für die Ämter Dippoldiswalde, Grillenburg, und Altenberg

VIII. Bezirkssteuereinnahme in Hohnstein für die Ämter Hohnstein mit Lohmen


2. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Leipzig für das Kreisamt und die Stadt Leipzig

II. Bezirkssteuereinnahme in Borna für die Ämter Borna und Pegau

III. Bezirkssteuereinnahme in Oschatz für das Amt Oschatz und Amt und Stift Wurzen

IV. Bezirkssteuereinnahme in Rochlitz für die Ämter Rochlitz und Colditz und die Schönburgischen Lehnsherrschaften

V. Bezirkssteuereinnahme in Nossen für das Amt Nossen

VI. Bezirkssteuereinnahme in Grimma für die Ämter Grimma und Mutzschen

VII. Bezirkssteuereinnahme in Leisnig für die Ämter Leisnig und Mügeln


3. Steuerkreis


I. Bezirkssteuereinnahme in Plauen für die Ämter Plauen, Voigtsberg und Pausa

II. Bezirkssteuereinnahme in Zwickau für die Ämter Zwickau mit Werdau und die Schönburgischen Rezessherrschaften sowie die Herrschaft Solms-Wildenfels

III. Bezirkssteuereinnahme in Chemnitz für die Ämter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und Stollberg

IV. Bezirkssteuereinnahme in Zöblitz für die Ämter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein

V. Bezirkssteuereinnahme in Augustusburg für das Amt Augustusburg

VI. Bezirkssteuereinnahme in Schwarzenberg für die Ämter Schwarzenberg und Grünhain

VII. Bezirkssteuereinnahme in Schneeberg für die Ämter Wiesenburg und Eibenstock


Im Folgenden werden nur die territorialen Änderungen innerhalb des zweiten Steuerkreises thematisiert.

1841 wurde innerhalb des zweiten Steuerkreises ein achter Steuerbezirk mit Sitz in Wurzen gebildet. Die Neuorganisation der Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Zuge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 machte eine Anpassung der Steuerbezirke an die Gerichtsamtsbezirke notwendig. [03] Diese erfolgte mit Beginn des Jahres 1857. [04] Im zweiten Steuerkreis bestand nunmehr folgende Gliederung:


1. Steuerbezirk Leipzig für die Gerichtsamtsbezirke Leipzig I mit der Stadt Leipzig, Leipzig II, Markranstädt, Taucha und Rötha

2. Steuerbezirk Borna für die Gerichtsamtsbezirke Borna mit der Stadt Borna, Pegau, Frohburg und Zwenkau

3. Steuerbezirk Wurzen für den Gerichtsamtsbezirk Wurzen

4. Steuerbezirk Grimma für die Gerichtsamtsbezirke Grimma, Wermsdorf, Brandis und Lausick

5. Steuerbezirk Leisnig für die Gerichtsamtsbezirke Leisnig, Döbeln, Mügeln und Hartha

6. Steuerbezirk Rochlitz für die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz mit der Stadt Rochlitz, Colditz, Geringswalde, Geithain, Penig, Burgstädt, Waldheim, Mittweida mit der Stadt Mittweida

7. Steuerbezirk Oschatz für die Gerichtsamtsbezirke Oschatz mit der Stadt Oschatz und Strehla

8. Steuerbezirk Nossen für die Gerichtsamtsbezirke Nossen, Roßwein und Hainichen


1860 bestanden nur noch sieben Steuerbezirke, der Steuerbezirk Oschatz wurde in den Steuerbezirk Wurzen integriert. Zum 1. August 1876 wurde die Zahl der Steuerbezirke im Zuge der Anpassung an die Amtsbezirke der 1874 gebildeten Amtshauptmannschaften auf sechs reduziert und die territorialen Zuständigkeiten geändert:


1. Steuerbezirk Leipzig für die Gerichtsamtsbezirke Leipzig I mit der Stadt Leipzig, Leipzig II, Markranstädt, Taucha und Zwenkau

2. Steuerbezirk Döbeln für die Gerichtsamtsbezirke Döbeln, Leisnig, Waldheim, Roßwein und Hainichen

3. Steuerbezirk Rochlitz für die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Penig, Burgstädt, und Mittweida mit der Stadt Mittweida

4. Steuerbezirk Borna für die Gerichtsamtsbezirke Borna mit der Stadt Borna, Pegau, Frohburg und Geithain

5. Steuerbezirk Grimma für die Gerichtsamtsbezirke Grimma, Wurzen und Colditz

6. Steuerbezirk Oschatz für die Gerichtsamtsbezirke Oschatz mit der Stadt Oschatz, Mügeln und Strehla [05]

Der Gerichtsamtsbezirk Nossen wurde nunmehr dem ersten Steuerkreis und hier dem Steuerbezirk Meißen zugeordnet.

Letzte territoriale Änderungen im zweiten Steuerkreis traten nach der Bildung der Amtsgerichte 1879 ein. So wurden 1884 Teile des Amtsgerichtsbezirks Riesa dem Steuerbezirk Oschatz zugeordnet, 1899 wurden den Steuerbezirken Borna und Grimma Teile des Amtsgerichtsbezirks Lausick zugewiesen. Seit 1903 war die Bezirkssteuereinnahme Leipzig auch für Teile des Amtsgerichtsbezirks Zwenkau zuständig.

Jeder Steuerbezirk war in sogenannte Einschätzungsdistrikte gegliedert. Diese Aufteilung diente der Schätzung und Erhebung der Einkommenssteuern.


Aufgaben

Die Bezirkssteuereinnahmen waren verantwortlich für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder. Die eingenommenen Gelder hatten sie an die Steuerhauptkasse abzuliefern, die Rentengelder an die seit 1832 bzw. 1861 bestehende Landrentenbank und Landeskulturrentenbank. [06] Die Bezirkssteuereinnehmer waren für die gesamte Rechnungslegung in den genannten Steuersachen zuständig. Sie hatten bei Dismembrationen die steuerliche Neuveranlagung festzusetzen, nahmen Gesuche um Steuerbefreiungen entgegen und erstellten diesbezügliche Gutachten. Gleichfalls setzten sie den Steuersatz für bisher steuerfreie Grundstücke, Neubauten, wiederbebaute Wüstungen und landwirtschaftlich neu genutzte Flächen fest, prüften die Quatembersteuerrechnungen der Städte und beaufsichtigten das Steuerwesen in den unmittelbaren Amtsorten und Kammergütern. Die Bezirkssteuereinnahmen zahlten außerdem Steuerzinsen und Invalidenpensionen aus, waren für die Ausgabe von Stempelpapier an lokale Steuereinnahmen zuständig und einigen war auch die Bestempelung von Spielkarten und Kalendern übertragen. Im zweiten Steuerkreis betraf das die Bezirkssteuereinnahmen in Leipzig und Rochlitz. [07]

Nach der 1865 erfolgten Auflösung der Rentämter wurden deren Aufgaben neben Bauverwaltereien und Forstrentämtern auch auf einige Bezirkssteuereinnahmen übertragen. [08] Im zweiten Steuerkreis betraf dies die Bezirkssteuereinnahmen Borna und Wurzen. Sie waren nunmehr auch verantwortlich für die Verwaltung des Intradeneinkommens und der nutzbaren Rechte des Staatsfiskus. So hatten sie z. B. die Jagdkartengelder und die Pachtzahlungen für kleinere Domanialgrundstücke und Teiche zu berechnen und einzunehmen. Außerdem waren sie allgemein für die Überwachung und den Erhalt des staatlichen Besitzes in ihrem Amtsbezirk verantwortlich.

An der Spitze der Bezirkssteuereinnahme stand der Bezirkssteuereinnehmer, seit 1859 lautete die Amtsbezeichnung Bezirkssteuerinspektor, [09] als vorgesetzte Mittelbehörde fungierte der Kreissteuerrat. Der Kreissteuerrat des zweiten Steuerkreises hatte seinen Sitz in Leipzig. Zuständiges Fachministerium war das Ministerium der Finanzen.

Der Bezirkssteuerinspektor fungierte seit 1874/78 zugleich als Vorsitzender der Einschätzungskommissionen der einzelnen Einschätzungsdistrikte in seinem Steuerbezirk. [10] Konnte er diese Funktion nicht in jedem Distrikt ausüben, wurde vom Finanzministerium ein Stellvertreter berufen. Die Kommissionen hatten jährlich die Höhe der Einkommenssteuern zu schätzen. Sie bestanden aus drei bis sechs Mitgliedern, jedes hatte einen Stellvertreter, die von den Gemeindevertretungen gewählt wurden. Die Kommissionen hatten das Recht und die Pflicht von jedem Steuerpflichtigen Auskünfte über seine Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zu verlangen. Die entsprechenden schriftlichen Deklarationen wurden geprüft und der Steuersatz berechnet bzw. bei berechtigtem Zweifel an der Deklaration geschätzt. Dem Bezirkssteuerinspektor oblag die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Einschätzungsgeschäfts. Er hatte die Vorarbeiten, z. B den Eingang der Schätzungsunterlagen und die Anlegung der Ortskataster, zu überwachen, musste die Unterlagen ordnen und die Steuerdeklarationen prüfen. Der Bezirkssteuerinspektor bzw. sein berufener Stellvertreter hatte den Sitzungen der Kommissionen beizuwohnen und außerdem alle Kommissionen regelmäßig zu Bezirkskonferenzen zusammenzurufen. [11]

Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt. Durch Verordnung vom 27. September 1919 galten alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes "über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern" vom 25. März 1920 wurden die Bezirkssteuereinnahmen und Hauptzollämter endgültig durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Finanzämter abgelöst.


Geschichte der Bezirkssteuereinnahme Oschatz

Die Bezirkssteuereinnahme Oschatz wurde 1835 eingerichtet. Ihr Amtssitz befand sich um 1900 am Neumarkt. Carl Christian Friedrich Jäger wurde 1835 zum Bezirkssteuereinnehmer berufen. Leider gibt es zum Personal der Bezirkssteuereinnahme aus dieser Zeit keine Angaben. Bereits 1841 musste die Bezirkssteuereinnahme Oschatz die Zuständigkeit für das Gebiet des Amtes und Stiftes Wurzen an die neugebildete Bezirkssteuereinnahme Wurzen abtreten. [12] 1860 wurden die noch verbliebenen Gerichtsamtsbezirke Oschatz und Strehla ebenfalls der Bezirkssteuereinnahme Wurzen zugeordnet und die Bezirksteuereinnahme Oschatz aufgelöst. [13] 1876 wurde sie jedoch in Folge der "Verordnung die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke" wiederbelebt. [14] Nunmehr gehörten die Gerichtsamtsbezirke Oschatz mit der Stadt Oschatz, Mügeln und Strehla in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Oschatz. [15] Karl August Badstübner wurde zum Bezirkssteuerinspektor berufen. Im Staatshandbuch 1880/81 ist außer Badstübner noch ein Büroassistent angegeben. [16] Die Zahl der Beschäftigten stieg in den nachfolgenden Jahren an. 1914 arbeiteten der Bezirkssteuerinspektor Hermann Gaudlitz, ein Bezirkssteuersekretär, zwei Büroassistenten und zwei Expedienten für die Bezirkssteuereinnahme. [17] Der Steuerbezirk Oschatz wurde 1878 in 81 Einschätzungsdistrikte gegliedert. [18] 1920 wurde die Bezirkssteuereinnahme aufgelöst, ihre Aufgaben übernahm das Finanzamt Oschatz.


Bezirkssteuereinnehmer / Bezirkssteuerinspektoren


Carl Christian Friedrich Jäger (1835? – 1840)

Christian August Bormann (1841 – 1859)

Karl August Badstübner (1876 – 1883)

Dr. Karl Paul Martin Werner (1884 – 1885)

Hermann Gaudlitz (1886 – 1920?)



Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Bezirkssteuereinnahme Oschatz gelangte deren Schriftgut wohl in das Finanzamt Oschatz. Dieses gab laut Ablieferungsverzeichnis 1928 nur zwei Akten an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden ab, der Verbleib weiterer Unterlagen ist ungeklärt. Lediglich ein Personalbogen aus unbekannter Quelle wurde dem Bestand in Dresden hinzugefügt. Aus dem Hauptstaatsarchiv gelangten die Unterlagen im Zuge einer Bestandsbereinigung 1999 in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. 2001 erfolgte eine Zugangsrevision. Im März 2011 erfolgte die Verzeichnung der Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme Oschatz. Aufgrund des Alters der Unterlagen und der nur lückenhaften Überlieferung wurden weder Bewertung noch Kassation vorgenommen. Die Klassifikation orientiert sich am überlieferten Schriftgut.

Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben und Titel gebildet. Neben diesen grundlegenden Verzeichnungselementen wurden auch die Registratursignaturen aufgenommen, um die frühere Bearbeitung bzw. die Zuordnung der Akte innerhalb der Registraturordnung rekonstruieren zu können.

Der Bestand enthält 3 Akteneinheiten und umfasst 0,1 lfm. Die Unterlagen betreffen den Zeitraum 1894 – 1919.


Überlieferungsschwerpunkte

Aufgrund des geringen Bestandsumfangs ist kein Überlieferungsschwerpunkt festlegbar.


Verweise auf korrespondierende Bestände


Sächsisches Staatsarchiv Leipzig:

21847 Finanzamt Oschatz

22252 Kreissteuerrat des 2. Steuerkreises


Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden:

10851 Ministerium der Finanzen





K. Heil
September 2011




[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 127.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 311.

[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1856, S. 410 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1876, S. 281 ff.; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1877, S. 144 f.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1832, S. 267 und 1861, S. 507.
[07] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 313.
[08] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84.
[09] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1859, S. 63.
[10] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 138 ff.; Mosel, Curt v. d., Handwörterbuch des sächsischen Verwaltungsrechts, Leipzig 1912, S. 188 ff.
[11] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1900, S. 781.
[12] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1841, S. 136.
[13] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1860, S. 197.
[14] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1876, S. 281 ff.
[15] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1876, S. 281 ff.; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1877, S. 144 f.
[16] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1880 und 1881, S. 123.
[17] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1914, S. 177.
[18] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 297 ff.


Personal.- Steuerforderungen.- Einschätzungskommission.
Die Bezirkssteuereinnahme Oschatz wurde 1835 gebildet. Sie war verantwortlich für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie der Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder im Steuerbezirk Oschatz. 1860 wurde die Bezirkssteuereinnahme Oschatz aufgelöst, 1876 jedoch erneut eingerichtet. 1920 beendete sie endgültig die Tätigkeit, ihre Aufgaben übernahm das Finanzamt Oschatz.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.7 Steuer- und Zollverwaltung.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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