Beständeübersicht
Bestand
Geschichte der Bezirksschulämter
Die Verfassungsreform von 1831 leitete auch im Schulwesen des Königreichs Sachsen zahlreiche Veränderungen ein. Am 1. Dezember 1831 löste das neu gebildete Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts das Oberkonsistorium als oberste Behörde für das Schulwesen ab. In den vier Kreisdirektionen (Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen) als Mittelbehörden trugen die zuständigen Abteilungsleiter die Dienstbezeichnung "Geheime Kirchen- und Schulräte".[01] Auf lokaler Ebene waren weiterhin für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Ämter, Städte, Rittergutsbesitzer als Patronatsherrn oder Superintendenten zuständig, die gemeinsam als "Kirchen- und Schulinspektionen" fungierten.
Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 entstanden die Gerichtsämter als untere staatliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeit auch die "weltliche Koinspektion in Schulsachen" fiel.[02] Aus der Kirchen- und Schulinspektion schied der Patron aus, der Superintendent verblieb in ihr bis 1874.
Im Rahmen der Verwaltungsreform von 1874 wurde auch das Schulwesen umstrukturiert. Am 15. Oktober 1874 trat das Gesetz vom 26. April 1873 über das Volksschulwesen mit der Ausführungsverordnung von 1874 in Kraft.[03] Danach wurde das Schulwesen in Sachsen dreistufig gegliedert, eine Mittelbehörde (wie bei den Behörden der inneren Verwaltung) war nicht vorgesehen. Als Zentrale fungierte das Kultus-Ministerium, es folgten 25 Schulaufsichtsbezirke, die im Wesentlichen den Amtshauptmannschaften und drei kreisfreien Städten entsprachen, sowie die örtlichen Schulvorstände. Die Kreishauptmannschaft Leipzig teilte sich in die Schulinspektionsbezirke Leipzig I (Stadt), Leipzig II (Land), Borna, Grimma, Döbeln und Rochlitz. Neu gegründet wurde 1876 die Bezirksschulinspektion Oschatz (bisher in Döbeln integriert). Die Bezirksschulinspektionen waren dem Ministerium direkt unterstellt und setzten sich zusammen aus dem Bezirksschulinspektor und dem Amtshauptmann bzw. dem Stadtrat als Verwaltungsbeamten. Der Bezirksschulinspektor hatte die Aufsicht über das "innere Schulwesen", die Volksschulen, die Privatunterrichtsanstalten und Privatlehrer. Er war ab 1875 zu einem jährlichen Bericht über seinen Schulbezirk verpflichtet. Der Amtshauptmann (bzw. der Bürgermeister der kreisfreien Städte) war verantwortlich für die sogenannte äußere Schulaufsicht wie Eigentumsverhältnisse, Grundstücke, Kirchschullehen u. a.[04]
Bezirksschulinspektion und Bezirksschulinspektor wurden 1919 in Bezirksschulamt und Bezirksschulrat umbenannt.[05] Zusätzlich wurde ihm ein Bezirkslehrerausschuss zur Beratung und Mitwirkung bei allgemeinen Angelegenheiten der Schulverwaltung zur Seite gestellt. Er setzte sich aus zwei Schulleitern und fünf Volksschullehrern zusammen.
Im Jahr 1932 wurden Gewerbeschulräte eingesetzt, die anstelle der Bezirksschulräte die Aufsicht über die beruflichen Schulen ausübten.[06] Das aus dem Gewerbeschulrat und der Verwaltungsbehörde gebildete Bezirksschulamt erhielt die Bezeichnung "Bezirksschulamt B". Das für die Volksschulen zuständige Bezirksschulamt wurde "Bezirksschulamt V" genannt.
Mit der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946 trug die Landesverwaltung Sachsen die Aufsicht über das Schulwesen. Die Abgrenzungen der Schulaufsichtsbezirke entsprachen denen der Stadt- und Landkreise. Verantwortlich waren weiterhin Bezirksschulämter, die sich aus dem Bezirksschulrat und dem Landrat bzw. Oberbürgermeister zusammensetzten. Im April desselben Jahres wurden die Bezeichnungen Bezirksschulamt und Bezirksschulrat durch Kreisschulamt und Kreisschulrat ersetzt.[07]Bezirksschulamt Rochlitz
Die Bezirksschulinspektion Rochlitz (ab 1919 Bezirksschulamt Rochlitz) war ab 1874 für die Schulaufsicht im Territorium der Amtshauptmannschaft Rochlitz (ehemalige Gerichtsamtsbezirke Burgstädt, Mittweida, Penig und Rochlitz sowie Teile der Gerichtsamtsbezirke Frohburg und Geringswalde) zuständig. Die Amtshauptmannschaft Rochlitz hatte ihren Sitz in der Leipziger Straße 11 – 13.[08] Nachfolgebehörde des Bezirksschulamts Rochlitz wurde ab 1946 das Kreisschulamt Rochlitz.
Bezirksschulinspektoren/Bezirksschulräte Rochlitz: [09]Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand befindet sich seit ca. 1960 im Staatsarchiv Leipzig. Er war ursprünglich mit einer Findkartei, seit 1990 durch ein maschinenschriftliches Findbuch, unter der Bezeichnung "Bezirksschulrat Rochlitz" mit einem zeitlichen Umfang von 1850 bis 1946 erschlossen. Das Findbuch enthielt meist ordnungsabhängig ca. 1100 Akteneinheiten.
Die Verzeichnungseinheiten sind 2010 im Rahmen der Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert worden. Dabei sind die Daten im Staatsarchiv begrenzt redaktionell bearbeitet worden. Eine Überprüfung anhand der Akten konnte dabei nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben und unklaren Aktentiteln, vorgenommen werden. Eine Reihe von Akteneinheiten müsste noch auf ihre Provenienz überprüft werden. Dies konnte im Rahmen der Retrokonversion nur punktuell geleistet werden. Die Angaben über andere Archivaliengattungen in den Darin-Vermerken sind ebenfalls nicht vollständig. Neu erarbeitet wurde im Zuge der Übertragung in die Archiv-Datenbank ein Ortsregister.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1990 wider. Die Akten sind in den Gliederungspunkten chronologisch bzw. alphabetisch (Ortsakten) gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Die zeitliche Überlieferung umfasst ausgewogen den gesamten Zeitraum des Bestehens der Behörde (1874 bis 1945). Der Bestand enthält auch Vorprovenienzen (Superintendenturen, Gerichtsämter) und reicht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurück.
Reichhaltig sind Akten zum Schulwesen in den einzelnen Orten der Amtshauptmannschaft überliefert, z. B. Schulordnungen, Stellenbesetzungen, Schulgrundstücke und Schulbauten. Die Überlieferung zu Privat- und Hausschulen ist vergleichsweise umfangreich und enthält Akten zu den Familien von Schönburg und von Einsiedel.
Hinweise für die Benutzung
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:
20030 Amtshauptmannschaft Rochlitz
20188 Bezirksschulamt Borna
20189 Bezirksschulamt Döbeln
20190 Bezirksschulamt Grimma
20191 Bezirksschulamt Leipzig II
M. Worrich/B. Richter
Juni 2010
[01] Schmidt, Roland: Geschichte des Sächsischen Schulwesens 1600-1918. Dresden 2008, S. 82 und 124.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[03] Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350.- Ausführungsverordnung zum Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, vom 25. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155.
[04] Kobuch, Agatha: Die Sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen. In: Archivmitteilungen, 3/1965, S. 103.
[05] Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen 1919, S. 171.
[06] Verordnung über die Beaufsichtigung der beruflichen Schulen vom 6. Juni 1932. In: Sächsisches Gesetzblatt vom 9. Juni 1932, S. 111.
[07] Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946. In: Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, vom 28. Mai 1946, S. 182.
[08] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1927, S. 103.
[09] Vgl. StA-L, 20192 Bezirksschulamt Rochlitz, Nr. 470 und Staatshandbücher.
20192 Bezirksschulamt Rochlitz
Datierung | 1775 - 1947 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 15,85 |
Geschichte der Bezirksschulämter
Die Verfassungsreform von 1831 leitete auch im Schulwesen des Königreichs Sachsen zahlreiche Veränderungen ein. Am 1. Dezember 1831 löste das neu gebildete Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts das Oberkonsistorium als oberste Behörde für das Schulwesen ab. In den vier Kreisdirektionen (Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen) als Mittelbehörden trugen die zuständigen Abteilungsleiter die Dienstbezeichnung "Geheime Kirchen- und Schulräte".[01] Auf lokaler Ebene waren weiterhin für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Ämter, Städte, Rittergutsbesitzer als Patronatsherrn oder Superintendenten zuständig, die gemeinsam als "Kirchen- und Schulinspektionen" fungierten.
Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 entstanden die Gerichtsämter als untere staatliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeit auch die "weltliche Koinspektion in Schulsachen" fiel.[02] Aus der Kirchen- und Schulinspektion schied der Patron aus, der Superintendent verblieb in ihr bis 1874.
Im Rahmen der Verwaltungsreform von 1874 wurde auch das Schulwesen umstrukturiert. Am 15. Oktober 1874 trat das Gesetz vom 26. April 1873 über das Volksschulwesen mit der Ausführungsverordnung von 1874 in Kraft.[03] Danach wurde das Schulwesen in Sachsen dreistufig gegliedert, eine Mittelbehörde (wie bei den Behörden der inneren Verwaltung) war nicht vorgesehen. Als Zentrale fungierte das Kultus-Ministerium, es folgten 25 Schulaufsichtsbezirke, die im Wesentlichen den Amtshauptmannschaften und drei kreisfreien Städten entsprachen, sowie die örtlichen Schulvorstände. Die Kreishauptmannschaft Leipzig teilte sich in die Schulinspektionsbezirke Leipzig I (Stadt), Leipzig II (Land), Borna, Grimma, Döbeln und Rochlitz. Neu gegründet wurde 1876 die Bezirksschulinspektion Oschatz (bisher in Döbeln integriert). Die Bezirksschulinspektionen waren dem Ministerium direkt unterstellt und setzten sich zusammen aus dem Bezirksschulinspektor und dem Amtshauptmann bzw. dem Stadtrat als Verwaltungsbeamten. Der Bezirksschulinspektor hatte die Aufsicht über das "innere Schulwesen", die Volksschulen, die Privatunterrichtsanstalten und Privatlehrer. Er war ab 1875 zu einem jährlichen Bericht über seinen Schulbezirk verpflichtet. Der Amtshauptmann (bzw. der Bürgermeister der kreisfreien Städte) war verantwortlich für die sogenannte äußere Schulaufsicht wie Eigentumsverhältnisse, Grundstücke, Kirchschullehen u. a.[04]
Bezirksschulinspektion und Bezirksschulinspektor wurden 1919 in Bezirksschulamt und Bezirksschulrat umbenannt.[05] Zusätzlich wurde ihm ein Bezirkslehrerausschuss zur Beratung und Mitwirkung bei allgemeinen Angelegenheiten der Schulverwaltung zur Seite gestellt. Er setzte sich aus zwei Schulleitern und fünf Volksschullehrern zusammen.
Im Jahr 1932 wurden Gewerbeschulräte eingesetzt, die anstelle der Bezirksschulräte die Aufsicht über die beruflichen Schulen ausübten.[06] Das aus dem Gewerbeschulrat und der Verwaltungsbehörde gebildete Bezirksschulamt erhielt die Bezeichnung "Bezirksschulamt B". Das für die Volksschulen zuständige Bezirksschulamt wurde "Bezirksschulamt V" genannt.
Mit der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946 trug die Landesverwaltung Sachsen die Aufsicht über das Schulwesen. Die Abgrenzungen der Schulaufsichtsbezirke entsprachen denen der Stadt- und Landkreise. Verantwortlich waren weiterhin Bezirksschulämter, die sich aus dem Bezirksschulrat und dem Landrat bzw. Oberbürgermeister zusammensetzten. Im April desselben Jahres wurden die Bezeichnungen Bezirksschulamt und Bezirksschulrat durch Kreisschulamt und Kreisschulrat ersetzt.[07]Bezirksschulamt Rochlitz
Die Bezirksschulinspektion Rochlitz (ab 1919 Bezirksschulamt Rochlitz) war ab 1874 für die Schulaufsicht im Territorium der Amtshauptmannschaft Rochlitz (ehemalige Gerichtsamtsbezirke Burgstädt, Mittweida, Penig und Rochlitz sowie Teile der Gerichtsamtsbezirke Frohburg und Geringswalde) zuständig. Die Amtshauptmannschaft Rochlitz hatte ihren Sitz in der Leipziger Straße 11 – 13.[08] Nachfolgebehörde des Bezirksschulamts Rochlitz wurde ab 1946 das Kreisschulamt Rochlitz.
Bezirksschulinspektoren/Bezirksschulräte Rochlitz: [09]Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand befindet sich seit ca. 1960 im Staatsarchiv Leipzig. Er war ursprünglich mit einer Findkartei, seit 1990 durch ein maschinenschriftliches Findbuch, unter der Bezeichnung "Bezirksschulrat Rochlitz" mit einem zeitlichen Umfang von 1850 bis 1946 erschlossen. Das Findbuch enthielt meist ordnungsabhängig ca. 1100 Akteneinheiten.
Die Verzeichnungseinheiten sind 2010 im Rahmen der Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert worden. Dabei sind die Daten im Staatsarchiv begrenzt redaktionell bearbeitet worden. Eine Überprüfung anhand der Akten konnte dabei nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben und unklaren Aktentiteln, vorgenommen werden. Eine Reihe von Akteneinheiten müsste noch auf ihre Provenienz überprüft werden. Dies konnte im Rahmen der Retrokonversion nur punktuell geleistet werden. Die Angaben über andere Archivaliengattungen in den Darin-Vermerken sind ebenfalls nicht vollständig. Neu erarbeitet wurde im Zuge der Übertragung in die Archiv-Datenbank ein Ortsregister.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1990 wider. Die Akten sind in den Gliederungspunkten chronologisch bzw. alphabetisch (Ortsakten) gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Die zeitliche Überlieferung umfasst ausgewogen den gesamten Zeitraum des Bestehens der Behörde (1874 bis 1945). Der Bestand enthält auch Vorprovenienzen (Superintendenturen, Gerichtsämter) und reicht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurück.
Reichhaltig sind Akten zum Schulwesen in den einzelnen Orten der Amtshauptmannschaft überliefert, z. B. Schulordnungen, Stellenbesetzungen, Schulgrundstücke und Schulbauten. Die Überlieferung zu Privat- und Hausschulen ist vergleichsweise umfangreich und enthält Akten zu den Familien von Schönburg und von Einsiedel.
Hinweise für die Benutzung
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:
20030 Amtshauptmannschaft Rochlitz
20188 Bezirksschulamt Borna
20189 Bezirksschulamt Döbeln
20190 Bezirksschulamt Grimma
20191 Bezirksschulamt Leipzig II
M. Worrich/B. Richter
Juni 2010
[01] Schmidt, Roland: Geschichte des Sächsischen Schulwesens 1600-1918. Dresden 2008, S. 82 und 124.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[03] Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350.- Ausführungsverordnung zum Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, vom 25. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155.
[04] Kobuch, Agatha: Die Sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen. In: Archivmitteilungen, 3/1965, S. 103.
[05] Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen 1919, S. 171.
[06] Verordnung über die Beaufsichtigung der beruflichen Schulen vom 6. Juni 1932. In: Sächsisches Gesetzblatt vom 9. Juni 1932, S. 111.
[07] Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946. In: Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, vom 28. Mai 1946, S. 182.
[08] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1927, S. 103.
[09] Vgl. StA-L, 20192 Bezirksschulamt Rochlitz, Nr. 470 und Staatshandbücher.
Organisation des Schulwesens.- Schulbezirke.- Berufs- und Gewerbeschulen.- Fortbildungsschulen.- Privat- und Hausschulen.- Sonntagsschulen.- Innerer Schulbetrieb.- Personal.- Grundstücke und Gebäude.- Kirchenangelegenheiten.- Gesundheitswesen, Wohlfahrt.- Finanzen und Vermögen.- Stiftungen.- Vereine und Verbände.
Angaben siehe 2.3.6.2 Bezirksschulämter.
- 2010 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5