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Beständeübersicht

Bestand

20224 Arbeitsamt Grimma

Datierung1945 - 1951
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,20


Geschichte des Registraturbildners

Die Organisation der Arbeitsvermittlung begann in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg als 1922 auf Grundlage des Arbeitsnachweisgesetzes reichsweit Arbeitsämter eingerichtet wurden. Diese bestanden nach dem Zweiten Weltkrieg als selbständige Dienststellen der neu entstandenen Selbstverwaltungsorgane in der Verantwortung für bestimmte Territorien weiter.
Die Instandsetzung der vom Krieg zerstörten Wirtschaft und der beginnende Neuaufbau stellten zunehmende Anforderungen an die Vermittlung der vorhandenen Arbeitskräfte. Zugleich galt es, Umsiedlern und heimkehrenden ehemaligen Wehrmachtsangehörigen Arbeitsstellen zu vermitteln.

Durch Befehle des Alliierten Kontrollrates sowie der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland SMAD wurde die Tätigkeit der Arbeitsämter in den Anfangsjahren des Neubeginns unterstützt. In Sachsen unterstanden die Arbeitsämter dem Landesarbeitsamt Sachsen in Dresden.

Mit Wirkung vom 01.01.1946 übernahmen die Arbeitsämter die Aufgaben der Arbeitsinspektion. In allen Arbeitsämtern des Landes Sachsen wurden selbstständige, dem Leiter der Ämter direkt unterstellte Abteilungen V – Arbeitsinspektion – gebildet. Damit hörte die Existenz der bis dahin bestehenden selbständigen Gewerbeaufsichtsämter auf.

Die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12.07.1951 setzte den Schlusspunkt unter die Existenz der Arbeitsämter.

Die Zuständigkeit des Arbeitsamtes Grimma erstreckte sich auf den Landkreis Grimma sowie den Stadtkreis Wurzen. Nebenstellen gab es in Wurzen, Beucha und Colditz, zeitweise auch in Brandis und Nerchau.
Teile des Landkreises Grimma waren von April bis Juli 1945 von amerikanischen Truppen besetzt. Die vereinigte Mulde bildete damals die Demarkationslinie zwischen der sowjetischen und der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland. In dieser Zeit bestanden auf dem Territorium des Landkreises Grimma zeitweilig zwei voneinander unabhängige Kreisverwaltungen mit zwei relativ selbständigen Arbeitsämtern. Die Auflösung des 1945 geschaffenen Landratsamtes Wurzen zog sich bis zum Frühjahr 1946 hin


Überlieferungsschwerpunkte

Der vom Umfang her sehr kleine Bestand 20224 Arbeitsamt Grimma enthält mit Ausnahme von zwei nicht eindeutig zu bestimmenden Akten ausschließlich Unterlagen der Nebenstelle Wurzen. Die Überlieferung umfasst im Wesentlichen Verfügungen, so z. B. eine Sammlung von Verfügungen und Richtlinien zur Tätigkeit der Arbeitsämter in den Jahren 1946/1947, sowie den Schriftwechsel des Arbeitsamtes mit Betrieben zu einigen wenigen Sachbetreffen.
Das Archivgut gibt u. a. einen Einblick in Maßnahmen der Lenkung von Arbeitskräften für volkswirtschaftlich wichtige Bereiche, so für den Talsperrenbau Sosa und Cranzahl, den Steinkohlen- und Uranerzbergbau, die Eisen-, Stahl- und Werftindustrie.
Das zum Bestand gehörende Schriftgut ist in den 1960er Jahren aus anderen Beständen ausgesondert worden


Hinweise für die Benutzung

Eine Akte unterliegt personenbezogenen Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes (Nr. 2). Die Vorlage dieser Akte ist deshalb nur mit Schutzfristenverkürzung möglich.

Die Ausgabe im Findbuch erfolgt innerhalb der Gliederungspunkte chronologisch.


Verweise auf korrespondierende Bestände

Für weitere Recherchen befinden sich im Staatsarchiv Leipzig folgende ergänzende Bestände:

20223 Arbeitsamt Döbeln
20225 Arbeitsamt Leipzig
20233 Kreistag / Kreisrat Grimma
22214 Arbeitsamt Mittweida

Im Hauptstaatsarchiv Dresden befindet sich außerdem der einzubeziehende Bestand:

11391 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge

Ergänzend kann im Bundearchiv folgender Bestand genutzt werden:

DQ 2 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung


Literaturhinweise

Arbeitsnachweisgesetz vom 22.07.1922 (Reichsgesetzblatt 1922, S. 657ff)

Befehl Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates vom 17.01.1946

Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrates vom 12.01.1946

SMAD-Befehle Nr. 153 vom 29.11.1945, Nr. 140 vom 10.05.1946, Nr. 253 vom 17.06.1946, Nr. 254 vom 20.08.1946 und Nr. 201 vom 16.08.1947

Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und über Lenkung der Arbeitskräfte vom 12.07.1951 (Gesetzblatt der DDR 1951, S. 687ff)



Strobach, G. und Jäger, V. (1991/1992)

Etzold, D. (2016)
Leitung.- Arbeitskräfteeinsatz.- Berufsausbildung.
Der Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamts Grimma erstreckte sich auf den Landkreis Grimma sowie den Stadtkreis Wurzen. Nebenstellen gab es in Beucha, Colditz und Wurzen, zeitweise auch in Brandis und Nerchau.
Weiter Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
  • 1992; 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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