Beständeübersicht
Bestand
20301 Arbeiter- und Bauerninspektion der DDR, Bezirk Leipzig
Datierung | 1962 - 1990 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 24,32 |
Zur Geschichte der Arbeiter-und-Bauerninspektion der DDR, Bezirk Leipzig
Durch den gemeinsamen Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates der DDR vom 13. Mai 1963 wurde die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) der DDR am 15. Mai 1963 gebildet. Gleichzeitig stellte die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle als Vorgängereinrichtung ihre Tätigkeit ein und wurde aufgelöst. [01]
An der Spitze stand das Komitee der ABI der DDR als Organ des ZK der SED und des Ministerrates der DDR. Beim Komitee bestanden ehrenamtliche Zweiginspektionen entsprechend der Struktur der Volkswirtschaft. Der Vorsitzende des Komitees war Minister und Mitglied des Ministerrates. Als staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan bestand die Aufgabe der ABI darin, die Einhaltung von Gesetzen, Beschlüssen und volkswirtschaftlichen Planvorgaben zu organisieren und zu überwachen. Dabei standen die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung im Mittelpunkt. Hauptanliegen war es, die staatlichen Leiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, zur Veränderungen von Unzulänglichkeiten beizutragen sowie Schäden zu verhindern. Zur Durchführung dieser Aufgaben waren der ABI umfassende Rechte und Vollmachten übertragen, bei deren Anwendung die erzieherische Funktion im Vordergrund stand. Neben dem Inspektions- und Weisungsrecht hatte das Komitee die Möglichkeit, Disziplinar- und Ordnungsstrafen zu erteilen.
Die ABI unterhielt auf allen Ebenen der Staats- und Wirtschaftsverwaltung nachgeordnete Organe (siehe Anlage): überwiegend hauptamtlich besetzte und mit weit reichenden Handlungsbefugnissen ausgestattete Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees sowie vorwiegend ehrenamtlich besetzte Zweig- und Kombinatsinspektionen. Sie alle waren dem jeweils übergeordneten Komitee sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED sowie den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig. Auf der unteren Ebene, in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen bestanden ehrenamtlich tätige Kommissionen und Gruppen der ABI. In den Städten, Wohnbezirken und Gemeinden arbeiteten Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle.
Die ABI stützte sich auf eine breite ehrenamtliche Mitarbeit aus allen Schichten der Bevölkerung. 1987 betrug die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder bzw. Mitarbeiter 280.180. [02]
Mit der Schaffung des zentralen Komitees der ABI in Berlin entstanden in den Bezirken der DDR hauptamtlich besetzte Bezirksinspektionen. Ihnen oblag die Kontrolle auf den Gebieten der bezirksgeleiteten Wirtschaft - der Industrie, des Bauwesens, des Verkehrswesens, des Handels und der Versorgung, der Landwirtschaft, der Volksbildung, des Gesundheitswesens und der Kultur. Den Bezirksinspektionen unterstanden die Kreisinspektionen. Die Kreisinspektionen prüften auf den Gebieten der Landwirtschaft, der Kommunalwirtschaft und des Handwerks, der Versorgung der Bevölkerung, der Volksbildung, Kultur und des Gesundheitswesens. Den Kreisinspektionen gleichgestellt waren die Stadtinspektionen in den kreisfreien Städten. Im Bezirk Leipzig betraf das nur die Stadt Leipzig. Für ihre Kontrolltätigkeit standen den Bezirks-, Kreis- und Stadtinspektionen Inspektionsgruppen zur Seite.
In den Betrieben der Industrie, des Verkehrs, des Bauwesens, des Handels, des Außenhandels, in zentral geleiteten volkseigenen Gütern und Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie in größeren staatlichen Einrichtungen bestanden gewählte ehrenamtliche Kommissionen der ABI. Sie unterstanden jeweils dem übergeordneten hauptamtlichen Organ der ABI. Ihnen oblagen hauptsächlich die Kontrolle aller betrieblichen Aufgaben zur Planerfüllung und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen. In den Städten, Wohnbezirken und Gemeinden arbeiteten Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle, die den Kreisinspektionen unterstanden. Die Volkskontrollausschüsse befassten sich hauptsächlich mit Fragen der Versorgung der Bevölkerung, den kommunalen Dienstleistungen, dem Wohnungswesen sowie mit Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden. In den Kommissionen und Volkskontrollausschüssen wirkten ca. 80 % der ehrenamtlichen Kontrollkräfte der ABI.
Mit dem Beschluss über die Aufgaben, die Arbeitweise und das Leitungssystem der ABI vom 26. Mai 1970 wurden die Bezirks-, Kreis- und Stadtinspektionen in Komitees umgebildet. [03] In den Großstädten mit Stadtbezirken entstanden Stadtbezirkskomitees, die hauptamtlich besetzt wurden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Komitees, die als kollektive Organe in neuer Zusammensetzung agierten, stand weiterhin die Realisierung der volkswirtschaftlichen Planaufgaben. Die sechs bis acht hauptamtlich geleiteten Inspektionen eines Bezirkskomitees kontrollierten im Bauwesen, in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Nahverkehrswesen, das Gesundheits- und Sozialwesen, Bildungs-, wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Handel und Versorgung und die bezirksgeleitete Industrie sowie die örtliche Versorgungswirtschaft.
Die Konstituierung des Bezirkskomitees Leipzig erfolgte am 4. September 1970. [04]
Eine Konkretisierung und Erweiterung der Aufgaben der ABI erfolgte durch den Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über die ABI vom 6. August 1974. [05] Die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI werden als Organe des jeweils übergeordneten Komitees der ABI definiert, die ihnen sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED und den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig sind. Die Haupttätigkeit lag in der Kontrollierung der Erfüllung der staatlichen Pläne, der Erhöhung der Effektivität der Produktion, in der Einflussnahme auf die Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in Produktion und Verwaltung sowie auf die Verbesserung der Arbeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe. Außerdem sollte die ABI dazu beitragen, Verletzungen der Staatsdisziplin und der Gesetzlichkeit sowie Verschwendung von Volkseigentum und Bürokratismus zu bekämpfen.
Festgelegt war in diesem Beschluss auch, welche Bereiche außerhalb der Zuständigkeit der ABI lagen. So erstreckte sich die Kontrolle der ABI nicht auf die Volksvertretungen, die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Bereiche Landesverteidigung, Sicherheit, Justiz und auswärtige Angelegenheiten.
Das Komitee der ABI arbeitete nach Halbjahres-Arbeitsplänen. Es waren zwischen 22 und 37 Kontrollen durchzuführen, die zentral vorgegeben und in die Kontrollpläne der nachgeordneten Komitees und Basisorgane aufzunehmen waren. Dazu wurden Aufgaben in eigener Verantwortung in den Arbeitsplan aufgenommen. Über die Durchführung der Kontrollen wurden Informationen bzw. Berichte gefertigte, die die Ergebnisse mit Ursachen für Unzulänglichkeiten und Missstände feststellten sowie Vorschläge für Veränderungen sowie Nennung der Verantwortlichen enthielt. Brisante Kontrollergebnisse waren für einen ausgewählten Kreis bestimmt und unterlagen der Vertraulichkeit. Die Kontrollen fanden in Koordinierung mit Einsätzen des FDGB, der FDJ, der Nationalen Front sowie mit anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen, die Kontrollfunktionen ausübten, statt.
Dabei fanden verschiedene Kontrollformen Anwendung. Die zentral eingeleiteten Massenkontrollen fanden in der Regel überbezirklich und hauptsächlich in volkswirtschaftlich entscheidenden Zweigen statt. Diese Sachkontrollen dienten der Aufdeckung von Missständen und waren mit den vielfältigsten Formen der Öffentlichkeitsarbeit verbunden.
Andere Kontrollen, die unter zentraler Leitung stattfanden und an denen Komitees aller Ebenen sowie Inspektionen, Betriebskommissionen und Volkskontrollausschüsse mitwirkten, beschäftigten sich mit der effektiven Struktur der Volkswirtschaft.
Inspektionskontrollen wiederum waren auf territoriale Schwerpunkte ausgerichtet. Der Teilnehmerkreis von ABI-Mitarbeitern war dabei kleiner. Die Kontrollorgane der ABI führten auch Überprüfungen auf Grund von Hinweisen und Beschwerden (Eingaben) der Bevölkerung durch. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Einrichtungen nutzten die Kontrollergebnisse der ABI für ihre Tätigkeit.
Dem Bezirkskomitee Leipzig unterstanden in den 1980-er Jahren 12 Kreiskomitees, 1 Stadtkomitee und 7 Stadtbezirkskomitees. Außerdem gehörten 28 Inspektionen der im Bezirk Leipzig ansässigen zentral geleiteten Betriebe und wirtschaftsleitender Einrichtungen dazu. [06]
Während Ende 1963 im Bezirk Leipzig 242 ABI-Organe bestanden, in denen 1953 ehrenamtliche Mitarbeiter tätig waren, hatte sich im Jahre 1987 die Zahl der ehrenamtlichen Kräfte auf 21439 erhöht. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt 2029 Komitees, Kommissionen, Volkskontrollausschüsse und Kombinatsinspektionen wirksam. [07] 1987 existierten 20 hauptamtlich arbeitende Komitees im Bezirk Leipzig.
Am 4. Januar 1990 beschloss das Präsidium der Volkskammer der DDR, das bisherige Komitee der ABI einschließlich seiner nachgeordneten Organisationseinrichtungen in das Komitee für Volkskontrolle der DDR umzugestalten und mit sofortiger Wirkung der Volkskammer zu unterstellen. [08] Mit dem Ende der 9. Legislaturperiode der Volkskammer im März 1990 endete die Tätigkeit des Komitees.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Übergabe der Unterlagen der ABI, Bezirk Leipzig an das Staatsarchiv Leipzig erfolgte in den Jahren 1984-1990 durch das Bezirkskomitee Leipzig der ABI bzw. durch das Komitee für Volkskontrolle, Bezirk Leipzig. Für Teile des Bestandes existierte ein Ablieferungsverzeichnis bzw. eine Findkartei. Ein weiterer Teil war unerschlossen. Da die vom Verwaltungsarchiv übergebenen Findmittel zumeist nicht den archivarischen Anforderungen entsprachen, fand eine Neuerschließung des Bestandes statt.
Der Ausgangsumfang der Unterlagen betrug ca. 29 lfm. Die Laufzeit der Akten umfasst die Jahre 1962 bis 1990. Im Zuge der Bearbeitung wurden ca. 7 lfm Schriftgut zur Vernichtung ausgesondert. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mehrfachüberlieferungen, Rechnungsschriftgut sowie Eingaben.
Trotz mancher Spezifik der Probleme handelte sich bei den Eingabenakten um typische gleichförmige Massenakten, die es rechtfertigen, nur eine repräsentative Auswahl zur dauernden Archivierung vorzunehmen. Dabei wurde sich nach Prüfung der konkreten Überlieferungslage für die - in der Regel unselektierte - Auswahl einzelner Jahrgänge von jedem Komitee entschieden. Ausgesondert wurden dabei insgesamt ca. 60 % der Eingaben.
Der Bestand Arbeiter- und Bauern-Inspektion der DDR, Bezirk Leipzig, wurde als zusammengefasster Bestand belassen. Er enthält Unterlagen des Bezirkskomitees Leipzig, der Kreiskomitees, des Stadtkomitees Leipzig, der Stadtbezirkskomitees, von Inspektionen der ABI in Kombinaten und Einrichtungen sowie des Komitees für Volkskontrolle, Bezirk Leipzig. Die Beibehaltung der überlieferten Bestandsstruktur ergab sich aus der engen funktionalen, organisatorischen und registraturmäßigen Verflechtung der verschiedenen Organisationsebenen der ABI. Außerdem konnte damit die Bildung kleinteiliger Bestände vermieden werden.
Die Grundlage für die Archivierung der Unterlagen der ABI bildete die "Ordnung über das Archivwesen in der ABI der DDR" vom 17. Dezember 1970, zu der auch ein Katalog über die Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut in der ABI gehörte. [09]
Daraus geht hervor, dass die Verwaltungsarchive der Bezirkskomitees der ABI für das Schriftgut der Bezirkskomitees, der Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, der Zweig- und Kombinatsinspektionen der ABI des betreffenden Territoriums sowie für ausgewählte Kommissionen, Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle zuständig waren. Als Endarchive für die im Verwaltungsarchiv der Bezirkskomitees verwahrten Unterlagen fungierten die regional zuständigen Staatsarchive.
Fragen der Archivierung von nicht mehr ständig benötigten Unterlagen fanden gelegentlich Eingang in Leitungsbesprechungen und Arbeitsberatungen der ABI. So wurde im März 1988 festgelegt, die Unterlagen zwei bis drei Jahre bei den Komitees zu belassen und ab dem vierten Jahr die Abgabe an das Bezirkskomitee im Bündel von 6 cm Höhe zu tätigen. Empfohlen wurde außerdem, die Ablage der Kontrollergebnisse nach Bereichen vorzunehmen. Ebenso war aber auch eine Ablage nach Jahren möglich. [10]
Die Gliederung des Bestandes basiert zum einen auf der Organisationsstruktur der ABI mit ihren verschiedenen Ebenen, zum anderen spiegelt sie die funktionellen Aufgaben sowie insbesondere die Kontrolltätigkeit wieder. Die innere Ordnung in den Bestandgruppen richtet sich nach sachlich-chronologischen Gesichtspunkten.
In Abhängigkeit von der Aktenbildung fanden die einfache wie auch die erweiterte Verzeichnung Anwendung. Fotos und Druckschriften sind im Darin-Vermerk aufgeführt. Die ursprünglichen Aktenformationen musste aus Gründen der Bestanderhaltung fast ausnahmslos aufgelöst und in kleinere Einheiten unterteilt bzw. neu strukturiert werden.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Unterlagen der ABI aus den Jahren 1962-1990 lassen drei Schwerpunktbereiche erkennen: Leitungsschriftgut, Unterlagen der Kontrolltätigkeit und Eingaben.
Die aus der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit der Komitees und Inspektionen der ABI in den verschiedenen Verwaltungsebenen entstandenen Unterlagen spiegeln die Leitungstätigkeit, den inneren Dienstbetrieb und die Aufgaben sowie die Struktur und Zuständigkeiten, die des Öfteren Änderungen unterworfen waren, der ABI wider. Anhand der überlieferten Protokolle und Vorlagen zu Leitungsberatungen und Sitzungen lässt sich relativ geschlossen die Arbeitsweise der Kontrollorgane nachvollziehen, wobei die Überlieferung bei einigen Kreiskomitees (z. B. Delitzsch und Grimma) sehr lückenhaft ist. Statistische Angaben über die Zusammensetzung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie über im Zusammenhang mit der Kontrolltätigkeit durchgeführte disziplinarische Maßnahmen finden sich in der bezirklichen Organisationsstatistik. Über die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks-, des Stadt- und der Kreiskomitees wurden umfangreiche Zeitungsausschnittsammlungen angelegt.
Überlieferungslücken können z. T. durch die im Rahmen des Berichtswesens entstandenen, und im übergeordneten Komitee abgelegten Unterlagen kompensiert werden. Nicht immer wird es gelungen sein, die Redundanz der Überlieferung (insbesondere bei Mehrfachüberlieferungen) auf den verschiedenen Ebenen durchweg zu vermeiden.
Schwerpunkt der Überlieferung ist die Planung, Koordinierung, Durchführung und Auswertung von Kontrollen in der Wirtschaft und in staatlichen Einrichtungen der Volksbildung einschließlich Kultur sowie des Gesundheits- und Sozialwesens im Bezirk Leipzig. Die Kontrollvorgänge stellen mit ihren Zustandsbeschreibungen eine wichtige Quelle zur Geschichtsforschung der DDR der 1960-er bis 1980-er Jahre dar. Mit ihren Aussagen dokumentieren die Berichte das Zusammenwirken von objektiven Schwierigkeiten und subjektiven Mängeln. Überprüft wurden u. a. das Angebot und die Preise im Einzelhandel und in Gaststätten, der Zustand öffentlicher Einrichtungen, Fragen des Nah- und Berufsverkehrs, die Durchführung der Erntearbeiten, die Arbeiterversorgung und die Schülerspeisung, die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, die effektive Auslastung von Maschinen und Anlagen in der Industrie, der sparsame Einsatz von Elektroenergie, die Erfüllung der Exportverträge, die Sicherung des Wohnungsbauprogramms, Studien- und Lebensbedingungen von Studenten, die Betreuung älterer Bürger in Alters- und Pflegeheimen sowie in den Wohngebieten, die Betreuung von Schwangeren und Säuglingen, die Arbeits-, Lern- und Wohnbedingungen an Sonderschulen sowie an Fach- und Hochschulen, die Situationen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen, die Vorschul- und Horterziehung, die Schaffens- und Lebensbedingungen bildender Künstler, die Tätigkeit der Kreiskulturhäuser, die Wiedereingliederung Strafentlassener, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die betriebsärztliche Betreuung von Werktätigen, die Patientenversorgung in Krankenhäusern und Polikliniken, die Senkung des Krankenstandes, die Unterstützung kinderreicher Familien, die Förderung des künstlerischen Volksschaffens, die Entwicklung der Jugendklubs, die Verbesserung der Dienstleistungen, die Förderung der Jugend sowie die Aus- und Weiterbildung.
Der ABI oblag zum einen die Aufgabe, die zügige Eingabenbearbeitung der staatlichen Dienststellen und Betriebe entsprechend dem Eingabengesetz zu kontrollieren. Zum anderen wurden jährlich im Durchschnitt 20 000 Eingaben an die ABI selbst gerichtet. Davon betrafen drei Viertel, zu etwa gleichen Teilen, Wohnungswirtschaft, Kommunalpolitik und Handel und Versorgung. [11] Keine Rolle spielten Reise- und Übersiedlungsfragen. Eingaben, die in der Regel Beschwerden sind, mitunter aber auch Vorschläge zur Verbesserung von Missständen thematisieren, ermöglichen mit ihren Schilderungen Einblicke in den Alltag der Verfasser und bilden damit eine Grundlage für sozial- und kulturgeschichtliche Untersuchungen zur DDR-Geschichte. Damit lassen sich u. a. Konsumverhalten, Wohnungssituation, soziales Verhalten und Konflikte, aber auch Denunziantentum, rekonstruieren. Einblicke in den persönlichen Lebensbereich von Menschen lassen manche Eingabe zu einer äußerst sensiblen Quelle werden. Diese personenbezogenen Daten unterliegen besonderen Schutzfristen.
Die im Bestand überlieferten Eingaben betreffen hauptsächlich den Zeitraum 1980-1990. Die Jahrgänge davor sind vielfach schon im Verwaltungsarchiv der ABI ausgesondert worden - die Aufbewahrungsfrist von Eingaben betrug damals nur 10 Jahre. Zwischen 1970 und 1980 existieren jedoch vielfach noch Eingabenanalysen.
Korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind:
20238 Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, Bezirksbevollmächtigter Leipzig
(Vorgängereinrichtung)
20237 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Leipzig
21123 SED-Bezirksleitung Leipzig und SED-Kreisleitungen im Bezirk
Im Bundesarchiv, Dienstelle Berlin, wird der Bestand DC 14 Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR verwahrt.
Literatur
- Mummert, Hartmut: Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion in der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hefte zur ddr-geschichte 58, Berlin 1999.
- Lehrbuch Verwaltungsrecht. 2. überarbeitete Auflage. Staatsverlag der DDR, Berlin 1988.
- Eppelmann, Möller, Nooke, Wilms (Hrsg.): Lexikon des DDR-Sozialismus. Das Staats und Gesellschaftssystem der DDR. Bd. 1, Paderborn, München, Wien, Zürich 1997.
M. Bähr
Juli 2010
[01] Gbl. der DDR, Teil II, Nr. 40, S. 261 vom 15. Mai 1963.
[02] Statistisches Jahrbuch der DDR 1988. Staatsverlag der DDR, Berlin 1988, S. 411.
[03] Gbl. der DDR, Teil II, Nr. 51, S. 363 vom 16. Juni 1970.
[04] Vgl. Bestand 20301 ABI, Bezirk Leipzig, Nr. 105.
[05] Gbl. der DDR, Teil I, Nr. 42, S. 389.
[06] Vgl. Archivpass des Bezirkskomitees Leipzig der ABI von 1983, Bestandsakte.
[07] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 476.
[08] Gbl. der DDR, Teil I, Nr. 3, S. 11.
[09] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 1272.
[10] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 609.
[11] Mummert, Hartmut: Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion in der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hefte zur DDR-Geschichte, Nr. 58, Berlin 1999, S. 14.
Durch den gemeinsamen Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates der DDR vom 13. Mai 1963 wurde die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) der DDR am 15. Mai 1963 gebildet. Gleichzeitig stellte die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle als Vorgängereinrichtung ihre Tätigkeit ein und wurde aufgelöst. [01]
An der Spitze stand das Komitee der ABI der DDR als Organ des ZK der SED und des Ministerrates der DDR. Beim Komitee bestanden ehrenamtliche Zweiginspektionen entsprechend der Struktur der Volkswirtschaft. Der Vorsitzende des Komitees war Minister und Mitglied des Ministerrates. Als staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan bestand die Aufgabe der ABI darin, die Einhaltung von Gesetzen, Beschlüssen und volkswirtschaftlichen Planvorgaben zu organisieren und zu überwachen. Dabei standen die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung im Mittelpunkt. Hauptanliegen war es, die staatlichen Leiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, zur Veränderungen von Unzulänglichkeiten beizutragen sowie Schäden zu verhindern. Zur Durchführung dieser Aufgaben waren der ABI umfassende Rechte und Vollmachten übertragen, bei deren Anwendung die erzieherische Funktion im Vordergrund stand. Neben dem Inspektions- und Weisungsrecht hatte das Komitee die Möglichkeit, Disziplinar- und Ordnungsstrafen zu erteilen.
Die ABI unterhielt auf allen Ebenen der Staats- und Wirtschaftsverwaltung nachgeordnete Organe (siehe Anlage): überwiegend hauptamtlich besetzte und mit weit reichenden Handlungsbefugnissen ausgestattete Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees sowie vorwiegend ehrenamtlich besetzte Zweig- und Kombinatsinspektionen. Sie alle waren dem jeweils übergeordneten Komitee sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED sowie den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig. Auf der unteren Ebene, in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen bestanden ehrenamtlich tätige Kommissionen und Gruppen der ABI. In den Städten, Wohnbezirken und Gemeinden arbeiteten Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle.
Die ABI stützte sich auf eine breite ehrenamtliche Mitarbeit aus allen Schichten der Bevölkerung. 1987 betrug die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder bzw. Mitarbeiter 280.180. [02]
Mit der Schaffung des zentralen Komitees der ABI in Berlin entstanden in den Bezirken der DDR hauptamtlich besetzte Bezirksinspektionen. Ihnen oblag die Kontrolle auf den Gebieten der bezirksgeleiteten Wirtschaft - der Industrie, des Bauwesens, des Verkehrswesens, des Handels und der Versorgung, der Landwirtschaft, der Volksbildung, des Gesundheitswesens und der Kultur. Den Bezirksinspektionen unterstanden die Kreisinspektionen. Die Kreisinspektionen prüften auf den Gebieten der Landwirtschaft, der Kommunalwirtschaft und des Handwerks, der Versorgung der Bevölkerung, der Volksbildung, Kultur und des Gesundheitswesens. Den Kreisinspektionen gleichgestellt waren die Stadtinspektionen in den kreisfreien Städten. Im Bezirk Leipzig betraf das nur die Stadt Leipzig. Für ihre Kontrolltätigkeit standen den Bezirks-, Kreis- und Stadtinspektionen Inspektionsgruppen zur Seite.
In den Betrieben der Industrie, des Verkehrs, des Bauwesens, des Handels, des Außenhandels, in zentral geleiteten volkseigenen Gütern und Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie in größeren staatlichen Einrichtungen bestanden gewählte ehrenamtliche Kommissionen der ABI. Sie unterstanden jeweils dem übergeordneten hauptamtlichen Organ der ABI. Ihnen oblagen hauptsächlich die Kontrolle aller betrieblichen Aufgaben zur Planerfüllung und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen. In den Städten, Wohnbezirken und Gemeinden arbeiteten Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle, die den Kreisinspektionen unterstanden. Die Volkskontrollausschüsse befassten sich hauptsächlich mit Fragen der Versorgung der Bevölkerung, den kommunalen Dienstleistungen, dem Wohnungswesen sowie mit Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden. In den Kommissionen und Volkskontrollausschüssen wirkten ca. 80 % der ehrenamtlichen Kontrollkräfte der ABI.
Mit dem Beschluss über die Aufgaben, die Arbeitweise und das Leitungssystem der ABI vom 26. Mai 1970 wurden die Bezirks-, Kreis- und Stadtinspektionen in Komitees umgebildet. [03] In den Großstädten mit Stadtbezirken entstanden Stadtbezirkskomitees, die hauptamtlich besetzt wurden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Komitees, die als kollektive Organe in neuer Zusammensetzung agierten, stand weiterhin die Realisierung der volkswirtschaftlichen Planaufgaben. Die sechs bis acht hauptamtlich geleiteten Inspektionen eines Bezirkskomitees kontrollierten im Bauwesen, in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Nahverkehrswesen, das Gesundheits- und Sozialwesen, Bildungs-, wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Handel und Versorgung und die bezirksgeleitete Industrie sowie die örtliche Versorgungswirtschaft.
Die Konstituierung des Bezirkskomitees Leipzig erfolgte am 4. September 1970. [04]
Eine Konkretisierung und Erweiterung der Aufgaben der ABI erfolgte durch den Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über die ABI vom 6. August 1974. [05] Die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI werden als Organe des jeweils übergeordneten Komitees der ABI definiert, die ihnen sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED und den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig sind. Die Haupttätigkeit lag in der Kontrollierung der Erfüllung der staatlichen Pläne, der Erhöhung der Effektivität der Produktion, in der Einflussnahme auf die Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in Produktion und Verwaltung sowie auf die Verbesserung der Arbeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe. Außerdem sollte die ABI dazu beitragen, Verletzungen der Staatsdisziplin und der Gesetzlichkeit sowie Verschwendung von Volkseigentum und Bürokratismus zu bekämpfen.
Festgelegt war in diesem Beschluss auch, welche Bereiche außerhalb der Zuständigkeit der ABI lagen. So erstreckte sich die Kontrolle der ABI nicht auf die Volksvertretungen, die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Bereiche Landesverteidigung, Sicherheit, Justiz und auswärtige Angelegenheiten.
Das Komitee der ABI arbeitete nach Halbjahres-Arbeitsplänen. Es waren zwischen 22 und 37 Kontrollen durchzuführen, die zentral vorgegeben und in die Kontrollpläne der nachgeordneten Komitees und Basisorgane aufzunehmen waren. Dazu wurden Aufgaben in eigener Verantwortung in den Arbeitsplan aufgenommen. Über die Durchführung der Kontrollen wurden Informationen bzw. Berichte gefertigte, die die Ergebnisse mit Ursachen für Unzulänglichkeiten und Missstände feststellten sowie Vorschläge für Veränderungen sowie Nennung der Verantwortlichen enthielt. Brisante Kontrollergebnisse waren für einen ausgewählten Kreis bestimmt und unterlagen der Vertraulichkeit. Die Kontrollen fanden in Koordinierung mit Einsätzen des FDGB, der FDJ, der Nationalen Front sowie mit anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen, die Kontrollfunktionen ausübten, statt.
Dabei fanden verschiedene Kontrollformen Anwendung. Die zentral eingeleiteten Massenkontrollen fanden in der Regel überbezirklich und hauptsächlich in volkswirtschaftlich entscheidenden Zweigen statt. Diese Sachkontrollen dienten der Aufdeckung von Missständen und waren mit den vielfältigsten Formen der Öffentlichkeitsarbeit verbunden.
Andere Kontrollen, die unter zentraler Leitung stattfanden und an denen Komitees aller Ebenen sowie Inspektionen, Betriebskommissionen und Volkskontrollausschüsse mitwirkten, beschäftigten sich mit der effektiven Struktur der Volkswirtschaft.
Inspektionskontrollen wiederum waren auf territoriale Schwerpunkte ausgerichtet. Der Teilnehmerkreis von ABI-Mitarbeitern war dabei kleiner. Die Kontrollorgane der ABI führten auch Überprüfungen auf Grund von Hinweisen und Beschwerden (Eingaben) der Bevölkerung durch. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Einrichtungen nutzten die Kontrollergebnisse der ABI für ihre Tätigkeit.
Dem Bezirkskomitee Leipzig unterstanden in den 1980-er Jahren 12 Kreiskomitees, 1 Stadtkomitee und 7 Stadtbezirkskomitees. Außerdem gehörten 28 Inspektionen der im Bezirk Leipzig ansässigen zentral geleiteten Betriebe und wirtschaftsleitender Einrichtungen dazu. [06]
Während Ende 1963 im Bezirk Leipzig 242 ABI-Organe bestanden, in denen 1953 ehrenamtliche Mitarbeiter tätig waren, hatte sich im Jahre 1987 die Zahl der ehrenamtlichen Kräfte auf 21439 erhöht. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt 2029 Komitees, Kommissionen, Volkskontrollausschüsse und Kombinatsinspektionen wirksam. [07] 1987 existierten 20 hauptamtlich arbeitende Komitees im Bezirk Leipzig.
Am 4. Januar 1990 beschloss das Präsidium der Volkskammer der DDR, das bisherige Komitee der ABI einschließlich seiner nachgeordneten Organisationseinrichtungen in das Komitee für Volkskontrolle der DDR umzugestalten und mit sofortiger Wirkung der Volkskammer zu unterstellen. [08] Mit dem Ende der 9. Legislaturperiode der Volkskammer im März 1990 endete die Tätigkeit des Komitees.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Übergabe der Unterlagen der ABI, Bezirk Leipzig an das Staatsarchiv Leipzig erfolgte in den Jahren 1984-1990 durch das Bezirkskomitee Leipzig der ABI bzw. durch das Komitee für Volkskontrolle, Bezirk Leipzig. Für Teile des Bestandes existierte ein Ablieferungsverzeichnis bzw. eine Findkartei. Ein weiterer Teil war unerschlossen. Da die vom Verwaltungsarchiv übergebenen Findmittel zumeist nicht den archivarischen Anforderungen entsprachen, fand eine Neuerschließung des Bestandes statt.
Der Ausgangsumfang der Unterlagen betrug ca. 29 lfm. Die Laufzeit der Akten umfasst die Jahre 1962 bis 1990. Im Zuge der Bearbeitung wurden ca. 7 lfm Schriftgut zur Vernichtung ausgesondert. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mehrfachüberlieferungen, Rechnungsschriftgut sowie Eingaben.
Trotz mancher Spezifik der Probleme handelte sich bei den Eingabenakten um typische gleichförmige Massenakten, die es rechtfertigen, nur eine repräsentative Auswahl zur dauernden Archivierung vorzunehmen. Dabei wurde sich nach Prüfung der konkreten Überlieferungslage für die - in der Regel unselektierte - Auswahl einzelner Jahrgänge von jedem Komitee entschieden. Ausgesondert wurden dabei insgesamt ca. 60 % der Eingaben.
Der Bestand Arbeiter- und Bauern-Inspektion der DDR, Bezirk Leipzig, wurde als zusammengefasster Bestand belassen. Er enthält Unterlagen des Bezirkskomitees Leipzig, der Kreiskomitees, des Stadtkomitees Leipzig, der Stadtbezirkskomitees, von Inspektionen der ABI in Kombinaten und Einrichtungen sowie des Komitees für Volkskontrolle, Bezirk Leipzig. Die Beibehaltung der überlieferten Bestandsstruktur ergab sich aus der engen funktionalen, organisatorischen und registraturmäßigen Verflechtung der verschiedenen Organisationsebenen der ABI. Außerdem konnte damit die Bildung kleinteiliger Bestände vermieden werden.
Die Grundlage für die Archivierung der Unterlagen der ABI bildete die "Ordnung über das Archivwesen in der ABI der DDR" vom 17. Dezember 1970, zu der auch ein Katalog über die Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut in der ABI gehörte. [09]
Daraus geht hervor, dass die Verwaltungsarchive der Bezirkskomitees der ABI für das Schriftgut der Bezirkskomitees, der Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, der Zweig- und Kombinatsinspektionen der ABI des betreffenden Territoriums sowie für ausgewählte Kommissionen, Volkskontrollausschüsse und Gruppen der Volkskontrolle zuständig waren. Als Endarchive für die im Verwaltungsarchiv der Bezirkskomitees verwahrten Unterlagen fungierten die regional zuständigen Staatsarchive.
Fragen der Archivierung von nicht mehr ständig benötigten Unterlagen fanden gelegentlich Eingang in Leitungsbesprechungen und Arbeitsberatungen der ABI. So wurde im März 1988 festgelegt, die Unterlagen zwei bis drei Jahre bei den Komitees zu belassen und ab dem vierten Jahr die Abgabe an das Bezirkskomitee im Bündel von 6 cm Höhe zu tätigen. Empfohlen wurde außerdem, die Ablage der Kontrollergebnisse nach Bereichen vorzunehmen. Ebenso war aber auch eine Ablage nach Jahren möglich. [10]
Die Gliederung des Bestandes basiert zum einen auf der Organisationsstruktur der ABI mit ihren verschiedenen Ebenen, zum anderen spiegelt sie die funktionellen Aufgaben sowie insbesondere die Kontrolltätigkeit wieder. Die innere Ordnung in den Bestandgruppen richtet sich nach sachlich-chronologischen Gesichtspunkten.
In Abhängigkeit von der Aktenbildung fanden die einfache wie auch die erweiterte Verzeichnung Anwendung. Fotos und Druckschriften sind im Darin-Vermerk aufgeführt. Die ursprünglichen Aktenformationen musste aus Gründen der Bestanderhaltung fast ausnahmslos aufgelöst und in kleinere Einheiten unterteilt bzw. neu strukturiert werden.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Unterlagen der ABI aus den Jahren 1962-1990 lassen drei Schwerpunktbereiche erkennen: Leitungsschriftgut, Unterlagen der Kontrolltätigkeit und Eingaben.
Die aus der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit der Komitees und Inspektionen der ABI in den verschiedenen Verwaltungsebenen entstandenen Unterlagen spiegeln die Leitungstätigkeit, den inneren Dienstbetrieb und die Aufgaben sowie die Struktur und Zuständigkeiten, die des Öfteren Änderungen unterworfen waren, der ABI wider. Anhand der überlieferten Protokolle und Vorlagen zu Leitungsberatungen und Sitzungen lässt sich relativ geschlossen die Arbeitsweise der Kontrollorgane nachvollziehen, wobei die Überlieferung bei einigen Kreiskomitees (z. B. Delitzsch und Grimma) sehr lückenhaft ist. Statistische Angaben über die Zusammensetzung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie über im Zusammenhang mit der Kontrolltätigkeit durchgeführte disziplinarische Maßnahmen finden sich in der bezirklichen Organisationsstatistik. Über die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks-, des Stadt- und der Kreiskomitees wurden umfangreiche Zeitungsausschnittsammlungen angelegt.
Überlieferungslücken können z. T. durch die im Rahmen des Berichtswesens entstandenen, und im übergeordneten Komitee abgelegten Unterlagen kompensiert werden. Nicht immer wird es gelungen sein, die Redundanz der Überlieferung (insbesondere bei Mehrfachüberlieferungen) auf den verschiedenen Ebenen durchweg zu vermeiden.
Schwerpunkt der Überlieferung ist die Planung, Koordinierung, Durchführung und Auswertung von Kontrollen in der Wirtschaft und in staatlichen Einrichtungen der Volksbildung einschließlich Kultur sowie des Gesundheits- und Sozialwesens im Bezirk Leipzig. Die Kontrollvorgänge stellen mit ihren Zustandsbeschreibungen eine wichtige Quelle zur Geschichtsforschung der DDR der 1960-er bis 1980-er Jahre dar. Mit ihren Aussagen dokumentieren die Berichte das Zusammenwirken von objektiven Schwierigkeiten und subjektiven Mängeln. Überprüft wurden u. a. das Angebot und die Preise im Einzelhandel und in Gaststätten, der Zustand öffentlicher Einrichtungen, Fragen des Nah- und Berufsverkehrs, die Durchführung der Erntearbeiten, die Arbeiterversorgung und die Schülerspeisung, die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, die effektive Auslastung von Maschinen und Anlagen in der Industrie, der sparsame Einsatz von Elektroenergie, die Erfüllung der Exportverträge, die Sicherung des Wohnungsbauprogramms, Studien- und Lebensbedingungen von Studenten, die Betreuung älterer Bürger in Alters- und Pflegeheimen sowie in den Wohngebieten, die Betreuung von Schwangeren und Säuglingen, die Arbeits-, Lern- und Wohnbedingungen an Sonderschulen sowie an Fach- und Hochschulen, die Situationen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen, die Vorschul- und Horterziehung, die Schaffens- und Lebensbedingungen bildender Künstler, die Tätigkeit der Kreiskulturhäuser, die Wiedereingliederung Strafentlassener, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die betriebsärztliche Betreuung von Werktätigen, die Patientenversorgung in Krankenhäusern und Polikliniken, die Senkung des Krankenstandes, die Unterstützung kinderreicher Familien, die Förderung des künstlerischen Volksschaffens, die Entwicklung der Jugendklubs, die Verbesserung der Dienstleistungen, die Förderung der Jugend sowie die Aus- und Weiterbildung.
Der ABI oblag zum einen die Aufgabe, die zügige Eingabenbearbeitung der staatlichen Dienststellen und Betriebe entsprechend dem Eingabengesetz zu kontrollieren. Zum anderen wurden jährlich im Durchschnitt 20 000 Eingaben an die ABI selbst gerichtet. Davon betrafen drei Viertel, zu etwa gleichen Teilen, Wohnungswirtschaft, Kommunalpolitik und Handel und Versorgung. [11] Keine Rolle spielten Reise- und Übersiedlungsfragen. Eingaben, die in der Regel Beschwerden sind, mitunter aber auch Vorschläge zur Verbesserung von Missständen thematisieren, ermöglichen mit ihren Schilderungen Einblicke in den Alltag der Verfasser und bilden damit eine Grundlage für sozial- und kulturgeschichtliche Untersuchungen zur DDR-Geschichte. Damit lassen sich u. a. Konsumverhalten, Wohnungssituation, soziales Verhalten und Konflikte, aber auch Denunziantentum, rekonstruieren. Einblicke in den persönlichen Lebensbereich von Menschen lassen manche Eingabe zu einer äußerst sensiblen Quelle werden. Diese personenbezogenen Daten unterliegen besonderen Schutzfristen.
Die im Bestand überlieferten Eingaben betreffen hauptsächlich den Zeitraum 1980-1990. Die Jahrgänge davor sind vielfach schon im Verwaltungsarchiv der ABI ausgesondert worden - die Aufbewahrungsfrist von Eingaben betrug damals nur 10 Jahre. Zwischen 1970 und 1980 existieren jedoch vielfach noch Eingabenanalysen.
Korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind:
20238 Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, Bezirksbevollmächtigter Leipzig
(Vorgängereinrichtung)
20237 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Leipzig
21123 SED-Bezirksleitung Leipzig und SED-Kreisleitungen im Bezirk
Im Bundesarchiv, Dienstelle Berlin, wird der Bestand DC 14 Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR verwahrt.
Literatur
- Mummert, Hartmut: Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion in der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hefte zur ddr-geschichte 58, Berlin 1999.
- Lehrbuch Verwaltungsrecht. 2. überarbeitete Auflage. Staatsverlag der DDR, Berlin 1988.
- Eppelmann, Möller, Nooke, Wilms (Hrsg.): Lexikon des DDR-Sozialismus. Das Staats und Gesellschaftssystem der DDR. Bd. 1, Paderborn, München, Wien, Zürich 1997.
M. Bähr
Juli 2010
[01] Gbl. der DDR, Teil II, Nr. 40, S. 261 vom 15. Mai 1963.
[02] Statistisches Jahrbuch der DDR 1988. Staatsverlag der DDR, Berlin 1988, S. 411.
[03] Gbl. der DDR, Teil II, Nr. 51, S. 363 vom 16. Juni 1970.
[04] Vgl. Bestand 20301 ABI, Bezirk Leipzig, Nr. 105.
[05] Gbl. der DDR, Teil I, Nr. 42, S. 389.
[06] Vgl. Archivpass des Bezirkskomitees Leipzig der ABI von 1983, Bestandsakte.
[07] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 476.
[08] Gbl. der DDR, Teil I, Nr. 3, S. 11.
[09] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 1272.
[10] Vgl. Bestand 20301 ABI, Nr. 609.
[11] Mummert, Hartmut: Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion in der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hefte zur DDR-Geschichte, Nr. 58, Berlin 1999, S. 14.
Arbeitspläne.- Periodische Informationen.- Finanzen.- Rechenschaftsberichte.- Kontrolltätigkeit.
Mit dem gemeinsamen Beschluss des ZK der SED und des Ministerrats der DDR vom 13. Mai 1963 wurde die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle aufgelöst und die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) als staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan gebildet. Neben der ABI beim ZK der SED und beim Ministerrat der DDR bestanden nachgeordnete Einrichtungen als Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees sowie gewählte Inspektionen in zentralgeleiteten Kombinaten und Einrichtungen, außerdem Volkskontrollausschüsse und Kommissionen auf der Ebene der Stadtbezirke und Gemeinden. Die Bezeichnung der bezirklichen Einrichtung lautete bis Mai 1970 Bezirksinspektion der ABI Leipzig, danach Bezirkskomitee der ABI Leipzig. Die Hauptaufgaben der Bezirksinspektion/des Bezirkskomitees bestanden zum einen in der Kontrolle der Einhaltung der von Partei und Regierung gefassten Beschlüsse und Direktiven, insbesondere hinsichtlich des Volkswirtschaftsplanes, und zum anderen in der Anleitung und Kontrolle der ihr/ihm nachgeordneten Komitees und Ausschüsse. Nach den politischen Veränderungen im Herbst 1989 wurde das Komitee für Volkskontrolle Rechtsnachfolger der ABI, dem ihre Auflösung oblag.
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