Beständeübersicht
Bestand
20313 Zentralstelle für Wirtschaftliche Energieanwendung Leipzig
Datierung | 1954 - 1992 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 7,60 |
Bestand enthält auch 2 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Zur Geschichte der Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung Leipzig
Die Zentralstelle wurde im September 1958 als "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig gegründet. Grundlage bildete die "Anordnung über die Bildung der Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung", veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II 1958, Nr. 22, S. 251-252.
Die Koordinierung aller energiepolitischen Maßnahmen erfolgte über die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat, die von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten geleitet wurde. Ihm war die "Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung" zugeordnet, die über die am 3. September 1958 geschaffene "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig die Energiepolitik auf diesem Gebiet gestaltete. In jedem der 14 Bezirke und in Ostberlin gab es eine "Bezirksstelle für rationelle Energieanwendung" (BRE). In der Wirtschaft wurde die Energieeinsparungspolitik über die Fachorgane Energetik in den Ministerien, den VVB und Kombinaten bis zu den Betrieben durchgesetzt. Auf territorialer Ebene gab es Bezirks- und Kreisenergiekommissionen, die insbesondere die territoriale Durchsetzung einer sparsamen und rationellen Energieanwendung zu sichern hatten.
Die Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung der Staatlichen Energieinspektion hatte
• Aufgaben bei der Vorbereitung, Kontrolle, Abrechnung und Analyse des Energieplanes wahrzunehmen,
• Entscheidungen der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat über den Energieträgereinsatz vorzubereiten,
• Aufgabenstellungen und Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen, zu denen gesonderte energetische Teile auszuarbeiten sind, Angebotsprojekte und wiederverwendungsfähige Projekt- und Typlösungen für Raumheizung zu begutachten,
• die Anträge auf Auszeichnung von Betrieben für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit zu prüfen.
Am 1. Januar 1965 nannte man die ehemaligen Bezirksstellen für wirtschaftliche Energieanwendung in Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung, Außenstelle … um.
1968 erfolgte die Angliederung der Zentralstelle an das Institut für Energetik. Damit ging die Selbständigkeit verloren.
1975 wurde die Einrichtung im Zuge der stärkeren Fokussierung auf eine rationelle Energienutzung in Zentralstelle für rationelle Energieanwendung umbenannt.
Ab 1978 gaben die Volkswirtschafts- und 5-Jahr-Pläne erhöhte Ziele zur Energieeinsparung vor. In diesen Kontext gehören auch die Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf Auszeichnung mit dem Titel für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit.
Die Zentralstelle war bis zum 31. Dezember 1986 ein Bereich des Instituts für Energetik und bis zur Trennung als zentrale wissenschaftliche Einrichtung dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR direkt nachgeordnet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 erfolgte durch Regierungsentscheidung die Herauslösung der Zentralstelle für rationelle Energieanwendung aus dem Institut für Energetik (IfE) bei gleichzeitiger Zuordnung zur damaligen Staatlichen Energieinspektion beim Ministerrat (SEI), während das IfE als Betrieb in das VE Kombinat Kernkraftwerke "Bruno Leuschner" eingeordnet wurde (vgl. Akte Nr. 332).
Die Zentralstelle war Herausgeber der seit 1975 erscheinenden Fachzeitschrift "Energieanwendung" und umfangreicher energietechnischer und -ökonomischer Literatur.
Im Ergebnis der Tätigkeit der Einrichtung wurden auch umfangreiche vermeidbare Energieverschwendungen und energetische Verluste festgestellt. Infolge Mängel bei der Bereitstellung von energiewirtschaftlichen Rationalisierungsmitteln durch die DDR-Volkswirtschaft konnten jedoch in vielen Fällen keine durchgreifenden und dauerhaften Veränderungen zur Senkung des Energieverbrauchs, vor allem in der Industrie, erzielt werden.
Mit dem Ende der DDR vollzog sich auch eine Änderung des Status der Zentralstelle. Ab 16. Juli 1990 wurde sie als juristisch selbständige Einrichtung im Handelsregister als Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung eingetragen (HRB Leipzig, Nr. 601). Grundlage war ein Schreiben des Abwicklungsbevollmächtigten Herrn Dr. Boris Kudevita für die Staatliche Energieinspektion (SEI) zur Auflösung der SEI zum 30. Juni 1990 per Ministerratsbeschluss 6/14/89 vom 14. Dezember 1989 (vgl. Akte Nr. 332).
Im Juni 1990 waren dort noch 171 Personen tätig, im September 1991 noch 111, davon 43 in Kurzarbeit (vgl. Akte Nr. 348).
Am 6. November 1991 stellte die Geschäftsführung den Antrag auf Gesamtvollstreckung auf Grund von Entscheidungen der Treuhandanstalt, Außenstelle Leipzig.
Allen Mitarbeitern wurde zum 31. März bzw. 30. Juni 1992 gekündigt.
Ihren Sitz hatte die Einrichtung bis zu ihrem Ende 1992 in der Torgauer Straße 114 in Leipzig.
Daneben verfügte die Zentralstelle seit 1959 über die ehemalige Gas-Tankstelle an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee, die dort nach entsprechenden baulichen Veränderungen ein gastechnisches Prüflabor einrichtete. Dieses Prüflabor der Abteilung Gasanwendung der ZfwE führte im Auftrag des Deutschen Amtes für Messwesen und Warenprüfung der DDR (ab 1973 umbenannt in Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung) die Qualitätsüberwachung für alle in der DDR serienmäßig gefertigten bzw. importierten Haushalt-Gasgeräte und häuslichen Feuerstätten durch und erteilte Gütekennzeichen ähnlich dem DVGW und dem TÜV. Darüber hinaus wurde die Erzeugung von Stadtgas bezüglich der brenntechnischen Qualitätsparameter überwacht.
Seit 1959 blieb – abgesehen von technischen Verbesserungen – der Charakter und das Arbeitsprofil des Prüflabors erhalten; lediglich die verwaltungsmäßige Zuordnung änderte sich im Laufe der Jahre.
Im Zuge der Erschließung konnten folgende Direktoren der Zentralstelle ermittelt werden:
Dipl.-Ing. Waldemar Callenberg, Direktor ab 3. September 1958, noch 1963
Dipl.-oek. P. Pessler, Direktor 1963/64 bis 1971
Dipl.-Ing. Heinz Jungnickel, Direktor ab 1. Juni 1979, wohl bis Juni 1990
Dr. Michael Kubessa, 1984 bis 1990 Abteilungsleiter, ab 16. Juni 1990 amtierender Geschäftsführer gemeinsam mit Herrn Lange. Ab 9. November 1991 entfiel die Bezeichnung "amtierend" (vgl. Akte Nr. 334).
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand umfasst die Jahre 1954 bis 1992.
Die vorhandenen Archivalien wurden laut Bestandsakte am 20. August 1992 von der in Auflösung begriffenen Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung dem Staatsarchiv Leipzig übergeben.
Im Rahmen der Erschließung war eine teilweise Neubildung der Aktentitel erforderlich, wenn keine Deckblätter überliefert waren. Zur näheren Inhaltsangabe wurde der Enthält-Vermerk genutzt. Akten mit zusammengehörigen Inhalten wurden zu Bänden zusammengefasst. Gängige oder häufig wiederkehrende Abkürzungen wie DDR, SED oder BGL wurden beibehalten.
Vor Beginn der Bearbeitung belief sich der Umfang der Überlieferung auf 17 lfm.
Nach Abschluss der Erschließung verblieben 8 lfm. Kassiert wurden Duplikate von Schriftstücken, Tages- und Wochenpläne, Kassenquittungen sowie Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf den Titel "Vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit". Bei Letzteren wurde eine repräsentative Auswahl nach den einzelnen Industriezweigen aus der gesamten DDR getroffen. Besondere Berücksichtigung fanden dabei Betriebe und Einrichtungen, deren Bestände im Staatsarchiv Leipzig überliefert sind. Im Zuge der Übernahmen von Schriftgut der Firma Rhenus Logistics wurden dem Staatsarchiv Leipzig am 10. Mai 2017 auch Unterlagen der ehemaligen Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung im Umfang von ca. 1,2 lfm übergeben, die mit Ausnahme von Dubletten und Belegen dem Bestand angegliedert wurden. Der Bestand hat nach Abschluss aller Arbeiten einen Gesamtumfang von 9 lfm.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Aktenüberlieferung liegt nicht kontinuierlich vor. Es liegen Akten seit 1954 vor, die die Gründung und die Geschäftstätigkeit der Zentralstelle widerspiegeln. Diese Überlieferung endet jedoch um 1968 mit der Angliederung an das Institut für Energetik. Für die 1970er und 1980er Jahre sind nur die Anträge und Prüfungen von Anträgen für den Titel "Vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit" vorhanden. Für die Jahre 1989 bis 1992 sind Akten zur Umwandlung der Zentralstelle in eine GmbH erhalten. Letztere dokumentieren typische Abläufe bei der Umstrukturierung der ehemaligen Volkswirtschaft der DDR.
Hinweise für die Benutzung
Der Bestand enthält sowohl Unterlagen, die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Archivgesetzes erst dreißig Jahre nach der Entstehung benutzt werden dürfen, als auch Unterlagen, die nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes erst zehn Jahre nach dem Tod bzw. einhundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person benutzt werden dürfen. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach gesonderter Prüfung im Wege des Antragsverfahrens zur Schutzfristenverkürzung möglich. Aus Datenschutzgründen werden Verzeichnungsangaben, die einer Schutzfrist unterliegen, in der online-Fassung des Findbuchs nicht angezeigt. Wir empfehlen eine Nachfrage beim verwahrenden Archiv.
Korrespondierende Bestände
20309 Institut für Energetik Leipzig
21517 SED-Grundorganisation des Instituts für Energetik Leipzig
sowie weitere Bestände der Wirtschaft (DDR), insbesondere aus der Energie- und Brennstoffindustrie und der chemischen Industrie.
Akten befinden sich auch im Bundesarchiv in Berlin, in den Beständen Ministerium für Grundstoffindustrie, Volkswirtschaftsrat der DDR und Staatliche Plankommission der DDR.
Hans-Jürgen Voigt
Juli 2016
Abkürzungsverzeichnis
Die Zentralstelle wurde im September 1958 als "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig gegründet. Grundlage bildete die "Anordnung über die Bildung der Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung", veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II 1958, Nr. 22, S. 251-252.
Die Koordinierung aller energiepolitischen Maßnahmen erfolgte über die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat, die von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten geleitet wurde. Ihm war die "Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung" zugeordnet, die über die am 3. September 1958 geschaffene "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig die Energiepolitik auf diesem Gebiet gestaltete. In jedem der 14 Bezirke und in Ostberlin gab es eine "Bezirksstelle für rationelle Energieanwendung" (BRE). In der Wirtschaft wurde die Energieeinsparungspolitik über die Fachorgane Energetik in den Ministerien, den VVB und Kombinaten bis zu den Betrieben durchgesetzt. Auf territorialer Ebene gab es Bezirks- und Kreisenergiekommissionen, die insbesondere die territoriale Durchsetzung einer sparsamen und rationellen Energieanwendung zu sichern hatten.
Die Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung der Staatlichen Energieinspektion hatte
• Aufgaben bei der Vorbereitung, Kontrolle, Abrechnung und Analyse des Energieplanes wahrzunehmen,
• Entscheidungen der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat über den Energieträgereinsatz vorzubereiten,
• Aufgabenstellungen und Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen, zu denen gesonderte energetische Teile auszuarbeiten sind, Angebotsprojekte und wiederverwendungsfähige Projekt- und Typlösungen für Raumheizung zu begutachten,
• die Anträge auf Auszeichnung von Betrieben für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit zu prüfen.
Am 1. Januar 1965 nannte man die ehemaligen Bezirksstellen für wirtschaftliche Energieanwendung in Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung, Außenstelle … um.
1968 erfolgte die Angliederung der Zentralstelle an das Institut für Energetik. Damit ging die Selbständigkeit verloren.
1975 wurde die Einrichtung im Zuge der stärkeren Fokussierung auf eine rationelle Energienutzung in Zentralstelle für rationelle Energieanwendung umbenannt.
Ab 1978 gaben die Volkswirtschafts- und 5-Jahr-Pläne erhöhte Ziele zur Energieeinsparung vor. In diesen Kontext gehören auch die Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf Auszeichnung mit dem Titel für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit.
Die Zentralstelle war bis zum 31. Dezember 1986 ein Bereich des Instituts für Energetik und bis zur Trennung als zentrale wissenschaftliche Einrichtung dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR direkt nachgeordnet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 erfolgte durch Regierungsentscheidung die Herauslösung der Zentralstelle für rationelle Energieanwendung aus dem Institut für Energetik (IfE) bei gleichzeitiger Zuordnung zur damaligen Staatlichen Energieinspektion beim Ministerrat (SEI), während das IfE als Betrieb in das VE Kombinat Kernkraftwerke "Bruno Leuschner" eingeordnet wurde (vgl. Akte Nr. 332).
Die Zentralstelle war Herausgeber der seit 1975 erscheinenden Fachzeitschrift "Energieanwendung" und umfangreicher energietechnischer und -ökonomischer Literatur.
Im Ergebnis der Tätigkeit der Einrichtung wurden auch umfangreiche vermeidbare Energieverschwendungen und energetische Verluste festgestellt. Infolge Mängel bei der Bereitstellung von energiewirtschaftlichen Rationalisierungsmitteln durch die DDR-Volkswirtschaft konnten jedoch in vielen Fällen keine durchgreifenden und dauerhaften Veränderungen zur Senkung des Energieverbrauchs, vor allem in der Industrie, erzielt werden.
Mit dem Ende der DDR vollzog sich auch eine Änderung des Status der Zentralstelle. Ab 16. Juli 1990 wurde sie als juristisch selbständige Einrichtung im Handelsregister als Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung eingetragen (HRB Leipzig, Nr. 601). Grundlage war ein Schreiben des Abwicklungsbevollmächtigten Herrn Dr. Boris Kudevita für die Staatliche Energieinspektion (SEI) zur Auflösung der SEI zum 30. Juni 1990 per Ministerratsbeschluss 6/14/89 vom 14. Dezember 1989 (vgl. Akte Nr. 332).
Im Juni 1990 waren dort noch 171 Personen tätig, im September 1991 noch 111, davon 43 in Kurzarbeit (vgl. Akte Nr. 348).
Am 6. November 1991 stellte die Geschäftsführung den Antrag auf Gesamtvollstreckung auf Grund von Entscheidungen der Treuhandanstalt, Außenstelle Leipzig.
Allen Mitarbeitern wurde zum 31. März bzw. 30. Juni 1992 gekündigt.
Ihren Sitz hatte die Einrichtung bis zu ihrem Ende 1992 in der Torgauer Straße 114 in Leipzig.
Daneben verfügte die Zentralstelle seit 1959 über die ehemalige Gas-Tankstelle an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee, die dort nach entsprechenden baulichen Veränderungen ein gastechnisches Prüflabor einrichtete. Dieses Prüflabor der Abteilung Gasanwendung der ZfwE führte im Auftrag des Deutschen Amtes für Messwesen und Warenprüfung der DDR (ab 1973 umbenannt in Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung) die Qualitätsüberwachung für alle in der DDR serienmäßig gefertigten bzw. importierten Haushalt-Gasgeräte und häuslichen Feuerstätten durch und erteilte Gütekennzeichen ähnlich dem DVGW und dem TÜV. Darüber hinaus wurde die Erzeugung von Stadtgas bezüglich der brenntechnischen Qualitätsparameter überwacht.
Seit 1959 blieb – abgesehen von technischen Verbesserungen – der Charakter und das Arbeitsprofil des Prüflabors erhalten; lediglich die verwaltungsmäßige Zuordnung änderte sich im Laufe der Jahre.
Im Zuge der Erschließung konnten folgende Direktoren der Zentralstelle ermittelt werden:
Dipl.-Ing. Waldemar Callenberg, Direktor ab 3. September 1958, noch 1963
Dipl.-oek. P. Pessler, Direktor 1963/64 bis 1971
Dipl.-Ing. Heinz Jungnickel, Direktor ab 1. Juni 1979, wohl bis Juni 1990
Dr. Michael Kubessa, 1984 bis 1990 Abteilungsleiter, ab 16. Juni 1990 amtierender Geschäftsführer gemeinsam mit Herrn Lange. Ab 9. November 1991 entfiel die Bezeichnung "amtierend" (vgl. Akte Nr. 334).
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand umfasst die Jahre 1954 bis 1992.
Die vorhandenen Archivalien wurden laut Bestandsakte am 20. August 1992 von der in Auflösung begriffenen Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung dem Staatsarchiv Leipzig übergeben.
Im Rahmen der Erschließung war eine teilweise Neubildung der Aktentitel erforderlich, wenn keine Deckblätter überliefert waren. Zur näheren Inhaltsangabe wurde der Enthält-Vermerk genutzt. Akten mit zusammengehörigen Inhalten wurden zu Bänden zusammengefasst. Gängige oder häufig wiederkehrende Abkürzungen wie DDR, SED oder BGL wurden beibehalten.
Vor Beginn der Bearbeitung belief sich der Umfang der Überlieferung auf 17 lfm.
Nach Abschluss der Erschließung verblieben 8 lfm. Kassiert wurden Duplikate von Schriftstücken, Tages- und Wochenpläne, Kassenquittungen sowie Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf den Titel "Vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit". Bei Letzteren wurde eine repräsentative Auswahl nach den einzelnen Industriezweigen aus der gesamten DDR getroffen. Besondere Berücksichtigung fanden dabei Betriebe und Einrichtungen, deren Bestände im Staatsarchiv Leipzig überliefert sind. Im Zuge der Übernahmen von Schriftgut der Firma Rhenus Logistics wurden dem Staatsarchiv Leipzig am 10. Mai 2017 auch Unterlagen der ehemaligen Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung im Umfang von ca. 1,2 lfm übergeben, die mit Ausnahme von Dubletten und Belegen dem Bestand angegliedert wurden. Der Bestand hat nach Abschluss aller Arbeiten einen Gesamtumfang von 9 lfm.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Aktenüberlieferung liegt nicht kontinuierlich vor. Es liegen Akten seit 1954 vor, die die Gründung und die Geschäftstätigkeit der Zentralstelle widerspiegeln. Diese Überlieferung endet jedoch um 1968 mit der Angliederung an das Institut für Energetik. Für die 1970er und 1980er Jahre sind nur die Anträge und Prüfungen von Anträgen für den Titel "Vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit" vorhanden. Für die Jahre 1989 bis 1992 sind Akten zur Umwandlung der Zentralstelle in eine GmbH erhalten. Letztere dokumentieren typische Abläufe bei der Umstrukturierung der ehemaligen Volkswirtschaft der DDR.
Hinweise für die Benutzung
Der Bestand enthält sowohl Unterlagen, die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Archivgesetzes erst dreißig Jahre nach der Entstehung benutzt werden dürfen, als auch Unterlagen, die nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes erst zehn Jahre nach dem Tod bzw. einhundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person benutzt werden dürfen. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach gesonderter Prüfung im Wege des Antragsverfahrens zur Schutzfristenverkürzung möglich. Aus Datenschutzgründen werden Verzeichnungsangaben, die einer Schutzfrist unterliegen, in der online-Fassung des Findbuchs nicht angezeigt. Wir empfehlen eine Nachfrage beim verwahrenden Archiv.
Korrespondierende Bestände
20309 Institut für Energetik Leipzig
21517 SED-Grundorganisation des Instituts für Energetik Leipzig
sowie weitere Bestände der Wirtschaft (DDR), insbesondere aus der Energie- und Brennstoffindustrie und der chemischen Industrie.
Akten befinden sich auch im Bundesarchiv in Berlin, in den Beständen Ministerium für Grundstoffindustrie, Volkswirtschaftsrat der DDR und Staatliche Plankommission der DDR.
Hans-Jürgen Voigt
Juli 2016
Abkürzungsverzeichnis
Haushalts- und Geschäftsakten.- Anträge und Prüfungen von Anträgen für den Titel "Vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit".- Schriftwechsel mit der Treuhand.- Tätigkeit des Betriebsrates.
Die Zentralstelle wurde im September 1958 als "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig gegründet. Grundlage bildete die "Anordnung über die Bildung der Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung", veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II 1958, Nr. 22, S. 251-252.
Die Koordinierung aller energiepolitischen Maßnahmen erfolgte über die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat, die von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten geleitet wurde. Ihm war die "Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung" zugeordnet, die über die am 3. September 1958 geschaffene "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig die Energiepolitik auf diesem Gebiet gestaltete. In jedem der 14 Bezirke und in Ostberlin gab es eine "Bezirksstelle für rationelle Energieanwendung" (BRE). In der Wirtschaft wurde die Energieeinsparungspolitik über die Fachorgane Energetik in den Ministerien, den VVB und Kombinaten bis zu den Betrieben durchgesetzt. Auf territorialer Ebene gab es Bezirks- und Kreisenergiekommissionen, die insbesondere die territoriale Durchsetzung einer sparsamen und rationellen Energieanwendung zu sichern hatten.
Die Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung der Staatlichen Energieinspektion hatte
- Aufgaben bei der Vorbereitung, Kontrolle, Abrechnung und Analyse des Energieplanes wahrzunehmen,
- Entscheidungen der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat über den Energieträgereinsatz vorzubereiten,
- Aufgabenstellungen und Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen, zu denen gesonderte energetische Teile auszuarbeiten sind, Angebotsprojekte und wiederverwendungsfähige Projekt- und Typlösungen für Raumheizung zu begutachten,
- die Anträge auf Auszeichnung von Betrieben für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit zu prüfen.
Am 1. Januar 1965 nannte man die ehemaligen Bezirksstellen für wirtschaftliche Energieanwendung in Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung, Außenstelle … um.
1968 erfolgte die Angliederung der Zentralstelle an das Institut für Energetik. Damit ging die Selbständigkeit verloren.
1975 wurde die Einrichtung im Zuge der stärkeren Fokussierung auf eine rationelle Energienutzung in Zentralstelle für rationelle Energieanwendung umbenannt.
Ab 1978 gaben die Volkswirtschafts- und 5-Jahr-Pläne erhöhte Ziele zur Energieeinsparung vor. In diesen Kontext gehören auch die Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf Auszeichnung mit dem Titel für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit.
Die Zentralstelle war bis zum 31. Dezember 1986 ein Bereich des Instituts für Energetik und bis zur Trennung als zentrale wissenschaftliche Einrichtung dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR direkt nachgeordnet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 erfolgte durch Regierungsentscheidung die Herauslösung der Zentralstelle für rationelle Energieanwendung aus dem Institut für Energetik (IfE) bei gleichzeitiger Zuordnung zur damaligen Staatlichen Energieinspektion beim Ministerrat (SEI), während das IfE als Betrieb in das VE Kombinat Kernkraftwerke "Bruno Leuschner" eingeordnet wurde (vgl. Akte Nr. 332).
Die Zentralstelle war Herausgeber der seit 1975 erscheinenden Fachzeitschrift "Energieanwendung" und umfangreicher energietechnischer und -ökonomischer Literatur.
Im Ergebnis der Tätigkeit der Einrichtung wurden auch umfangreiche vermeidbare Energieverschwendungen und energetische Verluste festgestellt. Infolge Mängel bei der Bereitstellung von energiewirtschaftlichen Rationalisierungsmitteln durch die DDR-Volkswirtschaft konnten jedoch in vielen Fällen keine durchgreifenden und dauerhaften Veränderungen zur Senkung des Energieverbrauchs, vor allem in der Industrie, erzielt werden.
Mit dem Ende der DDR vollzog sich auch eine Änderung des Status der Zentralstelle. Ab 16. Juli 1990 wurde sie als juristisch selbständige Einrichtung im Handelsregister als Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung eingetragen (HRB Leipzig, Nr. 601). Grundlage war ein Schreiben des Abwicklungsbevollmächtigten Herrn Dr. Boris Kudevita für die Staatliche Energieinspektion (SEI) zur Auflösung der SEI zum 30. Juni 1990 per Ministerratsbeschluss 6/14/89 vom 14. Dezember 1989 (vgl. Akte Nr. 332).
Im Juni 1990 waren dort noch 171 Personen tätig, im September 1991 noch 111, davon 43 in Kurzarbeit (vgl. Akte Nr. 348).
Am 6. November 1991 stellte die Geschäftsführung den Antrag auf Gesamtvollstreckung auf Grund von Entscheidungen der Treuhandanstalt, Außenstelle Leipzig.
Allen Mitarbeitern wurde zum 31. März bzw. 30. Juni 1992 gekündigt.
Ihren Sitz hatte die Einrichtung bis zu ihrem Ende 1992 in der Torgauer Straße 114 in Leipzig.
Daneben verfügte die Zentralstelle seit 1959 über die ehemalige Gas-Tankstelle an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee, die dort nach entsprechenden baulichen Veränderungen ein gastechnisches Prüflabor einrichtete. Dieses Prüflabor der Abteilung Gasanwendung der ZfwE führte im Auftrag des Deutschen Amtes für Messwesen und Warenprüfung der DDR (ab 1973 umbenannt in Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung) die Qualitätsüberwachung für alle in der DDR serienmäßig gefertigten bzw. importierten Haushalt-Gasgeräte und häuslichen Feuerstätten durch und erteilte Gütekennzeichen ähnlich dem DVGW und dem TÜV. Darüber hinaus wurde die Erzeugung von Stadtgas bezüglich der brenntechnischen Qualitätsparameter überwacht.
Seit 1959 blieb - abgesehen von technischen Verbesserungen - der Charakter und das Arbeitsprofil des Prüflabors erhalten; lediglich die verwaltungsmäßige Zuordnung änderte sich im Laufe der Jahre.
Die Koordinierung aller energiepolitischen Maßnahmen erfolgte über die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat, die von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten geleitet wurde. Ihm war die "Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung" zugeordnet, die über die am 3. September 1958 geschaffene "Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung" in Leipzig die Energiepolitik auf diesem Gebiet gestaltete. In jedem der 14 Bezirke und in Ostberlin gab es eine "Bezirksstelle für rationelle Energieanwendung" (BRE). In der Wirtschaft wurde die Energieeinsparungspolitik über die Fachorgane Energetik in den Ministerien, den VVB und Kombinaten bis zu den Betrieben durchgesetzt. Auf territorialer Ebene gab es Bezirks- und Kreisenergiekommissionen, die insbesondere die territoriale Durchsetzung einer sparsamen und rationellen Energieanwendung zu sichern hatten.
Die Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung der Staatlichen Energieinspektion hatte
- Aufgaben bei der Vorbereitung, Kontrolle, Abrechnung und Analyse des Energieplanes wahrzunehmen,
- Entscheidungen der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat über den Energieträgereinsatz vorzubereiten,
- Aufgabenstellungen und Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen, zu denen gesonderte energetische Teile auszuarbeiten sind, Angebotsprojekte und wiederverwendungsfähige Projekt- und Typlösungen für Raumheizung zu begutachten,
- die Anträge auf Auszeichnung von Betrieben für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit zu prüfen.
Am 1. Januar 1965 nannte man die ehemaligen Bezirksstellen für wirtschaftliche Energieanwendung in Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung, Außenstelle … um.
1968 erfolgte die Angliederung der Zentralstelle an das Institut für Energetik. Damit ging die Selbständigkeit verloren.
1975 wurde die Einrichtung im Zuge der stärkeren Fokussierung auf eine rationelle Energienutzung in Zentralstelle für rationelle Energieanwendung umbenannt.
Ab 1978 gaben die Volkswirtschafts- und 5-Jahr-Pläne erhöhte Ziele zur Energieeinsparung vor. In diesen Kontext gehören auch die Anträge von Betrieben und Einrichtungen auf Auszeichnung mit dem Titel für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit.
Die Zentralstelle war bis zum 31. Dezember 1986 ein Bereich des Instituts für Energetik und bis zur Trennung als zentrale wissenschaftliche Einrichtung dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR direkt nachgeordnet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 erfolgte durch Regierungsentscheidung die Herauslösung der Zentralstelle für rationelle Energieanwendung aus dem Institut für Energetik (IfE) bei gleichzeitiger Zuordnung zur damaligen Staatlichen Energieinspektion beim Ministerrat (SEI), während das IfE als Betrieb in das VE Kombinat Kernkraftwerke "Bruno Leuschner" eingeordnet wurde (vgl. Akte Nr. 332).
Die Zentralstelle war Herausgeber der seit 1975 erscheinenden Fachzeitschrift "Energieanwendung" und umfangreicher energietechnischer und -ökonomischer Literatur.
Im Ergebnis der Tätigkeit der Einrichtung wurden auch umfangreiche vermeidbare Energieverschwendungen und energetische Verluste festgestellt. Infolge Mängel bei der Bereitstellung von energiewirtschaftlichen Rationalisierungsmitteln durch die DDR-Volkswirtschaft konnten jedoch in vielen Fällen keine durchgreifenden und dauerhaften Veränderungen zur Senkung des Energieverbrauchs, vor allem in der Industrie, erzielt werden.
Mit dem Ende der DDR vollzog sich auch eine Änderung des Status der Zentralstelle. Ab 16. Juli 1990 wurde sie als juristisch selbständige Einrichtung im Handelsregister als Gesellschaft für wirtschaftliche Energieanwendung eingetragen (HRB Leipzig, Nr. 601). Grundlage war ein Schreiben des Abwicklungsbevollmächtigten Herrn Dr. Boris Kudevita für die Staatliche Energieinspektion (SEI) zur Auflösung der SEI zum 30. Juni 1990 per Ministerratsbeschluss 6/14/89 vom 14. Dezember 1989 (vgl. Akte Nr. 332).
Im Juni 1990 waren dort noch 171 Personen tätig, im September 1991 noch 111, davon 43 in Kurzarbeit (vgl. Akte Nr. 348).
Am 6. November 1991 stellte die Geschäftsführung den Antrag auf Gesamtvollstreckung auf Grund von Entscheidungen der Treuhandanstalt, Außenstelle Leipzig.
Allen Mitarbeitern wurde zum 31. März bzw. 30. Juni 1992 gekündigt.
Ihren Sitz hatte die Einrichtung bis zu ihrem Ende 1992 in der Torgauer Straße 114 in Leipzig.
Daneben verfügte die Zentralstelle seit 1959 über die ehemalige Gas-Tankstelle an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee, die dort nach entsprechenden baulichen Veränderungen ein gastechnisches Prüflabor einrichtete. Dieses Prüflabor der Abteilung Gasanwendung der ZfwE führte im Auftrag des Deutschen Amtes für Messwesen und Warenprüfung der DDR (ab 1973 umbenannt in Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung) die Qualitätsüberwachung für alle in der DDR serienmäßig gefertigten bzw. importierten Haushalt-Gasgeräte und häuslichen Feuerstätten durch und erteilte Gütekennzeichen ähnlich dem DVGW und dem TÜV. Darüber hinaus wurde die Erzeugung von Stadtgas bezüglich der brenntechnischen Qualitätsparameter überwacht.
Seit 1959 blieb - abgesehen von technischen Verbesserungen - der Charakter und das Arbeitsprofil des Prüflabors erhalten; lediglich die verwaltungsmäßige Zuordnung änderte sich im Laufe der Jahre.
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