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Beständeübersicht

Bestand

20350 Rittergut Brandis (Patrimonialgericht)

Datierung1700 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)4,00
Nördlich von Naunhof liegt das Städtchen Brandis, welches als Ortschaft 984 in einer Schenkungsurkunde Otto II. an das Stift Merseburg erste Erwähnung fand. [01] Von einem Herrensitz des "Gozwinus de Brandez", einem wohl bischöflich-magdeburgischen Ministerialen, ist seit dem Jahre 1191 die Rede. [02]

Obwohl Brandis in der deutschen Kolonialzeit bereits eine blühende Stadt war, verkümmerte es später fast zur Bedeutungslosigkeit. Erst 1529 wurde Brandis wieder als "Marktflecken" erwähnt und 1548, als der Herrensitz mit dem Vorwerk Posthausen und dessen Schäferei zum Rittergut erhoben wurde, erneut als "Städtlein" bezeichnet. Das Areal des Rittergutes umfaßte 1600 Morgen Feld, Wiesen und Teiche, sowie 1600 Morgen Waldungen. [03]

Neben dem Vasallenstädtchen Brandis gehörten unter die Gerichtsbarkeit des altschrift-sässigen Rittergutes Brandis auch die Dörfer Cämmerei, Beucha, Borsdorf und Gerichshain. Zu den wechselnden Besitzern des Gutes zählten im 16. Jahrhundert die Herren von Bünau und von Ende, im 17. Jh. die Herren aus dem Winkel. 1690 erwarb der Kammerherr Burchard von Bodenhausen das Gut, [04] und Leutnant Hans Burkhard von Bodenhausen verkaufte es erst 1818 an den Hofrat Johann August Schirmer [05] . Seit 1849 befand sich das Brandiser Gut im Besitz der Freiherren von Pentz.

Im Zuge der Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit im Königreich Sachsen traten die Freiherren von Pentz ihre Jurisdiktion über Brandis, Beucha, Borsdorf, Cämmerei und Gerichshain am 09. Mai 1856 an das Königliche Gericht Brandis ab. [06] Ab Oktober 1856 übte das Gerichtsamt Brandis die Gerichtsbarkeit aus. Über die nachfolgenden Justizbehörden gelangten die Archivalien in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und von dort ab 1959 in verschiedenen Abgabegemeinschaften in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1964 in einer Findkartei verzeichnet und 1999 im Rahmen der Bearbeitung der Bestandsgruppe neu aufgenommen. Dabei wurden vorhandene alte Registratursignaturen mit erfaßt und die bisherigen ordnungsunabhängigen Signaturen übernommen. Akten, die für den Benutzer auf Grund starken Schimmelbefalls zur Zeit noch nicht zur Verfügung stehen, sind mit dem Vermerk "gesperrt" gekennzeichnet.

Der Bestand Rittergut Brandis umfaßt 218 Akteneinheiten der Patrimonialgerichtsbarkeit des Gutes. Die älteste Akte stammt aus dem Jahr 1700 und enthält Verkäufe, Erbvergleiche und Lehnreichungen über die Lehnhölzer in der Flur Cämmerei sowie Abschriften aus den Jahren 1633 bis 1700. Der Überlieferungsschwerpunkt liegt zwischen dem Ende des 18. Jh. und der Abgabe der Gerichtsbarkeit an den Staat. Relativ vollständig liegen verschiedene Protokollserien, besonders die jährlich geführten Kaufprotokolle, ab Ende des 18. Jh. vor. Nur wenige Akten blieben vom frühen 18. Jh. erhalten und betreffen vorwiegend Grundstücksangelegenheiten. Frühere Unterlagen wurden offensichtlich bei dem großen Brand von 1696, dem 42 Häuser, das Rathaus, die Pfarre, die Schule und der Kirchturm zum Opfer fielen, vernichtet.Die Verzeichnung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Register erstellt wurde. Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStAL, RG Brandis, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen: Stadt Brandis, Kgl. Gericht Brandis und Gerichtsamt Brandis.

Elke Kretzschmar
Februar 1999



[01] Vgl. A. Schumann/A. Schiffner, Vollständiges Staats- Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814ff., Bd. 1, S. 478.
[02] Vgl. L. Heydick, Rittergüter und Schlösser im Leipziger Land, Grimma 1993, S. 14.
[03] Vgl. L. Heydick, Rittergüter und Schlösser im Leipziger Land, Grimma 1993, S. 12 ff.
[04] Ebenda.
[05] Vgl. SächsStAL, RG Brandis (Gerichtsakten), Nr. 118.
[06] Leipziger Zeitung, 11.05.1856, S. 2669.
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Unter die Gerichtsbarkeit des im Territorium des Amts Grimma gelegenen altschriftsässigen Ritterguts Brandis gehörten neben Brandis selbst die Dörfer Beucha, Borsdorf, Cämmerei und Gerichshain. Zu den wechselnden Besitzern zählten ab dem 16. Jahrhundert die Familien von Bünau, von Ende, aus dem Winckel und von Bodenhausen. 1818 erwarb der Hofrat Johann August Schirmer das Gut, 1849 der Freiherr von Pentz. Letzterer gab die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 9. Mai 1856 an das Königliche Gericht Brandis ab.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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