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Beständeübersicht

Bestand

20366 Rittergut Crossen bei Geringswalde

Datierung1582 - 1919
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)4,00
Geschichte des Rittergutes Crossen
Zum südlich von Geringswalde gelegenen amtsässigen Rittergut Crossen gehörte ein Teil des Dorfes Crossen mit der Erbgerichtsbarkeit, die Obergerichtsbarkeit stand dem Amt Rochlitz zu. Der andere Teil des Dorfes unterstand mit der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem altschriftsässigen Rittergut Schweikershain. Besitzer des Rittergutes Crossen waren die Familien von Bobritzsch, von Miltitz, von Poigk, von Flemming und von Arnim.
Im Jahr 1820 gehörten von den 119 Feuerstätten in Crossen 30 zum Rittergut Schweikershain, eine nach Kleinmilkau, fünf mit der Ober- und Erbgerichtsbarkeit zum Rittergut Crossen, mit den Steuern aber nach Schweikershain, 77 mit der Erbgerichtsbarkeit, den Diensten und Zinsen zum Rittergut Crossen, mit der Obergerichtsbarkeit und den Steuern zum Amt Rochlitz.[01]
1840 vereinigten sich die beiden Ortsteile Ober- und Niedercrossen zu einer Gemeinde. Am 21. August 1852 ging die Gerichtsbarkeit an das Königliche Gericht Geringswalde.

Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Die Unterlagen des Bestandes sind vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus den Lagerungsgemeinschaften AG Waldheim/AH Rochlitz gebildet worden. 2015 wurde der Bestand neu bearbeitet. Es wurde vorwiegend einfach verzeichnet. Für die Ordnung des Bestandes fand das Ordnungsmodell für Rittergüter Anwendung. Die Erschließung orientierte sich an der Findkartei von 1965, die Angaben wurden aber für jede Akte überprüft, ggf. korrigiert bzw. erweitert. Es entstand ein Register der Orts- und Personennamen. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen 13 Gerichtsbücher des Rittergutes Crossen wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt bei den Gerichtsbüchern und -protokollen, Zivilgerichtsverfahren sowie Nachlass- und Grundstücksangelegenheiten.

Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3, mit der auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20366, RG Crossen, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände
12613
Gerichtsbücher (StA-D)
20017
Amt Rochlitz
20064
Königliches Gericht Geringswalde
20091
Gerichtsamt Geringswalde



Volker Jäger
März 2015

Besitzer des Rittergutes Crossen[02]
1501
Georg, Hans und Christoph von Bobritzsch
1532
Merten, Hans, Nicol und Lorenz von Bobritzsch
1539
Erasmus, Nicol, Hans, Lorenz, Christoph und Georg von Bobritzsch
1577
Ernst von Miltitz
1604
Heinrich, Carl, Ullrich, Adolf und Hans Albrecht von Miltitz
1612
Hans von der Pfordte
1630
Hans Georg von Taubenheim
1651
Christian Gundermann
1665
Johann und Nicol von Miltiz
1667
Hans Georg von Poigk
1681
Hans Georg von Poigk
1719
Hans Christoph von Poigk
1727
Friederike Christiane von Poigk geb. von Wehlen
1752
Hans Georg und Friedrich Christian von Poigk
1753
Hans Christoph von Poigk
1779
Erdmuthe Sophie von Flemming geb. von Poigk
1794
Wolf Reinhard von Hartitzsch, August und Adolph August von Berbisdorf
1795
Carl Christoph von Arnim
1812
Georg Heinrich Wolf, Hans Carl und Friedrich Henning von Arnim
1831
Friedrich Henning von Arnim
1867
Friedrich Henning und Carl Christoph von Arnim
1876
Friedrich Henning von Arnim
1885
Johanna Carolina von Carlowitz geb. von Arnim und Luise Gräfin zur Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld geb. von Arnim
1910
Luise Gräfin zur Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld geb. von Arnim





[01] StA-L, 20366 RG Crossen, Nr. 216.
[02] StA-D, 10080 Lehnhof Dresden, 4225 – 4228.
Grundlagen des Ritterguts.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Einziehung landesherrlicher Steuern und Zölle.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Zum südlich von Geringswalde gelegenen amtsässigen Rittergut Crossen gehörte ein Teil des Dorfes Crossen mit der Erbgerichtsbarkeit, die Obergerichtsbarkeit stand dem Amt Rochlitz zu. 1840 vereinigten sich die beiden Ortsteile Ober- und Niedercrossen zu einer Gemeinde. Besitzer des Rittergutes Crossen waren die Familien von Bobritzsch, von Miltitz, von Poigk, von Flemming und von Arnim. Am 21. August 1852 ging die Gerichtsbarkeit an das Königliche Gericht Geringswalde.
  • 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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