Beständeübersicht
Bestand
20372 Rittergut Döbitz (Patrimonialgericht)
Datierung | 1753 - 1856 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,30 |
Geschichte des Ritterguts Döbitz
Das amtsässige Rittergut Döbitz, früher als Sattelhof bezeichnet, befand sich zwischen dem gleichnamigen unmittelbaren Amtsdorf und Taucha und unterstand dem Amt Leipzig. Besitzer des Ritterguts waren im 17. Jahrhundert die Familie Eichhorn sowie Johann Haberkorn, im 18. Jahrhundert die Familien Oertel, Opitz und Radeck. Von den Guts- bzw. Gerichtsherrschaften waren ab etwa 1800 die Familie von Metzler sowie Christian Friedrich Rudolph, ab 1845 Carl Hermann Tauchnitz und ab 1852 Johann Ludwig Schrage zu ermitteln.[01] Von Letzterem ging die Gerichtsbarkeit des Guts auf Anordnung des Justizministeriums am 2. Juni 1856 an das Königliche Gericht Taucha.
Die Gemeinde Döbitz ist 1929 nach Dewitz eingemeindet worden, seit 1937 gehören beide zur Stadt Taucha.[02]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten um 1960 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv in den Abgabegemeinschaften AG Leipzig und AH Leipzig in das Staatsarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1965 in einer Findkartei (ohne Gliederung) verzeichnet. Im Jahr 1999 ist eine weitergeführte Akte ermittelt und dem Bestand Gerichtsamt Taucha zugeordnet worden. Die Verzeichnungsangaben aus der Findkartei sind 2021 überprüft und elektronisch nutzbar gemacht worden. In diesem Zusammenhang wurden eine neue Klassifikation erarbeitet sowie einige fehlende Angaben ergänzt. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen drei Gerichtsbücher des Ritterguts Döbitz wurden virtuell verzeichnet.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 22 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1753 bis 1856. Die Überlieferung ist fragmentarisch, inhaltlich dominieren Unterlagen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der Lokalverwaltung.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20372 Rittergut Döbitz (Patrimonialgericht), Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Febr. 2021
[01] 20028 AH Leipzig, Nr. 152.- Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 127.- 20372 Rittergut Döbitz, Nr. 6.- Im Partheland. Zwischen Leipzig, Taucha und Borsdorf, Leipzig 2002, S. 178 ff.
[02]20028 AH Leipzig, Nr. 995 und 979.- 20626 Stadt Taucha.
Das amtsässige Rittergut Döbitz, früher als Sattelhof bezeichnet, befand sich zwischen dem gleichnamigen unmittelbaren Amtsdorf und Taucha und unterstand dem Amt Leipzig. Besitzer des Ritterguts waren im 17. Jahrhundert die Familie Eichhorn sowie Johann Haberkorn, im 18. Jahrhundert die Familien Oertel, Opitz und Radeck. Von den Guts- bzw. Gerichtsherrschaften waren ab etwa 1800 die Familie von Metzler sowie Christian Friedrich Rudolph, ab 1845 Carl Hermann Tauchnitz und ab 1852 Johann Ludwig Schrage zu ermitteln.[01] Von Letzterem ging die Gerichtsbarkeit des Guts auf Anordnung des Justizministeriums am 2. Juni 1856 an das Königliche Gericht Taucha.
Die Gemeinde Döbitz ist 1929 nach Dewitz eingemeindet worden, seit 1937 gehören beide zur Stadt Taucha.[02]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten um 1960 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv in den Abgabegemeinschaften AG Leipzig und AH Leipzig in das Staatsarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1965 in einer Findkartei (ohne Gliederung) verzeichnet. Im Jahr 1999 ist eine weitergeführte Akte ermittelt und dem Bestand Gerichtsamt Taucha zugeordnet worden. Die Verzeichnungsangaben aus der Findkartei sind 2021 überprüft und elektronisch nutzbar gemacht worden. In diesem Zusammenhang wurden eine neue Klassifikation erarbeitet sowie einige fehlende Angaben ergänzt. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen drei Gerichtsbücher des Ritterguts Döbitz wurden virtuell verzeichnet.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 22 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1753 bis 1856. Die Überlieferung ist fragmentarisch, inhaltlich dominieren Unterlagen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der Lokalverwaltung.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20372 Rittergut Döbitz (Patrimonialgericht), Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Febr. 2021
[01] 20028 AH Leipzig, Nr. 152.- Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 127.- 20372 Rittergut Döbitz, Nr. 6.- Im Partheland. Zwischen Leipzig, Taucha und Borsdorf, Leipzig 2002, S. 178 ff.
[02]20028 AH Leipzig, Nr. 995 und 979.- 20626 Stadt Taucha.
Gerichtsbücher.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das amtsässige Rittergut Döbitz, früher als Sattelhof bezeichnet, befand sich zwischen dem gleichnamigen unmittelbaren Amtsdorf und Taucha und unterstand dem Amt Leipzig. Besitzer des Ritterguts waren im 17. Jahrhundert die Familie Eichhorn sowie Johann Haberkorn, im 18. Jahrhundert die Familien Oertel, Opitz und Radeck. Von den Guts- bzw. Gerichtsherrschaften waren ab etwa 1800 die Familie von Metzler sowie Christian Friedrich Rudolph, ab 1845 Carl Hermann Tauchnitz und ab 1852 Johann Ludwig Schrage zu ermitteln. Von Letzterem ging die Gerichtsbarkeit des Guts auf Anordnung des Justizministeriums am 2. Juni 1856 an das Königliche Gericht Taucha.
- 2021 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5