Beständeübersicht
Bestand
20381 Rittergut Falkenhain bei Wurzen (Patrimonialgericht)
Datierung | 1686 - 1849 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 1,40 |
Geschichte des Rittergutes Falkenhain
Das östlich von Wurzen gelegene Falkenhain wird 1198 zum ersten Mal erwähnt. Zunächst im Besitz des Meißnischen Bischofs Johann VI. von Saalhausen ging das Rittergut Mitte des 15. Jahrhunderts an die Familie von Truchseß über, die es bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts innehatte. Ihr folgte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Familie von Lüttichau. Mit einer kurzen Unterbrechung befand sich dann das Rittergut Falkenhain bis zur Enteignung 1945 im Rahmen der Bodenreform im Besitz der Familie von Carlowitz. Über sehr lange Zeiträume waren die Besitzer des Rittergutes Falkenhain identisch mit denen des Rittergutes Voigtshain.
Die Gerichtsbarkeit des schriftsässigen Ritterguts Falkenhain erstreckte sich neben dem Dorf Falkenhain auch über die Mark Krumlampertswalde. Sie ging am 8. Mai 1849 an das Königliche Landgericht Wurzen über.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand ist vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus den Lagerungsgemeinschaften AG Wurzen/AH Grimma gebildet worden. Die Unterlagen wurden 1967 in einer Findkartei verzeichnet. Eine Akte wurde 1999 bei einer Provenienzprüfung herausgelöst und dem Bestand Königliches Landgericht Wurzen zugeordnet.
Der Bestand wurde im März 2013 erschlossen. Die Erschließung orientierte sich an der Erschließungsrichtlinie des Staatsarchivs. Es wurde unter Verwendung des Formulars StA-Sachakten vorwiegend einfach verzeichnet. Für die Ordnung des Bestandes fand das Ordnungsmodell für Rittergüter Anwendung. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Die Erschließung orientierte sich an der Findkartei von 1967, die Angaben wurden aber für jede Akte überprüft, ggf. korrigiert bzw. erweitert. Es entstand ein Register der Orts- und Personennamen. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen zehn Gerichtsbücher des Rittergutes Falkenhain wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt bei den Gerichtsprotokollen, den Nachlass- und Grundstücksangelegenheiten.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3, mit der auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20381, RG Falkenhain, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
März 2013
Besitzer des Rittergutes Falkenhain [01]
[01] Archiv des Wurzener Domstifts, Nr. 33; 10080 Lehnhof Dresden, O 1667 – 1669, 1674 – 1675.
Das östlich von Wurzen gelegene Falkenhain wird 1198 zum ersten Mal erwähnt. Zunächst im Besitz des Meißnischen Bischofs Johann VI. von Saalhausen ging das Rittergut Mitte des 15. Jahrhunderts an die Familie von Truchseß über, die es bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts innehatte. Ihr folgte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Familie von Lüttichau. Mit einer kurzen Unterbrechung befand sich dann das Rittergut Falkenhain bis zur Enteignung 1945 im Rahmen der Bodenreform im Besitz der Familie von Carlowitz. Über sehr lange Zeiträume waren die Besitzer des Rittergutes Falkenhain identisch mit denen des Rittergutes Voigtshain.
Die Gerichtsbarkeit des schriftsässigen Ritterguts Falkenhain erstreckte sich neben dem Dorf Falkenhain auch über die Mark Krumlampertswalde. Sie ging am 8. Mai 1849 an das Königliche Landgericht Wurzen über.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand ist vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus den Lagerungsgemeinschaften AG Wurzen/AH Grimma gebildet worden. Die Unterlagen wurden 1967 in einer Findkartei verzeichnet. Eine Akte wurde 1999 bei einer Provenienzprüfung herausgelöst und dem Bestand Königliches Landgericht Wurzen zugeordnet.
Der Bestand wurde im März 2013 erschlossen. Die Erschließung orientierte sich an der Erschließungsrichtlinie des Staatsarchivs. Es wurde unter Verwendung des Formulars StA-Sachakten vorwiegend einfach verzeichnet. Für die Ordnung des Bestandes fand das Ordnungsmodell für Rittergüter Anwendung. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Die Erschließung orientierte sich an der Findkartei von 1967, die Angaben wurden aber für jede Akte überprüft, ggf. korrigiert bzw. erweitert. Es entstand ein Register der Orts- und Personennamen. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen zehn Gerichtsbücher des Rittergutes Falkenhain wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt bei den Gerichtsprotokollen, den Nachlass- und Grundstücksangelegenheiten.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3, mit der auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20381, RG Falkenhain, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
März 2013
Besitzer des Rittergutes Falkenhain [01]
[01] Archiv des Wurzener Domstifts, Nr. 33; 10080 Lehnhof Dresden, O 1667 – 1669, 1674 – 1675.
Grundlagen des Ritterguts.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das Rittergut Falkenhain, östlich von Wurzen im Territorium des Amts Wurzen gelegen, war schriftsässig. Vom 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts befand sich das Gut im Besitz der Familie von Lüttichau, dann der von Carlowitz. Die dem Rittergut zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit über Falkenhain und die Mark Krumlampertswaltde gelangte nach Abtretung an den Staat am 8. Mai 1849 an das Königliche Landgericht Wurzen.
- 2013 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5