Beständeübersicht
Bestand
20419 Rittergut Heyda bei Döbeln (Patrimonialgericht)
Datierung | 1631 - 1862 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,80 |
Geschichte des Ritterguts Heyda bei Döbeln
Das südlich von Döbeln im Amt Leisnig gelegene Rittergut Heyda war neuschriftsässig. Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über das Dorf Heyda (bei Döbeln). Im Jahr 1795 erhielt es die Schriftsässigkeit.[01] Zu den häufig wechselnden Besitzern seit dem 16. Jahrhundert zählten die Familien Marschall von Bieberstein, von Lüttichau, von Hartitzsch, von Rex, Clauß, Rechenberg, Schreiber und Albanus. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die dem Rittergut zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit am 20. Mai 1856 dem Königlichen Gericht Waldheim übertragen.
Besitzer des Ritterguts Heyda:[02]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv um 1960 in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1964 in einer Findkartei verzeichnet. Die Verzeichnungsangaben wurden 2022 anhand der Akten überprüft und elektronisch nutzbar gemacht. Dabei wurden zahlreiche Angaben korrigiert und der Bestand sachlich gegliedert. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen acht Gerichtsbücher des Ritterguts Heyda wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 50 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1631 bis 1856. Die Überlieferung ist lückenhaft, es sind verschiedene Bereiche der Patrimonialgerichtsbarkeit überliefert. Es dominieren Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Gerichtsprotokolle.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20419 RG Heyda bei Döbeln, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Juni 2022
[01] SächsStA-L, 20010 Amt Leisnig, Nr. 2163.
[02] SächsStA, 12613 Gerichtsbücher, GB AG Waldheim Nr. 95 - 101.- 20138 Amtsgericht Wurzen, Nr. 71.
Das südlich von Döbeln im Amt Leisnig gelegene Rittergut Heyda war neuschriftsässig. Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über das Dorf Heyda (bei Döbeln). Im Jahr 1795 erhielt es die Schriftsässigkeit.[01] Zu den häufig wechselnden Besitzern seit dem 16. Jahrhundert zählten die Familien Marschall von Bieberstein, von Lüttichau, von Hartitzsch, von Rex, Clauß, Rechenberg, Schreiber und Albanus. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die dem Rittergut zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit am 20. Mai 1856 dem Königlichen Gericht Waldheim übertragen.
Besitzer des Ritterguts Heyda:[02]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv um 1960 in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1964 in einer Findkartei verzeichnet. Die Verzeichnungsangaben wurden 2022 anhand der Akten überprüft und elektronisch nutzbar gemacht. Dabei wurden zahlreiche Angaben korrigiert und der Bestand sachlich gegliedert. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen acht Gerichtsbücher des Ritterguts Heyda wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 50 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1631 bis 1856. Die Überlieferung ist lückenhaft, es sind verschiedene Bereiche der Patrimonialgerichtsbarkeit überliefert. Es dominieren Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Gerichtsprotokolle.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20419 RG Heyda bei Döbeln, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Juni 2022
[01] SächsStA-L, 20010 Amt Leisnig, Nr. 2163.
[02] SächsStA, 12613 Gerichtsbücher, GB AG Waldheim Nr. 95 - 101.- 20138 Amtsgericht Wurzen, Nr. 71.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Einziehung landesherrlicher Steuern.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das südlich von Döbeln im Amt Leisnig gelegene Rittergut Heyda war neuschriftsässig. Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über das Dorf Heyda (bei Döbeln). Zu den häufig wechselnden Besitzern seit dem 16. Jahrhundert zählten die Familien Marschall von Bieberstein, von Lüttichau, von Hartitzsch, von Rex, Clauß, Rechenberg, Schreiber und Albanus. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die dem Rittergut zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit am 20. Mai 1856 dem Königlichen Gericht Waldheim übertragen.
- 2022 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5