Beständeübersicht
Bestand
20424 Rittergut Hohnstädt
Datierung | 1550 - 1947 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 10,70 |
Geschichte des Ritterguts Hohnstädt
Das neuschriftsässige Rittergut Hohnstädt befand sich nördlich von Grimma im Territorium des Amts Grimma. Es gehörte ursprünglich als Vorwerk zum Erbamt Grimma, ab 1602 zum Rittergut Seelingstädt im Besitz der Familie von Döring und ab 1618 zum Rittergut Böhlen (bei Grimma).[01] Der Burgberg in der Grimmaer Stadtflur kam 1602 zum Rittergut Böhlen im Besitz der Familie Pflugk und um 1620 zum Döringschen Besitz.[02] Großsteinberg gehörte ursprünglich zum Rittergut Belgershain und kam 1614 nach dem Erwerb durch Dr. David Döring zum Rittergut Böhlen. Nach der Erbteilung von 1693 gelangten Hohnstädt mit Großsteinberg und dem Burgberg an Ernst Friedrich von Döring. Im Jahr 1787 erwarb Johanna Christiana Loth das Rittergut Hohnstädt und verkaufte es 1817 an ihre Tochter. Ab 1832 war es im Besitz der Familie Platzmann.
Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts gehörten neben Hohnstädt auch Großsteinberg, das Vorwerk Burgberg und der Rappenberg sowie zeitweise Teile von Dorna (bei Grimma). [03] Die Bergkeller auf dem Burgberg wurden von den Rittergutsbesitzern vornehmlich an die Einwohner von Grimma verlehnt. Bereits am 19. Oktober 1840 trat Theodor Alexander Platzmann die Gerichtsbarkeit des Ritterguts an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde am 19. Oktober 1840 dem Justizamt Grimma übertragen. Das Rittergut blieb bis 1945 im Besitz der Familie Platzmann. Großsteinberg wurde bis ins 18. Jahrhundert zeitweilig als eigenständiges Rittergut geführt, 1901 wurde dem Gut auf Antrag der Familie Platzmann die Kreisstandschaft verliehen.[04] Die Gemeinde Hohnstädt gehört seit 1952 zur Stadt Grimma. Großsteinberg schloss sich 1994 mit weiteren Orten zur Landgemeinde Parthenstein zusammen.
Besitzer des Ritterguts Hohnstädt[05]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand gelangte in mehreren Etappen in das Staatsarchiv Leipzig: 1956 aus dem Rat des Kreises Grimma (Teile Gutswirtschaft, Familienarchiv, Bodenreform), dazu 1962 aus dem Landeshauptarchiv Dresden Akten aus den Lagerungsgemeinschaften Amtsgericht Grimma und Amtshauptmannschaft Grimma. Die Unterlagen wurden verzeichnet, anschließend ordnungsabhängig signiert und 1962 durch ein maschinenschriftliches Findbuch (mit Einleitung) erschlossen. Ein Teil des Bestands ist um 1980 verfilmt worden. 2003 sind im Rahmen von Provenienzbereinigungen fünf weitergeführte Akten dem Bestand Amt Grimma zugeordnet worden.
Das Findbuch ist im Jahr 2007 durch Retrokonversion elektronisch nutzbar gemacht worden. Die Verzeichnungsangaben sind i. d. R. unverändert übernommen worden, die Schreibweise von Ortsnamen wurde berichtigt sowie Orts- und Personenregister angelegt. 2017 erfolgte die redaktionelle Bearbeitung des Findmittels. Es mussten einige bis dahin unverzeichnete Akten erschlossen werden. Die Gliederung wurde überarbeitet und die Zuordnung geprüft. Durch das Vorhandensein von zahlreichen Privatakten von den Besitzerfamilien ergaben sich größere Umstellungen. Insbesondere bei älteren Akten (Fam. Döring) mussten die Verzeichnungsangaben anhand der Originale geprüft und häufig berichtigt werden. Schließlich sind die 18 Gerichtsbücher aus dem Bestand 12613 Gerichtsbücher virtuell dem Bestand zugeordnet und ein neues Findbuch mit Einleitung erarbeitet worden.
Überlieferungsschwerpunkte
Im Bestand dominieren Unterlagen des Patrimonialgerichts sowie Wirtschaftsunterlagen aus dem 19. und 20. Jh. Recht umfangreich sind Privatakten der Besitzerfamilien von Döring und Platzmann überliefert. Bemerkenswert sind dabei Unterlagen zu anderen Rittergütern der Familie von Döring, insbesondere zu Böhlen (bei Grimma) und Seelingstädt. Einige wenige Akten dokumentieren die Landaufteilung in Hohnstädt im Zuge der Bodenreform.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem Archivprogramm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und das Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: Sächsisches Staatsarchiv, StA-L, 20424 RG Hohnstädt, Nr. (fettgedruckte Zahl)
Verweis auf korrespondierende Bestände
Hauptstaatsarchiv Dresden:
12613 Gerichtsbücher
Staatsarchiv Leipzig:
20008 Amt Grimma
20092 Gerichtsamt Grimma
20339 Rittergut Belgershain
20343 Rittergut Böhlen bei Grimma
20546 Rittergut Seelingstädt (Patrimonialgericht)
21781 Nachlass Heinrich Gottlob Beyer
B. Richter
Febr. 2017
[01] StA-L, 20424 RG Hohnstädt, Nr. 254, S. 2 ff.
[02] C. G. Lorenz, Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen…, Leipzig 1856, S. 221 f.
[03] 12613, GB AG Grimma Nr. 313, fol. 128b ff.
[04] StA-L, 20002 Stände des Leipziger Kreises, Nr. 1225.
[05] Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 142 f.- Genealogisches Handbuch des Adels, Gotha 1909, S. 149.- StA-L, 22179 Genealogische Mappenstücke, Nr. Ma 22877.
Das neuschriftsässige Rittergut Hohnstädt befand sich nördlich von Grimma im Territorium des Amts Grimma. Es gehörte ursprünglich als Vorwerk zum Erbamt Grimma, ab 1602 zum Rittergut Seelingstädt im Besitz der Familie von Döring und ab 1618 zum Rittergut Böhlen (bei Grimma).[01] Der Burgberg in der Grimmaer Stadtflur kam 1602 zum Rittergut Böhlen im Besitz der Familie Pflugk und um 1620 zum Döringschen Besitz.[02] Großsteinberg gehörte ursprünglich zum Rittergut Belgershain und kam 1614 nach dem Erwerb durch Dr. David Döring zum Rittergut Böhlen. Nach der Erbteilung von 1693 gelangten Hohnstädt mit Großsteinberg und dem Burgberg an Ernst Friedrich von Döring. Im Jahr 1787 erwarb Johanna Christiana Loth das Rittergut Hohnstädt und verkaufte es 1817 an ihre Tochter. Ab 1832 war es im Besitz der Familie Platzmann.
Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts gehörten neben Hohnstädt auch Großsteinberg, das Vorwerk Burgberg und der Rappenberg sowie zeitweise Teile von Dorna (bei Grimma). [03] Die Bergkeller auf dem Burgberg wurden von den Rittergutsbesitzern vornehmlich an die Einwohner von Grimma verlehnt. Bereits am 19. Oktober 1840 trat Theodor Alexander Platzmann die Gerichtsbarkeit des Ritterguts an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde am 19. Oktober 1840 dem Justizamt Grimma übertragen. Das Rittergut blieb bis 1945 im Besitz der Familie Platzmann. Großsteinberg wurde bis ins 18. Jahrhundert zeitweilig als eigenständiges Rittergut geführt, 1901 wurde dem Gut auf Antrag der Familie Platzmann die Kreisstandschaft verliehen.[04] Die Gemeinde Hohnstädt gehört seit 1952 zur Stadt Grimma. Großsteinberg schloss sich 1994 mit weiteren Orten zur Landgemeinde Parthenstein zusammen.
Besitzer des Ritterguts Hohnstädt[05]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand gelangte in mehreren Etappen in das Staatsarchiv Leipzig: 1956 aus dem Rat des Kreises Grimma (Teile Gutswirtschaft, Familienarchiv, Bodenreform), dazu 1962 aus dem Landeshauptarchiv Dresden Akten aus den Lagerungsgemeinschaften Amtsgericht Grimma und Amtshauptmannschaft Grimma. Die Unterlagen wurden verzeichnet, anschließend ordnungsabhängig signiert und 1962 durch ein maschinenschriftliches Findbuch (mit Einleitung) erschlossen. Ein Teil des Bestands ist um 1980 verfilmt worden. 2003 sind im Rahmen von Provenienzbereinigungen fünf weitergeführte Akten dem Bestand Amt Grimma zugeordnet worden.
Das Findbuch ist im Jahr 2007 durch Retrokonversion elektronisch nutzbar gemacht worden. Die Verzeichnungsangaben sind i. d. R. unverändert übernommen worden, die Schreibweise von Ortsnamen wurde berichtigt sowie Orts- und Personenregister angelegt. 2017 erfolgte die redaktionelle Bearbeitung des Findmittels. Es mussten einige bis dahin unverzeichnete Akten erschlossen werden. Die Gliederung wurde überarbeitet und die Zuordnung geprüft. Durch das Vorhandensein von zahlreichen Privatakten von den Besitzerfamilien ergaben sich größere Umstellungen. Insbesondere bei älteren Akten (Fam. Döring) mussten die Verzeichnungsangaben anhand der Originale geprüft und häufig berichtigt werden. Schließlich sind die 18 Gerichtsbücher aus dem Bestand 12613 Gerichtsbücher virtuell dem Bestand zugeordnet und ein neues Findbuch mit Einleitung erarbeitet worden.
Überlieferungsschwerpunkte
Im Bestand dominieren Unterlagen des Patrimonialgerichts sowie Wirtschaftsunterlagen aus dem 19. und 20. Jh. Recht umfangreich sind Privatakten der Besitzerfamilien von Döring und Platzmann überliefert. Bemerkenswert sind dabei Unterlagen zu anderen Rittergütern der Familie von Döring, insbesondere zu Böhlen (bei Grimma) und Seelingstädt. Einige wenige Akten dokumentieren die Landaufteilung in Hohnstädt im Zuge der Bodenreform.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem Archivprogramm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und das Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: Sächsisches Staatsarchiv, StA-L, 20424 RG Hohnstädt, Nr. (fettgedruckte Zahl)
Verweis auf korrespondierende Bestände
Hauptstaatsarchiv Dresden:
12613 Gerichtsbücher
Staatsarchiv Leipzig:
20008 Amt Grimma
20092 Gerichtsamt Grimma
20339 Rittergut Belgershain
20343 Rittergut Böhlen bei Grimma
20546 Rittergut Seelingstädt (Patrimonialgericht)
21781 Nachlass Heinrich Gottlob Beyer
B. Richter
Febr. 2017
[01] StA-L, 20424 RG Hohnstädt, Nr. 254, S. 2 ff.
[02] C. G. Lorenz, Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen…, Leipzig 1856, S. 221 f.
[03] 12613, GB AG Grimma Nr. 313, fol. 128b ff.
[04] StA-L, 20002 Stände des Leipziger Kreises, Nr. 1225.
[05] Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 142 f.- Genealogisches Handbuch des Adels, Gotha 1909, S. 149.- StA-L, 22179 Genealogische Mappenstücke, Nr. Ma 22877.
Grundlagen des Ritterguts.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Steuerangelegenheiten.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Bodenreform.- Familienarchive von Döring, Loth und Platzmann.- Lehnsangelegenheiten der Rittergüter Böhlen bei Grimma und Seelingstädt.
Das neuschriftsässige Rittergut Hohnstädt befand sich nördlich von Grimma im Territorium des Amts Grimma. Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts gehörten neben Hohnstädt auch Großsteinberg, das Vorwerk Burgberg und der Rappenberg. Besitzer des Ritterguts waren nach den von Döring ab Mitte des 18. Jahrhunderts die Familien Loth, Devrient und Platzmann. Bereits 1840 trat Theodor Alexander Platzmann die Gerichtsbarkeit des Ritterguts an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde am 19. Oktober 1840 dem Justizamt Grimma übertragen. Das Rittergut blieb bis 1945 im Besitz der Familie Platzmann.
- 2017 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5