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Beständeübersicht

Bestand

20500 Rittergut Oberwutzschwitz mit Niedersteina

Datierung1646 - 1931
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)5,20
Das altschriftsässige Rittergut Oberwutzschwitz nördlich von Döbeln befand sich in der sog. Lommatzscher Pflege im Amt Leisnig. Es wurde mit dem benachbarten Rittergut Niedersteina gemeinsam verwaltet. Zur Grundherrschaft der Güter gehörten Teile von Merschütz und von Mahris (Amt Oschatz). Es bestanden enge Verbindungen zum Rittergut Niederwutzschwitz. [01] Die Rittergüter waren allesamt in die Parochie Zschaitz gepfarrt. [02]
Als Besitzer tritt Ende des 16. Jh. die Familie von Milkau in Erscheinung, gefolgt von denen von Bardeleben. Nach dem Tod von Elisabeth von Bardeleben (geb. von Leipziger) im Jahr 1668 besaß Brigitta von Leipziger das Rittergut. [03] Seit 1685 wurde es gemeinschaftlich von den Brüdern Balthasar Hieronymus und Wolf Christoph von Leipziger verwaltet. Um 1724 gelangte es im Besitz der Offiziers-Familie von Hackeborn [04] aus Anhalt (Christoph Gottdanck von Hackeborn, um 1740 Anna Elisabeth von Hackeborn.). Im Jahr 1754 kaufte die Familie von Zehmen (Stamm zu Oelzschau, Jüngere Linie) [05] das Rittergut: Hans Bastian von Zehmen auf Stauchitz (1691 – 1763, sächs. Hof-, Justiz- und Appellationsrat), gefolgt von seinem Sohn (Hans) August von Zehmen (1745 – 1808, Kammerjunker in Sachsen-Gotha). Nach dessen Tod übernahm 1809 sein Sohn Moritz Bastian (August) von Zehmen (1777 – 1835) das Rittergut, danach dessen einziger Sohn (Friedrich August) Ludwig von Zehmen (1807 – 1889). Später wird als Besitzer dessen Sohn Dietrich von Zehmen (1840 – 1906) aktenkundig, der sich aber überwiegend in London aufhielt. [06] Vermutlich gelangte das Rittergut Oberwutzschwitz spätestens nach seinem Tod an seine Schwester Susanne von Zehmen und über deren Heirat mit Friedrich Otto Heinrich Freiherr von Friesen (1831 – 1910) in den Besitz der Familie von Friesen auf Rötha. [07] Im 20. Jh. ist als Besitzer deren Enkel Stefan Carl Napoleon Freiherr von Friesen bekannt. Er verkaufte das Gut im Jahr 1929 an Max Richter aus Jahna. [08]
Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Oberwutzschwitz wurde am 29. April 1856 für den Anteil Mahris dem Justizamt Mügeln übertragen, ansonsten dem Königlichen Gericht Döbeln. Die Gemeinde gehörte ab 1856 zum Gerichtsamt Döbeln, ab 1874 Amtshauptmannschaft Döbeln, später Landkreis Döbeln (heute Landkreis Mittelsachsen). Der Ort Wutzschwitz wurde 1950 nach Ostrau eingemeindet.

Der Bestand ist in zwei Etappen in das Staatsarchiv Leipzig gelangt: Unterlagen der Patrimonialgerichtsbarkeit wurden zu Beginn der 1960er Jahre aus den Lagerungsgemeinschaften AG Döbeln bzw. AH Döbeln als Bestand mit 36 AE formiert und durch eine handschriftliche Findkartei (1965) erschlossen. Der Hauptteil des Bestands (Nr. 1 – 280) gelangte 1999 im Rahmen der Beständebereinigung aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden ins Staatsarchiv Leipzig. Er war durch ein masch. FB (1958) mit kurzer Einleitung erschlossen. Die Teilbestände wurden zusammengeführt, revidiert und neu signiert, wobei der kleinere Teil neue Signaturen erhielt (Nr. 282 – 315).
Im Jahr 2009 ist der vorhandene Bestand durch Retrokonversion des Findbuchs und der Findkartei elektronisch nutzbar gemacht worden. Die Verzeichnungsangaben wurden i. d. R. unverändert übernommen, die Gliederung wurde allerdings überarbeitet. Bei der Eingabe sind die Zuordnung der Akten in die Gliederungspunkte berichtigt sowie Nachträge sachlich zugeordnet worden. Die Schreibweise von Ortsnamen wurde ggf. korrigiert sowie Orts- und Personenregister angelegt. Darüber hinaus wurden fünf Gerichtsbücher von Oberwutzschwitz und Niedersteina aus dem Sammelbestand 12613 Gerichtsbücher virtuell erfasst, ohne dass sie vertieft verzeichnet werden konnten. Aus der vorhandenen Überlieferung sowie genealogischer Literatur ist für die Einleitung die Besitzerfolge rekonstruiert worden.
Der Bestand enthält 320 VZE mit einem zeitlichen Umfang von 1646 bis 1931. Die Überlieferung spiegelt überwiegend den Zeitraum im Besitz der Familie von Zehmen wieder. Die provenienzgerechte Zuordnung der Akten des Patrimonialgerichts sowie der Privatakten konnte im Rahmen der Retrokonversion nur annähernd vollzogen werden. Die Akten wurden in den Gliederungspunkten chronologisch gereiht, so dass keine ordnungsabhängige Signierung mehr vorliegt.

Verweis auf korrespondierende Bestände
Hauptstaatsarchiv Dresden:
12613 Gerichtsbücher
12626 Familiennachlass von Zehmen
10548 Grundherrschaft Schleinitz

Staatsarchiv Leipzig
20061 Königliches Gericht Döbeln
20088 Gerichtsamt Döbeln
20493 Rittergut Niederwutzschwitz


B. Richter
Okt. 2009


[01] Vgl. Bestand 20493 Rittergut Niederwutzschwitz.
[02] Neue sächsische Kirchengalerie, Ephorie Leisnig, hg. v. Georg Buchwald, Leipzig 1900, S. 904.
[03] Vgl. Informationen in den Gerichtsbüchern des Ritterguts sowie Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000.
[04] Heinrich Kneschke, Neues Allg. Deutsches Adelslexikon, Bd. 4, Leipzig 1930, S. 127.
[05] StAL, 20500 RG Oberwutzschwitz, Nr. 121.- Hans Moritz von Zehmen, Genealogische Nachrichten über das Meißnische Uradelsgeschlecht von Zehmen, 1206 bis 1906, Dresden 1906, S. 99 ff.- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser, Gotha 1892, S. 1044.
[06] Vgl. Genealogische Nachrichten… (Anm. 5), S. 130.
[07] StAL, 20532 RG Rötha, Nr. 1661.
[08] StAL, 20500 RG Oberwutzschwitz, Nr. 10 und 11.
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchive von Zehmen und von Friesen.
Das Rittergut Oberwutzschwitz, nördlich von Döbeln auf dem Gebiet des Amts Leisnig gelegen, war altschriftsässig. Dieses Rittergut wurde mit dem ebenfalls altschriftsässigen Rittergut Niedersteina gemeinsam verwaltet. Zum Rittergut gehörten auch ein Drittel von Merschütz und ein Teil von Mahris. Besitzer des Guts waren u. a. die Familien von Leipziger, von Hackeborn, von Zehmen und von Friesen. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde am 29. April 1856 die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über den Anteil Mahris dem Justizamt Mügeln übertragen, ansonsten dem Königlichen Gericht Döbeln.
  • 2009 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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