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Beständeübersicht

Bestand

20508 Rittergut Ottenhain bei Geithain (Patrimonialgericht)

Datierung1759 - 1853
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,70
Geschichte des Rittergutes Ottenhain

Ottenhain, im Jahre 1105 als Ottendorf ersterwähnt, geht wahrscheinlich auf das Siedlungswerk des Wiprecht von Groitzsch um Lausick zurück und ist als Dorf noch im Jahre 1384 nachgewiesen. In diesem Jahr kauft der Geithainer Rat ein größeres Gut von Nicol Raput. Da Ottenhain auch später noch einen eigenen "Dingstuhl" hatte unter der Obergerichtsbarkeit des Amtes Rochlitz, an welches stets 50 Meißnische Gulden als Dienstgeschirrgeld zu entrichten waren, kann man auf einen kleinen Rittersitz in der Frühzeit schließen.
Ottenhain war seit dem ausgehenden Mittelalter wüst und wurde erst ab Ende des 17. Jahrhunderts als Vorwerk von Hopfgarten wieder ausgebaut.

Während ein Teil der "Ottenhainer Äcker" als Lehnsbesitz der Einsiedels bereits zu Hopfgarten bzw. Syhra gehörten, wurde das vermutlich stets getrennt bewirtschaftete Einzelgut erst im Jahre 1677 durch Haubold von Einsiedel auf Hopfgarten vom Geithainer Rat für 1000 Meißner Gulden dazugekauft. Übernommen wurden auch die Rechte der eigenen Erbgerichtsbarkeit und die Verpflichtungen an das Amt Rochlitz; das Vorwerk Ottenhain galt als Allod. Die Ottenhainer Waldgebiete mit dem Forsthaus "Alt Ottenhain" gehörten weiterhin zum Lehnsbesitz Hopfgarten.

Nach Besitzübernahme durch Haubold von Einsiedel sind vor allem die "Finkenmühle" und das Vorwerk ausgebaut und bis Mitte des 18. Jahrhunderts zusammen mit dem Rittergut Hopfgarten verwaltet und bewirtschaftet worden, was hinsichtlich verstärkter Frondienste von den Untertanen aus den Dörfern Hopfgarten und Elbisbach nicht ohne Widerstand blieb.

In den Jahren der Erbstreitigkeiten nach 1749 gelangte Ottenhain, das wie oben erwähnt, nicht zum Mannlehngut Hopfgarten zählte, zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit, auch wohnte eine der Mitbesitzerinnen zeitweise im Gutshaus. Schließlich gelang es, die Gerichtsbarkeit des amtssässigen Ottenhainer Vorwerks zu verselbstständigen und ab den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts tritt uns in den Quellen ein "Rittergut Ottenhain" (Neuer Ottenhain) entgegen, von dem die Gerichtsbarkeit am 20. August 1853 an den sächsischen Staat (Königliches Gericht Geithain) abgetreten wurde. Besitzer war seit 1844 ein Wilhelm Heinrich von Metzsch.

Um 1801 gehörten zu Ottenhain außer Vorwerk und Mühle noch 9 Häuser mit 52 Konsumenten und es galt wieder als Dorf. Das Rittergut Ottenhain mit 136 ha gehörte um 1900 einem Paul Kopp, der auch Kalksteinbrüche und eine Brennerei unterhielt.
Da Ottenhain im Jahre 1934 nach Tautenhain eingemeindet worden war, wird in Quellen über die "Bodenreform" von einem Rittergut Tautenhain geschrieben; der letzte Besitzer hieß Rolf Schellenberg.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde nur aus den Anfang der 60er Jahre im damaligen Landesarchiv Leipzig aus den Abgabegemeinschaften herausgelösten Akten der Patrimonialgerichtsbarkeit gebildet. In diesem Falle stammen die Akten aus dem Amtsgericht Geithain und der Amtshauptmannschaft Borna. Es handelt sich um 34 Akteneinheiten von 1759-1853.

Die Akten der eigentlichen Gutswirtschaft und eines Familienarchivs sind verloren gegangen. Hinsichtlich der Besitzerinnen von Schindler und von Klengel, bzw. in der nächsten Generation von Ronow und von Felgenhauer existieren Nachrichten in familiengeschichtlichen Dokumenten und Erbschaftsstreitigkeiten im Bestand Rittergut Hopfgarten, von dem Besitzer von Metzsch ab 1844 und den späteren bürgerlichen Besitzern sind keine Dokumente erhalten geblieben.Bestandsbearbeitung

Der Bestand wurde um 1965 von einer damaligen Hilfskraft verzeichnet und im Jahre 2001 im Zusammenhang mit der Neuerschließung des Bestandes Rittergut Hopfgarten nochmals kontrolliert und vollständig neu erschlossen. Dabei mussten die Akten Nr. 4 und Nr. 22 (Käufe von Untertanen aus den Jahren 1734 und 1735) ausgesondert und provenienzgerecht zum Bestand Rittergut Hopfgarten geordnet werden, da vor 1751 keine gesonderte Gerichtsbarkeit für Ottenhain ausgeübt worden ist.
Die Bildung eines Bestandes Rittergut Ottenhain erkärt sich eigentlich nur aus der unter dieser Bezeichnung Mitte des 19. Jahrhunderts aufgelösten Patrimonialgerichtsbarkeit, die zu dieser Zeit über 100 Jahre lang nicht mehr – wie in den Jahren 1677-1749 – in Personalunion mit Hopfgarten gestanden hatte.
Bestandsanalyse
Bei einem Bestand eines amtssässigen Vorwerks und erst seit dem 19. Jahrhundert als Rittergut bezeichneten Registraturbildners kann es sich naturgemäß nur um inhaltlich weniger bedeutende Angelegenheiten handeln, zumal wohl auch noch eine nicht vollständige Überlieferung vorliegt.
Über die Grenzen des Vorwerks Ottenhain existieren Akten von 1766-1805.
Untersuchungen über die Gerichtsbarkeit von 1759-1768 erklären die Berechtigung der vorliegenden Bestandsbildung.
Gut dokumentiert ist die Verpflichtung eines Gerichtsverwalters, der Gerichtspersonen, der Untertanen und des Försters zu Ottenhain 1765-1847. Vorhanden sind zwei Gerichtsbücher von 1787-1846. Die Gerichtsprotokolle vor 1751 wurden zusammen mit Hopfgarten und Elbisbach beim Patrimonialgericht Hopfgarten geführt und sind dort vorhanden. Für die Jahre 1752-1780 sind keine Gerichtsprotokolle erhalten. Im Bestand Rittergut Ottenhain sind Gerichtsprotokolle von 1781-1853 zu finden. Die Testamentsprotokolle sind lückenhaft für 1819, 1830 und dann für 1846-1852 erhalten.

Von der Zivilgerichtsbarkeit sind nur drei Akten vorhanden:
- über die verweigerten Frondienste der Häusler für das Vorwerk Ottenhain 1802-1804
- über strittige Wassernutzung des Pachtmüllers der Finkenmühle 1808-1821.

Aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit existieren
- eine Grundstücksabtrennung vom Vorwerk zum Hausbau eines Häuslers 1826-1827
- Quellen über die Versteigerung der zum Vorwerk gehörigen Finkenmühle 1812, 1844-1845 mit Inventar und Verzeichnis aller zur Mühle gehörigen Grundstücke mit einem kolorierten Plan
- Akten zur Anlegung des Grund- und Hypothekenbuchs 1844-1846
- Akten über Nachlassverfahren für den "Finkenmüller" 1837-1838 und einen Häusler 1845-1852.

Von einer Lokalverwaltung sind nur wenige Akten überliefert und es ist fraglich, ob mehr angelegt worden waren:
- Verzeichnisse über Wüstungen und abgebrannte Häuser 1817, 1829
- Brandversicherungskataster 1836-1852. Hier erfährt man die Namen der 11 Grundstücksbesitzer, einschließlich Mühle und Vorwerk und den Wert ihrer Grundstücke
- Heimatbezirk Ottenhain 1837-1838
- Gesuch des damaligen Dorfrichters um die Genehmigung zur Betreibung einer Schenke in Ottenhain 1843-1845. Dieses Vorhaben ist durch den frühen Tod des Antragstellers (1845) nicht ausgeführt worden.

Über grundherrschaftliche Verhältnisse geben in erster Linie die Ablösungsakten (Lehnspflicht und Lehngeld) Auskunft 1848-1852. Im eigentlichen Sinne hat es in Ottenhain keine Frondienste für die Häusler gegeben, wohl aber bestanden Verpflichtungen gegenüber dem Vorwerk sowie gegenüber dem Amt Rochlitz, u. a. Straßenbaudienste, darüber existiert eine Akte von 1805-1822.

Im Bestand "Rittergut Hopfgarten" befinden sich einige Quellen über das Vorwerk Ottenhain und die wenigen Bewohner vor dem 19. Jahrhundert, die dort als Tagelöhner angesiedelt worden waren.
Über Belehnung und Besitzverhältnisse, auch für Ottenhain, sind Quellen für 1705-1720 und 1830-1832 vorhanden. Die Sonderung des Allods vom Lehn und damit die Verselbstständigung des späteren Ritterguts Ottenhain ist aus einem Vertrag von 1831 ersichtlich.
Die Gerichtsprotokolle sind in gemeinsamen Bänden für die Jahre von 1677-1751 im Gericht Hopfgarten geführt worden.
Über Käufe und Verkäufe von Häuslern zu Ottenhain geben nur drei Akten Auskunft 1734-1735.
Vom Steuerwesen auch für das Vorwerk Ottenhain existiert eine Akte von Anfang des 18. Jahrhunderts. Das Militärleistungskataster von 1845 ist über das Rittergut und das Dorf Ottenhain vorhanden.
Drei Akten betreffen die Auspfarrung und Ausschulung des Dorfes Ottenhain aus Hopfgarten und den Anschluss an Tautenhain 1836-1857.

Die Namen der Einwohner von Ottenhain sind in einer Akte über die Erbhuldigung für Otto Haubold von Einsiedel im Jahre 1738 zu finden. Von der Weigerung der Bauern von Hopfgarten und Elbisbach, für das Vorwerk Ottenhain verstärkte Frondienste zu leisten, zeugen mehrere Prozessakten 1682-1685 und 1720-1721.

Nur wenige Quellen beinhalten Nachrichten über die Gutswirtschaft auf dem Vorwerk Ottenhain, so über den Bau von Wirtschaftsgebäuden in einer Turmnachricht vom 17. Jahrhundert, Jahresrechnungen auch von Ottenhain 1720-1723 und eine Inventur von Ottenhain 1807. Über die Finkenmühle und den Wiederaufbau eines wüsten Teiches bei Ottenhain sind Nachrichten von 1695-1702 und 1811-1816 zu finden.

Helga Reich
Jan. 2002
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das Rittergut Ottenhain, hervorgegangen aus einem amtsässigen Vorwerk, unterstand anteilig den Ämtern Colditz und Rochlitz. Das Gut gelangte im 17. Jahrhundert durch Kauf an die Familie von Einsiedel und verblieb in deren Besitz, bis es 1844 Wilhelm Heinrich von Metzsch erwarb. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts ging am 20. August 1853 an das Königliche Gericht Geithain.
  • 2001 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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