Beständeübersicht
Bestand
20526 Rittergut Püchau
Datierung | 1543 - 1975 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 32,40 |
Geschichte des Ritterguts Püchau
Das altschriftsässige Rittergut Püchau liegt nordwestlich von Wurzen und gehörte zum Amt Wurzen (1875 Amtshauptmannschaft Grimma, 1952 Landkreis Wurzen, 1994 Landkreis Muldentalkreis, 2008 Landkreis Leipzig). Püchau war eines der größten Rittergüter im Leipziger Kreis. Neben Püchau fielen auch Lübschütz, Plagwitz, Dögnitz, die Mark Wenigmachern, Gallen und Pressen unter die Gerrichtsherrschaft des Ritterguts. Die letzteren beiden Dörfer gehörten seit 1815 zu Preußen. Einen Sonderfall stellte Poppitz dar, das ein Pfarrlehn war, wobei jedoch die Grundherren von Püchau schon 1667 die Gerichtsbarkeit inne hatten. Jedoch musste bei allen Grundstücksgeschäften dem Pfarrer ein Lehngeld gezahlt werden. [01] Die Rittergutsbesitzer von Püchau hatten dazu noch das Mitpatronat über die Parochie Nepperwitz inne, die außerhalb der Gerichtsherrschaft lag. In Lübschütz befand sich eine Schäferei des Ritterguts und in Plagwitz ein Vorwerk. [02] Die sogenannte Lehdenmühle in Püchau wurde erst 1856 durch Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau erworben. [03] Die Jurisdiktion des Ritterguts Püchau ging 1849 an das Königliche Landgericht Wurzen über.
Püchau wurde schon in der Chronik von Thietmar vom Merseburg im Zusammenhang mit einer Flucht von König Heinrich I. auf die dortige Burg genannt und gilt damit als ältester erwähnter Ort in Sachsen. [04] Das Jahr des Ereignisses ist unklar; die Angaben schwanken zwischen 908 und 930. Graf Esiko war 995 der erste bekannte Grundherr von Püchau. Nach seinem Tod 1004 wurde seine Grafschaft Burkhard Pfalzgraf von Sachsen übertragen. 1040 bekam der Bischof von Meißen Püchau als weltlichen Besitz. Bis auf die Jahre 1420 –1508, als der Landesherr der Lehnsherr war, blieben die Bischöfe von Meißen bis 1581 Lehnsherrn.
Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts gelangte Püchau in den Besitz der Familie von Torgau und verblieb dort bis etwa 1394. Danach folgten die Familien von Heinitz, Spiegel, Hund und von Canitz als Herren auf Püchau. 1533 erwarb Ebald von Ende das Rittergut. Die Familie von Ende behielt das Rittergut bis 1637, wobei Utz von Ende die Grundherrschaft zwischen 1555 und 1603 inne hatte. Nachdem Abraham von Ende 1637 verstorben war, ersteigerte Heinrich von Taube Püchau. Sein gleichnamiger Sohn übernahm 1663 den Besitz. Da dieser kinderlos blieb, erbte der noch minderjährige Enkel Heinrich von Bünau (1656 –1729) Püchau. Sein jüngster Sohn aus erster Ehe, Heinrich von Bünau (1697 – 1745) folgte ihm als Besitzer nach. Dessen Nachfolge trat der wiederum gleichnamige Sohn (1732 – 1768) an, der 1762 in den Grafenstand erhoben wurde. Nach seinem frühen Tod wurde seine Witwe Christiane Elisabeth (1731 – 1807), eine geborene von Hohenthal, neue Herrin auf Püchau.
Ihr jüngster Bruder Peter Friedrich Graf von Hohenthal erbte 1807 das Rittergut und gründete noch im gleichen Jahr das Fideikommiss der Familie von Hohenthal, dessen Sitz Püchau wurde. Zum Fideikommiss gehörten neben Püchau Wartenburg, die sogenannten Weimarer Güter Frießnitz, Struth und Niederpöllnitz sowie Kayna. Letzteres Rittergut hatte Peter Friedrich Graf von Hohenthal von seiner Frau erworben, die anderen Güter hatte er geerbt. Sein Neffe, Carl August Ludwig Graf von Hohenthal (1769 – 1826), erbte sowohl Dölkau als auch Püchau mit dem gesamten Fideikommiss. Der Stammsitz Dölkau dieser Linie der von Hohenthal wurde nicht in das Fideikommiss eingegliedert. Unter der Ägide von Carl Ludwig August von Hohenthal wurden noch Kleindölzig in das Fideikommiss eingegliedert und Lauenstein hinzugekauft. Sein ältester Sohn Carl Friedrich Anton Graf von Hohenthal-Püchau (1803 – 1852) erhielt das Fideikommiss, welches er um die Rittergüter Mühltroff und Pflege Löbnitz mit Großpriesligk sowie Rittmitz erweiterte. Diese Güter hatte er von Christian Gottlieb Graf von Hohenthal-Hohenprießnitz (1780 – 1836) geerbt. [05] Dazu kaufte er noch das Rittergut Weißenborn für das Fideikommiss. [06] Durch Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau, dem ältesten Sohn von Carl Friedrich Anton, wurde das Fideikommiss weiter ausgebaut und verändert. Rittmitz wurde zugunsten des Ritterguts Leulitz verkauft. [07] Zusätzlich erwarb Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau Börnichen. Dagegen verkaufte er Kleindölzig [08] und Weißenborn. [09] Unter Carl Xaver Maximilian Graf von Hohenthal-Püchau änderte sich an den Besitzungen nichts. In den 1920er Jahren wurde unter dem letzten Besitzer von Püchau, Carl Christian Gottlieb Moritz (1888 – 1951) das Fideikommiss aufgelöst. 1945 wurde das Rittergut enteignet. Ab 1948 befand sich ein Altersheim im Schloss Püchau.
Besitzverhältnisse:
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
1962 gelangte das "Gutsarchiv Püchau" (AE 1 – 774) aus dem Landeshauptarchiv Dresden nach Leipzig. Für diesen Teil wurde 1964 ein handschriftliches Findbuch erstellt. Weitere Akten kamen vom Rat des Kreises Wurzen (AE 775 – 1947). Spätere Übernahmen erfolgten 1982 und 1990 aus dem Altersheim im Schloss Püchau. Eine Findkartei zum Bestand wurde 1964 unabhängig von dem Findbuch angelegt und danach noch ergänzt (1 – 2504). 1996 kamen noch zwei Akten aus Privatbesitz hinzu. Ein Teil des Bestands wurde 2010 im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes an die Alteigentümer zurück übertragen, darüber wurde ein Archivvertrag abgeschlossen.
Die Findkartei wurde in den 1990er Jahren in großen Teilen neu geordnet, wobei man sich am früheren Registraturschema orientiert hat. Den Rittergütern des Fideikommisses war in der Regel bei den Registratur-Signaturen jeweils ein Buchstabe (z. B. Lit. A) zugeordnet. Ein zweites Ordnungsschema bestand für Akten, die nach 1860 ergangen sind. Die Rittergüter wurden dabei in Abteilungen gegliedert und mit entsprechenden Kürzeln versehen.
[01] Zu Poppitz: Manfred Milz, Das Dorf Püchau. Die siedlungsgeschichtliche und sozialökonomische Entwicklung, mit besonderer Betonung der Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert, Leipzig 1960 (unveröffentlichte Abschlussarbeit der 10. Klasse, Bibliothek), S. 41 f.
[02] August Schumann, fortgeführt von Albert Schiffer, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 8, Zwickau 1821, S. 260 f.
[03] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 112.
[04] Die folgenden Angaben stammen, soweit nicht anders angegeben, aus: Püchauer Heimatbuch. Die Geschichte des zuerst erwähnten Ortes in Sachsen, hrsg. von Fritz Kleeberg und Klaus Ungewiss, Püchau 1994, S. 8-11 und 23-30.
[05] Vgl. Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaft und Künste. Zweite Section. Neunter Teil H – N, hrsg. von Johann Samuel Esch und Johann Gottlieb Gruber, Leipzig 1832, S. 407 f.
[06] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 1354.
[07] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 560.
[08] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 805.
[09] http://www.weissenborn-erzgebirge.de/9chronik/3wb.html (letzter Zugriff am 4. Oktober 2012).
Das altschriftsässige Rittergut Püchau liegt nordwestlich von Wurzen und gehörte zum Amt Wurzen (1875 Amtshauptmannschaft Grimma, 1952 Landkreis Wurzen, 1994 Landkreis Muldentalkreis, 2008 Landkreis Leipzig). Püchau war eines der größten Rittergüter im Leipziger Kreis. Neben Püchau fielen auch Lübschütz, Plagwitz, Dögnitz, die Mark Wenigmachern, Gallen und Pressen unter die Gerrichtsherrschaft des Ritterguts. Die letzteren beiden Dörfer gehörten seit 1815 zu Preußen. Einen Sonderfall stellte Poppitz dar, das ein Pfarrlehn war, wobei jedoch die Grundherren von Püchau schon 1667 die Gerichtsbarkeit inne hatten. Jedoch musste bei allen Grundstücksgeschäften dem Pfarrer ein Lehngeld gezahlt werden. [01] Die Rittergutsbesitzer von Püchau hatten dazu noch das Mitpatronat über die Parochie Nepperwitz inne, die außerhalb der Gerichtsherrschaft lag. In Lübschütz befand sich eine Schäferei des Ritterguts und in Plagwitz ein Vorwerk. [02] Die sogenannte Lehdenmühle in Püchau wurde erst 1856 durch Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau erworben. [03] Die Jurisdiktion des Ritterguts Püchau ging 1849 an das Königliche Landgericht Wurzen über.
Püchau wurde schon in der Chronik von Thietmar vom Merseburg im Zusammenhang mit einer Flucht von König Heinrich I. auf die dortige Burg genannt und gilt damit als ältester erwähnter Ort in Sachsen. [04] Das Jahr des Ereignisses ist unklar; die Angaben schwanken zwischen 908 und 930. Graf Esiko war 995 der erste bekannte Grundherr von Püchau. Nach seinem Tod 1004 wurde seine Grafschaft Burkhard Pfalzgraf von Sachsen übertragen. 1040 bekam der Bischof von Meißen Püchau als weltlichen Besitz. Bis auf die Jahre 1420 –1508, als der Landesherr der Lehnsherr war, blieben die Bischöfe von Meißen bis 1581 Lehnsherrn.
Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts gelangte Püchau in den Besitz der Familie von Torgau und verblieb dort bis etwa 1394. Danach folgten die Familien von Heinitz, Spiegel, Hund und von Canitz als Herren auf Püchau. 1533 erwarb Ebald von Ende das Rittergut. Die Familie von Ende behielt das Rittergut bis 1637, wobei Utz von Ende die Grundherrschaft zwischen 1555 und 1603 inne hatte. Nachdem Abraham von Ende 1637 verstorben war, ersteigerte Heinrich von Taube Püchau. Sein gleichnamiger Sohn übernahm 1663 den Besitz. Da dieser kinderlos blieb, erbte der noch minderjährige Enkel Heinrich von Bünau (1656 –1729) Püchau. Sein jüngster Sohn aus erster Ehe, Heinrich von Bünau (1697 – 1745) folgte ihm als Besitzer nach. Dessen Nachfolge trat der wiederum gleichnamige Sohn (1732 – 1768) an, der 1762 in den Grafenstand erhoben wurde. Nach seinem frühen Tod wurde seine Witwe Christiane Elisabeth (1731 – 1807), eine geborene von Hohenthal, neue Herrin auf Püchau.
Ihr jüngster Bruder Peter Friedrich Graf von Hohenthal erbte 1807 das Rittergut und gründete noch im gleichen Jahr das Fideikommiss der Familie von Hohenthal, dessen Sitz Püchau wurde. Zum Fideikommiss gehörten neben Püchau Wartenburg, die sogenannten Weimarer Güter Frießnitz, Struth und Niederpöllnitz sowie Kayna. Letzteres Rittergut hatte Peter Friedrich Graf von Hohenthal von seiner Frau erworben, die anderen Güter hatte er geerbt. Sein Neffe, Carl August Ludwig Graf von Hohenthal (1769 – 1826), erbte sowohl Dölkau als auch Püchau mit dem gesamten Fideikommiss. Der Stammsitz Dölkau dieser Linie der von Hohenthal wurde nicht in das Fideikommiss eingegliedert. Unter der Ägide von Carl Ludwig August von Hohenthal wurden noch Kleindölzig in das Fideikommiss eingegliedert und Lauenstein hinzugekauft. Sein ältester Sohn Carl Friedrich Anton Graf von Hohenthal-Püchau (1803 – 1852) erhielt das Fideikommiss, welches er um die Rittergüter Mühltroff und Pflege Löbnitz mit Großpriesligk sowie Rittmitz erweiterte. Diese Güter hatte er von Christian Gottlieb Graf von Hohenthal-Hohenprießnitz (1780 – 1836) geerbt. [05] Dazu kaufte er noch das Rittergut Weißenborn für das Fideikommiss. [06] Durch Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau, dem ältesten Sohn von Carl Friedrich Anton, wurde das Fideikommiss weiter ausgebaut und verändert. Rittmitz wurde zugunsten des Ritterguts Leulitz verkauft. [07] Zusätzlich erwarb Carl Julius Leopold Graf von Hohenthal-Püchau Börnichen. Dagegen verkaufte er Kleindölzig [08] und Weißenborn. [09] Unter Carl Xaver Maximilian Graf von Hohenthal-Püchau änderte sich an den Besitzungen nichts. In den 1920er Jahren wurde unter dem letzten Besitzer von Püchau, Carl Christian Gottlieb Moritz (1888 – 1951) das Fideikommiss aufgelöst. 1945 wurde das Rittergut enteignet. Ab 1948 befand sich ein Altersheim im Schloss Püchau.
Besitzverhältnisse:
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
1962 gelangte das "Gutsarchiv Püchau" (AE 1 – 774) aus dem Landeshauptarchiv Dresden nach Leipzig. Für diesen Teil wurde 1964 ein handschriftliches Findbuch erstellt. Weitere Akten kamen vom Rat des Kreises Wurzen (AE 775 – 1947). Spätere Übernahmen erfolgten 1982 und 1990 aus dem Altersheim im Schloss Püchau. Eine Findkartei zum Bestand wurde 1964 unabhängig von dem Findbuch angelegt und danach noch ergänzt (1 – 2504). 1996 kamen noch zwei Akten aus Privatbesitz hinzu. Ein Teil des Bestands wurde 2010 im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes an die Alteigentümer zurück übertragen, darüber wurde ein Archivvertrag abgeschlossen.
Die Findkartei wurde in den 1990er Jahren in großen Teilen neu geordnet, wobei man sich am früheren Registraturschema orientiert hat. Den Rittergütern des Fideikommisses war in der Regel bei den Registratur-Signaturen jeweils ein Buchstabe (z. B. Lit. A) zugeordnet. Ein zweites Ordnungsschema bestand für Akten, die nach 1860 ergangen sind. Die Rittergüter wurden dabei in Abteilungen gegliedert und mit entsprechenden Kürzeln versehen.
[01] Zu Poppitz: Manfred Milz, Das Dorf Püchau. Die siedlungsgeschichtliche und sozialökonomische Entwicklung, mit besonderer Betonung der Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert, Leipzig 1960 (unveröffentlichte Abschlussarbeit der 10. Klasse, Bibliothek), S. 41 f.
[02] August Schumann, fortgeführt von Albert Schiffer, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 8, Zwickau 1821, S. 260 f.
[03] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 112.
[04] Die folgenden Angaben stammen, soweit nicht anders angegeben, aus: Püchauer Heimatbuch. Die Geschichte des zuerst erwähnten Ortes in Sachsen, hrsg. von Fritz Kleeberg und Klaus Ungewiss, Püchau 1994, S. 8-11 und 23-30.
[05] Vgl. Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaft und Künste. Zweite Section. Neunter Teil H – N, hrsg. von Johann Samuel Esch und Johann Gottlieb Gruber, Leipzig 1832, S. 407 f.
[06] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 1354.
[07] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 560.
[08] StA-L, 20526 RG Püchau, Nr. 805.
[09] http://www.weissenborn-erzgebirge.de/9chronik/3wb.html (letzter Zugriff am 4. Oktober 2012).
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Hohenthalsche Güterdirektion (Rittergüter Frießnitz, Struth, Niederpöllnitz, Kayna, Börnichen, Lauenstein, Leulitz, Mühltroff, Pflege Löbnitz, Wartenburg und Püchau).- Familienarchive von Stentzsch, von Racknitz, von Bünau und von Hohenthal.- Altersheim Püchau (1948 - 1975).
Nordwestlich von Wurzen im Territorium des Amts Wurzen lag das schriftsässige Rittergut Püchau. Neben Püchau zählten auch die Dörfer Dögnitz, Lübschütz, Plagwitz und Poppitz sowie die Mark Wenigmachern zum Gerichtsbezirk des Ritterguts, bis 1815 auch Gallen und Pressen. Das Gut gehörte im 17. und 18. Jahrhundert den Familien von Ende, von Taube und von Bünau und ging um 1800 in den Besitz der Familie von Hohenthal über. Carl Friedrich Anton Graf von Hohenthal trat die dem Rittergut zustehende Gerichtsbarkeit 1849 freiwillig an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde am 12. März 1849 dem Königlichen Landgericht Wurzen übertragen. Der von Hohenthalschen Güterdirektion unterstanden 14 Rittergüter im thüringisch-sächsischen Raum, darunter Börnichen, Frießnitz, Großprießligk, Kayna, Lauenstein, Leulitz, Löbnitz, Mühltroff, Struth und Wartenburg. Schloss Püchau bildete bis zur Bodenreform 1945 den Verwaltungsmittelpunkt.
- 2012 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5