Beständeübersicht
Bestand
20532 Rittergut Rötha mit Trachenau
Datierung | 1533 - 1945 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 104,80 |
Bestand enthält auch 3 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Zur Geschichte des Ritterguts Rötha mit Trachenau
Rötha, nordwestlich von Borna am rechten Ufer der Pleiße gelegen, ist als alter Burgensitz und seit 1291 als Stadt urkundlich belegt. Grabungsfunde reichen bis ins 9. Jh. zurück. [01] Das dortige Rittergut soll zunächst ein Vorwerk oder Beigut des sehr alten Ritterguts Podschütz [02] gewesen sein, bis ein Herr von Pflug den Rittersitz nach Rötha verlegt haben soll. Für 1530 wird berichtet, dass "der von Pflug in Rötha auf dasigem Schloß gesessen" und sich das Rittergut Rötha "auch noch 1582 in dessen Besitz" befunden habe. [03]
Grund- und gerichtsherrschaftlich war Rötha ein Vasallenstädtchen, das dem Rittergut Rötha unterstand. Dieses Rittergut besaß den Status der Altschriftsässigkeit. Im 15. Jahrhundert befand sich das Gut im Besitz der Herren von Birkicht und ging um 1480 durch Erbschaft von Otto von Birkicht auf die Familie Pflug über. Nach dem Bankrott des Christoph Pflug besaß die Stadt Rötha selbst das Rittergut und damit die dortige Gerichtsbarkeit von 1584 bis 1592. Ende des Jahres 1592 kaufte der herzoglich-altenburgische Geheime Rat und Hofmarschall Carl von Friesen auf Kauern Rittergut und Stadt Rötha mit allem Zubehör für 28 400 Gulden. [04] Das Rittergut blieb über 350 Jahre bis 1945 Familienbesitz der von Friesen.
Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts gehörten bereits 1592 neben der Stadt Rötha die Dörfer Theka, Geschwitz und Großpötzschau sowie die Vorwerke Podschütz und Espenhain. Dazu kaufte Heinrich der Ältere 1630 das Dorf Gaulis und 1649 das Dorf Kreudnitz, Carl von Friesen 1684 die "Abtei" (ein 300 Acker umfassendes Waldstück bei Borna nebst dazugehörige Felder, "die sieben Teiche" genannt). Für einen kurzen Zeitraum, ca. 1682 bis 1705, [05] erstreckte sich die Gerichtsbarkeit auch auf das benachbarte Rittergut Rüben.
Das nahe gelegene Rittergut Trachenau gehörte den Freiherren von Friesen auf Rötha 1783 bis 1923. Johann Georg Friedrich von Friesen hatte es dem Gothaer Landkammerrat von Schönfeld am 17. September 1783 für 34 000 Taler abgekauft. Dieses amtsässige Rittergut bildete spätestens seit 1591 mit den Dörfern Trachenau und Treppendorf eine eigene Grundherrschaft und war verwaltungsmäßig bis 1856 in das Amt Borna einbezirkt. Nach dem Tod Johann Georg Friedrichs von Friesen auf Rötha 1824 gab es zwei verschiedene Besitzer: Der jüngste Sohn Hermann erbte Trachenau und der ältere Sohn Friedrich Rötha. Bereits 1846 aber kaufte Friedrich seinem Bruder Trachenau ab, vereinigte somit beide Besitzungen wieder in einer Hand und verfügte 1871 testamentarisch ein Fideikommiss.
Auf Anordnung des Königlich-Sächsischen Justizministeriums ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Rötha über Rötha, Espenhain, Gaulis, Geschwitz, Großpötzschau, Podschütz, Theka, Trachenau und Treppendorf am 27. Februar 1856 an das Königliche Gericht Rötha, über das Träbesche Holz an das Königliche Gericht Lausick und über die Deutzner Aue sowie die Abtei bei Borna an das Königliche Landgericht Borna.
Mit der gesetzlichen Auflösung der Fideikommisse in Sachsen gründete die Familie 1929 den "Freiherrlich von Friesenschen Verein zu Schloss Rötha" zur Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Kunstgegenstände und Sammlungen, auch um diese in Zusammenarbeit mit Denkmalpflege, Heimatschutz und Volksbildung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. [06]
1923 mussten die von Friesen das Rittergut Trachenau zum Kohleabbau an den Sächsischen Staatsfiskus abtreten. [07] In den sechziger Jahren wurden Trachenau und Treppendorf, wie auch Kreudnitz, vollständig devastiert. Mit dem Bau des Kraftwerks Espenhain war die Familie von Friesen gezwungen, weitere Flächen zum Kohleabbau abzutreten, so in den dreißiger Jahren auch das Rittergut Espenhain. [08]
Schloss und Rittergut Rötha wurden 1945 enteignet, das Schloss 1969 abgerissen. [09] Geblieben sind der Stadt vor allem die Silbermannorgeln und Familienbilder in der Georgen- und Marienkirche. [10]
Zur Genealogie der Familie von Friesen als Besitzer des Ritterguts Rötha
Von der weit verzweigten Familie von Friesen und ihren vielfach in hohen militärischen und Staatsämtern tätigen Mitgliedern sollen im Folgenden die Besitzer des Ritterguts Rötha aufgeführt werden. Die gesicherte Stammreihe der Familie von Friesen beginnt im Jahr 1488, als Carl von Friesen (gest. 1503) mit dem Rittergut Kauern bei Ronneburg belehnt wird. Der Urenkel dieses Carl von Friesen, der ebenfalls Carl (1551 – 1599) hieß, lebte noch bis 1592 auf Kauern (Kauerner Linie), erwarb im gleichen Jahr das Rittergut Rötha und ist somit als dessen erster Besitzer aus dem Geschlecht der von Friesen zu nennen. Nach Beendigung seiner Tätigkeit als Oberküchenmeister am Dresdner Hof folgte er einer Berufung nach Altenburg, wo ihn Herzog Johann von Sachsen zum Geheimen Rat, Hofmarschall und Hauptmann der Ämter Altenburg, Ronneburg und Eisenberg ernannte. Sein Sohn und Erbe Heinrich (1578 – 1659) war als kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kanzler, Direktor des Steuereinnahmekollegiums sowie Präsident des Appellationsgerichts tätig. Am 15. August 1653 wurde Heinrich von Friesen mit seinen beiden Söhnen Heinrich und Carl in den erblichen Reichsfreiherrenstand erhoben.
(Stammtafeln II und IV)
Von Heinrich von Friesen ging das Rittergut Rötha auf seinen jüngeren Sohn Carl (1619 – 1686) über. Dieser war u. a. kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kammerrat, Präsident des Landesoberkonsistoriums sowie Oberhofrichter in Leipzig. Als Statthalter der Grafschaft Henneberg verbrachte er mit seiner Familie einige Jahre in Schleusingen. Carl von Friesen erwarb 1662 das Rittergut Cotta bei Pirna für seinen ältesten Sohn Christian August d. Ä. (1646 – 1681). Dieser Sohn, Begründer der Cottaer Linie, starb vor seinem Vater. Das Gut fiel an diesen zurück und ging als Erbe an die Enkelsöhne Christian August d. J. (1675 – 1737) und Carl Heinrich (1681 – 1742). Letzterer verkaufte 1708 seinen Anteil dem Bruder, über dessen jüngeren Sohn Carl August sich die Cottaer Linie bis zum Verkauf des Guts 1821 fortsetzte.
(Stammtafeln IV und VI)
Auf Carl von Friesen folgte als Besitzer des Ritterguts in Rötha sein jüngerer Sohn Otto Heinrich (1654 – 1717), der als kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kanzler wirkte. Des Weiteren reiste er häufig in diplomatischer Mission (darunter Vermittler beim Friedensschluss von Lund, Gesandter in Regensburg).
(Stammtafel IV)
Der kinderlos verstorbene Otto Heinrich von Friesen vererbte das Gut seinem Neffen Christian August (1675 – 1737). Von diesem ist eine erfolgreiche Militärlaufbahn in der sächsischen Armee überliefert, deren Krönung die Ernennung zum Generalleutnant im Jahr 1734 war. Nachdem Christian August ohne Testament verstorben war, ging das Rittergut Rötha über einen erst 1745 von Kurfürst Johann Georg I. bestätigten Erbvergleich an seinen jüngsten Sohn Johann Friedrich Ernst (1725 – 1768). Dieser absolvierte nach den für junge Adlige seiner Zeit obligaten Auslandsreisen eine Dienstzeit beim Oberhofgericht in Leipzig, lebte aber seiner angegriffenen Gesundheit wegen vorwiegend in Rötha.
(Stammtafeln IV und VI)
Als einziger Sohn von Johann Friedrich Ernst war Johann Georg Friedrich von Friesen (1757 – 1824) der nächste Besitzer in Rötha. Zu seinen wichtigsten Ämtern zählten: Obersteuereinnehmer, Erbmarschallamtsverweser und Oberkammerherr. In der letztgenannten Funktion begleitete er Kaiser Napoleon im Sommer 1812 von Dresden bis an die schlesische Grenze und war 1814 ständiger Berater des russischen Gouverneurs in Dresden, Graf Repnin.
(Stammtafel IX)
Johann Georg Friedrich von Friesen hinterließ seinen Söhnen Friedrich, Ernst und Hermann die Güter Rötha, Trachenau und Rammelburg als gemeinschaftliches Erbe. Nach einer Erbauseinandersetzung erhielt Friedrich von Friesen (1796 – 1871) das Rittergut Rötha. Seit 1830 war dieser Freiherr von Friesen als Vorsitzender der Ritterschaft des Leipziger Kreises tätig und arbeitete als Geheimer Finanzrat im sächsischen Finanzministerium. Sein Hauptbetätigungsfeld waren jedoch die Landtage, denen er seit Einführung der Verfassung erst in der zweiten, später in der ersten Kammer angehörte.
(Stammtafel IX)
Friedrich von Friesen starb ohne Nachkommen und verfügte in seinem Testament ein Familien-Fideikommiss, dessen erster Vorsitzender sein Neffe Friedrich Otto Heinrich (1831 – 1910) war. Dieser war u. a. Vorsitzender in der ersten Kammer des Landtags, Vorsitzender des Konservativen Landesvereins Sachsen und Vorsitzender der Leipziger Kreisstände. Bekannt wurde er außerdem durch die Gründung des Landesobstbauvereins, den er zunächst auch selbst leitete.
(Stammtafel IX)
Nächster Inhaber des Fideikommiss war der erstgeborene Sohn des Freiherrn Friedrich Otto Heinrich von Friesen, Ernst Friedrich Karl (1865 – 1929). Mit der gesetzlichen Auflösung der Fideikommisse 1929 (siehe oben) ging das Rittergut Rötha an dessen älteren Sohn Otto Heinrich (1889 – 1982), der es bis zur Enteignung im Jahr 1945 besaß.
(Stammtafel X)
Zur Genealogie der Familie von Friesen als Besitzer des Ritterguts Schönfeld(Stammtafel V)
Rittergut und Dorf Schönfeld (nördlich von Pillnitz) gelangten zusammen mit den Rittergütern Jessen und Graupe durch Heirat an die Familie von Friesen. Der Geheimratspräsident Heinrich Freiherr von Friesen (1610 – 1680) ehelichte im Jahr 1641 Ursula von Loss, die bereits 1644 verstarb und ihm testamentarisch die genannten Besitzungen hinterließ. Zu diesem Besitz kaufte Heinrich noch die Rittergüter Putzkau und Pratzschwitz hinzu und verfügte 1670 ein Fideikommiss. Heinrich von Friesen gilt als Begründer der Schönfelder Linie der Familie von Friesen.
Als nächster Besitzer ist der Sohn von Heinrich, Julius Heinrich (1657 – 1706), zu nennen. Dieser durchlief nach ersten Anstellungen als kurfürstlich-sächsischer Kammerherr sowie Hof- und Justizienrat eine bemerkenswerte militärische Karriere, die ihn bis zum englischen Generalmajor sowie kaiserlichen Feldmarschallleutnant und Generalfeldzeugmeister führte. Im Jahr 1702 erhielt Julius Heinrich den Reichsgrafentitel für sich und die Schönfelder Linie.
Die Schönfelder Besitzungen gingen von Julius Heinrich Graf von Friesen, der das Fideikommiss bereits 1698 aufgehoben hatte, an seinen einzigen Sohn Heinrich Friedrich (1681 – 1739). Dieser zeichnete sich wie sein Vater durch eine erfolgreiche Militärlaufbahn aus, war aber auch als kurfürstlich-sächsischer Oberfalkenmeister, Kabinettsminister und Oberkammerherr tätig. Sein Sohn und Erbe August Heinrich (1726 – 1755) diente u. a. in der französischen Armee und erhielt 1748 von Louis XV. das Patent eines Maréchal de Camp. Er starb unverheiratet und kinderlos.
Weitere Gutsbesitzungen der Familie von Friesen
Durch Kauf, Heirat oder Erbschaft befanden sich im Besitz der Familie von Friesen neben dem Rittergut Rötha über die angegebenen Zeiträume u. a. folgende Güter, zu denen im vorliegenden Bestand Unterlagen vorhanden sind:
Rittergut Altranstädt (1695 – 1715) zwischen Leipzig und Weißenfels;
Rittergut Bretnig (1791 – 1856) in der Oberlausitz zwischen Bischofswerda und Pulsnitz;
Rittergut Caschwitz (1813 – 1814) nördlich von Köstritz;
Rittergut Cotta (1662 – 1821) südlich von Pirna;
Freigut Friedrichsthal (1842 – 1897) bei Berggießhübel in der Nähe von Pirna;
Rittergut Kauern (1488 – 1681) südwestlich von Ronneburg;
Standesherrschaft Königsbrück (1726 – 1773) westlich von Kamenz;
Rittergut Lobeda (1615 – 1620) südlich von Jena;
Rittergut Putzkau (1656 – 1695) in der Oberlausitz bei Bischofswerda;
Amt Rammelburg und Rittergut Biesenroda (1720 - 1901) bei Hettstedt im Mansfelder Kreis;
Rittergut Schönfeld (1641 – 1755) nördlich von Pillnitz;
Rittergut Tegkwitz (1648 – 1654) westlich von Altenburg;
Rittergut Trachenau (1783 – 1923) südwestlich von Rötha.
Zur Bestandsgeschichte des Freiherrlich von Friesenschen Familienarchivs Rötha vor der Übernahme ins Staatsarchiv Leipzig
Die Arbeiten am Freiherrlich von Friesenschen Familienarchiv regte König Johann von Sachsen 1861 an. Während seines Besuches bei Friedrich von Friesen auf Schloss Rötha verweilte er einige Stunden in der großen Bibliothek, wo ihm die handschriftlichen Nachlässe der Familie ins Auge fielen. Er schlug vor, dieses Material ins Königlich Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden zu geben. Friedrich von Friesen starb 1871, ohne sich dieser Aufgabe gewidmet zu haben. Die Anlage des Archivs ist seinem Neffen Friedrich Otto Heinrich zu verdanken, der 1871 den Vorsitz des Fideikommisses Rötha übernahm. [11]
Bei seinem Besitzantritt 1871 fand Friedrich Otto Heinrich von Friesen neben den handschriftlichen Nachlässen in dem alten Bibliotheksgebäude Kisten mit Akten auch auf dem Boden des Gerichtsgebäudes vor: Testamente, Familienverträge, Lehnsangelegenheiten, Prozesssachen, Stiftungen, Kaufangelegenheiten, Kirchen- und Schulsachen, Verwaltungs- und Rechnungsunterlagen. Diese waren beim Patrimonialgericht aufbewahrt und nach Abgabe der Gerichtsbarkeit auf den Boden geschafft worden, aufgenommen bis 1810 in einem beiliegenden "Repertorium über das Freiherrlich Friesensche Haus- und Familienarchiv zu Rötha anno 1810" mit Nachträgen bis 1833: [12]
"Freiherrlich Friesensches Haus- und Familienarchiv"
I. Hauptabteilung: (Familienarchiv) in den Schränken auf dem Vorhaus
A. Familienverträge, Testamente, Ehestiftungen, Erbvergleiche pp.
B. Milde Stiftungen
C. Rötha
D. Trachenau
E. Rammelburg (27 Bde.)
F. Biesenroda (12 Bde.)
G. Mitbelehnschaften, Expectanzen und sonst bei der Familie gewesene Güter
H. Publica (28 Bde.)
I. Genealogica und Personalia (alles private Provenienzen, 31 Bde.)
K. Miscellanea
L. die Frau Geheimrätin von Schauroth und deren Verlassenschaft
II. Hauptabteilung (Guts-, Meß- und Privatrechnungen) "auf einer Kammer im 2. Stock des Bibliotheksgebäudes"
I. Rechnungen über das Rittergut Rötha (chronologisch)
II. Rechnungen über das Rittergut Trachenau
III. Rechnungen über das Rittergut Biesenroda (6 Bde.)
IV. Privat-, Meß-, Hausrechnungen und dgl.
V. Miscellan-Rechnungen (2 Bde.: Kauern/Baurechnungen Dresdener Haus)
Diese Signaturen sind auf den Akten nicht zu finden. Friedrich Otto Heinrich von Friesen nahm eine Neuordnung vor. Obwohl auch Nachlasssachen enthalten waren, vermischte er diesen Teil zunächst nicht mit den Nachlässen in der Bibliothek. Er formierte neben dem juristischen Teil "Familienarchiv" ein "Gutsarchiv Rötha". In Letzteres gelangten auch die Unterlagen über Trachenau sowie alle Rechnungen für Schloss und Rittergut Rötha. Grundlage dafür waren ein altes Repertorium zu diesem alten Punkt C Rötha [13] sowie ein weiteres zu den Ablösungen: [14]
"Rep. über Sectio C" (Akten reichen bis ins Jahr 1848)
a. Besitz- und Substanz des Rittergutes Rötha
b. Lasten, Onera und Abgaben das Rittergut Rötha und Zubehörungen betr.
c. Nutzbare Gerechtsame des Rittergutes Rötha
d. Hypotheken-Angelegenheiten das Rittergut Rötha betr.
e. Verwaltung und Korrespondenz beim Rittergut Rötha
f. Ablösung und Zusammenlegungssachen das Rittergut Rötha betr.
g. Prozeßsachen (Acta privata)
h. Gerichts- und Polizeisachen (Acta privata)
i. Patronat über Kirche und Schule
k. Legate und Stiftungen
Mit den beiden genannten Repertorien kam Friedrich Otto Heinrich von Friesen zu folgender Neuordnung: [15]
I. Allgemeines Familienarchiv
I.A. Juristischer Teil (205 AE)
I. Testamente, Familienverträge, Ehestiftungen und dahin gehöriges
(wie vorher A, aber nur die wirklichen Verträge, das Andere verteilt, v. a. nach IV. Allgemeines)
II. Allgemeine Lehnssachen
(v. a. aus Punkt G)
III. Prozeßsachen und Streitigkeiten
(v. a. aus Akten Oberhofgericht, die 1810 noch nicht erscheinen und K)
IV. Allgemeines
(war vorher fast alles A)
I.B. Stiftungen (94 AE)
(wie B)
I.C. Genealogica und Personalia
I.D. Historisches
II. Röthaer Gutsarchiv
II. A. Juristischer Teil (Gutsarchiv, 231 AE)
(vorher Ca)
II. B. Verwaltungangelegenheiten (62 AE)
(vorher alles C)
II. C. Rechnungswesen (320 AE)
(vorher II. Hauptabt.)
E. Rammelburg und F. Biesenroda fehlen, ebenso die privaten und Messrechnungen.
I.C. und I.D. gibt es auf den Akten nicht.
Weitaus schwieriger erwies sich die Ordnung der über Jahrhunderte von der Familie gesammelten Nachlässe. Der Sichtung dieser Quellen widmete sich der Dresdner Archivar Hubert Ermisch im Rahmen der "Archivpflege" des Königlich Sächsischen Hauptstaatsarchivs. Mit dem Verweis auf eine notwendige weitere Durchsicht des Abschnitts "Miscellanea" gelangte er 1878 zu folgender Ordnung:
"Publica"
a. Außersächsische Geschichte
b. 30-jähriger Krieg
c. Sächsische Geschichte
d. Verfassungs- und Verwaltungssachen
e. Steuersachen
f. Steuerkataster, Rittergutsanschläge
g. Lausitzer Sachen
h. Militaria
i. Hofordnungen, Formularbücher pp.
k. Landtagssachen
l. Varia varii argumenti
m. Miscellanea
Dieser Teil betraf öffentliche, geschichtliche sowie politische Angelegenheiten und wurde von Friedrich Otto Heinrich als "Publica" bezeichnet, der andere Teil mit dem Juristischen Familienarchiv und dem Gutsarchiv als "Privata". Des Weiteren sorgte Friedrich Otto Heinrich von Friesen für die Unterbringung beider Teile des nunmehr angelegten Archivs in einem Parterreraum im Schloss Rötha mit feuersicherem Gewölbe. Auf Wunsch wurden Akten zur öffentlichen Benutzung ins Dresdner Hauptstaatsarchiv gegeben.
In der Kriegs- und Nachkriegszeit gerieten die Akten bei mehrmaligen Umlagerungen vollkommen durcheinander. Zunächst lagerte die Familie von Friesen selbst das Archiv während des Zweiten Weltkrieges in die Burg Gnandstein aus. Nach der Rückführung verblieb das Archiv im Dachgeschoss des Schlosses Rötha und gelangte unter die Zuständigkeit des Städtischen Heimatmuseums Rötha. Im Jahr 1958 erfolgte die Übergabe dieses Archivs durch den Rat der Stadt Rötha an das damalige Landesarchiv Leipzig (heute Sächsisches Staatsarchiv Leipzig). [16]
Die rund 500 Akten zur Patrimonialgerichtsbarkeit gelangten größtenteils in den Jahren 1955, 1962 und 1963 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Borna, Lausick und Rötha sowie Amtshauptmannschaft Borna und Leipzig in das Landesarchiv Leipzig. Abgebende Stelle war im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden). Einige Akten der Provenienz Rittergut Trachenau wurden vom Rat des Kreises Geithain übergeben. [17]
Zur Bestandsbearbeitung
Die Verzeichnung des Bestands begann in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in Form einer handschriftlichen Kartei, 23 lfm blieben unverzeichnet. Aufgenommen wurden nur die Aktentitel, nicht die aktenführenden Stellen bzw. Personen (Provenienzen). Der Bestand war durch mehrmalige Umlagerung und angefangene Bearbeitungen bereits vor dem Eintreffen im Archiv vollkommen durcheinander geraten, was bis zur Auflösung vieler Akten und Mappen reichte.
Die letzte Etappe der Bestandsbearbeitung begann Mitte der 1990er Jahre. Mit dem Umzug des Staatsarchivs eröffneten sich neue räumliche Möglichkeiten, so dass der Bestand erstmals vorgeordnet werden konnte. Nach dem Studium der verschiedenen überlieferten alten Repertorien und Stichproben hinsichtlich der auf den Akten vorhandenen Signaturen kristallisierte sich die letzte, von der Familie von Friesen Ende des 19. Jahrhunderts selbst angelegte Ordnung als günstigste heraus. Zunächst wurden alle Akten mit entsprechenden Signaturen danach vorgeordnet. Von den ca. 80 lfm "Freiherrlich von Friesensches Familienarchiv" wiesen ca. 20 lfm entsprechende Signaturen auf. Nach dem Vorordnen zeigte sich, dass die alte Ordnung zum "Gutsarchiv Rötha", aber auch zum "Allgemeinen Familienarchiv" zu rekonstruieren sein würde. Bei diesen Teilen konnte die alte Friesensche Gliederung weitestgehend beibehalten werden.
Die verbleibenden 60 lfm wurden nach Provenienzprinzip geordnet und so Nachlässe (ca. 40 lfm) formiert. Etwa 10 lfm wurden den schon bestehenden Teilen "Allgemeines Familienarchiv" und "Gutsarchiv" zugeordnet. Es verblieben ca. 10 lfm mit nicht feststellbarer Provenienz, zum Teil gesammelt von der Familie von Friesen, zum Teil aus ihrer Tätigkeit im Geheimen Rat u. ä. stammend und nicht mehr einzuordnen. Diese Akteneinheiten bilden den Teil "Sammlung".
Die Verzeichnung der Nachlässe erfolgte geordnet nach den Linien (Ältere Röthaer Linie: Stammtafel IV, ca. 22 lfm, Jüngere Röthaer Linie: Stammtafeln IX-X, ca. 13 lfm und Schönfelder Linie: Tafel V, ca. 5 lfm), wobei immer wieder die Frage der Abgrenzung zum "Allgemeinen Familienarchiv" und zum "Gutsarchiv" stand.
Neben dem Freiherrlich von Friesenschen Familienarchiv gehören auch die Akten der Patrimonialgerichte Rötha und Trachenau zum Bestand. Analog zur bisherigen Bestandsbildung im Staatsarchiv ist aus diesen beiden Teilbeständen ein zusammengefasster Bestand formiert worden, der die Bezeichnung "Rittergut Rötha mit Trachenau" trägt.
Der nächste Schritt war die technische Bearbeitung des Bestands. Dazu gehörten Reinigung und Etikettierung sowie eine dem Zustand der Akten angemessene Verpackung. Diese Arbeiten wurden 2001 bis 2003 durchgeführt.
2003/04 erfolgte die Verzeichnung der im Staatsarchiv Leipzig vorhandenen Akten des Ritterguts Rötha mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows. Die Grundlage bildeten ein Word-Manuskript aus den 90er Jahren sowie eine Findkartei zum Teilbestand Patrimonialgericht Rötha (und Trachenau). Des Weiteren mussten rund 50 Akten mit doppelter Nummer umsigniert, erfasst und verzeichnet werden. Eingang ins Findbuch fanden auch über 300 bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht erschlossene Akten. Im Jahr 2010 wurden letztlich noch ca. 2 lfm Unterlagen des Ritterguts Rötha ergänzend verzeichnet. Es handelt sich um die Signaturen 5377 – 5478. Bereits 2004 wurden die vorhandenen Urkunden jeweils durch Kurzregesten erschlossen und entsprechend Provenienz bzw. Betreff den einzelnen Nachlässen bzw. Sachgruppen zugeordnet. Das Gesamtregister der Orts- und Personennamen, ebenfalls mit dem o. g. PC-Programm erstellt, orientiert sich an der fortlaufend vergebenen Indexnummer, die kursiv unter der Verzeichniseinheit steht. Erfasst wurden nach Möglichkeit die alten Registratursignaturen (siehe auch Konkordanz am Ende des Findbuchs) sowie frühere Archivsignaturen. Die relativ zahlreichen und z. T. recht umfangreichen Enthält-Vermerke sollen die Benutzung des Findbuchs erleichtern. Dem gleichen Ziel dient die neu vorgenommene starke Untergliederung der einzelnen Klassifikationspunkte. Dabei entsprechen die erste und die zweite Gliederungsebene weitgehend der früheren Ordnung. Die Bildung von Bandreihen entstand in der Regel neu und in chronologischer Folge.
Zur Überlieferung
Überliefert sind rund 4100 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1537 bis 1945. Dazu kommen 22 Urkunden, die zwischen 1533 und 1809 ausgestellt wurden.
Allgemeines Familienarchiv
Die Akten des Allgemeinen Familienarchivs umfassen 460 Einheiten, unterteilt in einen juristischen Teil mit Unterlagen zu Prozessen, Lehns- und Besitzangelegenheiten der Familie von Friesen und Angehörigen der Familie sowie einen zweiten Teil, der sich mit den umfangreichen Stiftungen der Familie befasst. Dabei lassen sich bei vielen Akten Zusammenhänge mit den Einzelnachlässen erkennen.
Gutsarchiv
Die meisten Akten im Bestand (fast 1800 Einheiten) entstammen dem Röthaer Gutsarchiv und erfassen die vielfältigen Probleme im Bereich der Gutswirtschaft. Dazu gehören u. a. juristische Belange wie Kauf- und Besitzangelegenheiten der Rittergüter Rötha und Trachenau, Gerechtigkeiten, Ablösungen und Rechtsstreitigkeiten, aber auch Unterlagen zur Verwaltung sowie das umfassende Rechnungswesen. Zahlreiche Akten wurden bis ins 20. Jahrhundert geführt (z. B. Personalunterlagen, Unterlagen der von Friesenschen Gartendirektion). Dem Gutsarchiv wurden in einem neuen Unterpunkt (2.4) 13 Akten mit Bibliotheks- und Archivangelegenheiten hinzugefügt.
Nachlässe
Die Einzelnachlässe mit ca. 890 Akten geben vielfältige Nachricht über einzelne Mitglieder der Familie von Friesen und ihre Familienangehörigen. Enthalten sind u. a. umfangreiche Briefwechsel privater und dienstlicher Natur, wissenschaftliche Arbeiten, Berichte über die staatsmännische Tätigkeit und die militärischen Aktivitäten der Freiherren und Grafen von Friesen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert sowie über entsprechende Würdigungen und Auszeichnungen. Aufgrund ihres weitgefächerten Betätigungsfelds hat sich die Familie von Friesen weit über die Grenzen Sachsens hinaus einen Namen gemacht.
Sammlungen
Der Punkt Sammlungen mit etwa 450 Akteneinheiten enthält Überlieferungen aus der Regierungstätigkeit in Kursachsen, aber auch zur Geschichte des deutschen Reichs und Europas. Ferner sind bei den Sammlungen private Aufzeichnungen zu finden, die höchstwahrscheinlich aus Familiennachlässen stammen, sich aber nicht exakt zuordnen lassen. Hierzu zählen z. B. Leichenpredigten, Vorlesungsmitschriften und Fotos.
Patrimonialgericht
Mit rund 500 Akten ganz unterschiedlichen Inhalts ist die Patrimonialgerichtsbarkeit im Bestand repräsentativ vertreten. 185 Akten mit Gerichtsprotokollen geben Auskunft über Kauf, Handel, Tausch, Pacht, Beleihung, Lehnsbekenntnisse, Erbteilung, Vergleiche u. a. Angelegenheiten. Interessant sind ferner die im Vergleich zu anderen Rittergutsbeständen relativ zahlreichen Akten der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit mit 25 bzw. 95 Einheiten. Zusammen mit den Akten der Lokalverwaltung (95 Einheiten) und den über 35 Akten mit Ablösungsrezessen lassen sich aussagekräftige Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die damaligen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk des Ritterguts Rötha mit Trachenau ziehen.
Urkunden
Im Bestand befinden sich neben zahlreichen in den Akten enthaltenen Urkunden auch die oben erwähnten 22 Einzelurkunden, darunter 17 Pergamente. Von diesen Urkunden betreffen sechs das Rittergut Rötha bzw. die Familie von Friesen, elf Familienangehörige bzw. deren Besitzangelegenheiten und fünf die Bestätigung von Rechten der Untertanen. Die Mehrzahl der vorhandenen Einzelurkunden ist über Verbindungen (Eheschließungen) von anderen Familien ins Familienarchiv gelangt. Dazu gehören allein acht Urkunden der Familie von Kracht, die wiederum in Verbindung zur Familie von Canstein steht. Als Aussteller der Urkunden treten sowohl der Kaiser als auch die sächsischen Landesherren, die brandenburgischen Kurfürsten, die Besitzer von Friesen u. a. in Erscheinung. Lehnsurkunden für Rötha fehlen, überliefert sind eine für Kreudnitz (U 2) und eine für Großpötzschau, Gaulis und Kreudnitz (U 18).
Hinweise zur Benutzung
Als korrespondierende Bestände im StAL sind zu nutzen: Königl. Gericht Rötha, Gerichtsamt Rötha, Amtsgerichte Borna und Rötha, Amtshauptmannschaft Borna. Des Weiteren ist auf die verfilmten Gerichtsbücher für das Patrimonialgericht Rötha nebst zugehörigen Orten zu verweisen ("Gerichtsbücher AG Rötha"). Überliefert sind 113 Gerichtsbücher für Rötha, Espenhain, Gaulis, Geschwitz, Großpötzschau, Kreudnitz, Podschütz und Theka, die den Zeitraum von 1540 bis 1855 betreffen. Darunter befinden sich für alle oder einzelne der genannten Orte v. a. Gerichtshandelsbücher, aber auch Lehn- und Konsensbücher sowie Gerichtsbücher mit Kauf-, Rügen- und Testamentssachen sowie Verträgen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: Staatsarchiv Leipzig, 20532 RG Rötha Nr. (fettgedruckte Zahl).
Ursula Hoffmann
Juli 2004
[01] Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, hg. von Walter Schlesinger, 8. Bd. Sachsen, Stuttgart 1965.
[02] Podschütz ist als Rittergut belegt in einer überlieferten Geld- und Getreiderechnung von 1586/87, StA-L, RG Rötha Nr. 1270.
[03] August Schumann, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon in Sachsen, 9. Bd., Zwickau 1822.
[04] Vgl. hier und im Folgenden: Ernst Freiherr von Friesen, Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen, 2 Bde., Dresden 1899.
[05] StA-L, RG Rötha Nr. 2419 und 2418.
[06] StA-L, RG Rötha Nr. 3417; s. auch: Heinrich von Friesen, Schloß Rötha und die Freiherren von Friesen. Mit Aufnahmen des Heimatschutzes, Sonderabdruck aus den Mitteilungen des Sächsischen Heimatschutzes Dresden Hefte 1-4, Bd. 30, Jg. 1941, in: RG Rötha Nr. 5266.
[07] StA-L, RG Rötha, Nr. 3390.
[08] Ebenda Nr. 2851-2852.
[09] Vor dem Abriss sind über 100 Innen- und Außenaufnahmen vom Schloss gefertigt worden, in: StA-L, 21803, Nachlass Rolf Langematz.
[10] Kirsten, Alfred, Die Lebensgeschichte der Silbermannorgel in der Georgenkirche in Rötha, Druck o.J., in: RG Rötha Nr. 5271. Zur derzeitigen Stadtsanierung s. auch: Im Pleiße- und Göselland zwischen Markkleeberg, Rötha und Kitzscher, hg. von Pro Leipzig, Leipzig 1999 (mit Ortschronik).
[11] StA-L, RG Rötha Nr. 744.
[12] Ebenda Nr. 5288.
[13] Ebenda Nr. 2856.
[14] Ebenda Nr. 1113.
[15] Vgl. auch im Folgenden: Nr. 2856.
[16] Vgl. Zu- und Abgangsbuch 1954 – 1975, StA-L, VA Nr. 187.
[17] Ebenda.
Rötha, nordwestlich von Borna am rechten Ufer der Pleiße gelegen, ist als alter Burgensitz und seit 1291 als Stadt urkundlich belegt. Grabungsfunde reichen bis ins 9. Jh. zurück. [01] Das dortige Rittergut soll zunächst ein Vorwerk oder Beigut des sehr alten Ritterguts Podschütz [02] gewesen sein, bis ein Herr von Pflug den Rittersitz nach Rötha verlegt haben soll. Für 1530 wird berichtet, dass "der von Pflug in Rötha auf dasigem Schloß gesessen" und sich das Rittergut Rötha "auch noch 1582 in dessen Besitz" befunden habe. [03]
Grund- und gerichtsherrschaftlich war Rötha ein Vasallenstädtchen, das dem Rittergut Rötha unterstand. Dieses Rittergut besaß den Status der Altschriftsässigkeit. Im 15. Jahrhundert befand sich das Gut im Besitz der Herren von Birkicht und ging um 1480 durch Erbschaft von Otto von Birkicht auf die Familie Pflug über. Nach dem Bankrott des Christoph Pflug besaß die Stadt Rötha selbst das Rittergut und damit die dortige Gerichtsbarkeit von 1584 bis 1592. Ende des Jahres 1592 kaufte der herzoglich-altenburgische Geheime Rat und Hofmarschall Carl von Friesen auf Kauern Rittergut und Stadt Rötha mit allem Zubehör für 28 400 Gulden. [04] Das Rittergut blieb über 350 Jahre bis 1945 Familienbesitz der von Friesen.
Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts gehörten bereits 1592 neben der Stadt Rötha die Dörfer Theka, Geschwitz und Großpötzschau sowie die Vorwerke Podschütz und Espenhain. Dazu kaufte Heinrich der Ältere 1630 das Dorf Gaulis und 1649 das Dorf Kreudnitz, Carl von Friesen 1684 die "Abtei" (ein 300 Acker umfassendes Waldstück bei Borna nebst dazugehörige Felder, "die sieben Teiche" genannt). Für einen kurzen Zeitraum, ca. 1682 bis 1705, [05] erstreckte sich die Gerichtsbarkeit auch auf das benachbarte Rittergut Rüben.
Das nahe gelegene Rittergut Trachenau gehörte den Freiherren von Friesen auf Rötha 1783 bis 1923. Johann Georg Friedrich von Friesen hatte es dem Gothaer Landkammerrat von Schönfeld am 17. September 1783 für 34 000 Taler abgekauft. Dieses amtsässige Rittergut bildete spätestens seit 1591 mit den Dörfern Trachenau und Treppendorf eine eigene Grundherrschaft und war verwaltungsmäßig bis 1856 in das Amt Borna einbezirkt. Nach dem Tod Johann Georg Friedrichs von Friesen auf Rötha 1824 gab es zwei verschiedene Besitzer: Der jüngste Sohn Hermann erbte Trachenau und der ältere Sohn Friedrich Rötha. Bereits 1846 aber kaufte Friedrich seinem Bruder Trachenau ab, vereinigte somit beide Besitzungen wieder in einer Hand und verfügte 1871 testamentarisch ein Fideikommiss.
Auf Anordnung des Königlich-Sächsischen Justizministeriums ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Rötha über Rötha, Espenhain, Gaulis, Geschwitz, Großpötzschau, Podschütz, Theka, Trachenau und Treppendorf am 27. Februar 1856 an das Königliche Gericht Rötha, über das Träbesche Holz an das Königliche Gericht Lausick und über die Deutzner Aue sowie die Abtei bei Borna an das Königliche Landgericht Borna.
Mit der gesetzlichen Auflösung der Fideikommisse in Sachsen gründete die Familie 1929 den "Freiherrlich von Friesenschen Verein zu Schloss Rötha" zur Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Kunstgegenstände und Sammlungen, auch um diese in Zusammenarbeit mit Denkmalpflege, Heimatschutz und Volksbildung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. [06]
1923 mussten die von Friesen das Rittergut Trachenau zum Kohleabbau an den Sächsischen Staatsfiskus abtreten. [07] In den sechziger Jahren wurden Trachenau und Treppendorf, wie auch Kreudnitz, vollständig devastiert. Mit dem Bau des Kraftwerks Espenhain war die Familie von Friesen gezwungen, weitere Flächen zum Kohleabbau abzutreten, so in den dreißiger Jahren auch das Rittergut Espenhain. [08]
Schloss und Rittergut Rötha wurden 1945 enteignet, das Schloss 1969 abgerissen. [09] Geblieben sind der Stadt vor allem die Silbermannorgeln und Familienbilder in der Georgen- und Marienkirche. [10]
Zur Genealogie der Familie von Friesen als Besitzer des Ritterguts Rötha
Von der weit verzweigten Familie von Friesen und ihren vielfach in hohen militärischen und Staatsämtern tätigen Mitgliedern sollen im Folgenden die Besitzer des Ritterguts Rötha aufgeführt werden. Die gesicherte Stammreihe der Familie von Friesen beginnt im Jahr 1488, als Carl von Friesen (gest. 1503) mit dem Rittergut Kauern bei Ronneburg belehnt wird. Der Urenkel dieses Carl von Friesen, der ebenfalls Carl (1551 – 1599) hieß, lebte noch bis 1592 auf Kauern (Kauerner Linie), erwarb im gleichen Jahr das Rittergut Rötha und ist somit als dessen erster Besitzer aus dem Geschlecht der von Friesen zu nennen. Nach Beendigung seiner Tätigkeit als Oberküchenmeister am Dresdner Hof folgte er einer Berufung nach Altenburg, wo ihn Herzog Johann von Sachsen zum Geheimen Rat, Hofmarschall und Hauptmann der Ämter Altenburg, Ronneburg und Eisenberg ernannte. Sein Sohn und Erbe Heinrich (1578 – 1659) war als kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kanzler, Direktor des Steuereinnahmekollegiums sowie Präsident des Appellationsgerichts tätig. Am 15. August 1653 wurde Heinrich von Friesen mit seinen beiden Söhnen Heinrich und Carl in den erblichen Reichsfreiherrenstand erhoben.
(Stammtafeln II und IV)
Von Heinrich von Friesen ging das Rittergut Rötha auf seinen jüngeren Sohn Carl (1619 – 1686) über. Dieser war u. a. kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kammerrat, Präsident des Landesoberkonsistoriums sowie Oberhofrichter in Leipzig. Als Statthalter der Grafschaft Henneberg verbrachte er mit seiner Familie einige Jahre in Schleusingen. Carl von Friesen erwarb 1662 das Rittergut Cotta bei Pirna für seinen ältesten Sohn Christian August d. Ä. (1646 – 1681). Dieser Sohn, Begründer der Cottaer Linie, starb vor seinem Vater. Das Gut fiel an diesen zurück und ging als Erbe an die Enkelsöhne Christian August d. J. (1675 – 1737) und Carl Heinrich (1681 – 1742). Letzterer verkaufte 1708 seinen Anteil dem Bruder, über dessen jüngeren Sohn Carl August sich die Cottaer Linie bis zum Verkauf des Guts 1821 fortsetzte.
(Stammtafeln IV und VI)
Auf Carl von Friesen folgte als Besitzer des Ritterguts in Rötha sein jüngerer Sohn Otto Heinrich (1654 – 1717), der als kurfürstlich-sächsischer Geheimer Rat und Kanzler wirkte. Des Weiteren reiste er häufig in diplomatischer Mission (darunter Vermittler beim Friedensschluss von Lund, Gesandter in Regensburg).
(Stammtafel IV)
Der kinderlos verstorbene Otto Heinrich von Friesen vererbte das Gut seinem Neffen Christian August (1675 – 1737). Von diesem ist eine erfolgreiche Militärlaufbahn in der sächsischen Armee überliefert, deren Krönung die Ernennung zum Generalleutnant im Jahr 1734 war. Nachdem Christian August ohne Testament verstorben war, ging das Rittergut Rötha über einen erst 1745 von Kurfürst Johann Georg I. bestätigten Erbvergleich an seinen jüngsten Sohn Johann Friedrich Ernst (1725 – 1768). Dieser absolvierte nach den für junge Adlige seiner Zeit obligaten Auslandsreisen eine Dienstzeit beim Oberhofgericht in Leipzig, lebte aber seiner angegriffenen Gesundheit wegen vorwiegend in Rötha.
(Stammtafeln IV und VI)
Als einziger Sohn von Johann Friedrich Ernst war Johann Georg Friedrich von Friesen (1757 – 1824) der nächste Besitzer in Rötha. Zu seinen wichtigsten Ämtern zählten: Obersteuereinnehmer, Erbmarschallamtsverweser und Oberkammerherr. In der letztgenannten Funktion begleitete er Kaiser Napoleon im Sommer 1812 von Dresden bis an die schlesische Grenze und war 1814 ständiger Berater des russischen Gouverneurs in Dresden, Graf Repnin.
(Stammtafel IX)
Johann Georg Friedrich von Friesen hinterließ seinen Söhnen Friedrich, Ernst und Hermann die Güter Rötha, Trachenau und Rammelburg als gemeinschaftliches Erbe. Nach einer Erbauseinandersetzung erhielt Friedrich von Friesen (1796 – 1871) das Rittergut Rötha. Seit 1830 war dieser Freiherr von Friesen als Vorsitzender der Ritterschaft des Leipziger Kreises tätig und arbeitete als Geheimer Finanzrat im sächsischen Finanzministerium. Sein Hauptbetätigungsfeld waren jedoch die Landtage, denen er seit Einführung der Verfassung erst in der zweiten, später in der ersten Kammer angehörte.
(Stammtafel IX)
Friedrich von Friesen starb ohne Nachkommen und verfügte in seinem Testament ein Familien-Fideikommiss, dessen erster Vorsitzender sein Neffe Friedrich Otto Heinrich (1831 – 1910) war. Dieser war u. a. Vorsitzender in der ersten Kammer des Landtags, Vorsitzender des Konservativen Landesvereins Sachsen und Vorsitzender der Leipziger Kreisstände. Bekannt wurde er außerdem durch die Gründung des Landesobstbauvereins, den er zunächst auch selbst leitete.
(Stammtafel IX)
Nächster Inhaber des Fideikommiss war der erstgeborene Sohn des Freiherrn Friedrich Otto Heinrich von Friesen, Ernst Friedrich Karl (1865 – 1929). Mit der gesetzlichen Auflösung der Fideikommisse 1929 (siehe oben) ging das Rittergut Rötha an dessen älteren Sohn Otto Heinrich (1889 – 1982), der es bis zur Enteignung im Jahr 1945 besaß.
(Stammtafel X)
Zur Genealogie der Familie von Friesen als Besitzer des Ritterguts Schönfeld(Stammtafel V)
Rittergut und Dorf Schönfeld (nördlich von Pillnitz) gelangten zusammen mit den Rittergütern Jessen und Graupe durch Heirat an die Familie von Friesen. Der Geheimratspräsident Heinrich Freiherr von Friesen (1610 – 1680) ehelichte im Jahr 1641 Ursula von Loss, die bereits 1644 verstarb und ihm testamentarisch die genannten Besitzungen hinterließ. Zu diesem Besitz kaufte Heinrich noch die Rittergüter Putzkau und Pratzschwitz hinzu und verfügte 1670 ein Fideikommiss. Heinrich von Friesen gilt als Begründer der Schönfelder Linie der Familie von Friesen.
Als nächster Besitzer ist der Sohn von Heinrich, Julius Heinrich (1657 – 1706), zu nennen. Dieser durchlief nach ersten Anstellungen als kurfürstlich-sächsischer Kammerherr sowie Hof- und Justizienrat eine bemerkenswerte militärische Karriere, die ihn bis zum englischen Generalmajor sowie kaiserlichen Feldmarschallleutnant und Generalfeldzeugmeister führte. Im Jahr 1702 erhielt Julius Heinrich den Reichsgrafentitel für sich und die Schönfelder Linie.
Die Schönfelder Besitzungen gingen von Julius Heinrich Graf von Friesen, der das Fideikommiss bereits 1698 aufgehoben hatte, an seinen einzigen Sohn Heinrich Friedrich (1681 – 1739). Dieser zeichnete sich wie sein Vater durch eine erfolgreiche Militärlaufbahn aus, war aber auch als kurfürstlich-sächsischer Oberfalkenmeister, Kabinettsminister und Oberkammerherr tätig. Sein Sohn und Erbe August Heinrich (1726 – 1755) diente u. a. in der französischen Armee und erhielt 1748 von Louis XV. das Patent eines Maréchal de Camp. Er starb unverheiratet und kinderlos.
Weitere Gutsbesitzungen der Familie von Friesen
Durch Kauf, Heirat oder Erbschaft befanden sich im Besitz der Familie von Friesen neben dem Rittergut Rötha über die angegebenen Zeiträume u. a. folgende Güter, zu denen im vorliegenden Bestand Unterlagen vorhanden sind:
Rittergut Altranstädt (1695 – 1715) zwischen Leipzig und Weißenfels;
Rittergut Bretnig (1791 – 1856) in der Oberlausitz zwischen Bischofswerda und Pulsnitz;
Rittergut Caschwitz (1813 – 1814) nördlich von Köstritz;
Rittergut Cotta (1662 – 1821) südlich von Pirna;
Freigut Friedrichsthal (1842 – 1897) bei Berggießhübel in der Nähe von Pirna;
Rittergut Kauern (1488 – 1681) südwestlich von Ronneburg;
Standesherrschaft Königsbrück (1726 – 1773) westlich von Kamenz;
Rittergut Lobeda (1615 – 1620) südlich von Jena;
Rittergut Putzkau (1656 – 1695) in der Oberlausitz bei Bischofswerda;
Amt Rammelburg und Rittergut Biesenroda (1720 - 1901) bei Hettstedt im Mansfelder Kreis;
Rittergut Schönfeld (1641 – 1755) nördlich von Pillnitz;
Rittergut Tegkwitz (1648 – 1654) westlich von Altenburg;
Rittergut Trachenau (1783 – 1923) südwestlich von Rötha.
Zur Bestandsgeschichte des Freiherrlich von Friesenschen Familienarchivs Rötha vor der Übernahme ins Staatsarchiv Leipzig
Die Arbeiten am Freiherrlich von Friesenschen Familienarchiv regte König Johann von Sachsen 1861 an. Während seines Besuches bei Friedrich von Friesen auf Schloss Rötha verweilte er einige Stunden in der großen Bibliothek, wo ihm die handschriftlichen Nachlässe der Familie ins Auge fielen. Er schlug vor, dieses Material ins Königlich Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden zu geben. Friedrich von Friesen starb 1871, ohne sich dieser Aufgabe gewidmet zu haben. Die Anlage des Archivs ist seinem Neffen Friedrich Otto Heinrich zu verdanken, der 1871 den Vorsitz des Fideikommisses Rötha übernahm. [11]
Bei seinem Besitzantritt 1871 fand Friedrich Otto Heinrich von Friesen neben den handschriftlichen Nachlässen in dem alten Bibliotheksgebäude Kisten mit Akten auch auf dem Boden des Gerichtsgebäudes vor: Testamente, Familienverträge, Lehnsangelegenheiten, Prozesssachen, Stiftungen, Kaufangelegenheiten, Kirchen- und Schulsachen, Verwaltungs- und Rechnungsunterlagen. Diese waren beim Patrimonialgericht aufbewahrt und nach Abgabe der Gerichtsbarkeit auf den Boden geschafft worden, aufgenommen bis 1810 in einem beiliegenden "Repertorium über das Freiherrlich Friesensche Haus- und Familienarchiv zu Rötha anno 1810" mit Nachträgen bis 1833: [12]
"Freiherrlich Friesensches Haus- und Familienarchiv"
I. Hauptabteilung: (Familienarchiv) in den Schränken auf dem Vorhaus
A. Familienverträge, Testamente, Ehestiftungen, Erbvergleiche pp.
B. Milde Stiftungen
C. Rötha
D. Trachenau
E. Rammelburg (27 Bde.)
F. Biesenroda (12 Bde.)
G. Mitbelehnschaften, Expectanzen und sonst bei der Familie gewesene Güter
H. Publica (28 Bde.)
I. Genealogica und Personalia (alles private Provenienzen, 31 Bde.)
K. Miscellanea
L. die Frau Geheimrätin von Schauroth und deren Verlassenschaft
II. Hauptabteilung (Guts-, Meß- und Privatrechnungen) "auf einer Kammer im 2. Stock des Bibliotheksgebäudes"
I. Rechnungen über das Rittergut Rötha (chronologisch)
II. Rechnungen über das Rittergut Trachenau
III. Rechnungen über das Rittergut Biesenroda (6 Bde.)
IV. Privat-, Meß-, Hausrechnungen und dgl.
V. Miscellan-Rechnungen (2 Bde.: Kauern/Baurechnungen Dresdener Haus)
Diese Signaturen sind auf den Akten nicht zu finden. Friedrich Otto Heinrich von Friesen nahm eine Neuordnung vor. Obwohl auch Nachlasssachen enthalten waren, vermischte er diesen Teil zunächst nicht mit den Nachlässen in der Bibliothek. Er formierte neben dem juristischen Teil "Familienarchiv" ein "Gutsarchiv Rötha". In Letzteres gelangten auch die Unterlagen über Trachenau sowie alle Rechnungen für Schloss und Rittergut Rötha. Grundlage dafür waren ein altes Repertorium zu diesem alten Punkt C Rötha [13] sowie ein weiteres zu den Ablösungen: [14]
"Rep. über Sectio C" (Akten reichen bis ins Jahr 1848)
a. Besitz- und Substanz des Rittergutes Rötha
b. Lasten, Onera und Abgaben das Rittergut Rötha und Zubehörungen betr.
c. Nutzbare Gerechtsame des Rittergutes Rötha
d. Hypotheken-Angelegenheiten das Rittergut Rötha betr.
e. Verwaltung und Korrespondenz beim Rittergut Rötha
f. Ablösung und Zusammenlegungssachen das Rittergut Rötha betr.
g. Prozeßsachen (Acta privata)
h. Gerichts- und Polizeisachen (Acta privata)
i. Patronat über Kirche und Schule
k. Legate und Stiftungen
Mit den beiden genannten Repertorien kam Friedrich Otto Heinrich von Friesen zu folgender Neuordnung: [15]
I. Allgemeines Familienarchiv
I.A. Juristischer Teil (205 AE)
I. Testamente, Familienverträge, Ehestiftungen und dahin gehöriges
(wie vorher A, aber nur die wirklichen Verträge, das Andere verteilt, v. a. nach IV. Allgemeines)
II. Allgemeine Lehnssachen
(v. a. aus Punkt G)
III. Prozeßsachen und Streitigkeiten
(v. a. aus Akten Oberhofgericht, die 1810 noch nicht erscheinen und K)
IV. Allgemeines
(war vorher fast alles A)
I.B. Stiftungen (94 AE)
(wie B)
I.C. Genealogica und Personalia
I.D. Historisches
II. Röthaer Gutsarchiv
II. A. Juristischer Teil (Gutsarchiv, 231 AE)
(vorher Ca)
II. B. Verwaltungangelegenheiten (62 AE)
(vorher alles C)
II. C. Rechnungswesen (320 AE)
(vorher II. Hauptabt.)
E. Rammelburg und F. Biesenroda fehlen, ebenso die privaten und Messrechnungen.
I.C. und I.D. gibt es auf den Akten nicht.
Weitaus schwieriger erwies sich die Ordnung der über Jahrhunderte von der Familie gesammelten Nachlässe. Der Sichtung dieser Quellen widmete sich der Dresdner Archivar Hubert Ermisch im Rahmen der "Archivpflege" des Königlich Sächsischen Hauptstaatsarchivs. Mit dem Verweis auf eine notwendige weitere Durchsicht des Abschnitts "Miscellanea" gelangte er 1878 zu folgender Ordnung:
"Publica"
a. Außersächsische Geschichte
b. 30-jähriger Krieg
c. Sächsische Geschichte
d. Verfassungs- und Verwaltungssachen
e. Steuersachen
f. Steuerkataster, Rittergutsanschläge
g. Lausitzer Sachen
h. Militaria
i. Hofordnungen, Formularbücher pp.
k. Landtagssachen
l. Varia varii argumenti
m. Miscellanea
Dieser Teil betraf öffentliche, geschichtliche sowie politische Angelegenheiten und wurde von Friedrich Otto Heinrich als "Publica" bezeichnet, der andere Teil mit dem Juristischen Familienarchiv und dem Gutsarchiv als "Privata". Des Weiteren sorgte Friedrich Otto Heinrich von Friesen für die Unterbringung beider Teile des nunmehr angelegten Archivs in einem Parterreraum im Schloss Rötha mit feuersicherem Gewölbe. Auf Wunsch wurden Akten zur öffentlichen Benutzung ins Dresdner Hauptstaatsarchiv gegeben.
In der Kriegs- und Nachkriegszeit gerieten die Akten bei mehrmaligen Umlagerungen vollkommen durcheinander. Zunächst lagerte die Familie von Friesen selbst das Archiv während des Zweiten Weltkrieges in die Burg Gnandstein aus. Nach der Rückführung verblieb das Archiv im Dachgeschoss des Schlosses Rötha und gelangte unter die Zuständigkeit des Städtischen Heimatmuseums Rötha. Im Jahr 1958 erfolgte die Übergabe dieses Archivs durch den Rat der Stadt Rötha an das damalige Landesarchiv Leipzig (heute Sächsisches Staatsarchiv Leipzig). [16]
Die rund 500 Akten zur Patrimonialgerichtsbarkeit gelangten größtenteils in den Jahren 1955, 1962 und 1963 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Borna, Lausick und Rötha sowie Amtshauptmannschaft Borna und Leipzig in das Landesarchiv Leipzig. Abgebende Stelle war im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden). Einige Akten der Provenienz Rittergut Trachenau wurden vom Rat des Kreises Geithain übergeben. [17]
Zur Bestandsbearbeitung
Die Verzeichnung des Bestands begann in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in Form einer handschriftlichen Kartei, 23 lfm blieben unverzeichnet. Aufgenommen wurden nur die Aktentitel, nicht die aktenführenden Stellen bzw. Personen (Provenienzen). Der Bestand war durch mehrmalige Umlagerung und angefangene Bearbeitungen bereits vor dem Eintreffen im Archiv vollkommen durcheinander geraten, was bis zur Auflösung vieler Akten und Mappen reichte.
Die letzte Etappe der Bestandsbearbeitung begann Mitte der 1990er Jahre. Mit dem Umzug des Staatsarchivs eröffneten sich neue räumliche Möglichkeiten, so dass der Bestand erstmals vorgeordnet werden konnte. Nach dem Studium der verschiedenen überlieferten alten Repertorien und Stichproben hinsichtlich der auf den Akten vorhandenen Signaturen kristallisierte sich die letzte, von der Familie von Friesen Ende des 19. Jahrhunderts selbst angelegte Ordnung als günstigste heraus. Zunächst wurden alle Akten mit entsprechenden Signaturen danach vorgeordnet. Von den ca. 80 lfm "Freiherrlich von Friesensches Familienarchiv" wiesen ca. 20 lfm entsprechende Signaturen auf. Nach dem Vorordnen zeigte sich, dass die alte Ordnung zum "Gutsarchiv Rötha", aber auch zum "Allgemeinen Familienarchiv" zu rekonstruieren sein würde. Bei diesen Teilen konnte die alte Friesensche Gliederung weitestgehend beibehalten werden.
Die verbleibenden 60 lfm wurden nach Provenienzprinzip geordnet und so Nachlässe (ca. 40 lfm) formiert. Etwa 10 lfm wurden den schon bestehenden Teilen "Allgemeines Familienarchiv" und "Gutsarchiv" zugeordnet. Es verblieben ca. 10 lfm mit nicht feststellbarer Provenienz, zum Teil gesammelt von der Familie von Friesen, zum Teil aus ihrer Tätigkeit im Geheimen Rat u. ä. stammend und nicht mehr einzuordnen. Diese Akteneinheiten bilden den Teil "Sammlung".
Die Verzeichnung der Nachlässe erfolgte geordnet nach den Linien (Ältere Röthaer Linie: Stammtafel IV, ca. 22 lfm, Jüngere Röthaer Linie: Stammtafeln IX-X, ca. 13 lfm und Schönfelder Linie: Tafel V, ca. 5 lfm), wobei immer wieder die Frage der Abgrenzung zum "Allgemeinen Familienarchiv" und zum "Gutsarchiv" stand.
Neben dem Freiherrlich von Friesenschen Familienarchiv gehören auch die Akten der Patrimonialgerichte Rötha und Trachenau zum Bestand. Analog zur bisherigen Bestandsbildung im Staatsarchiv ist aus diesen beiden Teilbeständen ein zusammengefasster Bestand formiert worden, der die Bezeichnung "Rittergut Rötha mit Trachenau" trägt.
Der nächste Schritt war die technische Bearbeitung des Bestands. Dazu gehörten Reinigung und Etikettierung sowie eine dem Zustand der Akten angemessene Verpackung. Diese Arbeiten wurden 2001 bis 2003 durchgeführt.
2003/04 erfolgte die Verzeichnung der im Staatsarchiv Leipzig vorhandenen Akten des Ritterguts Rötha mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows. Die Grundlage bildeten ein Word-Manuskript aus den 90er Jahren sowie eine Findkartei zum Teilbestand Patrimonialgericht Rötha (und Trachenau). Des Weiteren mussten rund 50 Akten mit doppelter Nummer umsigniert, erfasst und verzeichnet werden. Eingang ins Findbuch fanden auch über 300 bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht erschlossene Akten. Im Jahr 2010 wurden letztlich noch ca. 2 lfm Unterlagen des Ritterguts Rötha ergänzend verzeichnet. Es handelt sich um die Signaturen 5377 – 5478. Bereits 2004 wurden die vorhandenen Urkunden jeweils durch Kurzregesten erschlossen und entsprechend Provenienz bzw. Betreff den einzelnen Nachlässen bzw. Sachgruppen zugeordnet. Das Gesamtregister der Orts- und Personennamen, ebenfalls mit dem o. g. PC-Programm erstellt, orientiert sich an der fortlaufend vergebenen Indexnummer, die kursiv unter der Verzeichniseinheit steht. Erfasst wurden nach Möglichkeit die alten Registratursignaturen (siehe auch Konkordanz am Ende des Findbuchs) sowie frühere Archivsignaturen. Die relativ zahlreichen und z. T. recht umfangreichen Enthält-Vermerke sollen die Benutzung des Findbuchs erleichtern. Dem gleichen Ziel dient die neu vorgenommene starke Untergliederung der einzelnen Klassifikationspunkte. Dabei entsprechen die erste und die zweite Gliederungsebene weitgehend der früheren Ordnung. Die Bildung von Bandreihen entstand in der Regel neu und in chronologischer Folge.
Zur Überlieferung
Überliefert sind rund 4100 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1537 bis 1945. Dazu kommen 22 Urkunden, die zwischen 1533 und 1809 ausgestellt wurden.
Allgemeines Familienarchiv
Die Akten des Allgemeinen Familienarchivs umfassen 460 Einheiten, unterteilt in einen juristischen Teil mit Unterlagen zu Prozessen, Lehns- und Besitzangelegenheiten der Familie von Friesen und Angehörigen der Familie sowie einen zweiten Teil, der sich mit den umfangreichen Stiftungen der Familie befasst. Dabei lassen sich bei vielen Akten Zusammenhänge mit den Einzelnachlässen erkennen.
Gutsarchiv
Die meisten Akten im Bestand (fast 1800 Einheiten) entstammen dem Röthaer Gutsarchiv und erfassen die vielfältigen Probleme im Bereich der Gutswirtschaft. Dazu gehören u. a. juristische Belange wie Kauf- und Besitzangelegenheiten der Rittergüter Rötha und Trachenau, Gerechtigkeiten, Ablösungen und Rechtsstreitigkeiten, aber auch Unterlagen zur Verwaltung sowie das umfassende Rechnungswesen. Zahlreiche Akten wurden bis ins 20. Jahrhundert geführt (z. B. Personalunterlagen, Unterlagen der von Friesenschen Gartendirektion). Dem Gutsarchiv wurden in einem neuen Unterpunkt (2.4) 13 Akten mit Bibliotheks- und Archivangelegenheiten hinzugefügt.
Nachlässe
Die Einzelnachlässe mit ca. 890 Akten geben vielfältige Nachricht über einzelne Mitglieder der Familie von Friesen und ihre Familienangehörigen. Enthalten sind u. a. umfangreiche Briefwechsel privater und dienstlicher Natur, wissenschaftliche Arbeiten, Berichte über die staatsmännische Tätigkeit und die militärischen Aktivitäten der Freiherren und Grafen von Friesen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert sowie über entsprechende Würdigungen und Auszeichnungen. Aufgrund ihres weitgefächerten Betätigungsfelds hat sich die Familie von Friesen weit über die Grenzen Sachsens hinaus einen Namen gemacht.
Sammlungen
Der Punkt Sammlungen mit etwa 450 Akteneinheiten enthält Überlieferungen aus der Regierungstätigkeit in Kursachsen, aber auch zur Geschichte des deutschen Reichs und Europas. Ferner sind bei den Sammlungen private Aufzeichnungen zu finden, die höchstwahrscheinlich aus Familiennachlässen stammen, sich aber nicht exakt zuordnen lassen. Hierzu zählen z. B. Leichenpredigten, Vorlesungsmitschriften und Fotos.
Patrimonialgericht
Mit rund 500 Akten ganz unterschiedlichen Inhalts ist die Patrimonialgerichtsbarkeit im Bestand repräsentativ vertreten. 185 Akten mit Gerichtsprotokollen geben Auskunft über Kauf, Handel, Tausch, Pacht, Beleihung, Lehnsbekenntnisse, Erbteilung, Vergleiche u. a. Angelegenheiten. Interessant sind ferner die im Vergleich zu anderen Rittergutsbeständen relativ zahlreichen Akten der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit mit 25 bzw. 95 Einheiten. Zusammen mit den Akten der Lokalverwaltung (95 Einheiten) und den über 35 Akten mit Ablösungsrezessen lassen sich aussagekräftige Rückschlüsse auf die Rechtspflege, aber auch auf die damaligen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsbezirk des Ritterguts Rötha mit Trachenau ziehen.
Urkunden
Im Bestand befinden sich neben zahlreichen in den Akten enthaltenen Urkunden auch die oben erwähnten 22 Einzelurkunden, darunter 17 Pergamente. Von diesen Urkunden betreffen sechs das Rittergut Rötha bzw. die Familie von Friesen, elf Familienangehörige bzw. deren Besitzangelegenheiten und fünf die Bestätigung von Rechten der Untertanen. Die Mehrzahl der vorhandenen Einzelurkunden ist über Verbindungen (Eheschließungen) von anderen Familien ins Familienarchiv gelangt. Dazu gehören allein acht Urkunden der Familie von Kracht, die wiederum in Verbindung zur Familie von Canstein steht. Als Aussteller der Urkunden treten sowohl der Kaiser als auch die sächsischen Landesherren, die brandenburgischen Kurfürsten, die Besitzer von Friesen u. a. in Erscheinung. Lehnsurkunden für Rötha fehlen, überliefert sind eine für Kreudnitz (U 2) und eine für Großpötzschau, Gaulis und Kreudnitz (U 18).
Hinweise zur Benutzung
Als korrespondierende Bestände im StAL sind zu nutzen: Königl. Gericht Rötha, Gerichtsamt Rötha, Amtsgerichte Borna und Rötha, Amtshauptmannschaft Borna. Des Weiteren ist auf die verfilmten Gerichtsbücher für das Patrimonialgericht Rötha nebst zugehörigen Orten zu verweisen ("Gerichtsbücher AG Rötha"). Überliefert sind 113 Gerichtsbücher für Rötha, Espenhain, Gaulis, Geschwitz, Großpötzschau, Kreudnitz, Podschütz und Theka, die den Zeitraum von 1540 bis 1855 betreffen. Darunter befinden sich für alle oder einzelne der genannten Orte v. a. Gerichtshandelsbücher, aber auch Lehn- und Konsensbücher sowie Gerichtsbücher mit Kauf-, Rügen- und Testamentssachen sowie Verträgen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: Staatsarchiv Leipzig, 20532 RG Rötha Nr. (fettgedruckte Zahl).
Ursula Hoffmann
Juli 2004
[01] Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, hg. von Walter Schlesinger, 8. Bd. Sachsen, Stuttgart 1965.
[02] Podschütz ist als Rittergut belegt in einer überlieferten Geld- und Getreiderechnung von 1586/87, StA-L, RG Rötha Nr. 1270.
[03] August Schumann, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon in Sachsen, 9. Bd., Zwickau 1822.
[04] Vgl. hier und im Folgenden: Ernst Freiherr von Friesen, Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen, 2 Bde., Dresden 1899.
[05] StA-L, RG Rötha Nr. 2419 und 2418.
[06] StA-L, RG Rötha Nr. 3417; s. auch: Heinrich von Friesen, Schloß Rötha und die Freiherren von Friesen. Mit Aufnahmen des Heimatschutzes, Sonderabdruck aus den Mitteilungen des Sächsischen Heimatschutzes Dresden Hefte 1-4, Bd. 30, Jg. 1941, in: RG Rötha Nr. 5266.
[07] StA-L, RG Rötha, Nr. 3390.
[08] Ebenda Nr. 2851-2852.
[09] Vor dem Abriss sind über 100 Innen- und Außenaufnahmen vom Schloss gefertigt worden, in: StA-L, 21803, Nachlass Rolf Langematz.
[10] Kirsten, Alfred, Die Lebensgeschichte der Silbermannorgel in der Georgenkirche in Rötha, Druck o.J., in: RG Rötha Nr. 5271. Zur derzeitigen Stadtsanierung s. auch: Im Pleiße- und Göselland zwischen Markkleeberg, Rötha und Kitzscher, hg. von Pro Leipzig, Leipzig 1999 (mit Ortschronik).
[11] StA-L, RG Rötha Nr. 744.
[12] Ebenda Nr. 5288.
[13] Ebenda Nr. 2856.
[14] Ebenda Nr. 1113.
[15] Vgl. auch im Folgenden: Nr. 2856.
[16] Vgl. Zu- und Abgangsbuch 1954 – 1975, StA-L, VA Nr. 187.
[17] Ebenda.
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchiv von Friesen.
Das altschriftsässige Rittergut Rötha nordwestlich von Borna im Territorium des Amts Leipzig stand in enger Verbindung mit dem benachbarten Rittergut Trachenau. Rötha befand sich von 1592 bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 im Familienbesitz derer von Friesen, Trachenau von 1783 bis 1923, als es wegen des Kohleabbaus an den sächsischen Staatsfiskus abgetreten werden musste. Unter die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Rötha fielen neben dem Vasallenstädtchen Rötha auch Espenhain, Gaulis, Geschwitz, Großpötzschau, Podschütz, Theka, Trachenau und Treppendorf. Auf Anordnung des Justizministeriums ging diese Gerichtsbarkeit am 27. Februar 1856 an das Königliche Gericht Rötha, über das Träbesche Holz an das Königliche Gericht Lausick und über die Deutzner Aue und die Abtei bei Borna an das Königliche Landgericht Borna.
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