Beständeübersicht
Bestand
20536 Rittergut Sahlis mit Rüdigsdorf
Datierung | 1508 - 1945 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 42,60 |
Geschichte der Rittergüter
Die Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf liegen im heutigen Kreis Geithain, in unmittelbarer Nähe der Städte Frohburg und Kohren. 1920 umfassten die beiden Güter einschließlich der dazugehörigen Vorwerke Großes Vorwerk, Lindenvorwerk, Linda und Neuhof 695,5 ha.
Der geschichtliche Ursprung des Rittergutes Sahlis lässt sich bis zum 6. Jh. zurückverfolgen. Die Burg Kohren wurde in dieser Zeit als Sorben-Wenden-Sitz gegründet und war mit den umliegenden Dörfern Sitz eines Zupans (zupa, zupanja oder Zupanie = slawisches Runddorf mit dem Zupan als Bürgermeister oder Richter an der Spitze). Das Dorf Sahlis (Salesen, Saleisen, Salus, Salis, Sales) wird 1388 erstmalig als Ritterlehen urkundlich erwähnt. Es bestand damals aus vier Vorwerken, die verschiedenen Besitzern gehörten, und sechs Bauernhöfen. 1454 erwarb der Besitzer von Kohren, Hildebrand von Einsiedel, eines dieser Vorwerke. Nach und nach gingen auch die anderen Vorwerke in seinen Besitz über. Diese bildeten dann das Rittergut Sahlis. Das eigentliche Jahr seiner Erbauung ist nicht nachweisbar. Im Jahre 1670 ist mit dem Bau des heutigen Dorfes Sahlis auf dem Grund und Boden des Ritterguts begonnen worden.
Kohren wird im Jahre 1453 schon als Stadt erwähnt und gehörte seit 1454 als Vasallenstadt zu Sahlis. 1456 erhält es das Marktrecht. 1535 fand eine Teilung der von Einsiedelschen Besitzungen Gnandstein und Sahlis statt. Dabei fiel Sahlis u. a. noch mit Wolftitz und Scharfenstein an Heinrich Abraham von Einsiedel.
Ende des 16. Jh. brach in der Kohrener Gegend eine Pest, aus und das Rittergut Sahlis musste zusammen mit Kohren 1596 für 60.000 Gulden an Wolf von Löser verkauft werden. Bis 1700 blieb es in den Händen der Familie von Löser, die es dann an Friedrich von Eckardt zu Goslar verkaufte. 1720 verkaufte es dieser bereits wieder für 42.300 Taler an Curt Abraham von Einsiedel zu Gnandstein. 1754 verkaufte es sein Sohn Hans Abraham von Einsiedel an Georg Leberecht Crusius, der 1756 dann die Belehnung dafür erhielt. Sein Nachfolger Siegfried Leberecht Crusius erwarb 1810 noch das Rittergut Rüdigsdorf. Beide Güter blieben von nun an ungeteilt im Besitz der Familie Crusius.
Das Rittergut Rüdigsdorf zusammen mit dem selbständigen Gut Neuhof entstand wahrscheinlich im 11. Jh. Bis 1579 ist die Geschichte unzusammenhängend überliefert. In diesem Jahr verkauften die von Rüdigsdorf die beiden Güter an Joachim von Loß. Bis 1718 wechselten diese mehrfach kurz hintereinander die Besitzer. 1718 erwarb Michael von Schindler für 20.000 Gulden Rüdigsdorf und Neuhof von August Gotthelf von Koseritz. Bis 1783 blieben sie im Besitz der Familie von Schindler, für kurze Zeit war die Familie von Rayska Besitzer, bis im Jahre 1810 das Gut Rüdigsdorf Leberecht Crusius kaufte. 1847 kam Neuhof dann als Vorwerk dazu.
1700 wurde das Mannlehngut Sahlis als Erb- und Allodialgut allodifiziert, Rüdigsdorf aber erst 1862, gegen eine Ablösungssumme von 150 Talern.
Zur Gerichtsbarkeit des Rittergutes Sahlis gehörten folgende Dörfer: Terpitz, Walditz, Nieder- und Oberpickenhain, Jahnshain, Linda, Meusdorf, Langenleuba-Oberhain, Sahlis und die Stadt Kohren. Außerdem hatten die Besitzer des Ritterguts noch Rechte in folgenden Dörfern, die gerichtsmäßig dem Amt Altenburg unterstanden: Flemming, Frohnsdorf, Schönbach und Lehnsstücke von Garbisdorf und Buscha.
Zum Gerichtsbezirk Rüdigsdorf gehörten: Neuhof, Goldener Pflug, ein Bauerngut im Dorf Remsa und die Gemeinde Rüdigsdorf selbst.
Die Bevölkerung in den Dörfern setzte sich zusammen aus Anspännern, Viertlern, Häuslern, Hausgenossen und Bürgern. Sämtliche von den Untertanen zu Sahlis an die Gerichtsherrschaft zu leistenden Verpflichtungen sind in dem Erbregister vom Mai 1683 (Nr. 576) gerichtlich festgehalten. Diese Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
1. Frondienste
* Spanndienste
* Handdienste
* Lohnfronen
2. Gesindezwangdienst
3. verschiedene Natural- und Geldleistungen (Lehngeld, Erbzins usw.)
Berechtigungen und Verpflichtungen des Gerichtsherren waren:
* Hutungsrecht
* Erbgerichtsbarkeit
* Jagdberechtigung
* Pfarrzehnt
Durch das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.3.1832 wurden für die sächsischen Untertanen alle Verpflichtungen über die oben angeführten Dienste gelöst. Dafür mussten aber entsprechende Ablösungsbeiträge aufgebracht werden, die an die neu eingerichtete Landrentenbank abzuführen waren.
Durch einen Rezess vom 18.6.1834 wurde die freiwillige Übertragung der Gerichtsherrschaft an den Staat vollzogen. Die Rechtsprechung ging nun an das neu gegründete Königliche Gericht Kohren über, 1856 an das Gerichtsamt Frohburg.
Die Bewirtschaftung der Güter Sahlis und Rüdigsdorf erfolgte größtenteils in Selbstbewirtschaftung, d. h. die Besitzer haben mit ihrem Personal die Güter selber bewirtschaftet. Pachtverträge wurden nur für kurze Zeiten abgeschlossen, z. B. bei Unmündigkeit des Besitzers. Die Arbeitskräfte für das Rittergut setzten sich zusammen aus dem Gesinde, den Frönern, Angestellten und freien Handwerkern. Das Gesinde bestand aus Knechten und Mägden, die gegen Auszahlung eines Dienstgeldes von 1 Groschen für das laufende Jahr für Hof- und Hauswirtschaftsarbeiten "gemietet" wurden. Im Laufe der 3 Zwangsdienstjahre steigerte sich der Lohn der Knechte von 7 auf 12 Taler jährlich, der der Mägde dagegen betrug immer 4 Taler. Nach Ablauf dieser Zwangsjahre bekamen die Knechte 36 Taler, die Mägde 20 Taler jährlich ausgezahlt.
Die Feldarbeiten wurden ausschließlich von den Frönern verrichtet. Spann- und Handdienste mussten dabei unentgeltlich durchgeführt werden, Lohnfronen wurden gegen eine im Erbregister festgelegte Bar- bzw. Deputatzahlung geleistet.
Zu den Angestellten gehörten Inspektoren, Verwalter, Vögte, Schäfer und Förster. Dabei hatte der Ökonomieinspektor oder Verwalter die Oberaufsicht über das ganze Gut. Sein Jahreseinkommen betrug etwa 250 Taler. Der Hofmeister hatte für die gesamte innere Wirtschaft, einschließlich des Viehbestandes zu sorgen. Der Vogt war für die Ackerwirtschaft zuständig.
Zu den Handwerkern zählten der Braumeister, der Ziegelbrenner, der Gärtner, der Röhrmeister, der Böttcher, der Huf- und Waffenschmied und der Lohgerber.
Seit der Mitte des 19. Jh. rückte die maschinelle Bearbeitung auf den Gütern immer mehr in den Vordergrund und machte seit Nutzbarmachung der Dampfkraft noch bedeutendere Fortschritte. 1898 wurden dann auch erste Anschlüsse an das Netz der Energie vorgenommen. Eine Wasserleitung war in Sahlis schon seit 1759 vorhanden.
In der Gutswirtschaft spielten die Tierzucht, der Obstanbau, die Fischerei sowie die Jagd- und Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle.
An industriellen Nebenbetrieben gehörten zum Rittergut Brauerei, Brennerei, Molkerei, 3 Mühlen, Ziegelei, Steinbrüche, Sandgruben und eine Zuckersiederei.
Ungeteilt befanden sich Sahlis seit 1754 und Rüdigsdorf seit 1810 in dem Besitz der Familie Crusius. Über den ersten Besitzer Siegfried Leberecht Crusius (1738 - 1824) ist nichts überliefert. Sein Sohn, Dr. jur. Wilhelm Leberecht Crusius, übernahm 1824 die beiden Güter. Er war Mitglied des Sächs. Landtages und in dieser Eigenschaft Mitverfasser verschiedener Reformschriften über Steuer-, Münz-, Versicherungs- und Gesindeangelegenheiten. Außerdem war er als Mitglied der "Leipziger Oeconomischen Societät" aktiv an der Gründung und Arbeit der Versuchsstation Möckern beteiligt. Nach seinem Tode besaß sein Sohn Friedrich Leberecht Crusius die Güter und von 1861 - 1899 dessen Sohn Dr. Heinrich Leberecht Crusius. Dieser trat besonders als Mitglied und Vorstand von landwirtschaftlichen Vereinen und Berufsgenossenschaften sowie als Friedensrichter hervor. Nach seinem Tode wurden die Güter bis 1916 für die unmündigen Erben Siegfried Leberecht und Charlotte von ihrer Mutter Anna, der späteren Frau des Balladendichters Börries, Freiherr von Münchhausen zu Windischleuba, verwaltet. 1916 übernahm Siegfried die Güter in eigene Verwaltung und sie blieben bis zur demokratischen Bodenreform im Jahre 1945 in seinen Händen. Weil die Rittergüter wirtschaftlich stark waren, wurden sie nicht aufgeteilt, sondern in das "Volkseigene Gut Kohren-Sahlis" umgewandelt.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand "Grundherrschaftsarchiv Sahlis-Rüdigsdorf" wurde 1946 vom Landeshauptarchiv Dresden übernommen. In den Jahren 1955, 1956, 1960, 1961, 1962 und 1963 kam er in verschiedenen Abgaben, vor allem auch aus Beständen der Nachfolgebehörden (Amtshauptmannschaft Borna, AG Frohburg) in das Landesarchiv Leipzig. Er umfasst 31 lfm (1934 Aktenbände). Die Unterzeichnete begann den Bestand im April 1961 zu verzeichnen. Die Ordnungsarbeiten konnten aber erst mit der Abgabe der Gerichtsprotokolle vom Landesarchiv Dresden im Dezember 1963 endgültig abgeschlossen werden.
Zeitlich gesehen reicht der Bestand von 1550 - 1945, wobei das überlieferte Schriftgut nach 1920 sehr gering ist.
Den größten Raum der Akten nimmt die Gutswirtschaft ein. Hier wieder vor allem die verschiedensten Geldjournale, Kalkulations- und Hauptbücher, Lohnmanuale, Gespann- und Leutebücher, Naturalienrechnungen, Aufzeichnungen über Ernteergebnisse, Ausdrusch- und Saatenregister, verschiedene Handwerksrechnungen, sowie Einnahmen aus den industriellen Nebenanlagen des Gutes; Forst- und Jagdsachsen, Pacht- und Bestallungsverträge.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasst die verschiedensten Klagesachen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsprotokolle, Kirchen- und Schulsachen, Innungsangelegenheiten von Kohren und Langenleuba, Grundstücksangelegenheiten, sowie verschiedene Unterlagen über die bäuerlichen Verhältnisse, vor allem über die zu leistenden Abgaben und Dienste.
Die Akten des Familienarchivs umfassen die Familien von Löser zu Sahlis, von Schindler zu Rüdigsdorf und Crusius zu Sahlis und Rüdigsdorf. Über die ersten beiden Familien ist im Vergleich zur Familie Crusius sehr wenig Schriftgut vorhanden. Auf das Schriftgut der Familie Crusius ist oben bereits eingegangen worden.
Bei der Erarbeitung dieser Einleitung konnte sich die Verfasserin im Wesentlichen auf die Unterlagen des Bestandes selbst stützen.
Besonders sei hier die Dissertation von Siegfried Leberecht Crusius: "Die Wirtschafts-geschichte der Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf - Versuch einer volkswirtschaftlichen Einzeldarstellung" aus dem Jahre 1923 (Nr. 1929) erwähnt.
Christa Nachtigall
Leipzig, den 18. März 1964
Einleitung zum überarbeiteten und erweiterten Findbuch
Zur Entstehung des vorliegenden Findbuchs
Das vorliegende Findbuch vereint das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1964, die Nachträge der Jahre 1977 und 1997 sowie die im Jahr 2004 von Nachfahren der Familie Crusius als Depositum übernommenen Akten und Urkunden. Ein Teil des Bestands (im Wesentlichen die Gliederungspunkte 10 – 12 im vorliegenden Findbuch) befindet sich nach Abschluss eines Archivvertrags im Jahr 2004 wieder im Eigentum der Familie von Breitenbuch.
Die Verzeichnungsangaben wurden 2005 in das PC-Programm AUGIAS übertragen, mit dessen Hilfe das vorliegende Findbuch erstellt wurde. Folgende Angaben machen die Bearbeitung deutlich:
1. Die Akten mit den Signaturen 1 – 1934 sind einschließlich der bisherigen Gliederung übertragen worden. Redaktionelle Arbeiten betrafen nur offensichtliche Fehler.
2. Die bisher im ersten und dritten Nachtrag aufgeführten Akten (Nr. 1935 – 1963 und 1973 – 2013) sind 1977 und 1997 bei der Bearbeitung des Bestands "Rittergut Gnandstein" ermittelt und wegen ihres Bezugs zum Bestand Rittergut Sahlis diesem zugeordnet worden. Diese Verzeichnungseinheiten konnten sachlich in die einzelnen Gliederungspunkte eingefügt werden. Die bisherige ordnungsabhängige Reihung ist damit teilweise unterbrochen worden. Der zweite Nachtrag enthielt die Karten, die nach einer Umnummerierung zum Ausschluss doppelter Signaturen die Nummern K 1 – K 14 erhielten (siehe Konkordanz).
3. Die Neuverzeichnung im Jahr 2005 betraf die Nr. 2014 – 2060 sowie die 14 Urkunden. Für die Akten erfolgte eine Einordnung in die vorhandenen Klassifikationspunkte, wobei einzelne Punkte eine weitere Untergliederung erfuhren. Da der Bestand bisher keine Urkunden enthielt, wurde die Gliederung um den Punkt 1.3 erweitert.
Zu den Besitzern
Die Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf befanden sich über sechs Generationen im Besitz der Familie Crusius. Folgende Lebensdaten konnten ermittelt werden:
Die bekanntesten Mitglieder der Familie Crusius sind die unter 2. und 3. genannten. Siegfried Leberecht Crusius, der als Verleger Schillers bekannt wurde, brachte u. a. ein ganzes Programm an spätaufklärerischer Kinderliteratur heraus. Sein bekanntester Verlagsartikel dürfte Christian Felix Weißes "Kinderfreund" gewesen sein. Von seinem Onkel Georg Leberecht Crusius, einem vermögenden Chemnitzer Textilkaufmann, erbte er 1805 das Rittergut Sahlis, vereinigte dieses mit dem von ihm 1810 erworbenen Rittergut Rüdigsdorf und führte beide zu einer ersten Blüte. [01] Sein Sohn, Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius, erlangte Bedeutung als jahrzehntelanger Vorsitzender der Leipziger Ökonomischen Sozietät, Begründer der landwirtschaftlichen Versuchsstation Leipzig-Möckern sowie als Mitbegründer der Leipzig-Dresdner Eisenbahnkompagnie. [02] Bereits am 1. Oktober 1834 ging die Gerichtsbarkeit über beide Rittergüter an das Königliche Gericht Kohren, nachdem der als fortschrittlich und reformfreudig bekannte Dr. Crusius als einer der ersten Rittergutsbesitzer in Sachsen die ihm zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit freiwillig an den Staat abgetreten hatte. [03]
Die Benennung Leipziger Straßen nach den beiden oben Genannten unterstreicht die Bedeutung ihres Wirkens: Die Crusiusstraße im Leipziger Osten ist nach dem Verleger Siegfried Leberecht Crusius benannt. Die heutige Bucksdorffstraße in Möckern hieß von 1905 bis 1912 Crusiusstraße nach Dr. Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius.
Hinweise zur Benutzung
Als korrespondierende Bestände im StAL sind zu nutzen: 20002 Kreisstände des Leipziger Kreises, 20067 Königl. Gericht Kohren und 20089 Gerichtsamt Frohburg. Des Weiteren ist auf die verfilmten Gerichtsbücher ("Gerichtsbücher AG Frohburg") zu verweisen: Gericht zu Sahlis (zuständig für Mark Eckartsberg, Jahnshain, Langenleuba-Oberhain, Linda, Ober- und Niederpickenhain, Sahlis, Trepitz, Walditz sowie die altenburgischen Ortschaften Flemmingen, Schönbach, Frohnsdorf, Gerbisdorf und Kohra) und Gericht zu Rüdigsdorf (zuständig für Neuhof, Pflug und Rüdigsdorf). Diese Gerichtsbücher betreffen den Zeitraum von 1532 bis 1835. Darunter befinden sich für alle oder einzelne der genannten Orte v. a. Lehn-, Handels-, Konsens- und Verzichtbücher sowie Gerichtsbücher mit Ausbürgerungs-, Rügen- und Schuldsachen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20536 RG Sahlis Nr. (fettgedruckte Zahl).
Ursula Hoffmann
Nov. 2005
[01] Sabine Knopf, Volker Titel, Der Leipziger Gutenbergweg, Sax-Verlag Beucha 2001, S. 52.
[02] Thomas Bertz, Wilhelm Crusius auf Sahlis und Rüdigsdorf, Sax-Verlag Beucha 1999.
[03] Leipziger Zeitung, 24.10.1834, S. 2786.
Die Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf liegen im heutigen Kreis Geithain, in unmittelbarer Nähe der Städte Frohburg und Kohren. 1920 umfassten die beiden Güter einschließlich der dazugehörigen Vorwerke Großes Vorwerk, Lindenvorwerk, Linda und Neuhof 695,5 ha.
Der geschichtliche Ursprung des Rittergutes Sahlis lässt sich bis zum 6. Jh. zurückverfolgen. Die Burg Kohren wurde in dieser Zeit als Sorben-Wenden-Sitz gegründet und war mit den umliegenden Dörfern Sitz eines Zupans (zupa, zupanja oder Zupanie = slawisches Runddorf mit dem Zupan als Bürgermeister oder Richter an der Spitze). Das Dorf Sahlis (Salesen, Saleisen, Salus, Salis, Sales) wird 1388 erstmalig als Ritterlehen urkundlich erwähnt. Es bestand damals aus vier Vorwerken, die verschiedenen Besitzern gehörten, und sechs Bauernhöfen. 1454 erwarb der Besitzer von Kohren, Hildebrand von Einsiedel, eines dieser Vorwerke. Nach und nach gingen auch die anderen Vorwerke in seinen Besitz über. Diese bildeten dann das Rittergut Sahlis. Das eigentliche Jahr seiner Erbauung ist nicht nachweisbar. Im Jahre 1670 ist mit dem Bau des heutigen Dorfes Sahlis auf dem Grund und Boden des Ritterguts begonnen worden.
Kohren wird im Jahre 1453 schon als Stadt erwähnt und gehörte seit 1454 als Vasallenstadt zu Sahlis. 1456 erhält es das Marktrecht. 1535 fand eine Teilung der von Einsiedelschen Besitzungen Gnandstein und Sahlis statt. Dabei fiel Sahlis u. a. noch mit Wolftitz und Scharfenstein an Heinrich Abraham von Einsiedel.
Ende des 16. Jh. brach in der Kohrener Gegend eine Pest, aus und das Rittergut Sahlis musste zusammen mit Kohren 1596 für 60.000 Gulden an Wolf von Löser verkauft werden. Bis 1700 blieb es in den Händen der Familie von Löser, die es dann an Friedrich von Eckardt zu Goslar verkaufte. 1720 verkaufte es dieser bereits wieder für 42.300 Taler an Curt Abraham von Einsiedel zu Gnandstein. 1754 verkaufte es sein Sohn Hans Abraham von Einsiedel an Georg Leberecht Crusius, der 1756 dann die Belehnung dafür erhielt. Sein Nachfolger Siegfried Leberecht Crusius erwarb 1810 noch das Rittergut Rüdigsdorf. Beide Güter blieben von nun an ungeteilt im Besitz der Familie Crusius.
Das Rittergut Rüdigsdorf zusammen mit dem selbständigen Gut Neuhof entstand wahrscheinlich im 11. Jh. Bis 1579 ist die Geschichte unzusammenhängend überliefert. In diesem Jahr verkauften die von Rüdigsdorf die beiden Güter an Joachim von Loß. Bis 1718 wechselten diese mehrfach kurz hintereinander die Besitzer. 1718 erwarb Michael von Schindler für 20.000 Gulden Rüdigsdorf und Neuhof von August Gotthelf von Koseritz. Bis 1783 blieben sie im Besitz der Familie von Schindler, für kurze Zeit war die Familie von Rayska Besitzer, bis im Jahre 1810 das Gut Rüdigsdorf Leberecht Crusius kaufte. 1847 kam Neuhof dann als Vorwerk dazu.
1700 wurde das Mannlehngut Sahlis als Erb- und Allodialgut allodifiziert, Rüdigsdorf aber erst 1862, gegen eine Ablösungssumme von 150 Talern.
Zur Gerichtsbarkeit des Rittergutes Sahlis gehörten folgende Dörfer: Terpitz, Walditz, Nieder- und Oberpickenhain, Jahnshain, Linda, Meusdorf, Langenleuba-Oberhain, Sahlis und die Stadt Kohren. Außerdem hatten die Besitzer des Ritterguts noch Rechte in folgenden Dörfern, die gerichtsmäßig dem Amt Altenburg unterstanden: Flemming, Frohnsdorf, Schönbach und Lehnsstücke von Garbisdorf und Buscha.
Zum Gerichtsbezirk Rüdigsdorf gehörten: Neuhof, Goldener Pflug, ein Bauerngut im Dorf Remsa und die Gemeinde Rüdigsdorf selbst.
Die Bevölkerung in den Dörfern setzte sich zusammen aus Anspännern, Viertlern, Häuslern, Hausgenossen und Bürgern. Sämtliche von den Untertanen zu Sahlis an die Gerichtsherrschaft zu leistenden Verpflichtungen sind in dem Erbregister vom Mai 1683 (Nr. 576) gerichtlich festgehalten. Diese Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
1. Frondienste
* Spanndienste
* Handdienste
* Lohnfronen
2. Gesindezwangdienst
3. verschiedene Natural- und Geldleistungen (Lehngeld, Erbzins usw.)
Berechtigungen und Verpflichtungen des Gerichtsherren waren:
* Hutungsrecht
* Erbgerichtsbarkeit
* Jagdberechtigung
* Pfarrzehnt
Durch das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.3.1832 wurden für die sächsischen Untertanen alle Verpflichtungen über die oben angeführten Dienste gelöst. Dafür mussten aber entsprechende Ablösungsbeiträge aufgebracht werden, die an die neu eingerichtete Landrentenbank abzuführen waren.
Durch einen Rezess vom 18.6.1834 wurde die freiwillige Übertragung der Gerichtsherrschaft an den Staat vollzogen. Die Rechtsprechung ging nun an das neu gegründete Königliche Gericht Kohren über, 1856 an das Gerichtsamt Frohburg.
Die Bewirtschaftung der Güter Sahlis und Rüdigsdorf erfolgte größtenteils in Selbstbewirtschaftung, d. h. die Besitzer haben mit ihrem Personal die Güter selber bewirtschaftet. Pachtverträge wurden nur für kurze Zeiten abgeschlossen, z. B. bei Unmündigkeit des Besitzers. Die Arbeitskräfte für das Rittergut setzten sich zusammen aus dem Gesinde, den Frönern, Angestellten und freien Handwerkern. Das Gesinde bestand aus Knechten und Mägden, die gegen Auszahlung eines Dienstgeldes von 1 Groschen für das laufende Jahr für Hof- und Hauswirtschaftsarbeiten "gemietet" wurden. Im Laufe der 3 Zwangsdienstjahre steigerte sich der Lohn der Knechte von 7 auf 12 Taler jährlich, der der Mägde dagegen betrug immer 4 Taler. Nach Ablauf dieser Zwangsjahre bekamen die Knechte 36 Taler, die Mägde 20 Taler jährlich ausgezahlt.
Die Feldarbeiten wurden ausschließlich von den Frönern verrichtet. Spann- und Handdienste mussten dabei unentgeltlich durchgeführt werden, Lohnfronen wurden gegen eine im Erbregister festgelegte Bar- bzw. Deputatzahlung geleistet.
Zu den Angestellten gehörten Inspektoren, Verwalter, Vögte, Schäfer und Förster. Dabei hatte der Ökonomieinspektor oder Verwalter die Oberaufsicht über das ganze Gut. Sein Jahreseinkommen betrug etwa 250 Taler. Der Hofmeister hatte für die gesamte innere Wirtschaft, einschließlich des Viehbestandes zu sorgen. Der Vogt war für die Ackerwirtschaft zuständig.
Zu den Handwerkern zählten der Braumeister, der Ziegelbrenner, der Gärtner, der Röhrmeister, der Böttcher, der Huf- und Waffenschmied und der Lohgerber.
Seit der Mitte des 19. Jh. rückte die maschinelle Bearbeitung auf den Gütern immer mehr in den Vordergrund und machte seit Nutzbarmachung der Dampfkraft noch bedeutendere Fortschritte. 1898 wurden dann auch erste Anschlüsse an das Netz der Energie vorgenommen. Eine Wasserleitung war in Sahlis schon seit 1759 vorhanden.
In der Gutswirtschaft spielten die Tierzucht, der Obstanbau, die Fischerei sowie die Jagd- und Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle.
An industriellen Nebenbetrieben gehörten zum Rittergut Brauerei, Brennerei, Molkerei, 3 Mühlen, Ziegelei, Steinbrüche, Sandgruben und eine Zuckersiederei.
Ungeteilt befanden sich Sahlis seit 1754 und Rüdigsdorf seit 1810 in dem Besitz der Familie Crusius. Über den ersten Besitzer Siegfried Leberecht Crusius (1738 - 1824) ist nichts überliefert. Sein Sohn, Dr. jur. Wilhelm Leberecht Crusius, übernahm 1824 die beiden Güter. Er war Mitglied des Sächs. Landtages und in dieser Eigenschaft Mitverfasser verschiedener Reformschriften über Steuer-, Münz-, Versicherungs- und Gesindeangelegenheiten. Außerdem war er als Mitglied der "Leipziger Oeconomischen Societät" aktiv an der Gründung und Arbeit der Versuchsstation Möckern beteiligt. Nach seinem Tode besaß sein Sohn Friedrich Leberecht Crusius die Güter und von 1861 - 1899 dessen Sohn Dr. Heinrich Leberecht Crusius. Dieser trat besonders als Mitglied und Vorstand von landwirtschaftlichen Vereinen und Berufsgenossenschaften sowie als Friedensrichter hervor. Nach seinem Tode wurden die Güter bis 1916 für die unmündigen Erben Siegfried Leberecht und Charlotte von ihrer Mutter Anna, der späteren Frau des Balladendichters Börries, Freiherr von Münchhausen zu Windischleuba, verwaltet. 1916 übernahm Siegfried die Güter in eigene Verwaltung und sie blieben bis zur demokratischen Bodenreform im Jahre 1945 in seinen Händen. Weil die Rittergüter wirtschaftlich stark waren, wurden sie nicht aufgeteilt, sondern in das "Volkseigene Gut Kohren-Sahlis" umgewandelt.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand "Grundherrschaftsarchiv Sahlis-Rüdigsdorf" wurde 1946 vom Landeshauptarchiv Dresden übernommen. In den Jahren 1955, 1956, 1960, 1961, 1962 und 1963 kam er in verschiedenen Abgaben, vor allem auch aus Beständen der Nachfolgebehörden (Amtshauptmannschaft Borna, AG Frohburg) in das Landesarchiv Leipzig. Er umfasst 31 lfm (1934 Aktenbände). Die Unterzeichnete begann den Bestand im April 1961 zu verzeichnen. Die Ordnungsarbeiten konnten aber erst mit der Abgabe der Gerichtsprotokolle vom Landesarchiv Dresden im Dezember 1963 endgültig abgeschlossen werden.
Zeitlich gesehen reicht der Bestand von 1550 - 1945, wobei das überlieferte Schriftgut nach 1920 sehr gering ist.
Den größten Raum der Akten nimmt die Gutswirtschaft ein. Hier wieder vor allem die verschiedensten Geldjournale, Kalkulations- und Hauptbücher, Lohnmanuale, Gespann- und Leutebücher, Naturalienrechnungen, Aufzeichnungen über Ernteergebnisse, Ausdrusch- und Saatenregister, verschiedene Handwerksrechnungen, sowie Einnahmen aus den industriellen Nebenanlagen des Gutes; Forst- und Jagdsachsen, Pacht- und Bestallungsverträge.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasst die verschiedensten Klagesachen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsprotokolle, Kirchen- und Schulsachen, Innungsangelegenheiten von Kohren und Langenleuba, Grundstücksangelegenheiten, sowie verschiedene Unterlagen über die bäuerlichen Verhältnisse, vor allem über die zu leistenden Abgaben und Dienste.
Die Akten des Familienarchivs umfassen die Familien von Löser zu Sahlis, von Schindler zu Rüdigsdorf und Crusius zu Sahlis und Rüdigsdorf. Über die ersten beiden Familien ist im Vergleich zur Familie Crusius sehr wenig Schriftgut vorhanden. Auf das Schriftgut der Familie Crusius ist oben bereits eingegangen worden.
Bei der Erarbeitung dieser Einleitung konnte sich die Verfasserin im Wesentlichen auf die Unterlagen des Bestandes selbst stützen.
Besonders sei hier die Dissertation von Siegfried Leberecht Crusius: "Die Wirtschafts-geschichte der Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf - Versuch einer volkswirtschaftlichen Einzeldarstellung" aus dem Jahre 1923 (Nr. 1929) erwähnt.
Christa Nachtigall
Leipzig, den 18. März 1964
Einleitung zum überarbeiteten und erweiterten Findbuch
Zur Entstehung des vorliegenden Findbuchs
Das vorliegende Findbuch vereint das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1964, die Nachträge der Jahre 1977 und 1997 sowie die im Jahr 2004 von Nachfahren der Familie Crusius als Depositum übernommenen Akten und Urkunden. Ein Teil des Bestands (im Wesentlichen die Gliederungspunkte 10 – 12 im vorliegenden Findbuch) befindet sich nach Abschluss eines Archivvertrags im Jahr 2004 wieder im Eigentum der Familie von Breitenbuch.
Die Verzeichnungsangaben wurden 2005 in das PC-Programm AUGIAS übertragen, mit dessen Hilfe das vorliegende Findbuch erstellt wurde. Folgende Angaben machen die Bearbeitung deutlich:
1. Die Akten mit den Signaturen 1 – 1934 sind einschließlich der bisherigen Gliederung übertragen worden. Redaktionelle Arbeiten betrafen nur offensichtliche Fehler.
2. Die bisher im ersten und dritten Nachtrag aufgeführten Akten (Nr. 1935 – 1963 und 1973 – 2013) sind 1977 und 1997 bei der Bearbeitung des Bestands "Rittergut Gnandstein" ermittelt und wegen ihres Bezugs zum Bestand Rittergut Sahlis diesem zugeordnet worden. Diese Verzeichnungseinheiten konnten sachlich in die einzelnen Gliederungspunkte eingefügt werden. Die bisherige ordnungsabhängige Reihung ist damit teilweise unterbrochen worden. Der zweite Nachtrag enthielt die Karten, die nach einer Umnummerierung zum Ausschluss doppelter Signaturen die Nummern K 1 – K 14 erhielten (siehe Konkordanz).
3. Die Neuverzeichnung im Jahr 2005 betraf die Nr. 2014 – 2060 sowie die 14 Urkunden. Für die Akten erfolgte eine Einordnung in die vorhandenen Klassifikationspunkte, wobei einzelne Punkte eine weitere Untergliederung erfuhren. Da der Bestand bisher keine Urkunden enthielt, wurde die Gliederung um den Punkt 1.3 erweitert.
Zu den Besitzern
Die Rittergüter Sahlis und Rüdigsdorf befanden sich über sechs Generationen im Besitz der Familie Crusius. Folgende Lebensdaten konnten ermittelt werden:
Die bekanntesten Mitglieder der Familie Crusius sind die unter 2. und 3. genannten. Siegfried Leberecht Crusius, der als Verleger Schillers bekannt wurde, brachte u. a. ein ganzes Programm an spätaufklärerischer Kinderliteratur heraus. Sein bekanntester Verlagsartikel dürfte Christian Felix Weißes "Kinderfreund" gewesen sein. Von seinem Onkel Georg Leberecht Crusius, einem vermögenden Chemnitzer Textilkaufmann, erbte er 1805 das Rittergut Sahlis, vereinigte dieses mit dem von ihm 1810 erworbenen Rittergut Rüdigsdorf und führte beide zu einer ersten Blüte. [01] Sein Sohn, Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius, erlangte Bedeutung als jahrzehntelanger Vorsitzender der Leipziger Ökonomischen Sozietät, Begründer der landwirtschaftlichen Versuchsstation Leipzig-Möckern sowie als Mitbegründer der Leipzig-Dresdner Eisenbahnkompagnie. [02] Bereits am 1. Oktober 1834 ging die Gerichtsbarkeit über beide Rittergüter an das Königliche Gericht Kohren, nachdem der als fortschrittlich und reformfreudig bekannte Dr. Crusius als einer der ersten Rittergutsbesitzer in Sachsen die ihm zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit freiwillig an den Staat abgetreten hatte. [03]
Die Benennung Leipziger Straßen nach den beiden oben Genannten unterstreicht die Bedeutung ihres Wirkens: Die Crusiusstraße im Leipziger Osten ist nach dem Verleger Siegfried Leberecht Crusius benannt. Die heutige Bucksdorffstraße in Möckern hieß von 1905 bis 1912 Crusiusstraße nach Dr. Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius.
Hinweise zur Benutzung
Als korrespondierende Bestände im StAL sind zu nutzen: 20002 Kreisstände des Leipziger Kreises, 20067 Königl. Gericht Kohren und 20089 Gerichtsamt Frohburg. Des Weiteren ist auf die verfilmten Gerichtsbücher ("Gerichtsbücher AG Frohburg") zu verweisen: Gericht zu Sahlis (zuständig für Mark Eckartsberg, Jahnshain, Langenleuba-Oberhain, Linda, Ober- und Niederpickenhain, Sahlis, Trepitz, Walditz sowie die altenburgischen Ortschaften Flemmingen, Schönbach, Frohnsdorf, Gerbisdorf und Kohra) und Gericht zu Rüdigsdorf (zuständig für Neuhof, Pflug und Rüdigsdorf). Diese Gerichtsbücher betreffen den Zeitraum von 1532 bis 1835. Darunter befinden sich für alle oder einzelne der genannten Orte v. a. Lehn-, Handels-, Konsens- und Verzichtbücher sowie Gerichtsbücher mit Ausbürgerungs-, Rügen- und Schuldsachen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20536 RG Sahlis Nr. (fettgedruckte Zahl).
Ursula Hoffmann
Nov. 2005
[01] Sabine Knopf, Volker Titel, Der Leipziger Gutenbergweg, Sax-Verlag Beucha 2001, S. 52.
[02] Thomas Bertz, Wilhelm Crusius auf Sahlis und Rüdigsdorf, Sax-Verlag Beucha 1999.
[03] Leipziger Zeitung, 24.10.1834, S. 2786.
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchive von Löser, von Schindler und Crusius.
Südwestlich von Geithain auf dem Gebiet des Amts Borna befand sich das altschriftsässige Rittergut Sahlis, das nach Ankauf des Ritterguts Rüdigsdorf im Jahr 1810 mit diesem eng verbunden war. Zum Gerichtsbezirk des Ritterguts Sahlis gehörten neben Sahlis die Stadt Kohren sowie die Dörfer Jahnshain, Langenleuba, Linda, Meusdorf, Terpitz, Walditz und die Hälfte von Eckartsberg, ferner einzelne Güter in einigen altenburgischen Dörfern. Den Gerichten des Ritterguts Rüdigsdorf unterstanden Neuhof, Pflug, ein Gut in Remsa und die Gemeinde Rüdigsdorf selbst. Als Besitzer seit dem 17. Jahrhundert sind für das Rittergut Sahlis die Familien von Löser, von Einsiedel und Crusius bekannt, für das Rittergut Rüdigsdorf die Familien von Pflug, von Koseritz, von Schindler, von Rayska und Crusius. Bereits am 1. Oktober 1834 ging die Gerichtsbarkeit beider Rittergüter auf das Königliche Gericht Kohren über, nachdem der als reformfreudig bekannte Dr. Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius als einer der ersten Rittergutsbesitzer in Sachsen diese Gerichtsbarkeit freiwillig an den Staat abgetreten hatte. Der gleiche Dr. Crusius erlangte Bedeutung als jahrzehntelanger Vorsitzender der Leipziger Ökonomischen Sozietät und Begründer der landwirtschaftlichen Versuchsstation Möckern sowie als Mitbegründer der Leipzig-Dresdner-Eisenbahn.
- 2005 | Findbuch / Datenbank
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