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Beständeübersicht

Bestand

20539 Rittergut Schönau bei Leipzig (Patrimonialgericht)

Datierung1622 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,00

Geschichte des Ritterguts Schönau bei Leipzig
Das neuschriftsässige Rittergut lag westlich von Leipzig im Amt Schkeuditz (1816 Amt Leipzig, 1856 Gerichtsamt Leipzig II, 1875 Amtshauptmannschaft Leipzig, 1930 nach Leipzig eingemeindet). Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich über das Dorf Schönau sowie über einzelne Grund- und Flurstücke in Cospuden, Großmiltitz, Gundorf, Kleinzschocher, Leipzig, Leutzsch, Miltitz (bei Markranstädt) Petzsch, Schleußig und Zwenkau. Im Juli 1856 wurde die Gerichtsbarkeit an das Gerichtsamt Leipzig II abgegeben. Zur Wirtschaft des Ritterguts gehörten u. a. eine Brauerei und eine Windmühle.[01]
Als erster Besitzer ist der Leipziger Ratsherr Martin Bauer überliefert, der das Rittergut 1493 erhielt.[02] 1520 kaufte es der Ratsherr Wolf Wiedemann, der Schönau 18 Jahre später an die Stadt Leipzig veräußerte. 1622 erwarb der Bürgermeister von Leipzig Theodor Möstel das Rittergut von der Stadt. Nach 1645 besaß Franz Schwendendörffer (auch Schwendendorff) Schönau.[03] 1654 wurde Johann Theodor von Braun neuer Lehnsherr auf Schönau. Nach seinem Tod 1713 verkauften die Erben den Besitz an den Stiftsrat und Domherrn von Merseburg Johann Franz Born (1669 – 1732). Dieser besaß auch die Rittergüter Sellerhausen und Wildenborn sowie das Städtlein Groitzsch. Seine Witwe, Johanna Elisabeth, geb. Schwendendorff, erbte den Besitz. Ihr Bruder, der 1703 nobilitierte Johann Leonhard von Schwendendorff, übernahm Schönau, Groitzsch und Sellerhausen wohl 1737.[04] Da dieser ebenfalls ohne direkte Nachkommen starb, fielen diese drei Besitzungen 1747 wiederum durch Erbschaft an Jacob Benedict von Winckler (1733 – 1760), dem Sohn des gleichnamigen Erbherrn auf Dölitz und Stünz.[05] Da die Familie von Schwendendorff ausgestorben war, erhielten die von Winckler auch den Freiherrn-Titel von Schwendendorff verliehen, pflegten aber den Namen nicht zu tragen. Das Patrimonialgericht von Schönau wurde trotzdem als Schwendendorffische Gerichte bezeichnet. Der jüngere Bruder von Jacob Bendict von Winckler (jun.), Carl Christoph von Winckler (1740 – 1810), übernahm den Besitz 1760 nach dessen Tod. Zwanzig Jahre später erbte Carl Christoph von Winckler auch Dölitz und Stünz von seinem Vater. 1783 wurde von ihm Schönau an den Juristen und Hofrat Dr. Johann Wilhelm Richter verkauft.[06] Nur drei Jahre später wechselte das Rittergut erneut den Besitzer als es der Leipziger Kaufmann Caspar Dietrich Reinhard Schmidt Schönau erwarb. In dessen Familie verblieb das Rittergut bis 1937. Nach Schmidts Tod 1813 wurde Schönau von seiner Witwe Rosine Erdmuthe Schmidt übernommen.[07] Nach ihrem Ableben erhielt die Tochter Rosine Wilhelmine Vater den Besitz.[08] Diese war auch bei der Abgabe der Gerichtsbarkeit 1856 die Besitzerin. Das Rittergut Schönau blieb noch bis 1922 ein eigenständiger Gutsbezirk, ehe es mit der Gemeinde Schönau verschmolzen wurde.
Besitzverhältnisse:

JahrRittergutsbesitzer
ab 1493
Martin Bauer
um 1520 – 1538
Wolf Wiedemann
1538 – 1622
Stadt Leipzig
ab 1622
Theodor Möstel
um 1645 – 1654
Franz Schwendendörffer
1654 – 1713
Johann Theodor von Braun
1713 – 1732
Johann Franz Born
1732 – 1737
Johanna Elisabeth Born
1737 – 1747
Johann Leonhard von Schwendendorff
1747 – 1760
Jacob Benedict von Winckler
1760 – 1783
Carl Christoph von Winckler
1783 – 1786
Dr. Johann Wilhelm Richter
1786 – 1813
Caspar Dietrich Reinhard Schmidt
1813 – 1829
Rosine Erdmuthe Schmidt
ab 1829
Rosine Wilhelmine Vater


Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Überlieferung gelangte um 1960 aus dem Archiv des Amtsgerichts Leipzig in das Staatsarchiv Leipzig. 1965 wurde der Bestand formiert und durch eine ungegliederte Findkartei erschlossen (Nr. 1 – 48). 2014 wurde der Bestand im Rahmen einer Retrokonversion in die Augias-Datenbank eingegeben. Dabei wurde eine Gliederung sowie ein Orts- und Personenregister erstellt. Außerdem sind die vorhandenen Gerichtsbücher im Bestand 12613 virtuell verzeichnet worden.

Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst die Jahre 1622 – 1856 und 48 AE. Das 17. Jahrhundert wird jedoch nur durch zwei virtuell verzeichnete Gerichtsbücher abgedeckt. Die eigentliche Überlieferung beginnt erst 1766. Der zeitliche Schwerpunkt liegt zwischen den Jahren 1814 – 1856. Es sind nur Akten der Patrimonialgerichtsbarkeit überliefert, wobei Gerichtsprotokolle und die Freiwillige Gerichtsbarkeit überwiegen.

Hinweise für die Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch Orts- und Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20539, RG Schönau, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände
Hauptstaatsarchiv Dresden:
12613 Gerichtsbücher
Staatsarchiv Leipzig:
20097 Gerichtsamt Leipzig II
20373 Rittergut Dölitz mit Stünz
20458 Rittergut Sellerhausen

Dr. Carsten Voigt
Febr. 2014



[01] August Schumann, fortgeführt von Albert Schiffner, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 1, Zwickau 1825, S. 537.
[02] Zur Besitzgeschichte, wenn nicht anders ausgewiesen: Leipzig-Lexikon, Rittergut Schönau, http://www.leipzig-lexikon.de/GEMEINDE/R_SN.HTM (letzter Zugriff 24.02. 2014); Sachsens Kirchengalerie. Neunter Band: Die Inspektionen Leipzig und Grimma, Dresden o. J. [1844], S. 164.
[03] Hauptstaatsarchiv Dresden, 12613 GB AG Leipzig, Nr. 205.
[04] Ebd., Nr. 133; Einleitung zum Bestand StA-L, 20458 RG Sellerhausen.
[05] Vgl. zu den von Wincklers auf Dölitz und Stüntz die Einleitung zum Bestand StA-L, 20373 RG Dölitz mit Stünz.
[06] StA-L, 20539 RG Schönau, Nr. 7.
[07] Ebd., Nr. 45.
[08] Hauptstaatsarchiv Dresden, 12613 GB AG Leipzig, Nr. 135.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das neuschriftsässige Rittergut Schönau im Westen Leipzigs wurde ursprünglich dem Amt Schkeuditz zugerechnet und kam 1816 zum Kreisamt Leipzig. Im 16. Jahrhundert gehörte das Gut der Stadt Leipzig, nach 1645 befand es sich im Besitz der Freiherren von Schwendendorf, ab 1747 der von Winckler und gelangte Ende des 18. Jahrhunderts an die Leipziger Kaufmannsfamilie Schmidt. Im Zuge der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts im Juli 1856 dem Gerichtsamt Leipzig II übertragen.
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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