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Beständeübersicht

Bestand

20559 Rittergut Syhra

Datierung1547 - 1945
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)12,50
Geschichte des Rittergutes und seiner Besitzer

Rittergut und Dorf Syhra, gelegen westlich von Geithain, unweit der alten Straße von Dresden nach Rochlitz, gehörten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zum Verwaltungsbezirk des Amtes Borna an der Grenze zum Amt Rochlitz. Teile der verstreuten Besitzungen der Grundherrschaft unterstanden jahrhundertelang der Verwaltung beider Ämter.

Syhra stellt einen alten kleinen Herrensitz – vermutlich auf slawischer Grundlage – dar, der entstanden ist im Zuge der deutschen Ostkolonisation und im Interessengebiet der Wettiner zwischen dem Pleißenland und der Grafschaft Rochlitz lag. Das um 1600 entstandene Herrenhaus wurde an der Stelle einer kleinen Wasserburg gebaut; erkennbar sind Gutssiedlung und Gutsblockflur.

Im Jahre 1308 wird erstmals ein Petrus de Syrowe (CDS II, Bd. 15 Nr. 308 ) in einer Urkunde für Colditz genannt, 1378 gehört Syhra (Schirow) zum castrum Rochlitz. Im Jahre 1407 besaß Hans von Almsdorf aus einer um Geithain begüterten und mit Verwaltungsaufgaben für die Wettiner betrauten Familie unter anderem auch Syhra.
Die erst nach der Erbteilung der Einsiedelschen Brüder um 1560 entstandene Grundherrschaft Syhra und die besonders in der Lehnsurkunde von 1586 (StAL, Rittergut Gnandstein – Urkunden, Nr. U 142) nachweisbaren Rechte und Einkünfte des Rittergutes Syhra gehören zu den Besitzungen, die Heinrich von Einsiedel auf Gnandstein Mitte bis Ende des 15. Jahrhunderts gekauft oder eingetauscht hat.

Noch bis zu den Ablösungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeugen die Lehnsrechte und Einkünfte aus Geld- und Naturalabgaben sowie Frondienste der Untertanen des Rittergutes Syhra von ursprünglichen Herrschaftszusammenhängen. So stammen Dörfer und Anteile an Dörfern von:
- der Burgherrschaft Kohren und zugehörigem Adel, später Besitzungen der Familien
von Meckau und von Rüdigsdorf
- der Grafschaft Rochlitz, später landesherrliches Amt, zeitweise Witwensitz und der damit seit dem 12. Jahrhundert verbundenen Herrschaft Königsfeld
- dem Kloster Zschillen
- der Herrschaft Ossa, einem alten Rittersitz, auf slawischer Grundlage.

Heinrich von Einsiedel wurde 1483 mit der Gerichtsbarkeit über alle geistlichen und weltlichen Güter in den Dörfern Syhra und Theusdorf sowie dem Vorwerk Syhra belehnt, wie diese vorher den Landesherren zugestanden hatte. Dafür waren jährlich an das Amt Rochlitz ein Schock Silbergroschen an Einnahmen aus Rathendorf abzuführen (Rittergut Gnandstein – Urkunden, Nr. U 32). Diese Besitzungen muss er kurz zuvor von den Gebrüdern von Rüdigsdorf gekauft haben.
Zu diesem Zeitpunkt gehörten ihm schon:
- seit 1454 Rechte in Frankenhain und Hermsdorf
- seit 1460 Zinsen aus Rathendorf
-
seit 1474 Güter und Zinsen aus Wenigossa, Bruchheim, Seifersdorf, Breitenborn, Ottenhain und der Wüstung Eckartsberg.

Schließlich gelang im Jahre 1490 der Erwerb von Niedergräfenhain aus dem Besitz der Gebrüder von Rüdigsdorf mit Einkünften und Frondiensten (RG Gnandstein – Urkunden, Nr. U 39). Die Gerichtsbarkeit und andere "noch landesherrliche Rechte" konnten schließlich im Jahre 1500 für die Zahlung von 400 Rhein. Gulden erlangt werden; die Gesamtbelehnung mit Niedergräfenhain, einer der wertvollsten Besitzungen der Herrschaft Syhra, erfolgte im Jahre 1501 (vgl. Rittergut Gnandstein Urkunden, Nr. U 49 und U 50).

Von Gnandstein aus bis um 1560 regiert, entwickelten sich die Vorwerke Syhra und Eckartsberg, wie auch das bis 1676 dazugehörige Vorwerk Hopfgarten, als ehemalige Herrschaften stets schriftsässig gehalten und mit Gerichtsrechten versehen, vor allem zu wirtschaftlichen Mittelpunkten im Einsiedelschen Grundherrschaftsbereich.

Die Söhne des Heinrich Hildebrand von Einsiedel (1497-1557) teilten nach dessen Tod und nochmals nach dem Tod ihres Onkels Heinrich Abraham (1504-1568) die Besitzungen. Dabei erhielt Abraham von Einsiedel (1535-1597) durch Los die Herrschaft Syhra mit Hopfgarten, und nach dem erhaltenen Lehnbrief von 1586 gehörten der nunmehrigen "Syhraer Linie" folgende Besitzungen und Einkünfte:
- Vorwerk und Dorf Syhra samt dem Pfarrlehn und der gekauften Mühle
- Dorf Theusdorf
- Dorf Niedergräfenhain – unter Berücksichtigung der Pflichten für das Amt Rochlitz und die Stadt Geithain-
- 100 Acker Holz im Streitwald
- 30 Acker Holz, 10 Acker Wiese u. a. früher zu Sahlis gehörige Teile in Eckartsberg
- Einkünfte aus Rathendorf
- Zinsen und Güter zu Wenigossa
- Zinsen in Bruchheim
- Zinsen zu Seifersdorf mit 6 Männern zu Breitenborn
- Zinsen in der Wüstung Ottenhain
- Zinsen zu Geithain, Wickershain und Weißbach
- Vorwerk Niedergräfenhain samt Zubehör, auch Kalkofen und Kalkbrüchen, wie solches von verschiedenen Untertanen erkauft oder getauscht worden ist
- Dorf und Vorwerk Hopfgarten
- Zinsen zu Ober- und Niederfrankenhain mit dem Kirchlehn und Hermsdorf
- Wüstes Dorf Kaisershain
- Dorf Trebishain
- Dorf Elbisbach mit Pfarrgut.
Für die neue Herrschaft Syhra mit Hopfgarten wurde in der Erbteilung der Wert mit zusammen 18.915 Gulden festgestellt: 13.135 für Syhra und 5.780 für Hopfgarten.

Nach dem Tod des Abraham von Einsiedel, Stammvater der Syhraer Linie, erfolgte lt. Vertrag vom 18. Juli 1598 die erste Teilung der Herrschaft Syhra zwischen den Brüdern Hans Haubold (1570-1618) und Wolf Conrad (1580-1610).

Die Teilung wurde allerdings im Jahre 1602 rückgängig gemacht und von den ausbezahlten Erbschaftsgeldern erwarb Wolf Conrad im Jahre 1606 das Rittergut Großzössen mit Kleinzössen und Hain. Da mit Lehngeldern gekauft, gehörten diese Neuerwerbungen später stets zum Einsiedelschen Lehnsbesitz.

Abrahams Sohn aus zweiter Ehe, Hans (1586-1636), hat nach dem Tod des Vaters das von diesem im Jahre 1586 gekaufte Rittergut Lobstädt geerbt, das er seit dem Jahre 1600 besaß. Er kaufte nach dem Tod des Bruders Wolf Conrad Großzössen und wurde 1614 damit belehnt. Sein Sohn Hans (1623-1695) auf Lobstädt und Großzössen steht jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa 1664). Die Syhraer Linie der Familie versuchte, vom Besitz soviel als möglich zu erhalten, was gut dokumentiert ist.

Innozenz von Einsiedel (1609-1652) war der einzige Sohn des früh verstorbenen Hans Haubold und hatte die Herrschaft Syhra mit Hopfgarten allein und weiterhin zusammengehörend geerbt. Der Besitz wurde durch Verwandte, u. a. auch Hans von Einsiedel auf Lobstädt und Großzössen, für ihn verwaltet. Das Vorwerk Hopfgarten war zu dieser Zeit verpachtet an einen Hans Wiesent von Marschall, verstorben im Jahre 1623.

Nach dem Tod des Innozenz im Jahre 1652 gab es wohl zwei Gründe, die Herrschaft nicht sofort zu teilen: Erstens waren seine Söhne noch unmündig und zweitens war der 30jährige Krieg mit seinen Zerstörungen noch nicht überwunden. So kam es erst im Jahre 1676 zu einem Erbvergleich der noch lebenden 4 Söhne und damit zur eigentlichen Begründung eines Rittergutes Hopfgarten.

Bei der Teilung erhielten:
- Syhra mit Niedergräfenhain u. a.: Heinrich (1648-1704)
- Hopfgarten mit Elbisbach u. a. : Haubold (1643-1712).

Den Brüdern Innozenz (1645-1688) und Christoph Innozenz (1652-1679) wurden die Rittergüter Großzössen und Lobstädt des kranken ("blöden") Vetters Hans zugeteilt, obwohl dieser noch bis 1695 lebte.

Heinrich von Einsiedel (1648-1704) hatte, wie angeführt, durch Los Syhra erhalten, war aber vom Alter her nicht der Senior der Familie. Diese Funktion übte sein Bruder Haubold auf Hopfgarten aus. Wie dieser war auch Heinrich von Einsiedel, der im Jahre 1687 noch das Rittergut Kesselshain hinteren Teils kaufte, als Beamter in sächsischen Diensten tätig, so als Amtmann zu Düben und Amtshauptmann zu Oschatz.
Wegen der finanziellen Ausstattung der Mutter, Dorothea aus dem Winckel (1624-1688), und unklarer Rechte und Pflichten "vermengter Untertanen" wurden umfangreiche und jahrelange Streitigkeiten der Brüder bis vor das Oberhofgericht ausgetragen.

Die Syhraer Besitzer verschuldeten zunehmend und haben sich nie mehr recht erholen können. Als alleiniger Besitzer ist noch Heinrich von Einsiedel (1780-1836) zu nennen. Nach dessen Tod sind für zwei Jahrzehnte für mehrere Erben und vor allem für den unter Vormundschaft stehenden Hermann Robert von Einsiedel die "Privatakten" vom Advokaten Haugk in Borna geführt worden. Bernhard Reinhard (1829-1905) war seit 1857 alleiniger Besitzer von Syhra und Horst (1863-1934), Landgerichtspräsident und zuletzt in Dresden ansässig, vertrat als Mitbesitzer lange Jahre die Erbengemeinschaft.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 20. August 1853 an den Staat übergeben: für den Hauptteil des Besitzes (Syhra, Eckersberg, Niedergräfenhain, Theusdorf, Wenigossa, Hermsdorf, Seifersdorf, Bruchheim, Altdorf, Kolka, Nieder- und Oberfrankenhain) an das Königliche Gericht Geithain, Anteile von Trebishain wurden dem Justizamt Borna zugewiesen, Anteile von Rathendorf und Narsdorf dem Justizamt Rochlitz.

Das Rittergut Syhra wurde nach 1926 von seinem Sohn, Joachim Hans (1901-1988), Diplom-Landwirt, als Mitbesitzer bis zum Jahre 1945 bewirtschaftet.

Einsiedelsche Familiengeschichte bezüglich der Besitzer von Syhra

1455-1461
Hildebrand von Einsiedel, (gest. 1461) kursächsischer Geheimer Rat und Obermarschall, mehrfache Gesandter auf Gnandstein, er kauft 1455 Dorf und Vorwerk Hopfgarten
1461-1507
Heinrich von Einsiedel (1435-1507) kursächsischer Geheimer Rat auf Gnandstein, Wolftitz, Kohren, Sahlis, Syhra, Hopfgarten, Weißbach und Scharfenstein
1507-1522
Haugold (1462-1522) zusammen mit seinen jüngeren Brüdern
1522-1535
Heinrich Hildebrand (1497-1557) und Heinrich Abraham (1504-1568), bis zur Teilung des Besitzes gemeinsam
1535-1557
Heinrich Hildebrand, kurfürstlich und herzoglich-sächsischer Geheimer Rat auf Gnandstein, Wolftitz (Dorf), Syhra, Hopfgarten und Prießnitz
1560/62-1597
Abraham (1535-1597) erhält bei der Erbteilung durch Los die Herrschaften Syhra und Hopfgarten mit den dazugehörigen Vorwerken und Dörfern. Er ist der Stammvater der "Syhraer Linie"
1602-1618
Hans Haubold (1570-1618) Nach Rücknahme einer Erbteilung vom Jahre 1598 besitzt er weiterhin beide Güter Syhra und Hopfgarten.
1618-1652
Innozenz (1609-1652), kursächsischer Hof-, Justiz- und Appellationsgerichtsrat auf Syhra mit Niedergräfenhain, Hopfgarten und Rüdigsdorf.
1652-1676
Seine fünf Söhne bis zur Erbteilung gemeinsam.
1676-1704
Heinrich (1648-1704) auf Syhra und Niedergräfenhain, auf Kesselshain hinteren Teils (gek. 1687), 1694-1700 auch auf Schköna, kurs. Rat, Amtshauptmann zu Düben und Oschatz.
1704-1726
Söhne gemeinsam
1726-1742
Heinrich Hildebrand (1682-1742) auf Syhra, allein seit 1726, Niedergräfenhain bis 1726, Mitherr auf Lobstädt seit 1724
1742-1754
Witwe und Neffen gemeinsam unter Vormundschaft
1754-1770
Alexander Heinrich August (1719-1770), gemütskrank, seit 1754 allein auf Syhra
1772-1798
Kurt Alexander auf Syhra und Niedergräfenhain, kursächsischer Amtshauptmann im Leipziger Kreis.
1798-1801
dessen Bruder Heinrich August (1751-1801) auf Syhra und Niedergräfenhain, kursächsischer Amtshauptmann und Leutnant
1801-1836
Heinrich (1780-1836) auf einer Hälfte von Syhra und Niedergräfenhain, Mitherr auf Lobstädt seit 1794
1836-1857
Söhne und andere Erben, z.T. unter Vormundschaft – Verwalter Advokat Haugk in Borna
1857-1905
Bernhard Reinhard (1829-1905) seit 1857 allein auf Syhra
1905-1934
Erbengemeinschaft, u.a. Horst (1863-1934) Mitherr auf Syhra und Kleinzössen
1934-1945
Joachim Hans (1901-1988) Mitbesitzer und letzter Gutsverwalter auf Syhra


Bestandsgeschichte

Der Bestand Rittergut Syhra ist ein Spiegelbild der komplizierten Besitzgeschichte der Familie von Einsiedel vom 18. bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, verbunden mit Verlusten, die vermutlich um 1945 entstanden sind. Verloren sind fast alle Lehnsurkunden bis auf die von 1586, die in den Gnandsteiner Urkundenbestand eingeordnet worden ist (RG Gnandstein Nr. U 142). Eine Abschrift der verlorenen Lehnsurkunde von 1562 befindet sich im Bestand RG Hopfgarten Nr. 446).

Wie in der Einleitung zum Bestand RG Hopfgarten ausgeführt, sind bei der entscheidenden Teilung des Besitzes der Syhraer Linie im Jahre 1676 nachweislich auch ältere Akten der Familie an den ältesten Bruder Haubold von Einsiedel auf Hopfgarten als damaligem Senior übergeben worden und dort über die Jahrhunderte auch verblieben, (vgl. RG Hopfgarten Nr. 793).
Vom ersten Besitzer eines selbständigen Rittergutes Syhra nach der Teilung durch die Einsiedelschen Brüder um 1560, Abraham von Einsiedel (1535-1597), sind fast keine Quellen erhalten geblieben. Zu nennen sind nur spätere Abschriften wichtiger Verträge, die sich z. T. auch im Bestand RG Gnandstein befinden, und die o. g. Lehnsurkunde, die seinen Gesamtbesitz aufzählt.
Aus der Provenienz seines Sohnes Hans Haubold von Einsiedel (1570-1618) sind im Bestand Syhra sieben AE und im Bestand Hopfgarten sechs AE erhalten geblieben.
Von dessen Sohn Innozenz von Einsiedel (1609-1652) und seiner Frau bzw. der Zeit vor der Teilung durch die Söhne im Jahre 1676 befinden sich im Bestand RG Syhra 24 AE und im Bestand Hopfgarten 28 AE. In dieser Zeit sind die Besitzungen der Syhraer Linie, so wie sie dem Vorfahren Abraham Mitte des 16. Jahrhunderts durch Los zugefallen waren, letztmalig von Syhra aus verwaltet worden.

Aus ältesten Aktenverzeichnissen in Nachlassverzeichnissen lassen sich die Verluste von Urkunden und Akten des älteren Familienschriftgutes nachvollziehen; das dürften etwa 60 % der Überlieferung gewesen sein. Seit dem 18. Jahrhundert ist der Anteil der Verluste wesentlich größer: Das Rittergut Syhra hatte seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts meist mehrere Besitzer zugleich, von denen die wenigsten in Syhra gelebt haben.

Das Schriftgut der Gutswirtschaft, das meist bei den Pächtern des Rittergutes entstand, ist nicht geschlossen erhalten. Allerdings bis 1945, als einer der Mitbesitzer, Joachim Hans, als Landwirt selbst wirtschaftete, von ihm geführte Akten überliefert.
Diese Akten gehören zum dem Teil des Bestandes gehören zu den Akten, der nach der "Bodenreform" des Jahres 1945 aus dem Herrenhaus Syhra durch örtliche staatliche Organe des Kreises Geithain geborgen worden sind und 1954 in die Verwahrung des Landesarchiv Leipzig gelangten.

Die Unterlagen zur Patrimonialherrschaft bis zur Übergabe an das Königliche Gericht, später Gerichtsamt Geithain (in einigen Fällen auch Justizämter Borna und Rochlitz) wurden in die Registraturen der Amtsgerichte bzw. der Amtshauptmannschft Borna eingeordnet und in diesen Abgabegemeinschaften Anfang der 60er Jahre dem damaligen Landesarchiv Leipzig übergeben.
Es ist auffallend, dass im vorliegenden Bestand, auch im Teil Patrimonialherrschaft, fast keine Akten aus dem späten 16. und frühen 17. Jahrhundert, der Zeit der ungeteilten Herrschaft, vorhanden sind, so wie auch die geschlossene Reihe der Gerichtsprotokolle erst mit dem Jahre 1673 beginnt.

Bestandsbearbeitung

Der erste Teil des Bestandes wurde im Jahre 1954 vom Rat des Kreises Geithain zusammen mit Akten des Rittergutes Hopfgarten übernommen ("3 Zentner") und größtenteils aus den Abgabegemeinschaften Amtsgericht Geithain, in einigen Fällen Amtsgericht Lausick, und Amtshauptmannschaft Borna in den Jahren 1960-1962 herausgelöst.

Im Jahre 2002 ist dann der gesamte Bestand überarbeitet und großenteils neu verzeichnet worden. Dabei waren zahlreiche Fehler, nicht nur bei der Bestandsbildung und Datierungen, sondern auch bei der Titelerschließung zu bereinigen.
Es erfolgte sowohl die Zusammenführung von mehr als 50 Einzelblättern zu den entsprechenden Akten als auch die Neuverzeichnung von losem Schriftgut. Die Verzeichnung erfolgte überwiegend einfach, teilweise erweitert und mit Angabe der Provenienzen innerhalb des Bestandes. Aus sachlichen Gründen wurden allerdings Akten, die Streitigkeiten um Frondienste und Abgaben beinhalteten, auch dann zum Patrimonialgericht geordnet, wenn ihre Überlieferung als "Privatakte" erkennbar war.

Für die Ordnungsprobleme am Bestand RG Syhra galten die Grundsätze, die schon bei dem Bestand Hopfgarten aufgestellt worden waren. Besonders für die Zeit vor 1676 sind die den Gesamtbesitz betreffenden Akten in Gruppe C – Familienarchiv (12.1-13.2) – zu beachten, wobei eine Rückordnung der seit Jahrhunderten beim Haus Hopfgarten überlieferten Akten aus dem späten 16. und 17. Jahrhundert zu Syhra aus erwähnten familiengeschichtlichen Gründen unterbleiben musste.

Die Bestandsgliederung folgte hinsichtlich der Bereiche Patrimonialherrschaft und Gutswirtschaft den Vorgaben für die Gliederung der Grundherrschaftsarchive, wie diese seit den 60er Jahren für die Mehrzahl der entsprechenden Bestände im StAL Anwendung gefunden haben.

Für das Familienarchiv beachtet die Ordnung vor allem die Provenienzen bestandsbildender Personen, das sind für das 18. – 20. Jahrhundert allerdings nur wenige Akten von Miterben, die sich zeitweise in Syhra aufgehalten haben.

Der Bestand Rittergut Syhra besteht jetzt aus 541 Akteneinheiten und umfasst Quellen aus den Jahren (1477, 1544) 1547-1945. Die Aktennummern laufen von Nr. 1 –557.

Bestandsanalyse

A. Gerichtsherrschaft/Patrimonialgericht
Die großen Lücken, die in der Überlieferung des Bestandes Rittergut Syhra und des entsprechenden Einsiedelschen Familienzweiges durch zersplitterte Besitzansprüche und Erbschaftsstreitigkeiten im 18. und besonders im 19. Jahrhundert entstanden sind, können durch einige interessante Quellen aus den Beständen Rittergut Gnandstein und Rittergut Hopfgarten etwas ausgeglichen werden.

Im vorliegenden Bestand Syhra ist vor allem das Schriftgut erhalten, das Mitte des 19. Jahrhunderts an die staatlichen Nachfolgebehörden abgegeben worden ist; es stammt vorwiegend aus der 2. Hälfte des 18. und der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach den vorhandenen zwei Repertorien von 1802-1822 und 1822-1853 betragen die Verluste durch die darin dokumentierten Kassationen mehr als 50 %.

Über Umfang und Wert des Rittergutes Syhra geben nur Verzeichnisse von 1823-1934 Auskunft. Von der eigentlichen Gerichtsverwaltung sind über das 19. Jahrhundert Quellen zu finden, u. a. der Zeit des Gerichtsdirektors Schirmer 1801-1852 und Protokolle über gerichtliche Verpflichtungen von Untertanen. Eine wohl vollständige Sammlung von Mandaten und Verordnungen ist für die Jahre 1802-1834 überliefert.

Die Gerichtsbücher befinden sich im gleichnamigen Sammelbestand unter "Amtsgericht Geithain", im Bestand vorhanden ist das "Achte Syhraische Lehnbuch" von 1678-1683 mit Kaufverträgen und Belehnungen aus dieser Zeit. Vollständig erhalten sind die Gerichtsprotokolle, 101 Bände von 1673-1847, dazu weitere Einzelprotokolle verschiedenen Inhalts von 1847-1853.
Die Akten der Strafgerichtsbarkeit im 19. Jahrhundert sind fast vollständig kassiert worden.
Aus der Zivilgerichtsbarkeit existieren wenige Akten der Gegenüberlieferung über die Auseinandersetzungen mit dem Bruder Haubold auf Hopfgarten um die Rechte der Untertanen im Kaisershain Ende des 17. Jahrhunderts. Im Bestand Syhra archiviert sind mehrere Akten über Streitigkeiten mit Nachbarherrschaften, vor allem wegen Rechten in den zahlreichen gemischten Grundherrschaften aus den Jahren 1599-1851. Einen großen Umfang (35 AE) nehmen Klagen der Untertanen untereinander um Vermögen und Rechte an Grundstücken aus der Zeit von 1666-1853 ein. Die Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind für die Zeit von Ende des 18.- Mitte des 19. Jahrhunderts gut überliefert:
- Grundstückszergliederungen 1793-1846
- Käufe und Verkäufe 1785-1850
- Anlegung und Entwürfe des Grund- und Hypothekenbuchs , wohl eine geschlossene
Überlieferung für alle zugehörigen Dörfer und Dorfanteile 1844-1849.
- Testamente und Nachlassregelungen der Untertanen 1699-1850.

Lokalverwaltung
Auch hier sind keine Unterlagen aus dem 17. Jahrhundert erhalten. Quellen über Handwerk und Gewerbe des 18. und 1. Hälfte 19. Jahrhunderts sind ziemlich vollständig überliefert.
Zu nennen sind Akten über:
- Bauwesen und Wegebau 1797-1837
- Handwerk und Gewerbe mit Angaben über Lohnarbeiter in den Gemeinden 1768-1774, 1826.
- Brau- und Schankwesen 1758-1851 mit einer Dokumentierung aller Schänken des
Gerichtsbezirks
- Salzschank und Konsumentenverzeichnisse 1791-1853
- Feuerschutz- und Brandversicherung 1788-1851 mit Angaben über Zahl und Wert
der Gebäude
- Militärleistungen, vereinzelt aus dem 17. Jahrhundert zum 30jährigen Krieg,
sonst 1778-1853
- Wahlen und Wahlbezirke 1832-1850.

Patronat, Kirchen und Schulen
Obwohl sich in dieser Gruppe auch einzelne Akten aus dem 16. Jahrhundert befinden, ist eigentlich nur für die Ablösung der Abgaben an Pfarre und Schule im 19. Jahrhundert eine relativ vollständige Überlieferung vorhanden:
- Besetzung der Pfarrstellen und deren Einkünfte (1547) 1586-1853
- Kirchenvermögen und Rechnungswesen 1651-1754, hier fehlen Akten aus dem 19. Jahrhundert
- Ablösung der Abgaben an Pfarre und Schule 1833-1856
- Schulangelegenheiten 1757-1852
- Einsiedelsche Stiftungen für Untertanen und Pfarrer von 1544

Gut dokumentiert ist das landesherrliche Steuerwesen für die Jahre 1774-1848.
Über die Grundherrschaftlichen Verhältnisse des 17. bis zur 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts beinhaltet der Bestand Rittergut Syhra keine geschlossene Überlieferung. Interessant sind allerdings zahlreiche Akten über die Neueinrichtung des Fronregisters durch das Amt Borna seit 1706 mit Abschriften alter Verträge. Das neue Fronregister stammt von 1729/30. Zu nennen sind weiterhin:
- Vergleiche über Frondienste und Zinszahlungen und die Verweigerung von Diensten
und Abgaben 1618-1845
- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen 1832-1853 sind sehr gut dokumentiert bis zu den namentlichen Einnahmeregistern von Erbzinsen durch den Advokaten Haugk aus Borna, der eine jahrzehntelange Verwaltung für verschiedene Erben durchgeführt hat.

B. Gutswirtschaft
Vom Forst- und Jagdwesen abgesehen, sind im Bestand Rittergut Syhra keine Akten über die ältere Gutswirtschaft zu finden. Dagegen ist im Gegensatz zu anderen Beständen dieser Art die Zeit 1933-1945 gut dokumentiert.
Zu nennen sind Akten über:
- Bauwesen des Rittergutes, auch eine Turmknopfnachricht von 1884, 1840-1945
- Landwirtschaftlichen Betrieb 1792-1945
- Einnahme- und Ausgaberechnungen 1850-1860
- Einzelne Verpachtungen aus dem 19. Jahrhundert
- Anordnungen für die Landwirtschaft 1933-1945
- Forst- und Jagdwesen 1577-1614, 1825-1866, hier sind v. a. die Vergleiche über die Jagdrechte mit Kurfürst August im 16. Jahrhundert erwähnenswert.

C. Familienarchiv
Wie in der Bestandsgeschichte schon ausgeführt, sind die Nachlässe der ältesten Besitzer des Rittergutes Syhra entweder nicht überliefert oder bei der Erbteilung im Jahre 1676 aufgeteilt
und großenteils an den Senior der Familie auf Hopfgarten gekommen.
Um Belange der Familiengeschichte der Familie von Einsiedel und besonders der Syhraer Linie hat sich Horst von Einsiedel im 20. Jahrhundert verdient gemacht; vorhandene Akten stammen von 1903-1925.

Von Einzelpersonen sind Akten aus der Provenienz folgender Personen zu nennen:
Hans Haubold von Einsiedel (1570-1618): die Überlieferung reicht von 1606 bis 1618, neben finanziellen Regelungen für seine Schwestern ist vor allem das Nachlassverzeichnis bemerkenswert mit einem nach Räumen aufgestellten Inventar.
Innozenz von Einsiedel (1609-1652) und seine Erben: die Überlieferung reicht von 1619 bis 1672. Hier sind fast ausschließlich finanzielle Regelungen der Familie zu finden, während sich interessante Akten aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Hofrat in den Bestand Rittergut Hopfgarten gelangt sind, auch über die Auswirkungen des 30jährigen Krieges im Leipziger Raum.

Aus dem 18. und 19. Jahrhundert existiert im Syhraer Bestand keine nennenswerte Überlieferung einzelner Besitzer, wohl aber sind zahlreiche Akten vorhanden, die deren schlechte wirtschaftliche Lage zum Ausdruck bringen und Erbschaftsstreitigkeiten dokumentieren. Durch Aussterben des ursprünglichen Hauses Syhra erhoben zahlreiche Vettern Ansprüche, wobei einige Erbanteile direkt oder indirekt durch das Amt Borna oder Juristen verwaltet worden sind.
Zu erwähnen ist eine Akte über den Nachlass des Kurt Alexander von Einsiedel (1746-1798) Amtshauptmann im Leipziger Kreis, aus dem Jahre 1798 mit einem umfangreichen Verzeichnis vorgefundener Akten, meist aus dem 18. Jahrhundert (Nr. 144). Einige dieser Akten sind auch heute noch im Bestand Syhra vorhanden.

Eine gewisse Konsolidierung des verschuldeten Rittergutes Syhra trat ein, als sich seit Mitte der 20er Jahre bis zum Jahre 1945 der studierte Landwirt und Miterbe Joachim Hans von Einsiedel (1901-1988) um die Bewirtschaftung gekümmert hat. Von seinem Vater und ihm stammen einige Dokumente und Briefe persönlicher Art sowie Akten der Gutswirtschaft vor 1945.

Verweise auf korrespondierende Bestände
Staatsarchiv Leipzig:
Rittergüter:
Rittergut Gnandstein
Rittergut Hopfgarten
Rittergut Großzössen
Rittergut Lobstädt

Kreisstände des Leipziger Kreises
Ältere Kreishauptmannschaft Leipzig
Ämter Borna, Rochlitz

Königliches Gericht Geithain
Gerichtsamt Geithain
Amtsgericht Geithain
Amtshauptmannschaft Borna


Thüringisches Staatsarchiv Altenburg:
Nachlass Hanns von Einsiedel,
(hier auch Quellen zur Familiengeschichte der Syhraer Line)

Verzeichnis der verwendeten Literatur:

- Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae II, Bd. 15 Nr. 308
- Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 66, Adelige Häuser A Bd. XIV 1977
- Göschel, Joachim: Die Orts-, Flur- und Flussnamen der Kreise Borna und Geithain,
Köln/Graz 1964
- Reich, Helga: Luther/Einsiedel- Gedanken über die Frondienste, Geithain 1983
- Sächsische Kirchengalerie, Ephorie Borna- alte Ausgabe 1837-ca. 1845
- Walther, Hans: Die Orts- und Flurnamen des Kreises Rochlitz, Halle 1957

Helga Reich
Oktober 2002
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchiv von Einsiedel.
Das Rittergut Syhra, südwestlich von Geithain im Amt Borna gelegen, war altschriftsässig. Seit dem Erwerb des Ritterguts durch Heinrich von Einsiedel auf Gnandstein in der Mitte des 15. Jahrhunderts verblieb dieses Gut im Besitz der Familie von Einsiedel. Am 20. August 1853 wurde die dem Rittergut zustehende Gerichtsbarkeit an den Staat abgetreten. In Bezug auf Anteile von Syhra, Altdorf, Bruchheim, Eckartsberg, Hermsdorf, Kolka, Niedergräfenhain, Nieder- und Oberfrankenhain, Theusdorf und Wenigossa ging diese Jurisdiktion an das Königliche Gericht Geithain, hinsichtlich eines Anteils von Trebishain an das Justizamt Borna und über Anteile von Narsdorf und Rathendorf an das Justizamt Rochlitz.
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