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Beständeübersicht

Bestand

20569 Rittergut Wahren

Datierung1568 - 1851
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)7,50
Geschichte des Ritterguts Wahren
Das schriftsässige Rittergut Wahren lag im Amt Schkeuditz (1816 Amt Leipzig, 1856 Gerichtsamt Leipzig II, 1875 Amtshauptmannschaft Leipzig, 1922 nach Leipzig eingemeindet) nordwestlich von Leipzig. Die Grundherrschaft erstreckte sich über die Dörfer Wahren und Stahmeln. In beiden Orten gab es eine Wassermühle. Die Gerichtsbarkeit wurde im Juli 1851 an das Kreissamt Leipzig abgegeben.
Als erster Herr auf Wahren wird 1185 ein Heinrich von Warin erwähnt, der zum Gefolge des Markgrafen von Meißen Dietrich des Bedrängten gehörte.[01] Der Besitz blieb bis zum Ende des Jahrhunderts bei den von Warin bzw. von Wahren. 1244 wurde der Besitzer von Wahren, Heinrich von Wahren (? – 1265), wohl ein Sohn des ersterwähnten Heinrichs, zum Bischof von Merseburg gewählt. Um das Jahr 1300 gehörte Wahren dem Markgrafen Heinrich von Brandenburg und Landsberg, der es dem Bischof von Merseburg verpfänden musste. Um 1350 befand sich das Rittergut im Besitz von Johannes [von] Porzig. 1378 war Gebhard von Querfurt Herr auf Wahren und 1474 Lucas Bose. Seit ungefähr 1480 gehörte Wahren der Familie Blanck, einem Adelsgeschlecht. Seit 1531 war Georg Blanck der Gerichtsherr auf Wahren. Neben den Dörfern Wahren und Stahmeln zählten auch Wiederitzsch, Lindenthal und Hayna zur Grundherrschaft. Jedoch war Georg Blanck bei seinem Tod 1579 (1582?) hochverschuldet, so dass die letztgenannten drei Dörfer verkauft werden mussten. Seine Witwe Magdalena, geb. von Einsiedel, übernahm das Rittergut. Seit 1587 wurde sein ältester Sohn Heinrich Blanck als neuer Gerichtsherr geführt. Dieser verkaufte das Rittergut schließlich 1592 an den Rat der Stadt Leipzig, dem es bis 1650 gehörte. In diesem Jahr trat die Stadt Leipzig Wahren mit Stahmeln aufgrund einer Schuldforderung an Johann Heinrich von Stammer, Domherr in Magdeburg und Naumburg, ab. Die von Stammer haben allerdings nie in Wahren gelebt. Sie verpachteten das Rittergut. Zu den Besitzern von Wahren gehörten u. a. der Stiftshauptmann von Quedlinburg Adrian Adam von Stammer (? – 1703) und der Braunschweig-Lüneburgische Generalleutnant Gottlieb Leberecht von Stammer (? – 1786). Bei Abgabe der Gerichtsbarkeit 1851 waren die Cousins Hermann Eckhard (1793 – 1863) und Karl Adam von Stammer (1797 – 1858) die Rittergutsbesitzer. Das Rittergut verblieb im Besitz der Familie, bis es Deodat von Stammer 1900 an die Bank für Grundbesitz in Leipzig verkaufte, welche das Rittergut aufgelöst hat.

Besitzverhältnisse:

Jahr
Rittergutsbesitzer
um 1185 – ca. 1232
Heinrich von Wahren
bis 1265
Heinrich von Wahren, Bischof von Merseburg, mit Albert und Johann von Wahren
um 1274
Albert von Wahren, Heinrich von Wahren
bis 1295
Familie von Wahren
bis 1300
Markgraf Heinrich von Brandenburg und Landsberg
ab 1300
Stift Merseburg
um 1350
von Porzig (Porzcik)
um 1367
Johannes von Porzik
um 1378
Gebhard von Querfuhrt
um 1474
Lucas Bose
um. 1480
Friedrich Blanck
bis 1531
Joachim Blanck
1531 – 1579 (?)
Georg Blanck
bis ca. 1587
Magdalena Blanck in Vormundschaft für Heinrich Blanck
1587 – 1592
Heinrich Blanck
1593 – 1650
Rat der Stadt Leipzig
ab 1650
Johann Heinrich Stammer
bis 1703
Adrian Adam von Stammer
bis ca. 1750
Ernst Rudolph von Stammer
ab ca. 1750 – 1786
Gottlieb Leberecht von Stammer
1788
Eckard Adam und Friedrich Adam von Stammer und weitere Verwandte
bis 1821 und bis 1823
Gottlob Adam Heinrich und Hieronymus Friedrich von Stammer
1821 – 1863, 1823 – 1858
Hermann Eckhard und Karl Adam von Stammer
1858 – 1867
Hieronymus Karl Rudolph von Stammer
1863 – 1894, 1867 – 1898
Otto Karl Eckard von Stammer, Karl Adam Theodor von Stammer
1895 – 1900
Deodat Otto Eckard von Stammer



Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Ein Großteil des Bestandes ist um 1960 aus dem Archiv des Amtsgerichts Leipzig in das Staatsarchiv gekommen (Nr. 1 – 211). 1962 kam aus dem Leipziger Stadtarchiv ein weiterer Teil der Überlieferung, der noch durch Akten der Amtshauptmannschaft Leipzig ergänzt wurde. 1964 konnte der Bestand mit 267 AE formiert und mit einer handschriftlichen Findkartei erschlossen werden. 2002 und 2012 wurden 16 AE provenienzgerecht ausgegliedert, wodurch Fehlsignaturen entstanden sind. 2012 wurde der Bestand im Rahmen einer Retrokonversion in die Augias-Datenbank eingeben. Dabei wurde ein Orts- und Personenregister erstellt. 2015 konnte eine Urkunde (U 2) aus der Bearbeitung des Bestands RG Crossen ergänzt werden.

Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst die Jahre 1568 – 1851 und 256 Akten, zwei Urkunden. Die Urkunde von 1736 (Kundschaft der Stadt Leipzig) ist vermutlich mit der Übergabe zum Bestand gekommen, Bezüge zu Wahren konnten nicht ermittelt werden. Bei der Lehnsbestätigung von 1790 (U 2) sind detaillierte Angaben zu den Fron- und Zinspflichtigen enthalten. Bis auf zwei Akten der Gutswirtschaft besteht die Überlieferung nur aus der Patrimonialgerichtsbarkeit. Vor allem Gerichtsprotokolle, Nachlass- und Grundstücksangelegenheiten sowie die Zivilgerichtsbarkeit bilden den Inhalt. Bemerkenswert sind die recht zahlreich vorhandenen Gerichtsbücher.

Hinweise für die Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch Orts- und Personenregister erstellt wurden.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20477, RG Wahren, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Staatsarchiv Leipzig:
20009 Amt Leipzig
20018 Amt Schkeuditz
20097 Gerichtsamt Leipzig II

Dr. Carsten Voigt
Juni 2012


[01] Max Kohlmann, Wahren. Aus der Geschichte eines Dorfes, Leipzig 1922, hier besonders S. 19-26, 34, 170 f.; Oswald Franke, Zur Geschichte Wahrens, in: Adressbuch für Wahren. Jahrgang 1907, hrsg. von Reinhard Hoheisel, Wahren 1906, S. 54-61; StA-L, 20569 RG Wahren, Nr. 239-242. Zur Familie von Stammer: Siegfried Haustein, Bemerkungen zum Geschlecht von Stammer, StA-L, Ma 26672; Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der uradeligen Häuser, Gotha 1914, S. 784 f.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.
Das schriftsässige Rittergut Wahren im Nordosten Leipzigs zählte ursprünglich zum Amt Schkeuditz und kam 1815 zum Amt Leipzig. Neben dem Pfarrkirchdorf Wahren gehörte auch Stahmeln zum Gerichtsbezirk des Ritterguts. Nach häufigem Besitzerwechsel gelangte das Gut um 1480 an die Familie Blanck, die es Ende des 16. Jahrhunderts an die Stadt Leipzig verkaufen musste. Ab 1650 war das Rittergut im Besitz dier Familie von Stammer. Von Hermann Eckhard und Carl Adam von Stammer ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts nach Abtretung an den Staat am 14. Juli 1851 auf das Kreisamt Leipzig über.
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